Anstieg der Grundsteuer: Jede siebte Stadt führt in diesem Jahr Erhöhungen durch

In vielen deutschen Städten und Gemeinden wird in diesem Jahr der Steuersatz für die Grundsteuer angehoben. Besonders stark ist die Erhöhung in Bad Homburg, Hessen.

Zusätzlich verzeichnen die Gewerbesteuern einen spürbaren Anstieg. Wir als Immobilienmakler im Raum Bingen, Ingelheim und Mainz beobachten diese Entwicklung natürlich für Sie.

Die Ergebnisse der Deutschen Industrie- und Handelskammer

Die Kosten steigen für Immobilieneigentümer und Mieter. Laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat in diesem Jahr jede siebte Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern ihren Hebesatz erhöht. Dieser Hebesatz ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der Grundsteuer in einem bestimmten Ort. Nur in acht von mehr als 701 größeren Städten wurde er gesenkt.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben warnte davor, dass dies nicht nur eine höhere Belastung für Hausbesitzer, sondern auch für Unternehmen bedeute. Zudem stiegen die Gewerbesteuern.

In dieser Konstellation spielt die Grundsteuer eine entscheidende Rolle für die finanzielle Situation einer Gemeinde. Sie trägt im Durchschnitt circa zwölf Prozent der Steuereinnahmen bei, welche dann zur Finanzierung von Infrastruktur und anderen öffentlichen Einrichtungen verwendet werden. Diese Steuer betrifft sowohl Grundstücks- und Gebäudebesitzer als auch Mieter, da Vermieter die Kosten über Nebenkostenabrechnungen weitergeben können.

Die Höhe der Grundsteuer hängt derzeit hauptsächlich von der Art des Grundstücks und den darauf befindlichen Gebäuden ab. Allerdings haben die Gemeinden die letzte Entscheidungsgewalt, da sie individuelle Hebesätze festlegen, die erhebliche Unterschiede bewirken können. Für vergleichbare Immobilien können die jährlichen Grundsteuerkosten in einer Gemeinde beispielsweise 100 Euro betragen, während sie in einer anderen Gemeinde rund 1000 Euro betragen. Maßgeblich beeinflusst wird die Höhe der Grundsteuer darüber hinaus von der Lage und der Attraktivität des Standortes.

Der Trend in den Kleinstädten zeigt deutlich nach oben

Die Gewerbesteuer hat für die Gemeinden eine noch größere Bedeutung als die Grundsteuer. In diesem Jahr haben 51 der insgesamt 701 Gemeinden die Gewerbesteuer stärker erhöht als im Vorjahr. Allerdings handelt es sich hauptsächlich um kleinere Ortschaften. Laut einer Umfrage des DIHK senkten sieben Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz.

Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze findet man in den hoch verschuldeten Städten Oberhausen und Mülheim an der Ruhr, die jeweils 580 Prozent betragen. Ganz in der Nähe befinden sich die Städte mit den niedrigsten Gewerbesteuerhebesätzen: Leverkusen und Monheim am Rhein mit 250 Prozent. Dies beeinflusst die Entscheidungen von Unternehmen bezüglich ihres Standortes, so die DIHK. Ein mittelständisches Unternehmen mit einem Jahresgewinn von zwei Millionen Euro in Dormagen, Nordrhein-Westfalen, müsste beispielsweise etwa 35.000 Euro mehr Gewerbesteuer zahlen als in dem nahegelegenen Grevenbroich.

Schon vor den jüngsten Erhöhungen erzielten die Gemeinden Rekord-Einnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer. Laut dem Statistischen Bundesamt haben sie im letzten Jahr in diesem Bereich fast 15 Prozent mehr Einnahmen erzielt als im Jahr 2021. Auch bei der Grundsteuer gab es einen Anstieg um zwei Prozent. Insgesamt summierten sich die Einnahmen aus Grundsteuer und Gewerbesteuer auf rund 85,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 12,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Der Einfluss der Reform der Grundsteuer

Die Industrie- und Handelskammer identifiziert mehrere Gründe dafür, dass Gemeinden verstärkt Steuererhöhungen durchführen. Ein wichtiger Antrieb ist, dass viele Gemeinden von der kommunalen Finanzaufsicht aufgefordert wurden, finanzielle Lücken durch zusätzliche Einnahmen zu schließen. Des Weiteren bereiten sich die Gemeinden auf die bevorstehende Reform der Grundsteuerberechnung vor.

Ab dem Jahr 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben, da bisher veraltete Grundstückswerte verwendet wurden. Es ist zu beachten, dass in den verschiedenen Bundesländern zukünftig unterschiedliche Berechnungsmethoden gelten werden, was zu kontroversen Diskussionen führt. Erste Klagen sind bereits eingereicht worden. Die Entwicklung der Preise in Bingen, Mainz und Ingelheim werden wir als Immobilienmakler vor Ort weiter im Blick behalten und Sie bei den Auswirkungen auf die Immobilienbewertung professionell beraten.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Effizientes Stromsparen im Alltag: Praktische Tipps und Tricks

Wenn Sie in Mainz, Bingen oder Ingelheim eine Wohnung oder ein Haus kaufen, sollten Sie im Vorfeld bei der Auswahl neben dem Kaufpreis auch auf die laufenden Kosten achten. Mit unseren Stromspartipps profitieren Sie mit reduzierten Verbräuchen. Wollen Sie eine Wohnung kaufen, ist der Einfluss der Nebenkosten nicht zu vernachlässigen.

Grundlegende Informationen zum Strom sparen im Haushalt

Sie haben durch ein angepasstes Nutzungsverhalten und die Erneuerung von Geräten in fast allen Räumen die Möglichkeit, Strom zu sparen. Wollen Sie Ihr Haus verkaufen, sollten Sie die Gegebenheiten in Ihrer neuen Immobilie bezüglich dieses Umstandes genau unter die Lupe nehmen. Egal ob im Bad, im Schlafzimmer, im Büro oder im Heizungskeller – nahezu alle Zimmer bieten Chancen zur Reduzierung von Kosten. Ein umsichtiger Umgang mit Strom ist besonders vorteilhaft für private Haushalte, da die Kosten für Strom kontinuierlich steigen. Gleichzeitig leisten Sie durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Den größten Anteil des Stromverbrauches in Privathaushalten nehmen Informationstechnik, der Fernseher und Audiogeräte in Anspruch. Es folgen Waschmaschine und Trockner, die Beleuchtung sowie Kühl- beziehungsweise Gefriergeräte.

Die besten Tipps zum Strom sparen in Kurzfassung

Mit der steigenden Bedeutung der zweiten Miete durch höhere Kosten für Heizung, Wasser oder Strom steigt der Fokus auf die Aspekte stetig. Unabhängig davon, ob Sie eine Wohnung verkaufen, eine Immobilie vermieten oder für Ihren Haushalt nach Einsparmöglichkeiten suchen – mit folgenden Tipps reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch:

– die Füllmenge des Wasserkochers beachten

– beim Backen nicht vorheizen und mit Restwärme kochen

– einen Kühlschrank mit sehr guter Energieklasse nutzen

– den Kühlschrank und die Gefriertruhe regelmäßig abtauen

– die Tür des Kühlschranks nur kurz öffnen

– möglichst wenig Kühlgeräte nutzen

– eine Waschmaschine mit Warmwasseranschluss verwenden

– ohne Vorwäsche und mit möglichst geringer Temperatur waschen

Konkrete Vorschläge bei der Nutzung eines Wasserkochers

Ein Wasserkocher erweist sich als effizientere Wahl für die Wassererhitzung im Vergleich zum Elektroherd, da er weniger Abwärme produziert, insbesondere bei kleineren Wassermengen. Wenn Sie mehr Wasser erhitzen, als Sie tatsächlich benötigen, steigen nicht nur Ihr Energieverbrauch, sondern auch die unnötigen CO2-Emissionen. Jeden Tag ein Liter zu viel zu erhitzen, führt zu einer jährlichen CO2-Belastung von 19 Kilogramm. Durch die Berücksichtigung der richtigen Füllmenge im Wasserkocher können Sie durchschnittlich 16 Euro pro Jahr

einsparen.

 Einige Wasserkocher verbleiben nach dem Kochen noch einige Sekunden eingeschaltet, was zu einer unnötigen Energieverschwendung führt. Um dies zu verhindern, sollten Sie das Gerät sofort nach dem Kochen abschalten und beim nächsten Kauf eines Wasserkochers auf ein Modell achten, das schneller reagiert.

So sparen Sie beim Waschen und Trocknen

Vorwaschen ist in den meisten Fällen unnötig, primär bei Textilien wie Bettwäsche oder Handtüchern, da die Verschmutzungen selten so stark sind, dass eine Vorwäsche erforderlich ist. Durch das Waschen ohne Vorwäsche können Sie bei circa zehn Euro pro Jahr sparen. Das Waschen bei 30 Grad ist eine weitere Option, um Strom zu sparen. Moderne Waschmaschinen und Waschmittel ermöglichen es, die Wäsche nicht nur ohne Vorwäsche, sondern auch bei niedrigeren Temperaturen effektiv zu reinigen. Da mehr als drei Viertel des Energieverbrauchs eines Waschgangs für das Erwärmen des Wassers aufgewendet werden, können Sie durch das Waschen bei 30 Grad Celsius deutlich sparen. Das Trocknen der Wäsche an der Luft anstelle eines Wäschetrockners ist immer eine energieeffiziente Wahl. Ein Wäschetrockner emittiert im Laufe des Jahres circa 116 Kilogramm CO2, während das Trocknen an der Luft klimaneutral ist und circa 100 Euro an Stromkosten pro Jahr einspart.

Mit einem neuen Kühlschrank Stromkosten sparen

Kühl- und Gefrierschränke sind ständig in Betrieb und für bis zu 25 Prozent des Stromverbrauchs verantwortlich. Ein moderner Kühlschrank mit der besten Energieeffizienzklasse verbraucht im Vergleich zu älteren Modellen bis zu 50 Prozent weniger Strom. Oft zahlt sich der Austausch eines noch funktionstüchtigen Kühlschranks bereits nach wenigen Jahren durch die eingesparten Stromkosten aus.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

10 Tipps um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden – So lüften Sie richtig!

Mit dem richtigen Lüftungsverhalten lässt sich lästige Schimmelbildung vermeiden!

Sinn und Zweck von Lüften und Luftaustausch ist das Entweichen der Raumfeuchtigkeit. Sie wird durch die bloße Anwesenheit der Bewohner, aber auch durch Kochen, Duschen, Wäschetrocknen sowie andere Tätigkeiten im Haushalt verursacht. Gerade während des Schlafens verliert der Körper viel Flüssigkeit, welche in den Schlafraum abgesondert wird.

Wird gar nicht oder nicht richtig gelüftet, fördert das die Schimmelbildung an den Raumwänden. Die ist ihrerseits gesundheitsgefährdend für Mensch und Tier. Mit diesen zehn Tipps zum richtigen Lüften lassen sich Schäden und Schimmel vermeiden.

Tipp 1: Richtiges Lüften setzt ein richtiges Heizverhalten voraus. Die Raumtemperatur sollte unterschiedlich hoch sein. In Nutzräumen wie der Küche sind 15 bis 16 Grad Celsius ausreichend, und im Flur, Eingangs- sowie Treppenbereich durchaus auch 10 bis 12 Grad. Bei einer Raumtemperatur von 18 Grad lässt es sich angenehm schlafen, während Wohn- und Arbeitszimmer mit 20 bis 23 Grad Celsius passend gewärmt sind. Auf dieser Grundlage wird jeder Raum für sich gelüftet.

Tipp 2: Die im Raum entstehende Feuchtigkeit mit Wasser und Dunst setzt sich als Tauwasser an den jeweils kältesten Stellen ab. Das sind die Außenwände sowie Innenwände zu nicht oder weniger beheizten Nebenräumen. Diese Wandstellen sind für eine Schimmelbildung geradezu prädestiniert. Richtiges Lüften bedeutet in diesem Sinne ein täglich zwei- bis viermal weites Öffnen, also nicht nur Kippen des Zimmerfensters.

Tipp 3: Je feuchter das Raumklima ist, umso häufiger muss gelüftet werden. Das betrifft ganz besonders die Nutzräume Bad mit Dusche oder Wanne sowie Küche. Duschen, Waschen und Kochen verursachen überdurchschnittlich viel Feuchtigkeit. In diesen Räumen ist ein anlassbezogenes Lüften unerlässlich; beispielsweise direkt nach dem Duschbad oder nach dem Kochen einer warmen Mahlzeit.

Tipp 4: Dauerlüften mit gekipptem Fenster ist ein No-Go. Lüften ist als sogenanntes Stoßlüften das weite Öffnen des Fensters für fünf bis zehn Minuten. Der Luftaustausch sollte so schnell und so kompakt wie möglich erfolgen. Ein über längere Zeit hinweg oder dauerhaft gekipptes Fenster kühlt schnell und stark aus. Das fördert die Schimmelbildung am Fensterstutz und kostet im Übrigen ein Mehr an Heizenergie.

    Tipp 5: Querlüften ist geradezu ideal. Durchzug entsteht dadurch, dass Fenster und Türen in mehreren oder allen Räumen gleichzeitig geöffnet sind. Mit dem dadurch entstehenden Luftzug wird die Feuchtigkeit buchstäblich aus den Räumen durch die offenen Fenster hinaus, man könnte sagen vom Winde verweht.

    Tipp 6: In Räumen mit durchschnittlich niedriger Raumtemperatur muss geschickt möbliert werden. Naturgemäß ist an diesen permanent kühleren Wänden eine Schimmelbildung an den Außenwänden eher möglich. Zwischen denen und dem Mobiliar sollten einige Zentimeter Platz belassen werden, um so eine Luftzirkulation zu ermöglichen. Schrank an Wand ist wie ein Garant zur Schimmelbildung. Darunter leidet nicht nur die Zimmerwand, sondern auch das Möbelstück mit seiner Substanz und seinem Inhalt.

    Tipp 7: Kondenswasser an Fenster und verglaster Tür gilt als Alarmzeichen für nicht richtiges Lüften. An einer Scheibe als dem kältesten Ort im Raum lagert sich die Feuchtigkeit als erstes ab. Sie wird zu Kondenswasser, auch als Schwitz- oder als Tauwasser bezeichnet. Das schlägt sich an der kühlen Scheibe nieder, weil es wegen mangelndem Lüften nicht aus dem Raum entweichen konnte.

    Tipp 8: Während des Lüftens, also bei geöffnetem Fenster, sollte die Heizung runter gedreht werden. Entscheidend ist in diesen Minuten der Luftaustausch aus dem Raum raus und umgekehrt rein, nicht jedoch die Raumtemperatur selbst.

    Tipp 9: Zur Vermeidung von Schimmelbildung ist eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 50, höchstens 60 Prozent vertretbar. Weniger ist nicht gut für die Atemwege, mehr fördert unweigerlich die Schimmelbildung. Mit einem Hygrometer bei Kosten im niedrigen zweistelligen Eurobereich lässt sich die Luftfeuchtigkeit jederzeit exakt messen und kontrollieren.

    Tipp 10: Eine erste Schimmelbildung zeigt sich mit grünen oder schwarzen Punkten an Wand und Tapete. Jetzt gilt es, das Richtige zu tun, auf jeden Fall aber aktiv zu werden. Dazu gehört auch, das Lüftungsverhalten auf den Prüfstand zu stellen.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel einen paar wichtige Tipps Zum Thema Heizen und Lüften an die Hand geben konnten.

    Mehr Expertentipps zum Thema Hauskauf

    Die Auflassungsvormerkung: Sicherheit und Klarheit beim Immobilienkauf

    Der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags bedeutet rechtlich gesehen nicht, dass Sie bereits als Besitzer des Hauses oder der Wohnung gelten. Um sicherzustellen, dass der Verkäufer sich nicht kurzfristig für einen anderen Käufer entscheidet, dient die Auflassungsvormerkung dazu, das Kaufrecht des ersten Käufers abzusichern. Der Eigentümerwechsel findet final statt, sobald die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und weitere wichtige Informationen zur Auflassungsvormerkung.

    Was ist die Auflassungsvormerkung?

    Die rechtlichen Grundlagen für die Auflassungsvormerkung finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch ab Paragraf 883. Gemäß diesen Bestimmungen handelt es sich bei der Auflassungsvormerkung um ein Sicherungsmittel, das dem Käufer das Recht gewährt, das Grundstück oder die Immobilie als alleiniger Käufer zu erwerben. Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, kann der bisherige Eigentümer der Immobilie keinen anderen Käufer ins Grundbuch eintragen lassen. Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz beider Parteien.

    Wie unterscheiden sich die Auflassung und die Auflassungsvormerkung?

    Die Auflassungsvormerkung gilt als eine Vorstufe zur Auflassung. Das bedeutet, während die Auflassungsvormerkung dem Erwerber das Kaufrecht sichert und in Abteilung 2 des Grundbuchs eingetragen wird, ist die Auflassung die tatsächliche Eintragung im Grundbuch. Sie dokumentiert den Eigentümerwechsel in Abteilung 1 und markiert den Zeitpunkt, ab dem der neue Käufer als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks gilt. Die Eigentumsübertragung ist somit abgeschlossen, wenn die Auflassung in der Abteilung I final eingetragen wurde.

    Warum lohnt sich eine Auflassungsvormerkung?

    Obwohl die Auflassungsvormerkung beim Unterzeichnen eines Immobilienkaufvertrags nicht obligatorisch ist, wird sie dennoch empfohlen. Die Vormerkung bietet insbesondere dem Käufer einen Vorteil, der beispielsweise bereits einen Finanzierungsvertrag mit seiner Bank abgeschlossen hat. Wenn der Kauf in naher Zukunft rechtsgültig wird, kündigen einige neue Eigentümer möglicherweise sogar schon ihre Mietwohnung, um bald in ihr neues Zuhause einzuziehen. Ohne eine Auflassungsvormerkung haben Sie als Käufer keine Sicherheit. Daher ist es nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht nur üblich, sondern auch sehr wichtig, dass Sie eine Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Eine Auflassungsvormerkung kann darüber hinaus aus folgenden Gründen sinnvoll sein:

    – Ein Dritter offeriert einen höheren Kaufpreis, sodass sich der Verkäufer umentscheiden könnte.

    – Ein Gläubiger des aktuellen Eigentümers will auf das Objekt zugreifen.

    – Der vorherige Eigentümer muss während des Verkaufsprozesses Insolvenz anmelden.

    – Der Verkäufer belastet die Immobilie mit einer Hypothek, ohne dass der neue Eigentümer Einfluss nehmen kann.

    Welche Rechte und Pflichten sind mit einer Auflassungsvormerkung für den Käufer verbunden?

    Rechte des Käufers: Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch hat der Käufer das alleinige Kaufrecht. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer, das Objekt nicht weiter zu belasten und es in dem Zustand zu übergeben, wie es der Käufer gesehen hat beziehungsweise wie es im Kaufvertrag geregelt ist. Der bisherige Eigentümer darf die Immobilie nicht mehr anderen potenziellen Käufern zum Verkauf anbieten.

    Pflichten des Käufers: Durch die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch erklärt sich der Käufer verbindlich mit der Transaktion einverstanden. Bereits mit Unterschrift des Kaufvertrags verpflichtet sich der Käufer den vollständigen Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist an den Verkäufer zu zahlen. Die Auflassungsvormerkung verleiht dem Kaufvertrag eine rechtliche Verbindlichkeit.

    Welche Kosten entstehen bei einer Auflassungsvormerkung?

    Die Gebühren für eine Auflassungsvormerkung mit der Eintragung im Grundbuch liegen bei circa 0,5 Prozent des kaufvertraglich geregelten Kaufpreises.

    Wie lange ist die Auflassungsvormerkung gültig?

    Die Vormerkung im Grundbuch ist für den gesamten Zeitraum der Eigentumsumtragung gültig. Je nach Grundbuchamt dauert der Vollzug im Regelfall mehrere Wochen beziehungsweise Monate.

    Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

    Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

    Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

    Denkmalschutz bei Immobilien – Rechte und Pflichten des Eigentümers

    Ob traditionelles Fachwerkhaus oder Villa aus der Jahrhundertwende – manche Immobilie stellen ein echtes Kulturgut dar. Für viele Eigentümer hat es einen besonderen Reiz, sich für eine Denkmalimmobilie zu entscheiden. Hiermit sind Rechte und Pflichten verbunden, die sich bei Immobilien jüngeren Baujahres nicht ergeben. Im Folgenden erklären wir Ihnen kompakt, was Sie beim Haus kaufen zum Thema Denkmalschutz von Immobilien wissen sollten.

    Wann ist ein Denkmalschutz überhaupt gegeben?

    Eine einheitliche Regelung für den Denkmalschutz in Deutschland gibt es nicht. Im Einzelfall wird geprüft, ob eine Immobilie eine besondere historische Bedeutung aufweist oder aus architektonischer bzw. künstlerischer Hinsicht besonders erhaltenswert ist. Ein Antrag auf Denkmalschutz kann bei der zuständigen Denkmalbehörde der Städte und Gemeinden in Deutschland gestellt werden, die nach einer Besichtigung der vorgeschlagenen Immobilie ihre Entscheidung trifft.

    Vor- und Nachteile von Denkmalimmobilien

    Sich als Interessent bewusst für eine Denkmalimmobilie zu entscheiden, bringt Vor- und Nachteile mit sich. Wird eine Vermietung statt Eigennutzung geplant, ergeben sich die unten beschriebene, steuerlichen Vorteile. Die Sanierung der Immobilien wird durch viele Banken und Institutionen wie die KfW gesondert gefördert. Ansonsten ist es natürlich das exklusive Wohngefühl und die Gewissheit, dass ein öffentliches Interesse am Erhalt der Immobilie gegeben ist. Dies wirkt sich positiv auf den langfristigen Werterhalt aus.

    Wesentlicher Nachteil sind die strikten Vorgaben bei Sanierungen und Umbauten. Hier werden sich Eigentümer nicht so frei entfalten können, um den Grundcharakter und Wert der Denkmalimmobilie zu erhalten. Zudem muss mit einem größeren bürokratischen Aufwand bei Kauf und Pflege der Immobilie gerecht werden. Alleine schon, weil mit der Denkmalbehörde eine weitere Institution am Prozess beteiligt ist.

    Haus oder Wohnung kaufen – was muss ich beachten?

    Als Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie sollten Sie sich bewusst sein, dass der Wohnstandard dieser besonderen Gebäude nicht mit absoluten Neubauten vergleichbar ist. Durch Maßnahmen der Modernisierung und Sanierung wird zwar zu einer Anpassung an heutige Baustandards beigetragen, jedoch stets im Rahmen des Denkmalschutzes. Dies muss keine harten Kompromisse oder einen harten Verlust Ihres Wohnkomforts bedeuten. Auch Denkmalimmobilien sind moderne und lebenswerte Wohnimmobilien, für die jedoch Gesetze und Richtlinien strikt zu befolgen sind.

    Die Denkmalimmobilie bietet Ihnen besondere Steuervorteile nach der Anschaffung. Dies jedoch nur, wenn Sie eine Vermietung anstelle einer Eigennutzung der Immobilie planen. Der konkrete Vorteil liegt in der Abschreibung der Anschaffungskosten, die sich steuermindernd auf Ihre Einkommensteuerlast auswirkt. Die Abschreibung liegt bei 2,0 % über 50 Jahre hinweg, bei Gebäude mit einem Baudatum vor 1925 bei 2,5 % über 40 Jahre hinweg.

    Haus oder Wohnung verkaufen – was sollte ich wissen?

    Als Maklerbüro wissen wir aus Erfahrung, dass eine Denkmalimmobilie ein besonderes Potenzial in der Vermarktung bietet. Viele Interessenten können sich für ein „Liebhaberstück“ begeistern oder lieben den architektonischen Charme älterer Gebäude. Es gilt jedoch, mit „offenen Karten zu spielen“ und wie bei einer modernen Immobilie auf Mängel oder einen Sanierungsbedarf hinzuweisen. Der Vorteil: Die Sanierungskosten lassen sich zu 90 bis 100 % steuerlich absetzen – abhängig von einer Eigennutzung oder Vermietung.

    Fazit zum Denkmalschutz bei Immobilien

    In unserer Region zwischen Mainz, Ingelheim und Bingen sind zahlreiche Denkmalimmobilien zu finden. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus verkaufen möchten oder Interesse an einer solchen Immobilie haben, lassen Sie sich bei allen formalen Schritten von uns als erfahrenem Maklerbüro umfassend beraten.

    Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

    Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

    Scheidung und Immobilien? Die Relevanz des Zugewinnausgleichs bei einer Vermögensaufteilung

    Der Zugewinnausgleich tritt in Kraft, wenn bei einer Eheschließung kein notariell beglaubigter Ehevertrag existiert, und er gilt auch für Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Wenn es zur Scheidung kommt, kann der Zugewinnausgleich beantragt werden, um die faire und transparente Verteilung von Vermögenswerten sicherzustellen. Insbesondere bei Immobilienbesitz spielt der Zugewinnausgleich oft eine entscheidende Rolle.

    Was ist Zugewinnausgleich konkret?

    Der Zugewinnausgleich ist ein Verfahren, das nach dem Ende einer Ehe angewendet werden kann, um eine finanzielle Ausgleichszahlung festzulegen. Diese Ausgleichszahlung basiert auf dem Vermögenszuwachs, der während der Ehezeit erzielt wurde. Dabei handelt es sich um den „Zugewinn“, welcher durch die Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und zum Ende der Ehe berechnet wird. Nach der Scheidung erfolgt die Ermittlung des Zugewinns für beide Ehepartner. Insofern der Zugewinn eines Partners höher ist als der des anderen, muss der Partner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte des Unterschieds ausgleichen. Beispielhaft ist der Zugewinn bei der Frau um 10.000 Euro und bei dem Mann um 12.000 Euro gestiegen. Die Hälfte der Differenz, in diesem konstruierten Beispiel 1.000 Euro, muss von dem Mann an die Frau gezahlt werden. Bei der Berechnung des Zugewinns werden unter anderem folgende Güter, beziehungsweise Werte berücksichtigt:

    – Steigerung von Bankguthaben

    – Erhöhung des Depotwertes

    – Steigerung des Verkehrswertes von Immobilien

    – Erwerb einer oder mehrerer Immobilien

    – Gründung eines Unternehmens

    Wie kann der Ausgleich der Zugewinne beantragt werden?

    Der Zugewinnausgleich erfolgt nicht automatisch, sondern er muss aktiv beantragt werden. Der Ehepartner, der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat, muss diesen Antrag beim Familiengericht einreichen. Es besteht jedoch auch die Option, den Zugewinnausgleich außerhalb des Gerichts zu regeln, was dazu führen kann, dass Gerichtskosten vermieden werden.

    Warum sind Anfangs- und Endvermögen entscheidend für den Zugewinnausgleich?

    Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfordert die Berücksichtigung von zwei zentralen Stichtagen. Der erste Stichtag ist der Tag der Eheschließung. Bei diesem Tag handelt es sich in der späteren Betrachtung um den Zeitpunkt für das Anfangsvermögen.

    Der zweite Zeitpunkt ist der Tag der offiziellen Scheidung. Diese Fixierung ist in Paragraf 1384 im Bürgerlichen Gesetzbuch konkret festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird exakt bestimmt, indem der Tag des Eingangs des Scheidungsantrags beim anderen Ehegatten herangezogen wird.

    Das Anfangsvermögen errechnet sich aus den Vermögenswerten beider Ehepartner zum Tag der Eheschließung unter Berücksichtigung von Bankkonto, Immobilienwerten, Aktienvermögen und anderen Wertpapieren. Ebenfalls zu dem Anfangsvermögen werden etwaige Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe berechnet. Hierbei handelt es sich nicht um Zugewinne. Ein negatives Anfangsvermögen bei vorhandenen Schulden ist ebenfalls möglich und wird bei der Berechnung vollständig angesetzt.

    Bei dem Endvermögen werden die Vermögenswerte zum Stichtag der Scheidung addiert. Dazu zählen beispielsweise auch Lebensversicherungen, Lottogewinne und insbesondere das Vermögen, welches während der Ehe erworben wurde.

    Welche Besonderheiten gibt es beim Zugewinnausgleich im Zusammenhang mit Immobilien zu beachten?

    Beim Zugewinnausgleich in Bezug auf Immobilien gibt es wichtige Aspekte zu beachten. Wenn ein Ehepaar während seiner Ehe ein Haus erwirbt, wird der Wert dieser Immobilie zum Zugewinn gerechnet. Wenn es einen Alleineigentümer unter den Ehepartnern gibt, bleibt dieser Alleineigentümer der Immobilie, und ihr Wert wird sowohl dem Anfangs- als auch dem Endvermögen hinzugefügt. In diesem Fall hat der andere Ehegatte kein Anrecht auf einen Grundbucheintrag, was die übliche Regel in einer Zugewinngemeinschaft ist. Kommt es während der Ehe zu einer Steigerung des Verkehrswertes der Immobilie, wird nur dieser Wert dem Zugewinn hinzugefügt. Ein etwaiger Gewinn durch den Verkauf der Immobilie während der Ehe zählt zum Zugewinn.

    Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

    Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

    Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf