Streit ums Erbe – wenn Immobilien zum Problemfall werden

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist für die gesamte Familie ein belastendes Ereignis. In diese sehr emotionale Phase fällt die Aufteilung des Erbes, wobei Immobilien zum häufigen Streitpunkt werden. Wir möchten Ihnen aufzeigen, in welchen Situationen ein Erbstreit droht und wie Sie hierauf bereits im Vorfeld richtig reagieren können.

Immobilien und das Problem mit der Erbschaft

Die Praxis zeigt: Selbst harmonische Familien können sich spinnefeind werden, wenn ein kostspieliges Erbe auf dem Spiel steht. Und dies ist bei einer Immobilie oft der Fall. Speziell bei einer Erbengemeinschaft, beispielsweise mehreren Geschwistern, sind Diskussionen vorprogrammiert.

Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist ein Wertobjekt, materiell und ideell. Für Kinder und Enkel mit wenig Eigenkapital stellt die Erbschaft oft die einzige Möglichkeit dar, im Laufe des Lebens zum Eigentümer zu werden. Andere Familienmitglieder spüren einen großen emotionalen Wert und möchten ins frühere Elternhaus einziehen. Nur selten lassen sich alle Interessen harmonisch miteinander verbinden.

Probleme durch die Wohnsituation

Oft zieht ein Geschwisterteil in der späten Lebensphase eines Elternteils erneut zu Hause ein und übernimmt die Pflege. Nach dem Tod ist ein mietfreies Wohnen nicht mehr möglich. Umgekehrt wird der zuvor pflegende Geschwisterteil kaum eine Notwendigkeit sehen, direkt aus dem Haus der Eltern auszuziehen. Dies weckt viel Neid bei anderen Erben, während umgekehrt argumentiert wird, dass dies eine Gegenleistung für die geleistete Pflege darstellt.

Selbst wenn keine Eigennutzung gewünscht ist, wird der weitere Umgang mit der Immobilie zum Streitfall. Oft möchten einzelne Erben Haus oder Wohnung verkaufen und so von frischem Kapital profitieren. Andere möchten nicht das Haus verkaufen, sondern vermieten und so eine regelmäßige Einnahme generieren. Hier entstehen schnell Vorwürfe, dass einzelne Geschwister nur das Geld sehen, während andere unnötig sentimental sind und sich nicht mit dem Tod der Eltern anfreunden können.

Die Erbimmobilie und ihre Kosten

Mit einer Erbschaft ist im Regelfall ein Zugewinn verbunden, doch auch das Gegenteil kann der Fall sein. Wer sich gegen andere Erben durchsetzt und selbst in die Immobilie einzieht, wird zum auslaufenden Jahr für die Erbschaftssteuer dieses hochwertigen Objekts aufkommen müssen. Diese zu leisten, kann finanziell überfordern, da kein Kapital durch einen Haus- oder Wohnungsverkauf generiert wurde.

Wird über eine Vermietung nachgedacht, muss das Haus meist umfassend saniert oder modernisiert werden. Die Ansprüche moderner Mieter steigen, genauso wie die energetischen Vorschriften an die Immobilie. Hierdurch entstehen teure Ausgaben, die Mitglieder der Erbengemeinschaft gerne an die anderen Erben abgeben würden – ein weiteres Problemfeld.

Mit Profi-Hilfe Erbkonflikte lösen

Bei allen Problemen gibt es verschiedene Lösungen. Im Idealfall wurde schon zu Lebzeiten per notariellem Testament festgehalten, wer das Haus erbt. Hierüber sollten Partner, Kinder und Enkel frühzeitig informiert werden.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen als erfahrenes Maklerbüro für Mainz, Bingen, Ingelheim und die umliegenden Gemeinden zur Seite. Ob geplanter Hausverkauf, Vermarktung oder Wertermittlung – wir helfen Ihnen vertrauensvoll weiter!

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Immobilienfinanzierung – Checkliste für eine sichere Investition

Mit insgesamt zehn Zinserhöhungen seit Juli 2022 durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich die Finanzlandschaft grundlegend verändert. Was Sparer freut, erschwert den Kreditabschluss und fordert von potenziellen Kreditnehmern den Nachweis umfassenderer Sicherheiten ein. Auch wenn sich die Zinslage mittlerweile stabilisiert hat, sind viele Interessenten am Immobilienkauf bei der aktuellen Marktentwicklung verunsichert. Unser Artikel zeigt auf, welche Aspekte für eine sichere Immobilienfinanzierung zu beachten ist.

Realistische Planung für Gegenwart und Zukunft

Nach einem Jahrzehnt mit historisch niedrigen Kreditzinsen ist der Abschluss einer Immobilienfinanzierung erkennbar schwieriger geworden. Viele Bundesbürger möchten sich weiterhin den Traum vom Eigenheim erfüllen, müssen bei der Finanzierung jedoch präziser und realistisch planen. Die Tilgung eines Immobilienkredits begleitet Schuldner meist über mehrere Jahrzehnte hinweg, über die gesamte Phase muss eine sichere Rückzahlung der Kreditraten gewährleistet sein.

Bei allen Planungen sollte deshalb nicht nur der Status Quo beachtet, sondern ein kritischer Blick in die Zukunft geworfen werden. Die entscheidende Frage: Welche Kreditraten lassen sich auch noch in einigen Jahren sicher tilgen, selbst bei steigenden Lebenshaltungskosten? Die Erarbeitung realistischer Monatsraten kann dazu führen, dass die Verwirklichung des Immobilientraum etwas kleiner ausfällt als noch vor wenigen Jahren.

Eigenkapital als Basis unverzichtbar

In der aktuellen Phase eines unattraktiveren Kreditabschluss rückt das Einbringen von Eigenkapital stärker in den Vordergrund. Auch wenn verschiedene Banken und Kreditinstitute eine Vollfinanzierung anbieten, lässt sich alleine durch einen erkennbaren Eigenkapitalanteil der Finanzierungsbedarf senken – mit positiven Auswirkungen auf den Kreditzins.

Eigenkapital bedeutet nicht alleine freies und geldwertes Vermögen, das auf dem Girokonto des potenziellen Kreditnehmers bereitsteht. Auch diese Formen von Eigenkapital sollten beim Kreditantrag aufgeführt werden:

– Aktien und weitere Wertpapiere

– Lebensversicherungen und vergleichbare Produkte

– sachliche Vermögenswerte

– Eigenanteil eines Bausparguthabens

Als Richtwert sollten 20 bis 30 Prozent des Immobilienwertes als Eigenkapital eingebracht werden. Je höher der Anteil, umso einfacher lässt sich das aktuell hohe Zinsniveau abmildern.

Banken mit der richtigen Vorbereitung überzeugen

Wie hoch der Eigenkapitalanteil auch ausfällt, Banken und Kreditinstitute führen in der aktuellen Situation eine penible Prüfung jedes Antrags und der eingebrachten Sicherheiten durch. Um von Anfang an zu überzeugen und einen zeitnahen Kreditabschluss zu erzielen, ist eine umfassende Vorbereitung wichtig. Unsere Checkliste benennt alle wichtigen Unterlagen, die bei der Antragsstellung nicht fehlen sollten:

– Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

– Einkommensbescheid des Vorjahrs

– Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre

– Nachweis von Eigenmitteln (z. B. durch Kontoauszüge)

– bei Selbstständigen: EÜR und Einkommensbescheide der letzten Jahre

– Schufa-Auskunft

– Ausweisdokument, z. B. Personalausweis

Soll die Kreditwürdigkeit im Rahmen einer Bürgschaft verbessert werden, ist die Einwilligung des potenziellen Bürgen beizulegen. Dieser sollte sich ebenfalls an der genannten Checkliste orientieren, um Einnahmen und Sicherheiten umfassend darzulegen. Vor der Antragstellung ergibt außerdem die Prüfung möglicher Förderoptionen sein, beispielsweise im energieeffizienten Bauen und Sanieren. Im positiven Fall sind die zugehörigen Unterlagen dem potenziellen Kreditgeber ebenfalls vorzulegen.

Aktuelle Entwicklungen durch Expertenrat abschätzen

Selbst wenn alle Dokumente der Checkliste ordnungsgemäß vorgelegt und Eigenkapital nachgewiesen wurden, muss eine Ablehnung des Kreditgesuchs nicht das Ende aller Immobilienträume bedeuten. Für einen kleineren Kreditbetrag können die vorgelegten Sicherheiten ausreichen, was gleichbedeutend mit dem Kauf oder Bau einer etwas kleineren Immobilie ist.

Gerade nach den finanziellen Entwicklungen der letzten beiden Jahre verlangt niemand von angehenden Bauherren oder Immobilienkäufern, alle Feinheiten der Kreditvergabe einschätzen zu können. Die Beratung durch Experten, von unabhängigen Finanzberatern bis zum zertifizierten Immobilienmakler, hilft bei der fundierten Einschätzung der individuellen Situation.

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Neue Fördermöglichkeiten verfügbar: KfW erneut im Heizungssektor aktiv

Nach den ersten Förderungen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau nunmehr erneut Zuschüsse, wenn Sie Ihre Heizung erneuern. Wir als Immobilienmakler im Mainz, Bingen und Ingelheim informieren Sie über die wesentlichen Informationen zu den Förderungen.

Welche Förderprogramme sind in Bezug auf die Heizungserneuerung nutzbar?

Viele Heizungsinstallateure und Eigentümer von Immobilien freuen sich über die Entscheidung der Regierung – Es gibt wieder staatliche Zuschüsse für die Installation umweltfreundlicher Heizungen. Privatpersonen, die ihre Einfamilienhäuser mit einer klimafreundlichen Heizung ausstatten möchten, können jetzt im Kundenportal der KfW-Bank einen Antrag für das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ stellen. Die Basisförderung beträgt 30 Prozent, mit Bonusförderungen kann der Zuschuss im besten Fall auf 70 Prozent steigen. Die Maximalsumme ist in dieser Konstellation auf 23.500 Euro festgelegt. Ergänzend dazu steht das Programm 358/359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ wieder zur Verfügung, wobei die Antragstellung über den Finanzierungspartner erfolgt.

Im Rahmen dieses Programms können alle Eigentümer die eine Immobilie besitzen oder ein Haus kaufen, finanzielle Unterstützung erhalten, um spezifische Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu fördern. Dazu zählen unter anderem die Installation energieeffizienter Heizungs- und Lüftungssysteme, der Austausch von Fenstern und Türen gegen energieeffiziente Modelle, die Dämmung von Wänden, Dach und Keller sowie andere energiesparende Renovierungsarbeiten.

Neben der KfW-Bank kümmert sich auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um Förderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Es unterstützt beispielsweise energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Wie sind die Reaktionen von Experten?

Den Start der Fördermöglichkeiten hat der Bundesverband Wärmepumpe und dem Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband positiv bewertet. Einige Verbände äußerten jedoch Kritik, insbesondere bezüglich des Zeitplans. Der Verband der Energieberatenden (GIH) monierte, dass derzeit nur Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern Anträge stellen können, was bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der Eigentümer von Immobilien davon profitieren. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften müssen bis 01.05.2024 warten, um einen Antrag zu stellen, vorausgesetzt es handelt sich um eine zentrale Heizungsanlage. Für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern ist eine Antragstellung erst ab 01.08.2024 möglich, ebenso für Eigentümer von Wohnungen in Eigentümergemeinschaften, wenn es um Maßnahmen am Sondereigentum geht.

Lässt sich die Förderung rückwirkend beantragen?

Wenn die Heizung bereits ausgetauscht wurde, ist eine Beantragung dennoch möglich. Allerdings sollen Sie beachten, dass erst in einigen Monaten eine Zusage zur Förderung erfolgen kann, was auch Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH, bestätigt. Daher fordert er eine möglichst schnelle Öffnung aller Programmteile. Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland, äußerte Bedenken, dass die Fördermittel bis August 2024 bereits aufgebraucht sein könnten.

Der Vergleich zu anderen Fördermöglichkeiten

Die schnelle Erschöpfung von Fördermitteln wurde kürzlich beim Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ deutlich. Dieses richtete sich an Hausbesitzer mit Elektroautos und wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finanziert. Innerhalb eines Tages waren im September 2023 die 300 Millionen Euro Förderung für Photovoltaik-Dachanlagen, Heimspeicher und Wallboxen ausgeschöpft. Ursprünglich sollten in diesem Jahr weitere 200 Millionen Euro verteilt werden. Die KfW teilte jedoch mit, dass für 2024 keine neuen Haushaltsmittel bereitstehen.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Warum sich ein 3D – Rundgang für Käufer und Verkäufer lohnt

Der 3D – Rundgang ist ein modernes Mittel zur effektiven Vermarktung von Immobilien, um die Vorteile der Immobilie digital erlebbar zu machen. Durch die virtuelle Besichtigung ergeben Sie zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten bei der Vermarktung einer Immobilie. Unabhängig von der Distanz können sich die Interessenten ohne Kosten einen guten Eindruck von der Immobilie machen. Für den Verkäufer bedeutet der 3D – Rundgang ebenfalls eine Reduzierung von wiederholten und manchmal fruchtlosen Vor-Ort-Terminen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Interessent nach einem durchgeführten 3D – Rundgang die Immobilie bei einer Besichtigung vor Ort tatsächlich interessiert, ist bedeutend höher als nach dem ersten Eindruck, der nur auf Bildern basiert.

Ein 3D – Rundgang erlaubt es potenziellen Käufern darüber hinaus, die Immobilie zu erkunden, ohne physisch anwesend sein zu müssen. Mithilfe hochauflösender Kameras werden das Haus oder die Wohnung aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert, was letztendlich zu einem nahezu interaktiven Video führt. Somit bietet diese Perspektive in Verbindung mit weiteren Vermarktungsinstrumenten wie einem Grundriss, Fotos oder beschreibenden Texten eine deutlich bessere Möglichkeit, die Immobilie zu inspizieren. Währenddessen können die Kauf- oder Mietinteressenten eine emotionale Bindung zur Immobilie aufbauen, was sich positiv auf die Entscheidung auswirken kann. Andere, die weniger begeistert sind, entscheiden sich möglicherweise direkt gegen eine reale Besichtigung und reduzieren somit auf beiden Seiten den Aufwand. Die Immobilienbewertung fällt Experten wie Privatpersonen mit einem 360-Grad Rundgang deutlich leichter.

Erhöhte Privatsphäre dank einer 3D – Besichtigung

Bedenken bezüglich eines zu offenen Umgangs mit der schützenswerten Privatsphäre bei einem 3D – Rundgang sind unbegründet. Die virtuelle Besichtigung wird nicht öffentlich ins Internet gestellt, sondern nur für registrierte und namentlich bekannte Kaufinteressenten durch uns als verantwortungsbewussten Immobilienmakler in Bingen, Mainz und Ingelheim freigeschaltet. Während der Erstellung werden private Fotos und wertvolle Gegenstände „unscharf“ gemacht, sodass sie im finalen Rundgang nicht erkennbar sind. Darüber hinaus können sehr private Bereiche von der virtuellen Besichtigung ausgeschlossen werden. Im Gegenteil zu den Bedenken hinsichtlich der Nutzung dieses Tool sorgt die 3D – Besichtigung dank der Registrierung im Vorfeld zu einer erhöhten Privatsphäre für den Verkäufer oder Vermieter.

Mit der 3D – Besichtigung echtes Interesse erkennen

Indem der Makler den erstellten 3D – Rundgang mit ausgewählten Interessenten teilt, kann er bereits anhand der unterschiedlichen Nutzungsintensität konkrete Schlussfolgerungen über deren Ernsthaftigkeit beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie ziehen. Je mehr Zeit und Aufmerksamkeit die Interessenten der Immobilie widmen und das Inserat wieder öffnen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Kauf oder eine Anmietung in Betracht ziehen. Somit lassen sich Personen, die lediglich zum Zeitvertreib an Besichtigungen teilnehmen, werden durch diese Methode in der Regel sofort identifiziert.

Zusätzlich entspricht der 3D – Rundgang den Erwartungen junger Zielgruppen, die bei der Immobiliensuche häufig Smartphones und Tablets verwenden. Die Nutzung dieses Tools erfüllt somit die Anforderungen dieser Gruppe an das Informationsangebot, auf dessen Grundlage sie Entscheidungen treffen.

Ersetzt die 3D – Besichtigung eine „echte“ Besichtigung?

Natürlich kann ein 3D – Rundgang eine physische Besichtigung nicht vollständig ersetzen. Dennoch ermöglicht es dem Makler oder Eigentümer, für die Vor-Ort-Termine gezielt nur jene Interessenten einzuladen, bei denen eine hohe Bereitschaft zum Vertragsabschluss besteht. Da die Fragen der Interessenten in der Regel genau auf die Bereiche abzielen, die sie zuvor digital intensiv untersucht haben, kann sich der Makler darauf besonders gut vorbereiten.

Als Fazit lässt sich sagen, dass ein 3D – Rundgang den Verkaufsprozess beschleunigt und dabei die Aufwände bei allen Beteiligten reduziert.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Frühzeitige Immobilienbewertung: Ein Schlüssel zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Der Tod eines geliebten Mitmenschen ist eine intensive Phase, geprägt von negativen Emotionen. In dieser Zeit ist es nur selten möglich, mit klarem Verstand sachliche Entscheidungen über den Umgang mit dem Erbe zu treffen. Ohne Testament oder die präzise Wertermittlung für die Erbmasse ist Streit vorprogrammiert, der in der Praxis immer wieder Familien entzweit. Unser Artikel zeigt auf, wie sich dieses Risiko minimieren lässt und welche Rolle eine professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie hierbei spielt.

Weshalb drohen Streitigkeiten mit der Erbimmobilie?

Nur wenige Menschen setzen sich frühzeitig mit dem eigenen Tod und seinen Folgen auseinander. Als Immobilienbesitzer ist dies ratsam, um Streit und Diskussionen um Haus oder Eigentumswohnung zu verhindern. Gerade in der Situation mehrerer gleichberechtigter Erben, z. B. Kinder bei einem verstorbenen Elternteil, sind rechtzeitige Absprachen zu treffen.

Im ersten Schritt sollte Einigkeit bestehen, wie mit der Erbimmobilie nach dem Tod umzugehen ist. Einige Varianten sind denkbar:

– Ein Erbe nutzt die Immobilie weiter und nimmt eine anteilige Auszahlung der anderen Erben vor.

– Die Erben haben kein Interesse an der Immobilie und möchten das Haus oder die Wohnung verkaufen.

– Die Immobilie bleibt erhalten, wird jedoch vermietet und der Mietzins an ein oder mehrere Erben ausgezahlt.

In vielen Familien gibt es unterschiedliche Interessen, wie mit der Immobilie zu verfahren ist. Manche Geschwister hängen emotional an ihrem Elternhaus, andere erhoffen sich durch die Auszahlung ihres Erbanteils eine finanzielle Entlastung. Diskussionen sind somit nötig, sollten jedoch zeitig und nicht in der schwierigen Trauerphase stattfinden.

Der Immobilienwert als Streitpunkt

Selbst wenn eine frühzeitige Einigkeit über den Umgang mit der Immobilie besteht, droht ein Streit über die Höhe der anteiligen Auszahlung oder einen angemessenen Verkaufspreis. Hier kommt die professionelle Immobilienbewertung ins Spiel. Was vor dem Tod noch harmonisch abgesprochen wurde, kann zu bösem Blut führen, wenn andere Erben vermeintlich mehr erhalten als man selbst.

Natürlich muss nicht jede Streitigkeit um das Erbe vor Gericht enden. Wird ein Immobilienmakler beauftragt und ermittelt dieser durch ein Kurzgutachten einen Immobilienwert, mit dem alle Teile der Erbengemeinschaft einverstanden sind, lässt sich auf dieser Basis eine Auszahlung „auf kurzem Wege“ einleiten. Eine andere Vorgehensweise ist dennoch ratsam.

Mit dem Verkehrswert zur finanziellen Sicherheit

Als alternative Vorgehensweise ist jedoch die Ermittlung des Verkehrswertes durch einen Sachverständigen ratsam, beispielsweise durch Anwendung des Vergleichswertverfahrens. Diese Form der Wertermittlung ist präziser und vor allem gerichtsfest. Sie wird deshalb zwangsläufig angefragt, wenn der Erbstreit gerichtlich geklärt werden muss.

Durch die professionelle Wertermittlung mit höchster fachlicher Expertise erhalten alle beteiligten Seiten Sicherheit über den aktuellen, tatsächlichen Immobilienwert. Aus diesem lassen sich die Anteile herleiten, die bei der Auszahlung anderer Erben anzusetzen sind oder die beim Haus verkaufen gemäß der gesetzlichen Erbteile oder nach Testament auszuzahlen sind.

Sicherheit gewinnen und Streit vermeiden – wir helfen Ihnen!

Als Immobilienmakler für die Region Mainz, Bingen und Ingelheim sind wir mit Streitigkeiten in Erb- und Scheidungsfällen vertraut. Als neutrale Instanz helfen wir nicht nur, mit einer professionellen Immobilienbewertung Sicherheit über den tatsächlichen Immobilienwert zu gewinnen. Bei einem Verkaufswunsch unterstützen wir die Erbengemeinschaft ebenfalls von der Vermarktung bis zum Verkaufsabschluss und darüber hinaus.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Energieeffizienz bei einem Haus – diese Grundlagen sollten Sie kennen

Beim Kauf einer Immobilie oder der Sanierung durch den Eigentümer rückt der Faktor Energieeffizienz immer stärker in den Vordergrund. Laien im Hausbau ist bewusst, dass das energieeffiziente Bauen Einfluss auf die Nebenkosten und den nachhaltigen Charakter des Bauwerks nimmt. Details zu dem Thema und konkrete Rahmenwerte für die Bemessung der Energieeffizienz beim Haus sind den meisten jedoch unbekannt. Als erfahrener Immobilienmakler möchten wir Ihnen mit diesem Artikel die wichtigsten Grundlagen vermitteln.

Weshalb überhaupt auf Energieeffizienz achten?

Bau und Kauf von Immobilien wird über die Jahre zunehmend von zwei Faktoren geprägt. Zum einen wünschen sich zukünftige Mieter und Eigentümer, den immens steigenden Energiekosten entgegenzuwirken. Zum anderen sind es gerade jüngere Kaufinteressenten, die Wert auf ein nachhaltiges Bauen und umweltfreundliche Immobilien legen.

Die Energieeffizienz beim Haus greift beide Interessen auf und gibt potenziellen Käufern und Mietern eine Rahmenwert, wie nachhaltig und sparsam eine Immobilie wirklich ist. Wortwörtlich sagt der Begriff aus, wie effektiv die gewonnene Energie durch Heizanlagen der Immobilie genutzt wird und welche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche zu erwarten sind.

Welche Rolle spielt die Energieeffizienzklasse?

Um die Energieeffizienz konkret greifbar zu machen, wurden ab Mai 2014 Energieeffizienzklassen eingefügt. Das System reicht von der besten Klasse A+ bis zur schlechtesten Klasse H und sorgt für eine Kategorisierung sämtlicher Immobilien nach dem Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wer ein Haus kaufen möchten, hat durch die Energieeffizienzklasse einen klaren Anhaltspunkt, welche Nebenkosten zukünftig zu erwarten sind. Die Energieeffizienzklasse liefert einen konkreten Wert, anstatt sich alleine auf das Baujahr, den Zustand der Bausubstanz oder Nachweise über Sanierungsmaßnahmen des Eigentümers verlassen zu müssen.

Verschiedene Haustypen im Profil

Neben dem Haus kaufen spielen die Energieeffizienzklassen auch in den Neubau von Immobilien ein. Durch die Auswahl von Baustoffen, Dämmmaterialien und einer modernen Heizanlage lässt sich eine bestimmte Energieklasse anstreben. Von der angestrebten Energieklasse hängt ab, welche Förderprogramme der KfW und anderer Institutionen infrage kommen. In der Praxis wird dies durch verschiedene Haustypen zusammengefasst, hier einige Beispiele:

1. Passivhaus

Das Passivhaus stellt die beste Lösung in puncto Energieeffizienz dar. Das Haus bezieht einen wesentlichen Teils einer Energie aus passiven Quellen, beispielsweise über Photovoltaik durch das Sonnenlicht. Der Wärmebedarf eines Passivhauses darf maximal 15 kWh pro Quadratmeter betragen. Hiermit erfüllt es die Energieeffizienzklasse A+ deutlich, die bis zu einem Wert von 30 kWh pro Quadratmeter gilt.

2. Niedrigenergiehaus

Diese ebenfalls geläufige Bezeichnung für eine energiebewusste Bauweise ist nicht rechtlich geschützt und orientiert sich an keinen festen Werten. Unter dem Begriff werden vielfältige Konzepte des modernen und umweltbewussten Bauens zusammengefasst, um die Energiekosten durch moderne Heiztechnik und Lösungen wie Wärmepumpen oder Photovoltaik zu senken. Der Verbrauchswert sollte hierbei unter 30 kWh pro Quadratmeter liegen, damit weiterhin die Energieeffizienzklasse A+ gilt.

3. KfW-Effizienzhaus

Viele Bauherren sind an einer finanziellen Förderung des energetischen Hausbaus interessiert, die Förderprogramme der KfW sind die bekanntesten ihrer Art. Programme wie KfW 85 oder KfW 70 geben durch ihre Zahl, wie viel Prozent des primären Energiebedarfs durch nachhaltige und regenerative Quellen gewonnen werden sollen. Die Prozentzahl bezieht sich auf einen Vergleich mit dem sogenannten Referenzhaus, das als Standard nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt wurde.

Der Energieausweis beim Haus verkaufen oder vermieten

Ob Altbau oder modernes Passivhaus – wann immer Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist ein Nachweis über die Energieeffizienz notwendig. Dies soll Mietern und Käufern Sicherheit geben und einen Anreiz für Vermieter darstellen, sich um die energetische Sanierung ihrer Immobilie zu kümmern.

Der Energieausweis ist von einem Sachverständigen zu erstellen, der Ihre Immobilie detailliert prüft und anhand detaillierter Vorgaben eine Energieeffizienzklasse zuteilt. Das Dokument ist strenggenommen erst vorzulegen, wenn es zur Besichtigung der Immobilie durch einen Interessenten kommt. In der Praxis findet eine frühzeitige Erstellung statt, damit eine gute Energieeffizienzklasse im Exposé steht und zur Vermarktung genutzt werden kann.

Energieeffizienz bei Kauf und Verkauf – wir beraten Sie!

Sie haben weitere Fragen zur Energieeffizienzklassen und ihren Einfluss auf Immobilienbewertung und -verkauf? Als erfahrenes Maklerbüro für Mainz, Bingen, Ingelheim und die rheinhessische Region beraten wir Sie gerne!

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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