Wenn Eigentümer selbst in ihre vermietete Immobilie einziehen möchten, stehen ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung, allerdings gilt es dabei, mit Bedacht vorzugehen. Eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf erfordert, dass die gesetzlichen Fristen und Vorschriften eingehalten werden.
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Was bedeutet Eigenbedarf?
Eigenbedarf liegt dann vor, wenn der Eigentümer die Immobilie für sich selbst, enge Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Die folgenden Personen sind in der Regel von einer Eigenbedarfskündigung abgedeckt:
- Eltern, Großeltern, Kinder (auch Stiefkinder), Geschwister, Nichten und Neffen
- Ehegatten (auch in Trennung lebend) und eingetragene Lebenspartner
- Pflegekinder, Lebensgefährten, Kinder des Lebensgefährten oder Hausangestellte
Eine enge familiäre Bindung muss also bestehen, damit der Eigenbedarf legitim ist. Für entfernte Verwandte oder geschiedene Partner kann Eigenbedarf meist nicht geltend gemacht werden, es sei denn, es besteht eine enge, besondere Beziehung.
Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung
Ein Käufer einer vermieteten Immobilie kann erst dann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Die vorläufige Auflassungsvormerkung reicht nicht aus. Die Kündigung muss schriftlich und nachweislich dem Mieter zugehen.
Kündigungsfristen beachten
Beim Kauf einer vermieteten Immobilie gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in das bestehende Mietverhältnis eintritt. Für die Eigenbedarfskündigung gelten bestimmte Kündigungsfristen:
- Mietverhältnis unter 5 Jahren: 3 Monate
- Mietverhältnis über 5 Jahre: 6 Monate
- Mietverhältnis über 8 Jahre: 9 Monate
Diese Fristen sollten unbedingt beachtet werden, insbesondere wenn der neue Eigentümer die Immobilie zeitnah selbst nutzen möchte.
Wie begründet man den Eigenbedarf?
Der Eigentümer muss darlegen, warum er die Immobilie benötigt und seine derzeitige Wohnsituation unzureichend ist. Eine ausführliche und gut dokumentierte Begründung ist essenziell, denn das nachträgliche Anführen von Gründen ist ausgeschlossen.
Widerspruchsrecht des Mieters
Der Mieter hat das Recht, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen, wenn ein Umzug für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Dies kann etwa bei schwerer Krankheit oder hohem Alter der Fall sein.
Fazit
Eine Eigenbedarfskündigung erfordert eine sorgfältige Planung und Beachtung der rechtlichen Vorgaben. Eigentümer sollten sich gut informieren und die Kündigung rechtssicher gestalten, um spätere Komplikationen zu vermeiden.