
Der Kauf einer Immobilie ist ein rechtlich komplexer Vorgang, der mehrere Schritte umfasst. Zwei zentrale Begriffe in diesem Zusammenhang sind die Auflassung und die Auflassungsvormerkung. Beide sind im Grundbuchrecht verankert und stellen sicher, dass der Eigentumsübergang korrekt und ohne rechtliche Risiken erfolgt.
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Was bedeutet Auflassung?
Die Auflassung bezeichnet die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung einer Immobilie. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einem Notar beurkundet werden.
Allerdings wird der Käufer erst dann offiziell als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören in der Regel:
✔ Die vollständige Zahlung des Kaufpreises
✔ Die Klärung eventueller Grundschulden oder Belastungen
✔ Weitere vertraglich festgelegte Nebenpflichten
Der Notar übernimmt die Kommunikation mit dem Grundbuchamt und veranlasst dort nach Zahlung des Kaufpreises die Eigentumsumschreibung. Bis zur endgültigen Eintragung bleibt der Verkäufer formal noch Eigentümer der Immobilie.
Warum reicht die Auflassung allein nicht aus?
Da die Umschreibung im Grundbuch einige Wochen oder Monate dauern kann, besteht in dieser Zeit ein gewisses Risiko. Theoretisch könnte der Verkäufer die Immobilie noch einmal verkaufen oder mit neuen Belastungen versehen. Um den Käufer davor zu schützen, wird die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Absicherung des Käufers im Grundbuch. Sie sorgt dafür, dass:
✔ Der Verkäufer die Immobilie nicht erneut verkaufen kann
✔ Keine neuen Hypotheken oder Grundschulden eingetragen werden
✔ Der Käufer seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung behält, auch wenn der Verkäufer insolvent wird
Die Vormerkung wird direkt nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags vom Notar beim Grundbuchamt beantragt. Sie bleibt so lange bestehen, bis der Käufer als endgültiger Eigentümer eingetragen ist.
Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung
- Die Auflassung ist die rechtsgültige Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung.
- Die Auflassungsvormerkung dient als Schutzmechanismus für den Käufer und sichert seinen Anspruch, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt ist.
Warum ist die Auflassungsvormerkung wichtig?
Ohne eine Vormerkung hätte der Käufer keine Garantie, dass der Verkäufer während der Wartezeit keine weiteren Änderungen an der Immobilie vornimmt. Die Vormerkung verhindert unter anderem, dass:
✔ Die Immobilie an eine andere Person verkauft wird
✔ Neue Schulden auf das Objekt eingetragen werden
✔ Der Käufer sein erworbenes Eigentum durch rechtliche Probleme verliert
Wie lange dauert die Auflassung?
Der gesamte Prozess kann zwischen 2 und 5 Monaten dauern. Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Vormerkung innerhalb weniger Tage. Die endgültige Eintragung als Eigentümer hängt jedoch von der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts und der Kaufpreiszahlung ab.
Kosten der Auflassungsvormerkung
Die Kosten für die Vormerkung hängen vom Kaufpreis der Immobilie ab. Laut Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) beträgt die Gebühr 0,5 % des Kaufpreises. Zusätzlich fallen weitere Notarkosten für die Eigentumsumschreibung an.
Fazit
Die Auflassungsvormerkung ist eine essenzielle Absicherung für Käufer und sollte bei keinem Immobilienkauf fehlen. Erst wenn die finale Auflassung erfolgt ist und der Käufer im Grundbuch steht, ist der Kauf vollständig abgeschlossen.