Neue Fördermöglichkeiten verfügbar: KfW erneut im Heizungssektor aktiv

Nach den ersten Förderungen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau nunmehr erneut Zuschüsse, wenn Sie Ihre Heizung erneuern. Wir als Immobilienmakler im Mainz, Bingen und Ingelheim informieren Sie über die wesentlichen Informationen zu den Förderungen.

Welche Förderprogramme sind in Bezug auf die Heizungserneuerung nutzbar?

Viele Heizungsinstallateure und Eigentümer von Immobilien freuen sich über die Entscheidung der Regierung – Es gibt wieder staatliche Zuschüsse für die Installation umweltfreundlicher Heizungen. Privatpersonen, die ihre Einfamilienhäuser mit einer klimafreundlichen Heizung ausstatten möchten, können jetzt im Kundenportal der KfW-Bank einen Antrag für das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ stellen. Die Basisförderung beträgt 30 Prozent, mit Bonusförderungen kann der Zuschuss im besten Fall auf 70 Prozent steigen. Die Maximalsumme ist in dieser Konstellation auf 23.500 Euro festgelegt. Ergänzend dazu steht das Programm 358/359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ wieder zur Verfügung, wobei die Antragstellung über den Finanzierungspartner erfolgt.

Im Rahmen dieses Programms können alle Eigentümer die eine Immobilie besitzen oder ein Haus kaufen, finanzielle Unterstützung erhalten, um spezifische Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu fördern. Dazu zählen unter anderem die Installation energieeffizienter Heizungs- und Lüftungssysteme, der Austausch von Fenstern und Türen gegen energieeffiziente Modelle, die Dämmung von Wänden, Dach und Keller sowie andere energiesparende Renovierungsarbeiten.

Neben der KfW-Bank kümmert sich auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um Förderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Es unterstützt beispielsweise energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Wie sind die Reaktionen von Experten?

Den Start der Fördermöglichkeiten hat der Bundesverband Wärmepumpe und dem Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband positiv bewertet. Einige Verbände äußerten jedoch Kritik, insbesondere bezüglich des Zeitplans. Der Verband der Energieberatenden (GIH) monierte, dass derzeit nur Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern Anträge stellen können, was bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der Eigentümer von Immobilien davon profitieren. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften müssen bis 01.05.2024 warten, um einen Antrag zu stellen, vorausgesetzt es handelt sich um eine zentrale Heizungsanlage. Für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern ist eine Antragstellung erst ab 01.08.2024 möglich, ebenso für Eigentümer von Wohnungen in Eigentümergemeinschaften, wenn es um Maßnahmen am Sondereigentum geht.

Lässt sich die Förderung rückwirkend beantragen?

Wenn die Heizung bereits ausgetauscht wurde, ist eine Beantragung dennoch möglich. Allerdings sollen Sie beachten, dass erst in einigen Monaten eine Zusage zur Förderung erfolgen kann, was auch Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH, bestätigt. Daher fordert er eine möglichst schnelle Öffnung aller Programmteile. Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland, äußerte Bedenken, dass die Fördermittel bis August 2024 bereits aufgebraucht sein könnten.

Der Vergleich zu anderen Fördermöglichkeiten

Die schnelle Erschöpfung von Fördermitteln wurde kürzlich beim Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ deutlich. Dieses richtete sich an Hausbesitzer mit Elektroautos und wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finanziert. Innerhalb eines Tages waren im September 2023 die 300 Millionen Euro Förderung für Photovoltaik-Dachanlagen, Heimspeicher und Wallboxen ausgeschöpft. Ursprünglich sollten in diesem Jahr weitere 200 Millionen Euro verteilt werden. Die KfW teilte jedoch mit, dass für 2024 keine neuen Haushaltsmittel bereitstehen.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Warum sich ein 3D – Rundgang für Käufer und Verkäufer lohnt

Der 3D – Rundgang ist ein modernes Mittel zur effektiven Vermarktung von Immobilien, um die Vorteile der Immobilie digital erlebbar zu machen. Durch die virtuelle Besichtigung ergeben Sie zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten bei der Vermarktung einer Immobilie. Unabhängig von der Distanz können sich die Interessenten ohne Kosten einen guten Eindruck von der Immobilie machen. Für den Verkäufer bedeutet der 3D – Rundgang ebenfalls eine Reduzierung von wiederholten und manchmal fruchtlosen Vor-Ort-Terminen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Interessent nach einem durchgeführten 3D – Rundgang die Immobilie bei einer Besichtigung vor Ort tatsächlich interessiert, ist bedeutend höher als nach dem ersten Eindruck, der nur auf Bildern basiert.

Ein 3D – Rundgang erlaubt es potenziellen Käufern darüber hinaus, die Immobilie zu erkunden, ohne physisch anwesend sein zu müssen. Mithilfe hochauflösender Kameras werden das Haus oder die Wohnung aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert, was letztendlich zu einem nahezu interaktiven Video führt. Somit bietet diese Perspektive in Verbindung mit weiteren Vermarktungsinstrumenten wie einem Grundriss, Fotos oder beschreibenden Texten eine deutlich bessere Möglichkeit, die Immobilie zu inspizieren. Währenddessen können die Kauf- oder Mietinteressenten eine emotionale Bindung zur Immobilie aufbauen, was sich positiv auf die Entscheidung auswirken kann. Andere, die weniger begeistert sind, entscheiden sich möglicherweise direkt gegen eine reale Besichtigung und reduzieren somit auf beiden Seiten den Aufwand. Die Immobilienbewertung fällt Experten wie Privatpersonen mit einem 360-Grad Rundgang deutlich leichter.

Erhöhte Privatsphäre dank einer 3D – Besichtigung

Bedenken bezüglich eines zu offenen Umgangs mit der schützenswerten Privatsphäre bei einem 3D – Rundgang sind unbegründet. Die virtuelle Besichtigung wird nicht öffentlich ins Internet gestellt, sondern nur für registrierte und namentlich bekannte Kaufinteressenten durch uns als verantwortungsbewussten Immobilienmakler in Bingen, Mainz und Ingelheim freigeschaltet. Während der Erstellung werden private Fotos und wertvolle Gegenstände „unscharf“ gemacht, sodass sie im finalen Rundgang nicht erkennbar sind. Darüber hinaus können sehr private Bereiche von der virtuellen Besichtigung ausgeschlossen werden. Im Gegenteil zu den Bedenken hinsichtlich der Nutzung dieses Tool sorgt die 3D – Besichtigung dank der Registrierung im Vorfeld zu einer erhöhten Privatsphäre für den Verkäufer oder Vermieter.

Mit der 3D – Besichtigung echtes Interesse erkennen

Indem der Makler den erstellten 3D – Rundgang mit ausgewählten Interessenten teilt, kann er bereits anhand der unterschiedlichen Nutzungsintensität konkrete Schlussfolgerungen über deren Ernsthaftigkeit beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie ziehen. Je mehr Zeit und Aufmerksamkeit die Interessenten der Immobilie widmen und das Inserat wieder öffnen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Kauf oder eine Anmietung in Betracht ziehen. Somit lassen sich Personen, die lediglich zum Zeitvertreib an Besichtigungen teilnehmen, werden durch diese Methode in der Regel sofort identifiziert.

Zusätzlich entspricht der 3D – Rundgang den Erwartungen junger Zielgruppen, die bei der Immobiliensuche häufig Smartphones und Tablets verwenden. Die Nutzung dieses Tools erfüllt somit die Anforderungen dieser Gruppe an das Informationsangebot, auf dessen Grundlage sie Entscheidungen treffen.

Ersetzt die 3D – Besichtigung eine „echte“ Besichtigung?

Natürlich kann ein 3D – Rundgang eine physische Besichtigung nicht vollständig ersetzen. Dennoch ermöglicht es dem Makler oder Eigentümer, für die Vor-Ort-Termine gezielt nur jene Interessenten einzuladen, bei denen eine hohe Bereitschaft zum Vertragsabschluss besteht. Da die Fragen der Interessenten in der Regel genau auf die Bereiche abzielen, die sie zuvor digital intensiv untersucht haben, kann sich der Makler darauf besonders gut vorbereiten.

Als Fazit lässt sich sagen, dass ein 3D – Rundgang den Verkaufsprozess beschleunigt und dabei die Aufwände bei allen Beteiligten reduziert.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Energieeffizienz bei einem Haus – diese Grundlagen sollten Sie kennen

Beim Kauf einer Immobilie oder der Sanierung durch den Eigentümer rückt der Faktor Energieeffizienz immer stärker in den Vordergrund. Laien im Hausbau ist bewusst, dass das energieeffiziente Bauen Einfluss auf die Nebenkosten und den nachhaltigen Charakter des Bauwerks nimmt. Details zu dem Thema und konkrete Rahmenwerte für die Bemessung der Energieeffizienz beim Haus sind den meisten jedoch unbekannt. Als erfahrener Immobilienmakler möchten wir Ihnen mit diesem Artikel die wichtigsten Grundlagen vermitteln.

Weshalb überhaupt auf Energieeffizienz achten?

Bau und Kauf von Immobilien wird über die Jahre zunehmend von zwei Faktoren geprägt. Zum einen wünschen sich zukünftige Mieter und Eigentümer, den immens steigenden Energiekosten entgegenzuwirken. Zum anderen sind es gerade jüngere Kaufinteressenten, die Wert auf ein nachhaltiges Bauen und umweltfreundliche Immobilien legen.

Die Energieeffizienz beim Haus greift beide Interessen auf und gibt potenziellen Käufern und Mietern eine Rahmenwert, wie nachhaltig und sparsam eine Immobilie wirklich ist. Wortwörtlich sagt der Begriff aus, wie effektiv die gewonnene Energie durch Heizanlagen der Immobilie genutzt wird und welche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche zu erwarten sind.

Welche Rolle spielt die Energieeffizienzklasse?

Um die Energieeffizienz konkret greifbar zu machen, wurden ab Mai 2014 Energieeffizienzklassen eingefügt. Das System reicht von der besten Klasse A+ bis zur schlechtesten Klasse H und sorgt für eine Kategorisierung sämtlicher Immobilien nach dem Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wer ein Haus kaufen möchten, hat durch die Energieeffizienzklasse einen klaren Anhaltspunkt, welche Nebenkosten zukünftig zu erwarten sind. Die Energieeffizienzklasse liefert einen konkreten Wert, anstatt sich alleine auf das Baujahr, den Zustand der Bausubstanz oder Nachweise über Sanierungsmaßnahmen des Eigentümers verlassen zu müssen.

Verschiedene Haustypen im Profil

Neben dem Haus kaufen spielen die Energieeffizienzklassen auch in den Neubau von Immobilien ein. Durch die Auswahl von Baustoffen, Dämmmaterialien und einer modernen Heizanlage lässt sich eine bestimmte Energieklasse anstreben. Von der angestrebten Energieklasse hängt ab, welche Förderprogramme der KfW und anderer Institutionen infrage kommen. In der Praxis wird dies durch verschiedene Haustypen zusammengefasst, hier einige Beispiele:

1. Passivhaus

Das Passivhaus stellt die beste Lösung in puncto Energieeffizienz dar. Das Haus bezieht einen wesentlichen Teils einer Energie aus passiven Quellen, beispielsweise über Photovoltaik durch das Sonnenlicht. Der Wärmebedarf eines Passivhauses darf maximal 15 kWh pro Quadratmeter betragen. Hiermit erfüllt es die Energieeffizienzklasse A+ deutlich, die bis zu einem Wert von 30 kWh pro Quadratmeter gilt.

2. Niedrigenergiehaus

Diese ebenfalls geläufige Bezeichnung für eine energiebewusste Bauweise ist nicht rechtlich geschützt und orientiert sich an keinen festen Werten. Unter dem Begriff werden vielfältige Konzepte des modernen und umweltbewussten Bauens zusammengefasst, um die Energiekosten durch moderne Heiztechnik und Lösungen wie Wärmepumpen oder Photovoltaik zu senken. Der Verbrauchswert sollte hierbei unter 30 kWh pro Quadratmeter liegen, damit weiterhin die Energieeffizienzklasse A+ gilt.

3. KfW-Effizienzhaus

Viele Bauherren sind an einer finanziellen Förderung des energetischen Hausbaus interessiert, die Förderprogramme der KfW sind die bekanntesten ihrer Art. Programme wie KfW 85 oder KfW 70 geben durch ihre Zahl, wie viel Prozent des primären Energiebedarfs durch nachhaltige und regenerative Quellen gewonnen werden sollen. Die Prozentzahl bezieht sich auf einen Vergleich mit dem sogenannten Referenzhaus, das als Standard nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt wurde.

Der Energieausweis beim Haus verkaufen oder vermieten

Ob Altbau oder modernes Passivhaus – wann immer Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist ein Nachweis über die Energieeffizienz notwendig. Dies soll Mietern und Käufern Sicherheit geben und einen Anreiz für Vermieter darstellen, sich um die energetische Sanierung ihrer Immobilie zu kümmern.

Der Energieausweis ist von einem Sachverständigen zu erstellen, der Ihre Immobilie detailliert prüft und anhand detaillierter Vorgaben eine Energieeffizienzklasse zuteilt. Das Dokument ist strenggenommen erst vorzulegen, wenn es zur Besichtigung der Immobilie durch einen Interessenten kommt. In der Praxis findet eine frühzeitige Erstellung statt, damit eine gute Energieeffizienzklasse im Exposé steht und zur Vermarktung genutzt werden kann.

Energieeffizienz bei Kauf und Verkauf – wir beraten Sie!

Sie haben weitere Fragen zur Energieeffizienzklassen und ihren Einfluss auf Immobilienbewertung und -verkauf? Als erfahrenes Maklerbüro für Mainz, Bingen, Ingelheim und die rheinhessische Region beraten wir Sie gerne!

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Was ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, sind zahlreiche Faktoren relevant. Achten Sie neben dem Kaufpreis und der Lage auch auf das Hausgeld. Nicht nur bei Eigentumswohnungen in Mainz, Bingen oder Ingelheim zählt die Höhe des Hausgeldes zu den wichtigen Einflussfaktoren.

Was ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Bei dem Hausgeld handelt es sich um die Summe der laufenden monatlichen Nebenkosten und Rücklagen für die notwendigen Investitionen im Rahmen des Eigentums an einer Wohnung. Die Höhe des Hausgeldes wird durch den Wirtschaftsplan festgelegt. Der Wirtschaftsplan wird durch die Wohnungseigentumsverwaltung erstellt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass es sich bei dem Hausgeld nicht um das Wohngeld handelt. Der staatliche Zuschuss mit der Bezeichnung Wohngeld wird an Personen gezahlt, die aufgrund eines geringen Einkommens Zuschüsse zur Miete erhalten können.

Welche Kostenpositionen zählen zum Hausgeld?

In dem Begriff des Hausgeldes sind Kosten enthalten, die auf den Mieter umgelegt werden können und Kostenpositionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden. Entscheidende Bestandteile, die sich auf den Mieter umlegen lassen, finden Sie in der Betriebskostenverordnung. Dazu zählen unter anderem die folgenden Kostenpositionen:

– Straßenreinigung, Treppenhausreinigung, Müllbeseitigung,

– Wasserversorgung

– Heizkosten und Kosten für das Warmwasser

– Wartungskosten

– Beiträge zur Versicherung

– Kosten für den Hausmeister

– Kaltwasser

– Grundsteuern

Bei den regelmäßig wiederkehrenden Kosten lassen sich über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung umlegen.

Nicht umlagefähige Kosten, die in das Hausgeld bei Eigentumswohnungen zählen, sind durch Sie als Eigentümer selbst zu tragen. Folgende Kostenarten sind nicht umlagefähig:

– Verwaltungskosten der Hausverwaltung

– Rücklagen für die Instandhaltung und für Renovierungen der Immobilie

Warum ist es erforderlich, Hausgeld zu bezahlen?

Die Zahlung von Hausgeld für eine Eigentumswohnung ist aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes rechtlich abgesichert. In dem Gesetz ist jedoch nicht direkt von Hausgeld, sondern von Lasten und Kosten die Rede. Aufgrund der Komplexität mit mehreren Eigentümern ist die Zahlung zur Deckung der laufenden Kosten und der Verwaltung von Eigentumswohnungen erforderlich.

Wie hoch ist das Hausgeld?

Die Höhe des Hausgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, die je nach Standort und Verwaltung abweichen können. Für die Höhe des Hausgeldes ist ebenfalls der bauliche Zustand entscheidend, da in neuen und hochwertig renovierten Immobilien weniger Verbrauchskosten entstehen. Die exakte Höhe ergibt sich mit einer Abrechnung am Jahresende, da je nach Entwicklungen auch unerwartete Kosten entstehen können. Die Kalkulation des Hausgeldes liegt zwischen 3 und 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Wenn zum Beispiel eine große Investition ansteht, kann das Hausgeld auch erhöht werden, um die Instandhaltungsrücklage wieder zu erhöhen.

Wie erfolgt die Berechnung des Hausgeldes?

Die tatsächliche Berechnung des Hausgeldes erfolgt auf Basis des durch die Verwaltung erstellten Wirtschaftsplans. Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, ist die Höhe des Hausgeldes für viele Käufer ein entscheidender Einflussfaktor.

Die Verteilung der Kosten erfolgt auf Basis der Flächenanteile aller Eigentümer, der Eigentümer nach dem Kopfprinzip oder aufgrund eines Verteilerschlüssels nach den Kosten. Dabei ist zu beachten, dass die Aufteilung der Heizungs- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung erfolgen muss. Dahingehend sind Kostenanteile nach einem Verbrauch und fixen Grundkosten festzulegen. Üblicherweise liegt die Höhe des Hausgeldes einer Eigentumswohnung in Mainz, Bingen oder Ingelheim etwa 20 bis 35 Prozent über den durchschnittlichen Nebenkosten.

Was zählt zu den Instandhaltungskosten?

In das Hausgeld fließen auch die Kosten für die Instandhaltung ein. Um die Immobilie in einen funktionsfähigen und nutzbaren Erhaltungsgrad zu versetzen, sind einmalige Investitionen notwendig. Gemäß DIN-Norm zählen vier Bestandteile zu den Maßnahmen im Bereich der Instandhaltung:

– Wartung

– Inspektion

– Instandsetzung

– Verbesserung

Um keine sofortigen Großinvestitionen leisten zu müssen, wird mit der Instandhaltungsrücklage langfristig von allen Eigentümern eingezahlt. Sind Maßnahmen in Bezug auf das Dach, die Fassade oder weitere gemeinschaftlich genutzte Bestandteile erforderlich, wird die Instandhaltungsrücklage aus dem Hausgeldbereich genutzt. Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, geht die Rücklage im Regelfall auf den Käufer über.

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Diese Änderungen kommen 2024 auf Sie zu

Das neue Jahr 2024 ist da – und mit ihm einige Veränderungen, auf die sich Mieter und Eigentümer einstellen sollten. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Neuheiten und gesetzlichen Anpassungen für Sie zusammengefasst.

Vorbereitung auf die neue Grundsteuer

Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 startet, können sich Eigentümer ab diesem Jahr mit den finanziellen Folgen befassen. Ab dem Jahr 2024 entscheiden die Kommunen in Deutschland frei, welchen Hebesatz diese für Immobilien ab dem Folgejahr anrechnen. Eigentümer in Mainz, Ingelheim oder Bingen sollten dieser Tage mit einer Zustellung der neuen Berechnungsgrundlage rechnen.

Nötig wurde die neue Form der Grundsteuerberechnung, da die bisherige Berechnung im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt wurde. Aktuell bleibt abzuwarten, ob eine erkennbare Anhebung der Grundsteuer in Zeiten knapper Kassen der Städte und Kommunen stattfindet.

Ab sofort keine Energiepreisbremse mehr

Mit der Strom- und Gaspreisbremse hat die Bundesregierung in den vergangenen beiden Jahren die Folgen explodierender Energiekosten abgefedert. Die Preisbremse ist Ende 2023 ausgelaufen und erlaubt den Energieanbietern eine freiere Preisgestaltung. Sofern Kunden aktuell maximal 40,0 Cent pro kWh Strom bzw. 12,0 Cent pro kWh Gas zahlen, sind die Rahmenwerte der Preisbremse noch erfüllt.

Geht ein Energieanbieter zukünftig über diese Werte hinaus, ist ein Preisvergleich mit Wechsel anzuraten. Die Energiekosten sind über das Jahr 2023 hinweg wieder gesunken, so dass viele Anbieter der Branche bereits mit einer attraktiveren Preispolitik reagiert haben.

Für die Zukunft bleibt die Preisentwicklung weiterhin unsicher. Wer aktuell ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, sollte Interessenten mit einem modernen Heizsystem sowie einer guten Isolierung überzeugen. Immer mehr Käufer achten auf diese Faktoren, um den Energieverbrauch nach Kauf einer Immobilie verlässlich zu reduzieren.

Höhere Co2-Steuer als Kostenbelastung

Zum Jahreswechsel wurde die CO₂-Steuer von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht – und damit um fünf Euro mehr als ursprünglich geplant. Dies dürfte für einen klassischen Mehrfamilienhaushalt Mehrkosten im zweistelligen Eurobereich mit sich bringen, sofern auf Gas als Energieträger vertraut wird.

Einziger Lichtblick für Mieter: Einen Teil dieser Mehrkosten muss der Vermieter mittragen. Hierbei schafft die Regierung zusätzliche Anreize für die energetische Modernisierung und Sanierung. Je klimafreundlicher die Immobilie ist, umso geringer fällt der Anteil des Vermieter aus.

Striktere Vorgaben beim Heizungsneubau

Wer sich als Eigentümer in einem Neubau oder Neubaugebiet für den Einbau einer neuen Heizung entscheidet, muss sicherstellen, dass diese ihre Energie wenigstens zu 65 % aus erneuerbaren Energiequellen bezieht. Ein Austausch in Bestandsimmobilien ist bei einer gut funktionierenden Heizungstechnik nicht vorgeschrieben.

Auch die Zuzahlungen und Förderungen wurden neu geregelt. Neben einer Basisförderung von 30 Prozent, die Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Bruttoeinkommen erwartet, werden weiterhin ein Innovationsbonus und Geschwindigkeitsbonus von 5,0 Prozent gewährt. Die maximal förderfähigen Kosten werden im neuen Jahr auf 30.000 Euro reduziert.

Um die anfallenden Kosten durch eine zusätzliche Förderung zu mindern, kann ab diesem Jahr zudem ein Wohn-Riester-Konzept genutzt werden. Die speziellen Verträge dienten bislang primär dem Aufbau von Eigenkapital oder konnten für das altersgerechte Wohnen genutzt werden. Das Guthaben aus Riester-Verträgen ist nach einer Bestätigung durch einen Fachbetrieb nutzbar, dass das Geld tatsächlich einer energetischen Sanierung zugutekommt.

Mit Hochdrei Immobilien ins neue Jahr

Als erfahrener Immobilienmakler sind wir mit den genannten Änderungen und weiteren Anpassungen der Gesetzeslage vertraut. Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie Eigentum erwerben oder ein Haus verkaufen möchten. Wir begleiten Sie von der Immobilienbewertung bis zur Übergabe und darüber hinaus. Wir bleiben Ihr vertrauter Ansprechpartner für alle ihre Immobilienangelegenheiten – gerne in Leben lang!

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Warum es sich lohnt, jetzt eine Immobilie zu kaufen

Es gibt viele gute Gründe, sich gerade jetzt in Bingen, Mainz oder Ingelheim ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Die Zinsen sind seit geraumer Zeit erstmals wieder gesunken und der Markt scheint sich zu entspannen. Mit dem richtigen Immobilienmakler und einer fundierten Immobilienbewertung erreichen Sie einen fairen Preis, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen.

In den vergangenen Jahren hat sich der deutsche Immobilienmarkt mit einer deutlich erhöhten Nachfragen und hohen Preisen beim Hausverkauf in die positive Richtung entwickelt. Die Zinswende hat Veränderungen eingeleitet, aber trotzdem gibt es unter den Immobilien-Investoren weiterhin genügend Optimisten, die die aktuelle Zeit als günstigen Moment für Investitionen betrachten. Während potenzielle Investoren die weitere Entwicklung in Bezug auf die Baupreise und Zinsen abwarten wollten, verzeichnen die Immobilienpreise aktuell den stärksten Rückgang seit mehr als 20 Jahren. Die Entwicklungen hat das Statistische Bundesamt näher untersucht und darüber berichtet. Dafür wurden die Preise für Wohnimmobilien im dritten Quartal 2023 mit dem Vorjahr verglichen. Demnach sind Eigenheime mehr als 12 Prozent günstiger, während die Wohnungen einen Preisrückgang von knapp über 9 Prozent verzeichnen. Diese Entwicklung betrifft sowohl Städte als auch ländliche Regionen gleichermaßen.

Wie sehen die Experten die Entwicklung am Immobilienmarkt?

Die Umfrageergebnisse der Wirtschaftswoche zeigen, dass über ein Drittel der Investoren die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt nutzen möchten. Laut der Analyse basierend auf einer Umfrage von November 2023 unter zahlreichen privaten und gewerblichen Investoren planen die Experten Zukäufe im Bereich der Bestandsimmobilien.

Die Analyse deutet darauf hin, dass die Zinsen ihren Höchststand erreicht haben, insbesondere da diese in letzter Zeit wieder unter 4 Prozent gesunken sind und die ersten Anbieter bereits wieder mit Zinsen unter 3 Prozent am Markt aktiv sind. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation und der deutlich schwächeren Nachfrage erwarten die Experten für das Jahr 2024 einen generellen Rückgang der Preise im Bausegment. Zusätzlich haben Bund und Länder angekündigt, die Prozesse für Baugenehmigungen und Bauordnungen zu vereinfachen, was beim Wohnungsverkauf zu besseren Rahmenbedingungen führt.

Die Rentabilität von Immobilien anhand des Vervielfältigers

Die deutliche Abnahme des Vervielfältiger-Index weist darauf hin, dass es für potenzielle Käufer nun vorteilhafter ist, in Mehrfamilienhäuser zu investieren. Während dieser Wert im Jahr 2021 noch bei 28,5 lag, liegt er mittlerweile nur noch zwischen 18 und 23. Die gesunkenen Preise machen den Kauf von Immobilien als Kapitalanlage attraktiver.

Es fällt auf, dass jeder zweite Deutsche Miete zahlt, was im europäischen Vergleich eine nahezu einzigartig hohe Quote ist. Da die Mieten jedoch in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden für Privatpersonen sinnvoll.

Was sagen andere Studien?

Gemäß einer Studie von Baufi24 und der Technischen Universität Darmstadt, planen 75 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland aufgrund finanzieller Überlegungen eine Neubewertung ihrer Wohnsituation. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes gelten bereits jetzt etwa 3,1 Millionen Miethaushalte in Deutschland als überbelastet, da sie 40 Prozent oder mehr ihres monatlichen Einkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden.

Die Bauzinsen zeigen seit einigen Wochen einen klaren Abwärtstrend und könnten im kommenden Jahr noch weiter fallen. Ebenso sind die Immobilienpreise und die damit verbundenen Finanzierungsvolumina spürbar zurückgegangen. Die Inflation hat zudem ihren Schrecken verloren.

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