8. März 2024

Nach den ersten Förderungen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau nunmehr erneut Zuschüsse, wenn Sie Ihre Heizung erneuern. Wir als Immobilienmakler im Mainz, Bingen und Ingelheim informieren Sie über die wesentlichen Informationen zu den Förderungen.

Welche Förderprogramme sind in Bezug auf die Heizungserneuerung nutzbar?

Viele Heizungsinstallateure und Eigentümer von Immobilien freuen sich über die Entscheidung der Regierung – Es gibt wieder staatliche Zuschüsse für die Installation umweltfreundlicher Heizungen. Privatpersonen, die ihre Einfamilienhäuser mit einer klimafreundlichen Heizung ausstatten möchten, können jetzt im Kundenportal der KfW-Bank einen Antrag für das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ stellen. Die Basisförderung beträgt 30 Prozent, mit Bonusförderungen kann der Zuschuss im besten Fall auf 70 Prozent steigen. Die Maximalsumme ist in dieser Konstellation auf 23.500 Euro festgelegt. Ergänzend dazu steht das Programm 358/359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ wieder zur Verfügung, wobei die Antragstellung über den Finanzierungspartner erfolgt.

Im Rahmen dieses Programms können alle Eigentümer die eine Immobilie besitzen oder ein Haus kaufen, finanzielle Unterstützung erhalten, um spezifische Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu fördern. Dazu zählen unter anderem die Installation energieeffizienter Heizungs- und Lüftungssysteme, der Austausch von Fenstern und Türen gegen energieeffiziente Modelle, die Dämmung von Wänden, Dach und Keller sowie andere energiesparende Renovierungsarbeiten.

Neben der KfW-Bank kümmert sich auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um Förderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Es unterstützt beispielsweise energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Wie sind die Reaktionen von Experten?

Den Start der Fördermöglichkeiten hat der Bundesverband Wärmepumpe und dem Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband positiv bewertet. Einige Verbände äußerten jedoch Kritik, insbesondere bezüglich des Zeitplans. Der Verband der Energieberatenden (GIH) monierte, dass derzeit nur Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern Anträge stellen können, was bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der Eigentümer von Immobilien davon profitieren. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften müssen bis 01.05.2024 warten, um einen Antrag zu stellen, vorausgesetzt es handelt sich um eine zentrale Heizungsanlage. Für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern ist eine Antragstellung erst ab 01.08.2024 möglich, ebenso für Eigentümer von Wohnungen in Eigentümergemeinschaften, wenn es um Maßnahmen am Sondereigentum geht.

Lässt sich die Förderung rückwirkend beantragen?

Wenn die Heizung bereits ausgetauscht wurde, ist eine Beantragung dennoch möglich. Allerdings sollen Sie beachten, dass erst in einigen Monaten eine Zusage zur Förderung erfolgen kann, was auch Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH, bestätigt. Daher fordert er eine möglichst schnelle Öffnung aller Programmteile. Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland, äußerte Bedenken, dass die Fördermittel bis August 2024 bereits aufgebraucht sein könnten.

Der Vergleich zu anderen Fördermöglichkeiten

Die schnelle Erschöpfung von Fördermitteln wurde kürzlich beim Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ deutlich. Dieses richtete sich an Hausbesitzer mit Elektroautos und wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finanziert. Innerhalb eines Tages waren im September 2023 die 300 Millionen Euro Förderung für Photovoltaik-Dachanlagen, Heimspeicher und Wallboxen ausgeschöpft. Ursprünglich sollten in diesem Jahr weitere 200 Millionen Euro verteilt werden. Die KfW teilte jedoch mit, dass für 2024 keine neuen Haushaltsmittel bereitstehen.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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