2. Februar 2024

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, sind zahlreiche Faktoren relevant. Achten Sie neben dem Kaufpreis und der Lage auch auf das Hausgeld. Nicht nur bei Eigentumswohnungen in Mainz, Bingen oder Ingelheim zählt die Höhe des Hausgeldes zu den wichtigen Einflussfaktoren.

Was ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Bei dem Hausgeld handelt es sich um die Summe der laufenden monatlichen Nebenkosten und Rücklagen für die notwendigen Investitionen im Rahmen des Eigentums an einer Wohnung. Die Höhe des Hausgeldes wird durch den Wirtschaftsplan festgelegt. Der Wirtschaftsplan wird durch die Wohnungseigentumsverwaltung erstellt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass es sich bei dem Hausgeld nicht um das Wohngeld handelt. Der staatliche Zuschuss mit der Bezeichnung Wohngeld wird an Personen gezahlt, die aufgrund eines geringen Einkommens Zuschüsse zur Miete erhalten können.

Welche Kostenpositionen zählen zum Hausgeld?

In dem Begriff des Hausgeldes sind Kosten enthalten, die auf den Mieter umgelegt werden können und Kostenpositionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden. Entscheidende Bestandteile, die sich auf den Mieter umlegen lassen, finden Sie in der Betriebskostenverordnung. Dazu zählen unter anderem die folgenden Kostenpositionen:

– Straßenreinigung, Treppenhausreinigung, Müllbeseitigung,

– Wasserversorgung

– Heizkosten und Kosten für das Warmwasser

– Wartungskosten

– Beiträge zur Versicherung

– Kosten für den Hausmeister

– Kaltwasser

– Grundsteuern

Bei den regelmäßig wiederkehrenden Kosten lassen sich über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung umlegen.

Nicht umlagefähige Kosten, die in das Hausgeld bei Eigentumswohnungen zählen, sind durch Sie als Eigentümer selbst zu tragen. Folgende Kostenarten sind nicht umlagefähig:

– Verwaltungskosten der Hausverwaltung

– Rücklagen für die Instandhaltung und für Renovierungen der Immobilie

Warum ist es erforderlich, Hausgeld zu bezahlen?

Die Zahlung von Hausgeld für eine Eigentumswohnung ist aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes rechtlich abgesichert. In dem Gesetz ist jedoch nicht direkt von Hausgeld, sondern von Lasten und Kosten die Rede. Aufgrund der Komplexität mit mehreren Eigentümern ist die Zahlung zur Deckung der laufenden Kosten und der Verwaltung von Eigentumswohnungen erforderlich.

Wie hoch ist das Hausgeld?

Die Höhe des Hausgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, die je nach Standort und Verwaltung abweichen können. Für die Höhe des Hausgeldes ist ebenfalls der bauliche Zustand entscheidend, da in neuen und hochwertig renovierten Immobilien weniger Verbrauchskosten entstehen. Die exakte Höhe ergibt sich mit einer Abrechnung am Jahresende, da je nach Entwicklungen auch unerwartete Kosten entstehen können. Die Kalkulation des Hausgeldes liegt zwischen 3 und 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Wenn zum Beispiel eine große Investition ansteht, kann das Hausgeld auch erhöht werden, um die Instandhaltungsrücklage wieder zu erhöhen.

Wie erfolgt die Berechnung des Hausgeldes?

Die tatsächliche Berechnung des Hausgeldes erfolgt auf Basis des durch die Verwaltung erstellten Wirtschaftsplans. Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, ist die Höhe des Hausgeldes für viele Käufer ein entscheidender Einflussfaktor.

Die Verteilung der Kosten erfolgt auf Basis der Flächenanteile aller Eigentümer, der Eigentümer nach dem Kopfprinzip oder aufgrund eines Verteilerschlüssels nach den Kosten. Dabei ist zu beachten, dass die Aufteilung der Heizungs- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung erfolgen muss. Dahingehend sind Kostenanteile nach einem Verbrauch und fixen Grundkosten festzulegen. Üblicherweise liegt die Höhe des Hausgeldes einer Eigentumswohnung in Mainz, Bingen oder Ingelheim etwa 20 bis 35 Prozent über den durchschnittlichen Nebenkosten.

Was zählt zu den Instandhaltungskosten?

In das Hausgeld fließen auch die Kosten für die Instandhaltung ein. Um die Immobilie in einen funktionsfähigen und nutzbaren Erhaltungsgrad zu versetzen, sind einmalige Investitionen notwendig. Gemäß DIN-Norm zählen vier Bestandteile zu den Maßnahmen im Bereich der Instandhaltung:

– Wartung

– Inspektion

– Instandsetzung

– Verbesserung

Um keine sofortigen Großinvestitionen leisten zu müssen, wird mit der Instandhaltungsrücklage langfristig von allen Eigentümern eingezahlt. Sind Maßnahmen in Bezug auf das Dach, die Fassade oder weitere gemeinschaftlich genutzte Bestandteile erforderlich, wird die Instandhaltungsrücklage aus dem Hausgeldbereich genutzt. Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, geht die Rücklage im Regelfall auf den Käufer über.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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