Unsere Region: Ortsvorstellung von Ingelheim-Mitte – Das rundum erneuerte Herzstück der Kleinstadt

Bei unserer Vorstellung von Städten und Gemeinden unserer Region machen wir heute mit Ingelheim-Mitte weiter. Das Zentrum von Ingelheim am Rhein hat seit der Jahrtausendwende einen großen Umbruch erlebt und präsentiert sich als modernes Zentrum zwischen Shopping und Kultur. Auch für Käufer und Mieter bietet Ingelheim-Mitte seine Reize und lädt bei aller Tradition der Stadt zu einem zeitgemäßen Lebensgefühl ein.

Vielfalt und Moderne der „Neuen Mitte“

Tradition und historischer Charme sind dem Zentrum von Ingelheim am Rhein bis heute erhalten geblieben. Während sehenswerte Bauten wie der Selztaldom oder die Burg Windeck in äußeren Stadtbezirken zu finden sind, hat sich das Gesicht von Ingelheim-Mitte über die letzten 20 Jahre grundlegend geändert. So weit, dass wie bei anderen Städten Deutschlands die Bezeichnung „Neue Mitte“ zurecht gewählt wurde.

Das neue Herz der Stadt wurde 2011 eröffnet und präsentiert sich als modernes Quartier zwischen Handel und Dienstleistungen. Viele namhafte Markenhändler wie Müller, Görtz, C&A oder Rewe konnten als Mieter für das großflächig angelegte Quartier gewonnen werden. Zwischen den Geschäften lassen sich breite Gassen und offene Flächen mit Springbrunnen und kleinen Naturflächen finden. Touristen und Einwohner der gesamten Region steuern Ingelheim-Mitte als Ausflugsziel an, um zwischen Shopping und Genießen einen abwechslungsreichen Tag zu verbringen.

Dank „kING“ ein Ort der Kultur

Während Kulturbetriebe in vielen Teilen Deutschlands schließen oder von erheblichen Einsparungen betroffen sind, geht Ingelheim einen anderen Weg. Seit 2017 ist mit dem Kultur- und Kongresszentrum „kING“ eine weitere Besonderheit ins Zentrum der großen, kreisangehörigen Stadt gekommen. Das von kubistischer Architektur geprägte Gebäude verfügt durch seine Bauweise durch eine unvergleichliche Akustik und bietet den idealen Rahmen für Theater und diverse Musikveranstaltungen.

Auch Kabarett, Tanz, Varieté und viele weitere Genres aus Kunst und Kultur lassen sich regelmäßig im Programm des „kING“ entdecken. Wer selbst privat oder geschäftlich Veranstaltungen plant, kann aktiv Kontakt zum Betreiber aufnehmen. So lassen sich mit ausreichend Vorlaufzeit selbst einzelne Räumlichkeiten buchen und passend zur gewünschten Nutzung mieten.

Kaufen und Mieten in Ingelheim-Mitte

Bei allen Neuerungen lädt Ingelheim-Mitte weiterhin zu einem kleinen und gemütlichen Alltagserlebnis nahe von Rheinhessen ein. Von der Neuen Mitte sind es nur wenige Fußschritte entfernt, um in den alten, kleinen Gassen der alten Mitte zu stehen oder Sehenswürdigkeiten wie das Heidesheimer Tor oder das Kaiserpfalz Museum zu besuchen. Mit Schule, Hort und Kindertagesstätte kommen vor allem Familien als Anwohner der Mitte auf ihre Kosten.

Durch den Wandel von Ingelheim-Mitte und die umfassende Modernisierung des Stadtbildes ist auch die Nachfrage an Eigentum oder Mietflächen gestiegen. Was gewerbliche Mieter betraf, war ein Großteil der verfügbaren Flächen in kürzester Zeit vergeben. Private Interessenten benötigen etwas Glück, um im zentral gelegenen Stadtteil eine Wohnimmobilie zu finden. Ausgeschlossen ist dies aber nicht, wie Sie selbst mit den gelegentlichen Angeboten bei uns herausfinden werden.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Welche Schritte überwacht der Notar nach der Beurkundung?

Immobilienverkauf – Zahlungsabwicklung

Nach der Einigung über den Verkauf von Immobilien gilt es, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere bei der Zahlungsabwicklung. 

Damit beide Parteien maximale Sicherheit erfahren, greifen die gesetzlichen Regelungen. Die Bedingungen werden im Kaufvertrag festgehalten, unter anderem, dass dem Verkäufer das Eigentum am Grundstück erst übertragen wird, wenn er die komplette Kaufpreissumme erhalten hat und der Käufer die Zahlung erst leistet, wenn gewährleistet ist, dass dieser bei der Entrichtung von Kaufpreis sowie der Grunderwerbsteuer das Eigentum erwirbt. 

Fälligkeit des Kaufpreises

Zum Schutz des Käufers erfolgt die Fälligkeit des Kaufpreises nach der Erfüllung aller Voraussetzungen. Die Überwachung zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Bedingungen obliegt dem Notar, Dabei geht es unter anderem um die Bescheinigung der Gemeinde zum Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht, das Vorliegen aller Unterlagen zur Löschung von Belastungen im Grundbuch, sofern diese von Käufer nicht übernommen werden sowie den Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. 

Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht

Die Gemeinde hat rechtlich ein Vorverkaufsrecht. Davon wird selten Gebrauch gemacht. Zur Absicherung der Formalitäten holt der Notar eine Verzichtserklärung ein.

Löschungsunterlag

Löschungsunterlagen werden benötigt, wenn der Käufer die Grundbuchbelastungen nicht übernimmt, beispielsweise bestehende Grundschulden. Der Verkäufer kann das Darlehen zurückzahlen oder das Grundpfandrecht auf andere Immobilien übertragen. 

Auflassungsvormerkung

Die Vormerkung, zusammen mit dem definitiven Kaufvertrag, dient als Sperrvermerk im Grundbuch zum Schutz des Käufers, um einen weiteren Verkauf auszuschließen. Weitere Interessenten können der Eintragung entnehmen, dass die Immobilie verkauft ist. 

Vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist

Nach der Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Aufforderung zur Zahlung an den Käufer. In der Regel ist im notariell beglaubigten Kaufvertrag eine Frist von zwei Wochen vereinbart. 

Änderungen im Grundbuch

Nach erfolgter Zahlung wird die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst. 

Zahlungsvarianten

Der Kaufpreis wird üblicherweise als Einmalzahlung bezahlt. Denkbar sind auch Raten- oder Rentenzahlung. Bei der Ratenzahlung kann es zu Problemen bezüglich Bestimmung des Zeitpunktes der Immobilienübergabe kommen. Die Rentenzahlung basiert auf einer monatlichen Zahlung bis zum Ableben des Verkäufers. 

Die Immobilienmakler der Hochdrei Immobilien in Mainz, Bingen und Ingelheim unterstützen Sie bei der für Sie richtigen Wahl zur Finanzierung. 

Bankdarlehen

Wird der Kauf einer Immobilie durch ein Darlehen der Bank finanziert, überweist der Käufer die eigenen Mittel direkt an den Verkäufer oder auf das Notaranderkonto. Nach Vorliegen des Nachweises der Auflassungsvormerkung sowie der Grundschuldbestellungsurkunde und der Zahlungsaufforderung erfolgt die Überweisung des Darlehens von der Bank. 

Direktzahlung / Notaranderkonto

Die Entscheidung, ob die Zahlung direkt an den Käufer oder auf das Notaranderkonto erfolgt, ergibt sich aus der sachlichen Notwendigkeit. 

Eine Direktzahlung wird durch eine Bankbürgschaft seitens des Käufers abgesichert. 

Das Notaranderkonto, lautend auf den Namen des Notars, bietet beiden Parteien die Absicherung beim Leistungsaustausch. Der Betrag wird durch den Käufer vorerst auf dieses Konto überwiesen. Damit wird vermieden, dass eine Partei den Verpflichtungen nicht nachkommt. 

Lassen Sie sich von Hochdrei Immobilien in Mainz, Bingen und Ingelheim für eine sichere Zahlungsabwicklung beraten. 

Vorhandenes Immobiliendarlehen beim Verkäufer

Die Relevanz besteht in der Ablösung oder einer Übernahme durch den Käufer. Der Gläubiger des Darlehens erteilt dem Notar eine Löschungsbewilligung, welche erst nach dem Zahlungseingang zum Tragen kommt. Falls der Darlehensgeber einem Wechsel des Darlehnsnehmers zustimmt, besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch den Käufer. Damit verringert sich die Zahlungsverpflichtung des Käufers um den ausstehenden Kreditbetrag. 

Übergabe von Immobilien

Oft besteht aus verschiedenen Gründen das Interesse an einem frühzeitigen Einzug. Eine Einigung bezüglich der Übergabe vor der Kaufpreiszahlung sollte im Kaufvertrag festgehalten werden. Grundsätzlich ist von einer Übergabe vor der vollständigen Bezahlung abzuraten. 

Zwangsvollstreckungsklausel

Notariell beglaubigte Kaufverträge enthalten eine Zwangsvollstreckungsklausel. Diese tritt ohne vorgängiges Klageverfahren in Kraft, wenn die Zahlung des Käufers ausbleibt. 

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Mehr Informationen

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Mehr Expertentipps zum Thema Hauskauf

Unsere Region: Ortsvorstellung von Bingen- Sponsheim – Wohnen zwischen idyllischem Dorf und Gewerbe

Bei unserer Vorstellung lebenswerter Städte und Gemeinden im Umkreis von Hochdrei Immobilien stellen wir heute Bingen-Sponsheim vor. Der Ortsteil von Bingen am Rhein schafft einen attraktiven Brückenschlag zwischen dem gemütlichen Wohngefühl eines rheinhessischen Dorfes mit den modernen Annehmlichkeiten eines Industrie- und Gewerbestandortes.

Grundinformationen zum Bingener Stadtteil Sponsheim

Sponsheim liegt im Süden des Binger Stadtkerns, nur unweit vom Zentrum der rheinischen Stadt entfernt. Eingemeindet wurde Sponsheim im Jahr 1972, zur damaligen Zeit mit gut 650 Einwohnern. Über die Jahrzehnte ist der Stadtteil stetig gewachsen und heute die Heimat von mehr als 1.600 Bingerinnen und Bingern. Durch die Nähe zur Binger Innenstadt und der guten Verkehrsanbindung mit dem Autobahndreieck Nahetal und den Autobahnen A61 und A60 verzeichnet Sponsheim wie viele Stadtteile von Bingen ein wachsendes Wohninteresse.

Historisches rund um den Stadtteil

Die Wurzeln von Sponsheim reichen weit in die Historie zurück. Ausgrabungen im Ortsgebiet deuten auf eine Besiedelung in der Vorzeit hin, auch die Römer siedelten hier. Nahe der Römischen Straße gelegen, soll eine prachtvolle Villa Rustica im heutigen Ortsgebiet von Sponsheim gestanden haben.

Urkundlich wurde Sponsheim erstmals im Jahr 754 erwähnt. Lange Zeit eigenständig, kam es Mitte des 19. Jahrhunderts zu einer vollständigen Zerstörung des Dorfes bei einem verheerenden Brand. Spuren dieses historischen Ereignisses lassen sich heute zum Glück nicht mehr in Sponsheim entdecken. Dies ist einer modernen und einladenden Wohnkultur gewichen, die dank der Nähe zur Bingener Innenstadt eine umfassende Infrastruktur mit sich bringt.

Wohnen und Leben in Bingen-Sponsheim

Bingen-Sponsheim hat ohne Zweifel einen dörflichen Charme. In den kleinen Straßen und Gassen des Ortsteils geht es beschaulich zu. Viele Bewohner finden hier die Ruhe und Entspannung, die sie sich von einem traditionellen Dorfleben als echtem Rückzugsort von der Hektik großer Städte wie Mainz oder Wiesbaden wünschen.

Zum anderen unterliegt das Ortsgebiet seit wenigen Jahrzehnten einem schleichenden Wandeln. Fernab des Ortskerns siedeln zunehmend mehr Industrie- und Gewerbebetriebe an. Das Flair des Dorfes ist hierbei größtenteils erhalten geblieben, wobei parallel eine Vielzahl von Erwerbsmöglichkeiten im direkten Umfeld von Sponsheim entstanden sind.

Zu den Einrichtungen des Ortsteils gehört eine Kindertagesstätte sowie die katholische Filialkirche St. Georg. Die Grundschule Dietersheim unterhält eine Außenstelle für den Nachwuchs von Sponsheim. Tief verankert in der Dorfkultur ist außerdem das Vereinsleben. Neben Musik und Sport gilt dies auch für die Fastnacht, die in vielen Gemeinden und Ortsteilen der Region teilweise seit Generationen eigenständig besteht.

Mit Hochdrei Immobilien Bingen-Sponsheim entdecken

Neben weiteren Stadtteilen von Bingen am Rhein, Ingelheim oder Mainz präsentiert sich die rheinhessische Region als einladende und vielfältige Wohnregion. Wir von Hochdrei Immobilien bringen Ihnen gerne Immobilien in diesen und weiteren Gemeinden näher. Stöbern Sie durch unsere aktuellen Immobilienangebote, um Häuser oder Wohnungen in Bingen-Sponsheim und weiteren Ortsteilen zu entdecken. Vielleicht ist das passende Objekt für Sie dabei!

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Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Der vollmachtlose Vertreter beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder kaufen will, hat unter Umständen keine Möglichkeit, bei der notariellen Beurkundung persönlich zu erscheinen. Sei man gerade aus privaten Gründen verhindert (Urlaub) oder vielleicht zu einer Geschäftsreise im Ausland, so scheint der Notartermin manchmal eine schier unlösbare Aufgabe. 

Aber es gibt eine Lösung:

Sowohl ein Verkäufer als auch ein Käufer können zum Notar einen vollmachtlosen Vertreter entsenden. Das muss aber nicht nur nicht deshalb geschehen, weil eine der Parteien verhindert ist. Auch bei bundesweiten oder internationalen Immobiliengeschäften kann die Abwicklung mit einem vollmachtlosen Vertreter den gesamten Prozess erleichtern. Ein Käufer oder Verkäufer erspart sich dadurch Zeit. Er muss nicht extra eine längere Anreise für den Notartermin in Kauf nehmen. 

Wer trägt das Risiko? 

Was in der Theorie plausibel klingt, kann in der praktischen Ausführung durchaus mit Fallstricken versehen sein. Letztendlich ist es der vollmachtlose Vertreter, der ein Risiko eingeht. Wenn die Partei, für die er beim Notar erschienen ist, sich nachträglich gegen den Kauf oder Verkauf der Immobilie entscheidet, haftet der vollmachtlose Vertreter gemäß § 179 BGB. Das kann sich sowohl auf die Erfüllung des Vertrags als auch auf Schadensersatz für die andere Partei beziehen.

Allerdings hat der vollmachtlose Vertreter wiederum einen Anspruch darauf, dass er von seinem Auftraggeber die ihm aufgebürdeten Kosten erstattet bekommt. Diese Haftung ist mit einer Einschränkung versehen. Der Auftraggeber muss für seinen vollmachtlosen Vertreter nur dann haften, wenn er auf eine Genehmigung vertrauen durfte, die der BGH mit Urteil vom 9. 11. 2012 beschrieben hat (Az.: V ZR 182/11).

Aufwendungen auf eigene Gefahr 

Bei dem vor dem BGH verhandelten Beispiel hatte ein Investor die Absicht, Truppenunterkünfte zu einem Gesamtpreis von 75,5 Millionen Euro zu errichten. Der Investor wurde bei der Beurkundung des Kaufvertrags durch eine vollmachtlose Person vertreten. Nach der Beurkundung verweigerte der Investor die Genehmigung des Vertrags.

Daraufhin musste der Vertreter ohne Vollmacht die Notarkosten in Höhe von 60.000 Euro bezahlen. Er verlangte von seinem Auftraggeber die Erstattung der Kosten, da aus seiner Sicht kein triftiger Grund vorlag, der die Ablehnung des Kaufvertrags gerechtfertigt hätte.

Nach Auffassung des Gerichts hat jede Partei grundsätzlich bis zum Vertragsabschluss das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das ergibt sich, so die Richter des BGH, aus der Formvorschrift des § 311b BGB. Dieses Recht entspricht der Privatautonomie der Vertragspartner. Werden allerdings Aufwendungen in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht, so geschieht das „grundsätzlich auf eigene Gefahr.“

Keine Schadensersatzansprüche ohne schwerwiegende Gründe

Nicht nur das Fehlen schwerwiegender Gründe verhindert Schadensersatzansprüche. Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses spielt auch die absichtliche Treuepflichtverletzung eines Vertragspartners eine Rolle. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Partei gar nicht wirklich die Absicht hat, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen. Fehlende triftige Gründe für die Verweigerung der Beurkundung führen noch nicht zur Haftung, denn das würde zu einem „indirekten Zwang“ zum Vertragsabschluss führen. Es muss demnach zusätzlich eine erkennbare Verletzung der Treupflicht vorliegen. Zu seiner eigenen Sicherheit sollte der vollmachtlose Vertreter sich schriftlich bestätigen lassen, dass sein Auftraggeber entstehende Kosten übernimmt, wenn er eine Wohnung oder ein Haus verkauft.

Prinzipiell gilt:

Der Kaufvertrag ist erst mit den Unterschriften beider Parteien wirksam. Die sogenannte Nachgenehmigung wird von dem, zuerst beurkundenden Notar in die Wege geleitet.

Sobald der Vertrag bei einem Notar von Käufer oder Verkäufer und vollmachtlosem Vertreter unterzeichnet wurde, wird dieser zu einem Notar der Gegenpartei zur Nachgenehmigung geschickt.

Erst mit dieser zweiten Unterschrift wird der Kaufvertrag vollends wirksam!

Abschließend ist zu sagen:

Die Abwicklung eines notariellen Kaufvertrages mit einem vollmachtlosen Vertreter kann durchaus Sinn machen.

Sofern sich beide Parteien über Kauf und Verkauf zu 100% einig sind, steht der Abwicklung solcher Geschäfte, bei denen beide Parteien zeitlich eher unflexibel sind oder über den Globus verstreut leben, nichts entgegen.

Vorsicht aber bei zwielichtigen Personen und Geschäften die einen unseriösen Gesamteindruck vermitteln. Hier ist besondere Vorsicht als vollmachtloser Vertreter gegeben. Für Käufer und Verkäufer ergibt sich die Erfüllungspflicht Ihrer Übergabe- und Zahlungsvereinbarungen ausschließlich nach wirksamem Zustandekommen des Vertrags!

In der Vergangenheit haben wir schon viele Immobiliengeschäfte unter Hinzuziehung eines vollmachtlosen Vertreters abgewickelt.

Es ist ein sehr praktisches Instrument und hat nach eingehender Interessenprüfung beider Parteien nur Vorteile.

Wenn Sie aktuell überlegen sollten eine Immobilie in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung zu verkaufen und sich sicher sein möchten, dass der Vertrag rechtswirksam und professionell abgewickelt wird, dann sind wir der richtige Ansprechpartner.

Rufen Sie uns unter 06132 – 714 93 83 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Beratungstermin!

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Nutzungsänderung von Immobilien – das sollten Sie rechtlich beachten!

Eine Immobilie muss nicht dauerhaft dem gleichen Nutzungszweck entsprechen. Als Eigentümer sollten Sie eine Nutzungsänderung juristisch korrekt abwickeln. Dies gilt umso mehr, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten und in diesem Prozess eine Nutzungsänderung angedacht wird. Unser Artikel macht Sie kompakt mit den wichtigsten Informationen zu diesem Thema vertraut.

Was genau ist mit Nutzungsänderung gemeint?

Im rechtlichen Sinne liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn die Art der Nutzung einer Immobilie vom privaten in den gewerblichen Bereich oder umgekehrt wechselt. Typische Situationen sind:

– Ehemalige Wohnräume werden in Büros umgewandelt.

– Sie wandeln Büroflächen in ein Ladengeschäft um.

– Aus einem kulturellen Zentrum wird ein Supermarkt.

Manche dieser Änderungen sind baulich und rechtlich unspektakulär. In anderen Fällen sind jedoch Auflagen und Rahmenbedingungen in Bereichen wie Sicherheit oder Brandschutz zu erfüllen. Hier sind unter Umständen frühzeitig Genehmigungen einzuholen, damit eine angedachte Neunutzung der Immobilie möglich wird.

In welchem Rahmen ist eine Nutzung möglich?

Im Falle von Miet- und Pachtobjekten wird der Mieter oder Pächter im abgeschlossenen Vertrag den Nutzungsrahmen der Immobilie finden. So können die vermieteten Räume vielleicht für Büros und Verwaltung genutzt werden, nicht jedoch für eine Gastronomie oder ein Ladengeschäft. Der Eigentümer hat sich vor der Vermietung zu informieren, welche Rahmenbedingungen für eine adäquate Nutzung erfüllt sind.

Dies gilt umso mehr bei einer Neuvermietung oder der Situation, dass Sie Wohnung oder Haus verkaufen möchten. Ein Käufer, der klares Interesse für eine bestimmte Nutzung der Immobilie hat, wird sich die Eignung der Immobilie vom bisherigen Eigentümer bestätigen lassen wollen. Damit es zu einem reibungslosen Verkauf kommt, ist frühzeitig abzuklären, ob eine Nutzungsänderung rechtlich möglich ist und welche Genehmigungen noch einzuholen sind.

Welche Rahmenbedingungen sind zu erfüllen?

Pauschal lässt sich keine Strategie angeben, wie eine Nutzungsänderung einzuleiten ist. Dies hängt von der bisherigen Nutzung, der gewünschten Nutzung und der Art der Immobilie ab. Einige der wichtigsten, rechtlichen Auflagen sind:

– Die Änderung muss der Landesbauordnung entsprechen.

– Es muss unter Umständen eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.

– Eventuell ist eine Sanierung oder Modernisierung durchzuführen.

– Auflagen in Bereich Brandschutz oder Gebäudesicherheit sind zu erfüllen.

Zivilrechtlich kann die Eigenschaft der Immobilie als Teileigentum hinzukommen. Sollten Sie nicht der einzige Eigentümer sein und Ihren Anteil an einem Haus verkaufen wollen, werden die anderen Miteigentümer einer Nutzungsänderung zustimmen müssen. Erneut gilt: Ein frühzeitiges Informieren und Abklären der Umstände erspart Ihnen viel Stress und unnötige Mühen.

Nutzungsänderung mit uns rechtssicher abwickeln

Als erfahrener Immobilienmakler für die Region Mainz, Bingen und Ingelheim sind wir aus praktischer Erfahrung bestens mit dem Thema Nutzungsänderung vertraut. Gerne geben wir Ihnen eine fachkundige Einschätzung Ihrer Situation, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten. Zusammen mit Notaren und Rechtsexperten unserer Region gelangen Sie schnell zur gewünschten, notwendigen Rechtssicherheit.

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Unsere Region – Ortsvorstellung von Bingen-Büdesheim: Der größte Stadtteil im Profil

Bingen am Rhein verfügt über eine Reihe attraktiver Stadtbezirke, die als Wohngebiet gefragt sind. In unserer Artikelreihe über Städte und Gemeinden der Region von Hochdrei Immobilien möchten wir heute Bingen-Büdesheim vorstellen – den größten Stadtteil von Bingen mit einer spannenden Historie.

Historisches zu Bingen-Büdesheim

Erstmals im 8. Jahrhundert urkundlich erwähnt, gehört Büdesheim zu den großen, traditionellen Stadtteilen von Bingen und der gesamten Region Rheinhessen. Die Ortschaft wurde im 18. Jahrhundert in die französische Republik eingegliedert und erst früh im 19. Jahrhundert wieder deutsch. Hiernach war Büdesheim über gut 100 Jahre hinweg eine eigenständige Gemeinde unter dem Namen „Büdesheim am Scharlachberg“. Im Zuge des bundesweiten Gebietsreform wurde die Ortschaft 1929 Bingen zugeteilt.

Zusammen mit der Kernstadt von Bingen stellt Büdesheim heute mit gut 7.500 Einwohnern den größten Ortsteil von Bingen dar. Auch flächenmäßig ist dieser Ortsteil der größte in Bingen am Rhein, der im Süden des Stadtgebiets am Fuße des bereits genannten Berges liegt.

Leben in Bingen-Büdesheim

Durch seinen lange Zeit eigenständigen Charakter als Gemeinde verfügt Büdesheim bis heute über eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur. Historisch von Bedeutung war die Anbindung an das Straßenbahnnetz in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, was sonst nur der Verbindung größerer Städte und Gemeinden diente.

Mit mehreren Schulen und dem Campus der Technischen Hochschule gehört der Stadtteil zu den Bildungszentren der Region. Mehrere Pfarrgruppen tragen die christliche Tradition in Bingen-Büdesheim fort, während das große Sportzentrum ein wichtiger Anlaufpunkt für Bürger aller Generationen darstellt. Hierüber hinaus gibt es ein reges Vereinsleben und vielfältige Möglichkeiten für Einkäufe aller Art.

Über eine große Tradition verfügt der Fasching in diesem Ortsteil. Neben dem Nachtumzug, der seit Generationen am Fastnachtssamstag stattfindet, wird im Oktober die Kerb und Nachkerb gefeiert. Ein Stück Brauchtum, das alte und neue Einwohner von Bingen-Büdesheim schnell miteinander verbindet.

„Alles im Grünen Bereich“

Für ein angenehmes Wohnen und Leben im Bingener Stadtteil Büdesheim wurde vor Jahren das Projekt „Alles im Grünen Bereich“ ins Leben gerufen. Hierbei stand im Vordergrund, ein naturnahes und lebenswertes Umfeld für die Bürger des Stadtteils zu schaffen. Vor allen bauliche Maßnahmen wie die Sanierung der Hauptdurchgangsstraßen, die Neugestaltung des alten Rathausplatzes sowie die Renaturierung des Entenbachs gehörten hierzu.

Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die Lebensqualität in Bingen-Büdesheim noch einmal gestiegen. Die Kombination aus einem sehr guten Ausbau von Verkehr und Einzelhandel mit der Möglichkeit zur Naherholung macht diesen Ortsteil von Bingen zu einem gefragten Wohngebiet.

Büdesheim als zukünftigen Wohnort entdecken

Baulich vereinen sich in Büdesheim traditionelle Wohnbauten mit neuen Projekten. Neben klassischen Einfamilienhäusern sowie auch Wohn- und Mietobjekte für mehrere Parteien über die letzten Jahre entstanden und gehören zu den gefragten Immobilien, wenn ein ruhiges Leben im Bingener Süden mit einer guten Infrastruktur gewünscht wird. Ein gehobenes Wohnumfeld bei guten Verkehrsanbindungen ist hierbei zugesichert.

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