Revolutionäre Bautechnik: Das Haus der Zukunft aus dem 3D-Drucker

Der technische Fortschritt macht auch vor Branchen wie dem Bauwesen und der Architektur nicht halt. Das klassische „Stein auf Stein“ ist schon vor Jahrzehnten durch das Angebot von Fertighäusern teilweise ersetzt worden. Die nächste Innovation könnten Häuser aus dem 3D-Drucker sein. In diesem Artikel informiert Sie Hochdrei Immobilien über den aktuellen technischen Stand und zeigt, was ein solches 3D-Druckhaus für Sie zur Alternative werden könnte.

Wie genau entstehen Häuser im 3D-Druck?

In der Planungs- und Entwicklungsphase sind gedruckte Häuser mit dem jahrelang etablierten Standard der Branche vergleichbar. Am Computer wird das Hausprojekt geplant, bei der Umsetzung der einzelnen Elemente kommt allerdings eine Druckdüse zum Einsatz. Das Druckmaterial wird schichtweise aufgetragen, passgenaue Aussparungen für Türen, Fenster oder Installationen bleiben erhalten.

Vor Ort kommt es zum Zusammensetzen der einzelnen Druckteile, was mit der etablierten Fertigbauweise vergleichbar ist. Welche Materialien für Wände, Decken und Böden zum Einsatz kommen, weicht je nach Anbieter ab und befindet sich in einer fortlaufenden Forschungsphase. Mit Kalk, Pflanzenfasern oder Stroh können Bauherren in jedem Fall Ihre CO₂-Bilanz aufwerten. Die Außenhülle, die deutlich robuster und witterungsfester sein muss, wird beispielsweise aus recyceltem Bio-Kunststoff gefertigt.

Wie etabliert sind 3D-Druckhäuser bereits?

Mit Sicherheit sind gedruckte Häuser eine zukunftsweisende Technologie. In der Gegenwart kommen sie jedoch langsam erst an. Einzelne Bauunternehmen mit nachhaltigem und innovativem Ansatz bieten Planung und Bau von 3D-Druckhäusern schon heute an. In Deutschland wurde im Jahr 2021 ein Pionier-Projekt durch die Architekturbüros Mense-Korte realisiert.

Wer ernsthaft über die Umsetzung eines 3D-gedruckten Hauses nachdenkt, muss sich aktuell noch mit einigen „Kinderkrankheiten“ befassen. So lassen sich kaum Architekturbüros für die Umsetzung finden. Hier fehlt es außerdem an etablierten Abläufen, so dass die Planungs- und Druckphase länger als bei der herkömmlichen Bauweise dauert.

Im Umkehrschluss werden Interessenten zu echten Pionieren, die als erste in Deutschland über ein gedrucktes Haus verfügen. Wer bereit ist, für Innovationsgeist und Nachhaltigkeit etwas mehr beim Bau zu zahlen, darf deshalb weiterhin begeistert sein.

Für wen ist das gedruckte Haus geeignet?

Wer schon heute ein 3D-Druckhaus auf seinem Grundstück errichten möchte, sollte drei Dinge mitbringen:

1. Ausreichend Zeit und Geduld, um das Pionier-Projekt umzusetzen und dem Architekturbüro ausreichend Spielraum bei der Realisation zu geben.

2. Die Bereitschaft, mehr für den Hausbau zu zahlen, zumal es durch den fehlenden Wettbewerb noch keinen verlässlichen Kostenrahmen gibt.

3. Ein ausgeprägter Geist für Nachhaltigkeit, damit der ideelle Ansatz den aktuell noch höheren Kosten für diese Bauweise überwiegt.

Wer sich als „Normalbürger“ für diese alternative Bauweise interessiert, sollte noch einige Jahre warten. Dann dürfte die Planung von Häusern aus dem 3D-Drucker etablierter sein und von einer größeren Zahl an Architekturbüros angeboten werden. Durch diesen Wettbewerb wird es neue Impulse im Design und neue Preisstrukturen geben. Sich jetzt schon zu informieren und herauszufinden, was baulich und ökologisch möglich wird, ist natürlich willkommen.

Haus aus dem Drucker – die Zukunft der Baubranche

Nachhaltigkeit und Finanzierbarkeit von Bauprojekten werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wichtiger denn je. In dieser Hinsicht hält unser Team von Hochdrei Immobilien das 3D-Druckhaus langfristig für eine echte Alternative, um kostenbewusst und im Sinne der Umwelt Immobilienprojekte zu realisieren.

Es dürfte jedoch Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte dauern, bis diese Form des Hausbaus marktreif und serienfähig ist. Das traditionelle Bauwesen dürfte vorerst erhalten bleiben, wobei auch hier Nachhaltigkeit und Energieeffizienz stetig an Bedeutung gewinnt. Die Entwicklungen bleiben in jedem Fall spannend.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Das Haus winterfest machen – so gehen Sie richtig vor!

In den Wintermonaten denken weniger Eigentümer ans Haus verkaufen. Viele warten auf die kommende Saison und möchten bis dahin das Haus winterfest machen, um den Wert des Wohneigentums zu erhalten. Als erfahrener Immobilienmakler sind wir mit allen Schritten vertraut, mit denen Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung sicher durch die kalte Jahreszeit bringen. Die wichtigsten Tipps und Maßnahmen haben wir für Sie zusammengestellt.

Haus winterfest machen – Schritt für Schritt

1. Außenprüfung Ihres Hauses

Frost und Nässe sollen über die Wintermonate hinweg nicht ins Gebäude eindringen und die Bausubstanz gefährden. Werfen Sie deshalb rechtzeitig einen Blick aufs Dach und reinigen Sie Ihre Regenrinnen und Fallrohre, damit diese auch größere Mengen an Regen und Schnee sicher ableiten können.

Genauso sollte eine konsequente Sichtprüfung der gesamten Fassade stattfinden. Sehen Sie Risse oder andere Schäden, ist eine Ausbesserung in einer trockenen Phase des Herbstes oder frühen Winters anzuraten. Gerade hier eindringende Feuchtigkeit kann den Werterhalt Ihrer Immobilie erheblich gefährden.

2. Garten auf den Winter vorbereiten

Bei einer größeren Außenanlage sollten Sie äußere Wasserhähne abstellen, um ein Einfrieren mit möglichen Schäden zu vermeiden. Ähnliches gilt für Gartenmöbel und Dekorationen, die nicht immer für höhere Minustemperaturen gemacht sind. Diese finden in Keller oder Garage einen sicheren Platz.

Bei Bodenabläufen in Ihrem Außenbereich ist eine Säuberung für den sicheren Abfluss von Regen oder getautem Schnee wichtig. Befreien Sie deshalb den gesamten Außenbereich konsequent von Laub und Fluss, damit es nicht zu unerwünscht stehender Nässe auf Ihrem Grundstück kommt.

3. Winterdienst planen oder beauftragen

Zum Räumen und Streuen der öffentlichen Wege entlang Ihres Grundstücks sind Sie nach den Vorgaben Ihrer Stadt oder Kommune verpflichtet. Auf Ihrem privaten Grundstück ist dies alleine aus Gründen des Versicherungsschutzes bei Unfällen zu empfehlen. Halten Sie also rechtzeitig Streusalz und Schneeschieber bereit.

Falls Sie nicht selbst die Mühen des Winterdienstes auf sich nehmen möchten, ist die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters die richtige Wahl. Klären Sie diese möglichst frühzeitig ab – je nach Stadt oder Gemeinde gibt es eine große Nachfrage, vor allem wenn nach dem ersten Schnee spontan eine Lösung gesucht wird.

4. Heizungsanlage optimal einstellen

In Zeiten hoher Energiekosten ist ein gesonderter Blick auf Ihre Heizungsanlage wichtig. Im Idealfall haben Sie über die Sommermonate eine Wartung durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Vor der Inbetriebnahme sind Faktoren wie der Anlagendruck und die Vorlauftemperatur zu prüfen und nach Bedarf einzustellen.

Damit jede Heizung in Ihrer Immobilie einen optimalen Wirkungsgrad erreicht, ist ein Entlüften Ihrer Heizungen anzuraten. Speziell in Gebäuden mit mehreren Stockwerken steigt sonst Luft in den Rohren nach oben und lässt höher gelegene Heizungen nicht richtig warm werden. Mit dem passenden Schlüssel und einer kleinen Schüssel für austretendes Wasser ist das Entlüften mit wenigen Handgriffen erledigt.

5. Licht und Sauberkeit

Eine technisch intakte und gepflegte Wirkung der Immobilie sollte nicht erst beim Haus oder Wohnung verkaufen eine Rolle spielen. Sorgen Sie auch bei der Eigennutzung für eine intakte Funktion aller Leuchten, um für Sicherheit und Wohlgefühl in der dunklen Jahreszeit zu sorgen.

Gleiches gilt für die gründliche Reinigung, von einzelnen Wohnräumen bis zum Treppenhaus. Gerade im Winter tragen Sie Feuchtigkeit und Streusalz ins Haus hinein, was zu unschönen Ablagerungen führen kann. Auch hier gilt: Wenn Sie sich die Mühen der Hausverwaltung und -pflege ersparen möchten, sorgen Sie rechtzeitig für professionelle Unterstützung.

Haus mit Maklerhilfe im Winter verkaufen

Vielleicht möchten Sie die Winterzeit in der rheinhessischen Region nutzen, um Ihr Haus in einer ruhigen Marktphase zu verkaufen? Als Immobilienmakler für die Region Mainz, Ingelheim und Bingen helfen wir Ihnen gerne hierbei. Von der Immobilienbewertung über die Vermarktung bis zum letzten Notartermin steht Ihnen Hochdrei Immobilien mit Rat und Tat zur Seite – zu jeder Jahreszeit.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Sind Balkonkraftwerke dank einer gesetzlichen Lockerung lukrativer?

Was sind Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke, auch als Plug-in Photovoltaik, Mini-Photovoltaik oder Stecker-Solargeräte bekannt, ermöglichen eine vergleichsweise einfache Erzeugung von Solarstrom. Durch diese Geräte können Mieter und Wohnungseigentümer sich teilweise von den hohen Energiepreisen unabhängig machen und den selbst erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt nutzen – und das sogar ohne umfangreiche Investitionen. Im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind Balkonkraftwerke kostengünstig. Bis vor kurzem stellten jedoch bürokratische Hürden eine Herausforderung für den Betrieb dieser Geräte dar. Diese Konstellation ändert sich mit einer geplanten gesetzlichen Anpassung. Wird diese final durchgesetzt, kann dies auch einen Einfluss haben, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen möchten. Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen alle wichtigen Aspekte zu den Balkonkraftwerken.

Die Funktionsweise der Balkonkraftwerke

Die kleinen „Kraftwerke“ bestehen im Regelfall aus einem oder mehreren Solarmodulen sowie einem sogenannten Wechselrichter. Je nach Anbieter werden Bauteile für die Anbringung entweder im Lieferumfang enthalten oder müssen separat bestellt werden. Nachdem das Solarmodul an einem geeigneten Ort montiert oder aufgestellt wurde, erfolgt die Verbindung mit dem Wechselrichter. Dieser wandelt den vom Modul aus Sonnenlicht erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Mit einem Kabel lässt sich die Anlage mit einer Steckdose in der Wohnung oder auf dem Balkon verknüpfen. Geräte, welche an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen sind, wie beispielsweise Computer, Geschirrspüler, nutzen hauptsächlich den eingespeisten Solarstrom.

Welche Änderungen sind geplant?

Mit dem Ziel, die Erzeugung von Solarstrom in Wohnhäusern zu fördern, beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinfachung der Installation von Balkonkraftwerken. Daher wurden am 13. September vom Kabinett Änderungen im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) auf den Weg gebracht. Eine Überprüfung des Gesetzes steht noch aus, da der Bundestag darüber entscheiden muss.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der im Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, plant die Einfügung der Stromerzeugung mittels Steckersolargeräten in den Katalog der privilegierten Maßnahmen. Innerhalb dieses Katalogs fallen bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht ohne Weiteres blockiert werden können. Bisher umfasste dieser Katalog Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

Insofern das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, behalten Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin ein Mitspracherecht bezüglich der Art und Weise, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Die generelle Frage, ob eine solche Anlage installiert werden darf, wäre jedoch nicht mehr Gegenstand grundsätzlicher Auseinandersetzungen.

Diese Pläne sind Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung, die bis Ende 2023 umgesetzt werden soll. Bereits im August hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand für die Besitzer von Mini-Solaranlagen zu reduzieren.

Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem eine unkompliziertere Anmeldeprozedur. Zusätzlich sollen vorübergehend auch rücklaufende Zähler gestattet werden, und in Zukunft soll die Leistung von Balkonkraftwerken von bisher 600 Watt auf bis zu 800 Watt erhöht werden können.

Dank der Vorteile der Balkonkraftwerke, kann die Immobilienbewertung der Objekte in Bingen, Mainz oder Ingelheim höher ausfallen. Insofern Sie in Mainz oder Bingen ein Haus oder eine Wohnung verkaufen wollen, sollten Sie die gesetzlichen Neuerungen beachten.

Welche Parameter sind gegenwärtig noch maßgeblich?

Derzeit stellen die rechtlichen Hindernisse eine erhebliche Barriere dar, und Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Terrassen sind wiederholt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Es existieren gesetzlich festgelegte Einschränkungen für die Einspeisung von Solarstrom vom Balkon, wobei die maximale Leistung auf 600 Watt begrenzt ist. Zusätzlich bestehen teilweise Meldepflichten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie beim Verteilnetzbetreiber. Es besteht kein allgemeiner Anspruch für Eigentümer und Mieter auf den Betrieb eines Balkonkraftwerks.

Die Frage der Erlaubnis der Anbringung eines Balkonkraftwerkes ist gegebenenfalls im Mietvertrag fixiert. Dabei sind in den Mietverträgen auch Regelungen zu den Voraussetzungen möglich, es gibt jedoch generell keine festgelegte Vorgabe. Sobald es sich um eine bauliche Veränderung handelt, ist aktuell immer eine Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft notwendig. Diese Konstellation tritt beispielsweise ein, wenn das Balkonkraftwerk an der Brüstung des Balkons oder der Außenwand angebracht wird.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Unverzichtbarer Leitfaden: Vermeiden Sie diese 6 Fehler beim Verkauf Ihrer Immobilie

Eine Wohnung oder ein Haus zu verkaufen, bringt viele Fragen und Formalitäten mit sich. Gerade wenn private Eigentümer über einen Hausverkauf nachdenken, drohen Hürden und Fallstricke, die aus Unerfahrenheit übersehen werden. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fehler beim Hauskauf für Sie zusammengefasst. Um sämtliche Schritte beim Verkauf verlässlich und professionell anzugehen, steht Ihnen Hochdrei Immobilien als erfahrener Immobilienmakler gerne zur Seite.

1. Fehlender Blick auf die Marktlage

Der Immobilienmarkt ist stetig in Bewegung, Angebot und Nachfrage verändern sich. Auch begleitende Umstände wie die mehrfache Erhöhung des Leitzinses, die potenziellen Käufern den Kreditabschluss erschwert, beeinflussen die Immobilienbranche erheblich. Private Verkäufer sehen diese Einflussfaktoren selten und gehen davon aus, dass die Nachfrage nach ihrem Haus oder Wohnung konstant gegeben ist.

Auch wenn in der Region Mainz-Bingen eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien herrscht, die Verkaufspreis der letzten Jahre lassen sich durch die wirtschaftlichen Entwicklungen nur noch schwierig erzielen. Begehen Sie nicht den Fehler, von der gleichen Marktlage wie vor einigen Jahren auszugehen.

2. Unterschätzen der Formalitäten

Die Abwicklung eines Verkaufs ist mit vielen Formalitäten verbunden. Dies beginnt bei der Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, um potenziellen Käufern ein detailliertes Bild der Immobilie zu vermitteln. Von der Besichtigung der Immobilie bis zum Notartermin sollten weitere Unterlagen griffbereit sein.

Bereits ein fehlender oder veralteter Grundriss kann das Interesse an der Immobilie sinken lassen. Wer versäumt, alle Dokumente sauber zusammenzustellen und hierbei einen formalen Aufwand zu akzeptieren, wird seine Verkaufsabsicht ausbremsen.

3. Unprofessionelle Immobilienbewertung

Unabhängig von der Marktlage setzen viele Eigentümer einen Verkaufspreis an, der wenig mit dem tatsächlichen Wert der Immobilie zu tun hat. Nicht selten wird von den Baukosten oder dem selbst gezahlten Kaufpreis ausgegangen, der vor vielen Jahren gezahlt wurde.

Bleibt eine professionelle Immobilienbewertung aus, tritt einer von zwei Nachteilen ein. Entweder Sie schrecken durch einen zu hoch angesetzten Preis ernsthafte Interessenten ab. Oder Ihr angesetzter Preis ist zu niedrig und Sie erleiden beim Verkauf einen indirekten Verlust.

4 Nicht ausreichende Vermarktung

Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, setzt eine zeitgemäße Vermarktung voraus. Immer mehr Interessenten werfen den Blick ins Internet und erwarten eine ausführliche Darstellung der Immobilie, wenn Sie einen Blick auf die Angebote eines Immobilienportals werfen.

Fehlende Informationen oder verschwommene Fotoaufnahmen mit der Handykamera schrecken beim ersten Betrachten ab. Erst recht, wenn es direkt hierneben professionell und detailliert präsentierte Immobilien gibt. Noch schlimmer ist der komplette Verzicht auf eine Vermarktung online.

5. Ausbleibende Prüfung der Kandidaten

Wer trotz aller Widrigkeiten ein oder zwei Kandidaten für den Hauskauf gefunden hat, wird dazu geneigt sein, den Verkauf schnell abzuwickeln. Ein überzeugendes Interesse und die Zusage, dass die Finanzierung kein Problem darstellt, kann unerfahrene Eigentümer von einer zu schnellen Zustimmung überzeugen.

Da es privat kaum Möglichkeiten gibt, mehr über die tatsächliche Bonität des potenziellen Immobilienkäufers zu erfahren, ist die Unterschrift des Kaufvertrags mit einem erheblichen Risiko verbunden. Eine detaillierte Käuferprüfung sollte unbedingt durchgeführt werden.

6. Kein Verhandlungsgeschick beim Kaufpreis

Der angesetzte Verkaufspreis stellt immer einen Rahmen für die konkreten Verhandlungen dar. Hierbei treffen unterschiedliche Interessen aufeinander, die bei Unerfahrenheit in finanziellen Verhandlungen schnell zu den eigenen Lasten ausfallen.

Erneut gilt: Die professionelle Wertermittlung der Immobilie gibt Sicherheit, in welchem finanziellen Rahmen sich der Verkaufspreis abspielen sollte. Dies bildet eine hervorragende Grundlage, sich auf einen guten Immobilienpreis zu verständigen.

Hausverkauf – mit Maklerhilfe Sicherheit gewinnen

Viele der genannten Fehler lassen sich durch die professionelle Begleitung eines Immobilienmaklers sicher vermeiden. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie über den Verkauf Ihres Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Region zwischen Mainz, Bingen und Ingelheim nachdenken.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Rückkehr zu Öl- und Gasheizungen: Wärmepumpen-Boom verliert an Fahrt

Energieverbrauch und Heizsystem spielen für viele unsere Kunden eine wesentliche Rolle, wenn sie ein Haus verkaufen oder kaufen möchten. Der Wunsch nach Nachhaltigkeit und einer Kostenreduktion beim Energieverbrauch hat in den letzten Jahren zu einem Boom bei der Installation von Wärmepumpen geführt. Dieser Trend scheint sich langsam umzukehren, Öl- und Gasheizungen gewinnen etwas von ihren verlorenen Marktanteilen zurück.

Langsameres Wachstum im Segment Wärmepumpen

Als Eigentümer einer Immobilie über die Erneuerung des Heizsystems zu entscheiden, bringt viele Grundsatzfragen mit sich. Der Wunsch nach Nachhaltigkeit ist groß, die Kosten für die Installation eines neuen Systems und der günstigen Verfügbarkeit des Energieträgers sind genauso zu bedenken. Mit der Wärmepumpe können sich Eigentümer für eine ökologische Technologie entscheiden, um die Wärme der Umgebungsluft oder des Grundwassers zu nutzen. Das Interesse an dieser Technologie hat im 3. Quartal 2023 jedoch erkennbar nachgelassen.

Nach einem Bericht des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie ist der Marktanteil zwischen Juli und September 2023 um drei Prozentpunkte gesunken und lag nur noch bei 26,0 Prozent im Vergleich aller Heizungsarten. Einen Aufschwung erfuhren dafür die klassischen, fossilen Brennstoffe. Das Neugeschäft für Gasheizungen wuchs um fünf Prozentpunkte auf 63 Prozent an, bei Ölheizungen lag der Anstieg bei zwei Prozentpunkten auf einen Wert von 9,0 Prozent.

BAFA-Förderung für Wärmepumpen ebenfalls rückläufig

Für uns als Immobilienmakler und andere Branchenexperten kommt die Entwicklung nicht gänzlich überraschend. Ein Indiz lieferte die rückläufige Zahl an Förderanträgen beim BAFA. Im Vergleich zu den ersten acht Monaten des Vorjahres kam es zwischen Januar und August 2023 zu einer Reduktion der Förderanfragen um 70 Prozent. Da nur wenige Eigentümer die Vollinvestition in eine Wärmepumpe ohne Förderung wagen, ließ sich hieraus indirekt das sinkende Interesse an der nachhaltigen Wärmetechnologie herleiten.

Komplexe Gründe für die Reduktion

Die Ursachen für die rückläufigen Zahlen sind vielseitig und von Fall zu Fall verschieden. Zweifelsohne scheuen viele Eigentümer die vergleichsweise hohe Kosten, die eine komplette Umstellung ihres Heizsystems mit sich bringen. Gerade in Zeiten einer hohen Inflationsrate mit steigenden Lebenshaltungskosten wird eine kostspielige Investition lieber in eine fernere Zukunft verschoben.

Dies ist auf kommunaler Ebene umso verständlich, da Städte und Gemeinden teilweise bis 2028 Zeit haben, um ihre Planungen für einen Fernwärmeanschluss zu durchdenken. Wird dieser umgesetzt, ist eine separate Wärmepumpe für den einzelnen Eigentümer überflüssig. Die konkrete Entscheidung für oder gegen die Wärmepumpe kann sich je nach Haushalt noch um einige Jahre hinziehen. Welche Gesetzeslage dann für das umstrittene, erneuerte EEG gilt, ist heute kaum absehbar.

Nachhaltiges Bewusstsein dennoch groß

Die Politik hat das zögerliche Handeln vieler Eigentümer erkannt und mit einer Anpassung einzelner Fördermaßnahmen reagiert. Kritikern geht dies nicht weit genug. Die konkret getroffenen Maßnahmen nehmen nichts von der oben genannten Unsicherheit und machen im Einzelfall nur selten den Unterschied bei dieser kostspieligen Investition.

Unabhängig hiervon liegt vielen Eigentümern ein nachhaltiges Handeln am Herzen. Der Einbau eines neuen Heizsystems sowie Maßnahmen der energetischen Sanierung fließen positiv in die Immobilienbewertung ein und sprechen potenzielle Käufer und Mieter eher an. Auch das ökologische Gewissen wird befriedigt – für viele Eigentümer jedoch nicht zwingend „um jeden Preis“.

Heizsystem als Verkaufsargument nutzen

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten, kann eine zukunftsweisende Energietechnik zum Kernargument werden. Vielleicht haben Sie bereits auf eine Wärmepumpe umgestellt oder energetisch saniert. Als erfahrener Immobilienmakler für die Region Mainz, Bingen und Ingelheim zeigen wir Ihnen, wie Sie dies zur erfolgreichen Immobilienvermarktung nutzen können.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Haus geerbt – Die Grundbuchberichtigung nach einer Erbschaft

Im Rahmen einer Erbschaft kommt es oft zu der Fragestellung, wie mit den im Erbe enthaltenen Immobilien umgegangen wird. Dabei ist die Korrektur der Eintragungen im Grundbuch ein entscheidendes Thema. Für die Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer ist es essentiell darüber informiert zu sein, wann eine Berichtigung des Grundbuchs sinnvoll ist. Ergänzend dazu sind die Durchführung und die damit verbundenen Kosten zu klären.

Wann muss eine Grundbuchberichtigung realisiert werden?

Nach einem Hauskauf oder Wohnungskauf ist der Immobilienbesitz im Rahmen einer Erbschaft ein zentraler finanzieller Aspekt. Das Eigentum nach einem rechtmäßigen Immobilienkauf fällt automatisch den Erben zu. Dafür muss kein Erbschein beantragt werden. Somit unterliegt das Grundbuch nach dem Versterben mit den falschen Daten einer Korrekturnotwendigkeit. Diese ist in Paragraph 82 der Grundbuchordnung fixiert.

Egal ob das Eigentum in Mainz, Ingelheim oder Bingen besteht, die ausbleibende Anpassung im Grundbuch hat viele Nachteile im Rechtsverkehr. Wenn Eigentümer eine Wohnung kaufen oder ein Haus kaufen, ist es wichtig, dass die Eigentumsumschreibung schnellstmöglich vollzogen wird. Ähnlich ist es im Todesfall des Eigentümers zu betrachten. Fehlt der Nachweis, dass ein Eigentum an dem geerbten Haus besteht, gibt es verschiedene Nachteile in unterschiedlichen Konstellationen.

Insofern die Immobilie kurz nach der Erbschaft verkauft werden soll, kann in diesem Ausnahmefall auf einer Berichtigung des Grundbuchs verzichtet werden. In dieser Konstellation kann gemäß der Grundbuchordnung eine Umschreibung direkt auf den neuen Eigentümer realisiert werden. Somit können Kosten der Umschreibung gespart werden. Diese Regelung trifft auch auf den Vermächtnisnehmer zu.

Die Grundbuchberichtigung bei Erbengemeinschaften

Gibt es mehrere Erben, kann auch eine Erbengemeinschaft Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien werden. In diesem Fall ist es möglich, dass jeder der Miterben einen Antrag auf die Berichtigung des Grundbuchs stellen. Wird dieser Antrag rechtskräftig gestellt, werden alle Mitglieder aus der Gemeinschaft der Erben in dem Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Insofern lediglich ein Miterbe der alleinige Eigentümer der Immobilie werden soll, ist im Vorfeld ein Rechtsgeschäft notwendig. Grundsätzlich sind in der Konstellation einer Erbengemeinschaft alle Miterben gleichberechtigt und haben einen Anspruch auf die Immobilie. Als Rechtsgeschäfte kommen ein Erbteilübertrag, eine Abschichtung oder eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Sind diese Rechtsgeschäfte in Arbeit und zeitnah realisiert, ist in diesen Fällen keine Berichtigung des Grundbuchs erforderlich, da zeitnah eine finale Eintragung im Grundbuch vollzogen wird.

Immobilien im Eigentum von juristischen Personen:

Das Gebot der Grundbuchberichtigung kann auch in anderen Fällen als Ausnahme nicht gelten. Insofern die Immobilien im Eigentum einer GmbH, KG oder anderen Gesellschaft waren, welche dem Erblasser ganz oder in Teilen gehörte, ist eine Umschreibung der Eigentumsverhältnisse ebenfalls nicht zwingend erforderlich. In dieser Konstellation ergibt sich lediglich eine Anpassung der Eigentumsverhältnisse an den Anteilen der Gesellschaft. Der Grundbesitz ändert sich in dieser Konstellation nicht grundsätzlich.

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es die Besonderheit, dass eine Korrektur geboten ist, sobald die Eintragung eines Gesellschafters nicht mehr korrekt ist.

Wie kann der Antrag auf die Eigentumsumschreibung erfolgen?

Die Beantragung der Berichtigung des Grundbuchs ist bei dem verantwortlichen Grundbuchamt vorzunehmen. Dabei sind eine Ausfertigung des Erbscheins bzw. eine beglaubigte Kopie eines notariellen Testamentes bzw. eines Erbvertrages inklusives des Eröffnungsprotokolls als Nachweis für die Erbschaft vorzuweisen. Ein handschriftliches Testament ist nicht ausreichend, erst mit einem Erbschein des Nachlassgerichtes ist in diesem Fall der Nachweis hinreichend erbracht.

Welche Kosten sind bei der Grundbuchberichtigung zu kalkulieren?

Wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall bei dem zuständigen Grundbuchamt gestellt wird, ist die Umschreibung gemäß Paragraph 60, Absatz 40 der Kostenordnung gebührenfrei.

Sollten Sie die zweijährige Frist für die Umschreibung versäumen, so werden die Kosten nach dem Wert des Hauses oder der Wohnung berechnet. Das kann natürlich teuer werden!

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf