
Was sind Balkonkraftwerke?
Balkonkraftwerke, auch als Plug-in Photovoltaik, Mini-Photovoltaik oder Stecker-Solargeräte bekannt, ermöglichen eine vergleichsweise einfache Erzeugung von Solarstrom. Durch diese Geräte können Mieter und Wohnungseigentümer sich teilweise von den hohen Energiepreisen unabhängig machen und den selbst erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt nutzen – und das sogar ohne umfangreiche Investitionen. Im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind Balkonkraftwerke kostengünstig. Bis vor kurzem stellten jedoch bürokratische Hürden eine Herausforderung für den Betrieb dieser Geräte dar. Diese Konstellation ändert sich mit einer geplanten gesetzlichen Anpassung. Wird diese final durchgesetzt, kann dies auch einen Einfluss haben, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen möchten. Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen alle wichtigen Aspekte zu den Balkonkraftwerken.
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Die Funktionsweise der Balkonkraftwerke
Die kleinen „Kraftwerke“ bestehen im Regelfall aus einem oder mehreren Solarmodulen sowie einem sogenannten Wechselrichter. Je nach Anbieter werden Bauteile für die Anbringung entweder im Lieferumfang enthalten oder müssen separat bestellt werden. Nachdem das Solarmodul an einem geeigneten Ort montiert oder aufgestellt wurde, erfolgt die Verbindung mit dem Wechselrichter. Dieser wandelt den vom Modul aus Sonnenlicht erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Mit einem Kabel lässt sich die Anlage mit einer Steckdose in der Wohnung oder auf dem Balkon verknüpfen. Geräte, welche an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen sind, wie beispielsweise Computer, Geschirrspüler, nutzen hauptsächlich den eingespeisten Solarstrom.
Welche Änderungen sind geplant?
Mit dem Ziel, die Erzeugung von Solarstrom in Wohnhäusern zu fördern, beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinfachung der Installation von Balkonkraftwerken. Daher wurden am 13. September vom Kabinett Änderungen im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) auf den Weg gebracht. Eine Überprüfung des Gesetzes steht noch aus, da der Bundestag darüber entscheiden muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf, der im Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, plant die Einfügung der Stromerzeugung mittels Steckersolargeräten in den Katalog der privilegierten Maßnahmen. Innerhalb dieses Katalogs fallen bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht ohne Weiteres blockiert werden können. Bisher umfasste dieser Katalog Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Insofern das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, behalten Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin ein Mitspracherecht bezüglich der Art und Weise, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Die generelle Frage, ob eine solche Anlage installiert werden darf, wäre jedoch nicht mehr Gegenstand grundsätzlicher Auseinandersetzungen.
Diese Pläne sind Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung, die bis Ende 2023 umgesetzt werden soll. Bereits im August hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand für die Besitzer von Mini-Solaranlagen zu reduzieren.
Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem eine unkompliziertere Anmeldeprozedur. Zusätzlich sollen vorübergehend auch rücklaufende Zähler gestattet werden, und in Zukunft soll die Leistung von Balkonkraftwerken von bisher 600 Watt auf bis zu 800 Watt erhöht werden können.
Dank der Vorteile der Balkonkraftwerke, kann die Immobilienbewertung der Objekte in Bingen, Mainz oder Ingelheim höher ausfallen. Insofern Sie in Mainz oder Bingen ein Haus oder eine Wohnung verkaufen wollen, sollten Sie die gesetzlichen Neuerungen beachten.
Welche Parameter sind gegenwärtig noch maßgeblich?
Derzeit stellen die rechtlichen Hindernisse eine erhebliche Barriere dar, und Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Terrassen sind wiederholt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Es existieren gesetzlich festgelegte Einschränkungen für die Einspeisung von Solarstrom vom Balkon, wobei die maximale Leistung auf 600 Watt begrenzt ist. Zusätzlich bestehen teilweise Meldepflichten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie beim Verteilnetzbetreiber. Es besteht kein allgemeiner Anspruch für Eigentümer und Mieter auf den Betrieb eines Balkonkraftwerks.
Die Frage der Erlaubnis der Anbringung eines Balkonkraftwerkes ist gegebenenfalls im Mietvertrag fixiert. Dabei sind in den Mietverträgen auch Regelungen zu den Voraussetzungen möglich, es gibt jedoch generell keine festgelegte Vorgabe. Sobald es sich um eine bauliche Veränderung handelt, ist aktuell immer eine Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft notwendig. Diese Konstellation tritt beispielsweise ein, wenn das Balkonkraftwerk an der Brüstung des Balkons oder der Außenwand angebracht wird.
Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
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