Die Instandhaltungsrücklage: Finanzielle Vorsorge für die Werterhaltung von Immobilien

Wenn Sie eine Eigentumswohnung in Mainz, Ingelheim oder Bingen besitzen, sind Sie verpflichtet, sich anteilig an den Gemeinschaftskosten für Sanierungen zu beteiligen. Für diese Konstellation ist die Zahlung einer Instandhaltungsrücklage aller Eigentümer gedacht. Folgend erfahren Sie alle wichtigen Fakten zur Instandhaltungsrücklage und deren Bedeutung beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung.

Was ist die Instandhaltungsrücklage?

Gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) muss eine Eigentümergemeinschaft finanzielle Rücklagen ansammeln, um sowohl langfristig geplante Erhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum, als auch kurzfristig erforderliche Reparaturen zu finanzieren. Dies dient dazu, den Wert des Gebäudes zu erhalten oder zu steigern. Die Rücklagen werden normalerweise zusammen mit den monatlichen Hausgeldzahlungen geleistet. Es ist wichtig zu beachten, dass Erhaltungsarbeiten nicht in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, sondern nur dann, wenn sie notwendig sind. Im Gegensatz zu den laufenden Betriebskosten, die in den monatlichen Mietkosten enthalten sind, wird für Erhaltungsarbeiten ein separater Geldbetrag angesammelt. Wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung besitzen, können Sie im Gegensatz zu den Betriebskosten die Kosten für Erhaltungsarbeiten nicht auf Ihren Mieter übertragen. Die Instandhaltungsrücklage wird von sämtlichen Eigentümern gezahlt. In der Praxis hat sich der Begriff Instandhaltungsrücklage durchgesetzt, wobei im WEG auch von der Instandhaltungsrückstellung beziehungsweise Erhaltungsrücklage gesprochen wird.

Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage?

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage muss so festgelegt werden, dass im Falle eines Bedarfs ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Es gibt zwar verschiedene Methoden zur Berechnung, jedoch keine universelle Formel dafür. Besonders wichtig ist es, das Alter und den Zustand der Wohnungseigentumsanlage zu berücksichtigen. Selbst bei Neubauten darf die Bildung einer Instandhaltungsrücklage nicht vernachlässigt werden.

Der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist verpflichtet, die Instandhaltungsrücklage zu einem zinsgünstigen Satz anzulegen. Dabei ist von großer Bedeutung, dass die Mittel rechtzeitig verfügbar sind, wenn sie benötigt werden. Die gesetzliche Mindesthöhe der Instandhaltungsrücklage liegt 2023 bei 0,90 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche pro Monat.

Kann die Instandhaltungsrücklage für andere Ausgaben oder Kosten genutzt werden?

Grundsätzlich ist die Instandhaltungsrücklage zweckgebunden. Sie hat den klaren Verwendungszweck der Finanzierung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Es ist nicht gestattet, diese Rücklage in der Praxis zur Überbrückung von finanziellen Engpässen oder für andere Ausgaben zu verwenden. Im Einzelfall können die Wohnungseigentümer, durch einen gemeinsamen Beschluss, den Verwalter gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz ermächtigen, vorübergehend Mittel aus der Rücklage zu nutzen, um einen finanziellen Engpass zu bewältigen.

Konkret werden mit der Instandhaltungsrücklage Reparaturen oder Sanierungen am Gemeinschaftseigentum gezahlt. Dazu zählen zum Beispiel die Erneuerung und Dämmung der Fassade, die malermäßige Instandsetzung des Treppenhauses, der Einbau eines Aufzuges oder die Modernisierung der Heizungsanlage. Insofern die Rücklage für die geplanten Maßnahmen nicht ausreichend sollte, kann eine Sonderumlage durch die WEG beschlossen werden.

Was passiert beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung mit der Instandhaltungsrücklage?

Wenn Sie eine Wohnung in Bingen, Mainz oder Ingelheim kaufen oder verkaufen, ist die Höhe der Instandhaltungsrücklage von großer Bedeutung für den Kaufpreis. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung erfolgt eine automatische Übertragung des Rücklagenanteils auf den Käufer. Der Verkäufer hat keine Möglichkeit, den Anteil an diesem finanziellen Puffer zurückzufordern. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Wohnung zu verkaufen, ist es ratsam, die Höhe der Rücklage bei der Festlegung des Angebotspreises für die Immobilie zu berücksichtigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn Sie die Rücklage zum Kaufpreis hinzurechnen, es eine steuerliche Besonderheit bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer gibt: Der Käufer muss die Steuer nur auf den reinen Kaufpreis entrichten, während die Instandhaltungsrücklage bei der Berechnung unberücksichtigt bleibt. Daher wird in den Kaufverträgen die Höhe der Rücklage separat ausgewiesen.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Unsere Region: Ortsvorstellung von Ockenheim – der traditionelle Weinort im Profil

In unserer Serie zu Gemeinden und Orten der Region von Hochdrei Immobilien stellen wir Ihnen heute die Ortsgemeinde Ockenheim vor. Der Weinort am St. Jakobsberg gehört der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim an und lädt neben zahllosen Weinreben und einem traditionellen Kloster mit einem naturnahen und ruhigen Wohnerlebnis zur Immobiliensuche in der kleinen Gemeinde ein.

Grundlegendes zur Ortsgemeinde Ockenheim

Knapp 3.000 Menschen leben in dem kleinen, traditionellen Weinort, der nur wenige Kilometer südöstlich von Bingen am Rhein liegt. Die Geschichte der Gemeinde reicht weit über ein Jahrtausend zurück und ist vor allem religiös geprägt. Das Kloster Jakobsberg ist neben dem Ortsteil „Auf dem Steinbiegel“ einer von zwei Wohnplätzen, lockt nicht nur Urlauber an und lädt zum Besteigen des gleichnamigen Berges ein. Dieser bildet zusammen mit der nahen Lage zum Rhein die besten Voraussetzungen, um Weinbau in typisch rheinhessischer Tradition zu betreiben.

Weinbau und Kloster als wichtige Sehenswürdigkeiten

Das Kloster Jakobsberg bei Ockenheim ist ohne Zweifel die bekannteste Sehenswürdigkeit der Ortsgemeinde. Sie wurde

1921 gegründet und zählt zum Bistum Mainz, ihre Tradition

1921 gegründet und zählt zum Bistum Mainz, ihre Tradition

Groß und Klein.

geht jedoch auf Wallfahrten über die beiden vorherigen Jahrhunderte und eine kleine Kapelle am gleichen Ort zurück.

Eine weltlichere Sehenswürdigkeit ist der Weinbau rundum das Ortsgebiet, der Ockenheim zusammen mit der traditionellen Landwirtschaft einen naturnahen und dörflichen Charme verleiht. Das Landschaftsbild wird durch die Hänge und Weinreben geprägt, die regelmäßig hoch prämierte Weine hervorbringen. Auch Weinfeste haben eine entsprechende Tradition, genauso können die wichtigsten Qualitätsprodukte direkt in der Vinothek im Gemeindehaus von Ockenheim erworben werden.

Weitere Informationen zu Ockenheim

Als ruhiger Wohnort ist Ockenheim für Erwerbstätige in Bingen oder Mainz vor allem durch die hervorragende Autobahnanbindungen gefragt. Die A60 und die A61 sind beide schnell erreichbar, ergänzt um eine gut ausgebaute und sich stetig im Wachstum befindliche Infrastruktur der Ortsgemeinde.

Neben den genannten Sehenswürdigkeiten lohnt ein Besuch der nordöstlich von Ockenheim gelegenen Burg sowie der fast 400 Jahre alten Rosskastanie. In der „Neuen Mitte“ mit Marktplatz und den umliegenden Straßen lassen sich alle Artikel des täglichen Bedarfs erwerben, für das gesellige Zusammenleben findet ein reges Vereinsleben statt. Hier ist vor allem das Sportgelände „Auf dem Kissel“ zu nennen, das seit 1990 für verschiedene sportliche Aktivitäten bereitsteht.

Mit zwei Kindergärten und einer Grundschule kommt Ockenheim den Bedürfnissen jüngerer Familien entgegen. Für den Besuch weiterführender Schulen ist Bingen am Rhein nicht zu weit entfernt und bietet mit einer guten Infrastruktur einen starken Rahmen für ein naturnahes Lebensgefühl für Groß und Klein.

Immobilien in Ockenheim mit uns entdecken

Mit Hochdrei Immobilien als regionaler Makler für Bingen, Mainz, Ingelheim und die umliegenden Gemeinden sind Sie bestens aufgehoben, wenn Sie sich für Immobilien in Ockenheim interessieren. Als kleine Ortsgemeinde werden zwar nur gelegentlich Objekte für Kauf oder Anmietung frei. Um auf diese zu stoßen, haben Sie bei einem erfahrenen Immobilienmakler jedoch bessere Chancen als bei einer eigenständigen Suche.

Die Nähe zur Natur, die Weinberge Rheinhessens und das familienfreundliche Umfeld sind starke Argumente, sich für ein neues Zuhause in Ockenheim und Umgebung zu interessieren. Sprechen Sie uns einfach an – wir begeben uns gerne für Sie auf die Suche.

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Die entscheidenden Faktoren: Fälligkeitsvoraussetzungen beim Immobilienkauf

Wenn Sie ein Haus verkaufen, sind verschiedene Faktoren im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung relevant, bis der Kaufpreis fällig gestellt wird und es schließlich zum Nutzen- und Lastenwechsel kommt. Besitzen Sie in Mainz, Bingen oder Ingelheim eine Immobilie und wollen das Haus oder Wohnung verkaufen, profitieren Sie mit den folgenden Kenntnissen in Bezug auf die Fälligkeitsvoraussetzungen.

Warum gibt es bei einer Immobilientransaktion Fälligkeitsvoraussetzungen?

Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bieten Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Fälligkeitsvoraussetzungen bis zur Zahlung des Kaufpreises einen Schutz, damit Sie nicht unangemessen benachteiligt werden. Im notariell beglaubigten Kaufvertrag ist stets festgelegt, dass der Verkäufer sein Eigentumsrecht an der Immobilie erst aufgibt, sobald der gesamte Kaufpreis beglichen wurde. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der Käufer den Kaufpreis erst entrichten muss, wenn sichergestellt ist, dass er tatsächlich das Eigentum an der Immobilie erwirbt, sobald er die Zahlung vollständig getätigt hat.

Die Auflassungsvormerkung als Voraussetzung der Fälligkeit

Direkt im Anschluss an die Unterzeichnung des Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer erfolgt eine Eintragung im Grundbuch, die als „Auflassungsvormerkung“ bezeichnet wird. Diese Eintragung dient dazu, das zukünftige Eigentum an der Immobilie für den Käufer zu sichern. Der Käufer wird als künftiger Eigentümer festgehalten, und der Verkäufer verliert die Möglichkeit, den Verkauf rückgängig zu machen. Da im Grundbuch alle Eigentumsverhältnisse zu jeder Immobilie eindeutig fixiert sind, kann mit dieser Eintragung kein Zweiter das Haus kaufen. Es ist wichtig zu betonen, dass dies noch nicht den tatsächlichen Übertrag des Eigentumsrechts markiert, sondern es sich nur um eine Vormerkung für diesen Übertrag handelt.

Das Vorkaufsrecht von Stadt oder Gemeinde als weitere Voraussetzung

Der Notar ist in der Folge verpflichtet, die zuständigen Behörden der Stadt oder Gemeinde über die geplante Transaktion zu informieren. Bei Immobilienverkäufen besteht für Städte und Gemeinden im Regelfall ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Daher müssen sie, bevor der Eigentumswechsel zum Käufer rechtsgültig wird, auf ihr Vorkaufsrecht verzichten. Obwohl es gelegentlich vorkommen kann, dass Gemeinden von diesem Recht Gebrauch machen, handelt es sich in den meisten Konstellationen lediglich um eine formale Angelegenheit, bleibt aber eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss der Transaktion.

Die Löschung der Grundschuld

In vielen Fällen hat der Verkäufer die Immobilie in Bingen, Mainz oder Ingelheim mithilfe eines Darlehens finanziert, welches noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde.

Der Umgang mit der daraus im Grundbuch vermerkten Grundschuld muss geklärt werden, bevor ein Kauf stattfinden kann. Insofern das Darlehen noch nicht abbezahlt ist und somit die Grundschuld immer noch belastet ist, wird üblicherweise ein Teil des Kaufpreises an das finanzierende Kreditinstitut überwiesen, welches daraufhin die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld erteilt. Alternativ kann der Käufer möglicherweise die bestehende Grundschuld übernehmen und den Kredit bei der ursprünglichen Finanzierungsbank übernehmen. Wenn die Grundschuld nicht mehr belastet ist, kann der Notar die Löschung ohne weitere Verzögerung vornehmen.

Die „Räumung der Immobilie“

Entsprechend der kaufvertraglichen Regelungen ist die vollständige Räumung der Immobilie unter Umständen eine Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises. Sobald diese Bedingung ebenfalls erfüllt ist, informiert der Notar sowohl den Käufer als auch den Verkäufer darüber, dass der Kaufpreis zur Zahlung fällig ist. Nach der Kaufpreiszahlung ist die Übergabe der Immobilie an den Käufer der letzte Schritt.

Sonderfall Eigentumswohnung – eine weitere Fälligkeitsvoraussetzung

In bestimmten Konstellationen, beispielsweise, wenn Sie eine Wohnung kaufen wollen, kann im Grundbuch eine Zustimmung des Verwalters vermerkt sein. In solchen Fällen ist es erforderlich, dass der Verwalter dem Verkauf ebenfalls notariell zustimmt. Sobald Käufer und Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben, wird der Notar dem Verwalter eine Kopie des Vertrags zukommen lassen.

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Grüne Impulse für Ingelheim: Aktuelle Umwelt- und Klimaförderungen der Stadt

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gewinnt für eine Vielzahl von Eigentümern unserer Region an Bedeutung. Der Wunsch nach einer energetischen Sanierung spielt beim Haus kaufen genauso eine Rolle wie bei der Aufwertung des eigenen Bestandes. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche aktuellen Fördermöglichkeiten die Stadt Ingelheim am Rhein für ihre Einwohner bereithält – einer von zwei Standorten von Hochdrei Immobilien.

An wen richten sich die Förderungen?

Die Förderprogramme der Stadt stehen allen Bürgern offen, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten bzw. seit längerem Eigentümer sind. Nach unserer Erfahrung ist es üblich, dass Käufer von Bestandsbauten einen detaillierten Blick auf den energetischen Zustand des Gebäudes werfen und nach dem Kauf in einzelne Energiemaßnahmen investieren wollen. Wenn Sie aktuell Ihre Traumimmobilie gefunden haben, beispielsweise mit Hilfe von Hochdrei Immobilien, sollten Sie die Fördermöglichkeiten explizit überprüfen.

Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten und bislang keinen Interessenten gewinnen konnten. Hier kann es lohnen, selbst in eine energetische Maßnahme zu investieren und diese fördern zu lassen. Dies führt zu einer Wertsteigerung, die sich im Verkaufspreis widerspiegelt. Sofern die geförderten Sanierungskosten geringer ausfallen als die Wertsteigerung, lohnt eine Durchführung, selbst wenn Sie hiernach direkt das Haus verkaufen wollen.

Die aktuellen Förderprogramme im Überblick

Hier eine kompakte Auflistung, welche Förderungen aktuell von der Stadt Ingelheim angeboten werden und Ihnen für die Sanierung und Modernisierung des Hauses offenstehen:

1. Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Mit der Förderung „CO₂-neutral – Photovoltaikanlagen“ will die Stadt aktiv die Reduktion der Emissionswerte in unserer Region ankurbeln. Hierbei soll neben der Installation neuer PV-Anlagen auch die wirtschaftliche Nutzung älterer Anlagen gefördert werden. Haushaltsmittel sind für privat und gewerblich genutzte Gebäude abrufbar, wobei pauschale Förderbeträge bereits für Kleinanlagen bereitgestellt werden.

2. Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung

Für ein grüneres Stadtbild werden spezielle Fördermittel bereitgestellt, wobei ein Zuschuss von 25 Euro pro Quadratmeter Dachfläche gewährt wird. Die maximale Fördersumme liegt bei 2.500 Euro, bzw. 5.000 Euro bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten. Die Förderung zielt auf die Schaffung neuer Lebensräume für Bienen und Insekten ab, auch Zubehör wie Rankhilfen werden durch das Programm abgedeckt.

3. Energetische Wohngebäudesanierung

Das Programm umfasst das energieeffiziente Eigenheim sowie energieeffiziente Mehrfamilienhäuser. Die Förderrichtlinien benennen eine Reihe von Einzelmaßnahmen, beispielsweise die KfW-Programme 152 (Einzelmaßnahmen) als vergünstigter Kredit und 430 als Investitionszuschuss. Förderbar sind beispielsweise die Wärmedämmung von Dach- und Fenstern, der Erstanschluss von Nah- und Fernwärme sowie die Erneuerung und Optimierung von Heizanlagen.

4. Regenwasserzisternen

Die Versiegelung von Freiflächen durch das moderne Bauwesen senkt schleichend die Nutzbarkeit von Regenwasser. Durch den Einsatz von Zisternen lässt sich das Wasser gezielt sammeln, beispielsweise um der Hochwassergefahr am Rhein entgegenzuwirken. Die Stadt gewährt hier einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro, sofern eine Zisterne mit einem Mindestvolumen von 3 Kubikmetern angeschafft wird. Für die Förderung ist eine Mindestnutzung der Zisterne über zehn Jahre hinweg vorgeschrieben.

Wie lässt sich eine Förderung konkret beantragen?

Um ein oder mehrere der Förderprogramme zu nutzen, ist eine direkte Antragstellung bei der Stadt möglich. Diese hält auf ihrer Webseite umfassende Informationen über die jeweiligen Richtlinien sowie die Antragsformulare bereit. Wie bei der energetischen Förderung wird ein bestimmtes Kontingent an Haushaltsmitteln pro Maßnahme zur Verfügung gestellt. Ist dieses aufgebraucht, findet vorerst keine weitere Förderung statt.

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Wissenswerte Fakten zur Erschließung eines Baugrundstücks

Wenn Sie ein Grundstück in Bingen, Ingelheim oder Mainz erwerben wollen, ist der Grad der Erschließung des Grundstücks von zentraler Bedeutung. Wir erläutern Ihnen alle Fakten zur Erschließung eines Baugrundstücks.

Was ist unter der „Erschließung“ zu verstehen?

Der Begriff „Erschließung“ beschreibt die Schaffung von Zugänglichkeit zu einem Grundstück, insbesondere dann, wenn auf diesem Landstück Bauvorhaben geplant sind. Eine Erschließung erfolgt in den meisten Fällen im Zusammenhang mit Neubauten und ist eine grundlegende Voraussetzung, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Wenn Sie also die Absicht haben, ein Haus auf einem Grundstück zu errichten, muss gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) eine Erschließung des Grundstücks erfolgen.

Erschließung kann in zwei Formen erfolgen: öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze und private oder interne Erschließung von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. In beiden Fällen ermöglicht die Erschließung die praktische Nutzung des Grundstücks.

Die öffentliche und private Erschließung eines Grundstücks beinhalten jeweils zwei verschiedene Aspekte. Zum einen gibt es die verkehrstechnische Erschließung, die sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Gehwegen umfasst – kurz gesagt, alles, was erforderlich ist, um das Grundstück erreichbar zu machen. Zum anderen gibt es die technische Erschließung, die die Anbindung des Grundstücks an Versorgungsnetze betrifft.

Die Möglichkeit, ein Grundstück in Bingen, Ingelheim oder Mainz zu erschließen, ergibt sich aus den Vorgaben des Bebauungsplans der betreffenden Gemeinde. Nach erfolgter Erschließung ist das Grundstück bereit für den Bau und Sie können mit den Bauarbeiten beginnen.

Was gehört zu einer Erschließung?

Für die Erschließung eines Grundstücks sind diverse bauliche Schritte notwendig. Im Segment der verkehrsmäßigen Erschließung sind beispielsweise die nachfolgenden Maßnahmen von Bedeutung:

– Errichtung öffentlicher und privater Gehwege sowie Straßen

– Anbindung an öffentliche Plätze, Parkflächen und Grünanlagen

Bei der technischen Erschließung fallen folgende Aufgaben an:

– Anschluss an Energieversorgungsdienste (Strom, Gas, Erdwärme, Fernwärme)

– Einbindung in das Telekommunikationsnetz (Telefon, Internet, Kabelfernsehen)

– Anschluss an Entwässerungssysteme, einschließlich Regenwasserableitung oder öffentliche Versickerungsanlagen

– Integration in die örtliche Trink- und Löschwasserversorgung

– Gegebenenfalls Vermessungsarbeiten und Erstellung von Bodenwertgutachten

Die öffentliche Erschließung fällt in den Verantwortungsbereich der Gemeinde. Als Eigentümer des Grundstücks stellen Sie einen Antrag auf Erschließung bei der Kommune. Die Organisation und Beauftragung der erforderlichen Arbeiten obliegt jedoch der Gemeinde. Nach Erhalt der positiven Rückmeldung auf Ihren Antrag wird die öffentliche Erschließung für Ihr Grundstück sichergestellt.

Welche Gebühren fallen bei der Erschließung an?

Die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks variieren erheblich und werden maßgeblich von den lokalen und regionalen Vorschriften sowie den Preisen beeinflusst, die von den Gemeinden festgelegt werden. Die genaue Position Ihres Grundstücks – ob es sich in einer verkehrsgünstigen Lage befindet oder eher abgelegen ist – wirkt sich ebenfalls auf die Höhe der Erschließungskosten aus. Falls Ihr Grundstück beispielsweise weit entfernt liegt und möglicherweise noch keine Anbindung an das Straßennetz besteht, werden die Erschließungskosten wesentlich höher sein als bei einem Grundstück an einer gut befahrenen Stelle am Ortsrand.

Abhängig von den verschiedenen Faktoren können Sie bei der Erschließung mit folgenden Durchschnittswerten als Größenordnung für die einzelnen Anschlüsse rechnen:

– Stromnetz – zwischen 2.000 und 3.000 Euro

– Wasserversorgung – circa 2.000 bis 5.000 Euro

– Telekommunikationsnetz – circa 1.000 Euro

– Gasnetz – circa 2.000 Euro

Als Alternative zum Gasanschluss kommen auch andere Heizungsalternativen infrage.

Mit diesem Zeitraum müssen Sie für die Erschließung rechnen

Es gestaltet sich schwierig, eine exakte Zeitspanne zu benennen, da beispielsweise die öffentliche Erschließung von vielen Faktoren abhängig ist. Nachdem Sie den Antrag auf Erschließung bei der Gemeinde eingereicht haben, obliegt es der Kommune, die erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich einzuleiten. Verschiedenen Quellen zufolge dauert die Erschließung circa sechs Monate.

Es empfiehlt sich, vorab beim Bauamt nachzufragen, wie lange die voraussichtliche Dauer der öffentlichen Erschließung Ihres Grundstücks sein wird und wann die Bauarbeiten beginnen könnten.

Auf der Suche nach dem perfekten Baugrundstück oder bereit, Ihr eigenes zu verkaufen? Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren nächsten Schritt in Richtung Ihres Traumhauses oder eines erfolgreichen Grundstücksverkaufs zu machen!

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Wichtige Fakten zur korrekten Berechnung der Wohn- und Nutzfläche bei Immobilien

Wenn Sie in Bingen, Ingelheim oder Mainz ein Haus kaufen, ist die korrekte und exakte Berechnung der Wohnfläche von entscheidender Bedeutung. Die exakte Berechnung der jeweiligen Flächen hat nicht nur Auswirkungen auf den Kaufpreis. Insofern Sie eine Wohnung kaufen, werden zahlreiche Kostenfaktoren wie die Nebenkosten, Gebühren für Versicherungen oder der Mietpreis maßgeblich von der Wohn- und Nutzfläche beeinflusst. Bei uns erfahren Sie wesentliche Aspekte zur korrekten Berechnung der Flächen, egal ob Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen.

Wie kann die Wohn- und Nutzfläche berechnet werden?

Für die Berechnung der exakten Größe einer Immobilie gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden. Insofern Sie in Bingen, Mainz oder Ingelheim eine Wohnung verkaufen, nutzen Sie für die korrekte Berechnung der Flächen die Wohnflächenverordnung oder die Berechnung auf Basis der DIN 277.

Grundsätzlich sind bei der Wohnflächenverordnung einige Aspekte zu beachten. In Fällen von Dachschrägen oder Raumhöhen unter 2 Metern erfolgt lediglich eine teilweise Berücksichtigung bei der Berechnung der Wohn- und Nutzflächen. Weiterhin werden Balkone, Terrassen und Loggien nur anteilig eingerechnet. So werden Balkone oder Terrassen im Regelfall zu 25 Prozent der tatsächlichen Fläche zur Wohnfläche addiert. Genießen Sie einen besonders exklusiven Ausblick von Balkon oder Terrasse, können auch 50 Prozent der Grundfläche bei der Wohnfläche berücksichtigt werden.

Diese Verordnung findet meist bei älteren Immobilien Anwendung.

Im Gegensatz dazu besagt die DIN 277, dass die Grundfläche analog zur Wohn- beziehungsweise Nutzfläche ist, unabhängig von der Raumhöhe oder etwaigen Besonderheiten wie Balkonen oder Terrassen. In dieser Konstellation wird unter Anwendung der DIN 277 die Grundfläche vollständig angerechnet, was insbesondere für Neubauten relevant ist.

Ein detaillierter Vergleich zwischen der Wohnflächenverordnung und der DIN 277

Bei dem Vergleich beider Verfahren ist wichtig zu wissen, dass die Berechnung nach der DIN 277 immer zu einer größeren Nutzfläche gegenüber der Kalkulation nach der Wohnflächenverordnung führt.

Gemäß der Wohnflächenverordnung werden zur Wohnfläche sämtliche Grundflächen gezählt, die ausschließlich zum Haus oder zur Wohnung gehören. Hierzu zählen unter anderem Wohn- und Esszimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Flure und Abstellräume. Darüber hinaus fallen Wintergärten oder Wellnessräume wie beispielsweise Saunen darunter, insofern sie von allen Seiten geschlossen sind.

Zur Nutzfläche gehören zusätzlich Keller- und Kellerersatzräume, Abstellräume außerhalb des Gebäudes, Garagen, Dachböden sowie Trocken- und Heizungsräume. Räume, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht gerecht werden, beispielsweise aufgrund mangelnder Belichtung, werden lediglich zur Nutzfläche gezählt.

Im privat finanzierten Wohnungsmarkt gibt es generell keine zwingenden Vorschriften, die fixieren, welches Verfahren in welcher Konstellation verpflichtend anzuwenden ist. Banken verlangen oft eine Berechnung gemäß der Wohnflächenverordnung, um potenziellen Käufern entgegenzukommen. Hingegen kommt die DIN 277 vor allem bei der Planung von Neubauten zum Einsatz, da sie die Grundlagen für den Vergleich von Bauwerken und die Ermittlung von Baukosten in der Planungsphase definiert.

Warum ist die korrekte Berechnung von Wohn- und Nutzfläche entscheidend?

Möglichst exakte Berechnungen der Flächen von Immobilien zeugen von einer seriösen und transparenten Bewertung. Weicht die Wohn- und Nutzfläche in der Realität stark von den Angaben im Exposé ab, kann dies zu Unklarheiten und unrealistischen Vorstellungen führen.

Ergänzend dazu ändern sich maßgebliche Kostenfaktoren wie die Nebenkosten bei falsch dargestellten Flächen. Wurde die Wohnfläche mit einem zu kleinen Wert berechnet, erhöhen sich die Nebenkosten bei der ersten Abrechnung. Im Resultat führt dies höheren Kosten gegenüber der Kalkulation im Vorfeld.

Im schlimmsten Fall kann eine falsche Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche zu einem Rechtsstreit führen, der zu einem ungültigen Kaufvertrag oder Schadensersatzforderungen führen kann. Nutzen Sie daher bei der Ermittlung der Flächen Experten für die richtige Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen.

Gerne beraten wir Sie bei der Hochdrei Immobilien GmbH fachkundig und mit Expertenwissen hinsichtlich der korrekten und transparenten Berechnung von Wohn- und Nutzflächen von Immobilien. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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