26. Januar 2024

Das neue Jahr 2024 ist da – und mit ihm einige Veränderungen, auf die sich Mieter und Eigentümer einstellen sollten. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Neuheiten und gesetzlichen Anpassungen für Sie zusammengefasst.

Vorbereitung auf die neue Grundsteuer

Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 startet, können sich Eigentümer ab diesem Jahr mit den finanziellen Folgen befassen. Ab dem Jahr 2024 entscheiden die Kommunen in Deutschland frei, welchen Hebesatz diese für Immobilien ab dem Folgejahr anrechnen. Eigentümer in Mainz, Ingelheim oder Bingen sollten dieser Tage mit einer Zustellung der neuen Berechnungsgrundlage rechnen.

Nötig wurde die neue Form der Grundsteuerberechnung, da die bisherige Berechnung im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt wurde. Aktuell bleibt abzuwarten, ob eine erkennbare Anhebung der Grundsteuer in Zeiten knapper Kassen der Städte und Kommunen stattfindet.

Ab sofort keine Energiepreisbremse mehr

Mit der Strom- und Gaspreisbremse hat die Bundesregierung in den vergangenen beiden Jahren die Folgen explodierender Energiekosten abgefedert. Die Preisbremse ist Ende 2023 ausgelaufen und erlaubt den Energieanbietern eine freiere Preisgestaltung. Sofern Kunden aktuell maximal 40,0 Cent pro kWh Strom bzw. 12,0 Cent pro kWh Gas zahlen, sind die Rahmenwerte der Preisbremse noch erfüllt.

Geht ein Energieanbieter zukünftig über diese Werte hinaus, ist ein Preisvergleich mit Wechsel anzuraten. Die Energiekosten sind über das Jahr 2023 hinweg wieder gesunken, so dass viele Anbieter der Branche bereits mit einer attraktiveren Preispolitik reagiert haben.

Für die Zukunft bleibt die Preisentwicklung weiterhin unsicher. Wer aktuell ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, sollte Interessenten mit einem modernen Heizsystem sowie einer guten Isolierung überzeugen. Immer mehr Käufer achten auf diese Faktoren, um den Energieverbrauch nach Kauf einer Immobilie verlässlich zu reduzieren.

Höhere Co2-Steuer als Kostenbelastung

Zum Jahreswechsel wurde die CO₂-Steuer von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht – und damit um fünf Euro mehr als ursprünglich geplant. Dies dürfte für einen klassischen Mehrfamilienhaushalt Mehrkosten im zweistelligen Eurobereich mit sich bringen, sofern auf Gas als Energieträger vertraut wird.

Einziger Lichtblick für Mieter: Einen Teil dieser Mehrkosten muss der Vermieter mittragen. Hierbei schafft die Regierung zusätzliche Anreize für die energetische Modernisierung und Sanierung. Je klimafreundlicher die Immobilie ist, umso geringer fällt der Anteil des Vermieter aus.

Striktere Vorgaben beim Heizungsneubau

Wer sich als Eigentümer in einem Neubau oder Neubaugebiet für den Einbau einer neuen Heizung entscheidet, muss sicherstellen, dass diese ihre Energie wenigstens zu 65 % aus erneuerbaren Energiequellen bezieht. Ein Austausch in Bestandsimmobilien ist bei einer gut funktionierenden Heizungstechnik nicht vorgeschrieben.

Auch die Zuzahlungen und Förderungen wurden neu geregelt. Neben einer Basisförderung von 30 Prozent, die Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Bruttoeinkommen erwartet, werden weiterhin ein Innovationsbonus und Geschwindigkeitsbonus von 5,0 Prozent gewährt. Die maximal förderfähigen Kosten werden im neuen Jahr auf 30.000 Euro reduziert.

Um die anfallenden Kosten durch eine zusätzliche Förderung zu mindern, kann ab diesem Jahr zudem ein Wohn-Riester-Konzept genutzt werden. Die speziellen Verträge dienten bislang primär dem Aufbau von Eigenkapital oder konnten für das altersgerechte Wohnen genutzt werden. Das Guthaben aus Riester-Verträgen ist nach einer Bestätigung durch einen Fachbetrieb nutzbar, dass das Geld tatsächlich einer energetischen Sanierung zugutekommt.

Mit Hochdrei Immobilien ins neue Jahr

Als erfahrener Immobilienmakler sind wir mit den genannten Änderungen und weiteren Anpassungen der Gesetzeslage vertraut. Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie Eigentum erwerben oder ein Haus verkaufen möchten. Wir begleiten Sie von der Immobilienbewertung bis zur Übergabe und darüber hinaus. Wir bleiben Ihr vertrauter Ansprechpartner für alle ihre Immobilienangelegenheiten – gerne in Leben lang!

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf