Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung müssen viele negative Begleitumstände berücksichtigt werden. Neben der emotionalen Seite gilt es auch verschiedene finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Das gemeinsame Haus zu verkaufen, kann eine Konsequenz sein, um eine akzeptable Lösung für beide Parteien zu erzielen.

In dem folgenden Ratgeber erläutern wir Ihnen alle wichtigen Zusammenhänge in Bezug auf den Verkauf einer Immobilie bei Scheidung.

Die Vermögensteilung bei einer Scheidung:

Insofern Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, besteht der gesetzliche Güterstand. Somit handelt es sich um eine Zugewinngemeinschaft. In dieser Konstellation wird das gemeinsame Vermögen, welches in der Ehe erworben wurde, im Zuge der Scheidung gerecht aufgeteilt. Gibt es einen Partner, der in der Ehe einen geringeren Anteil an dem Vermögen beigetragen hat, kann bei der Scheidung ein Antrag auf den Zugewinnausgleich gestellt werden.

Wie erfolgt die Berechnung des Zugewinnausgleichs?

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfolgt unter Berücksichtigung des Anfangsvermögens bei der Ehe. Im Vergleich zu dem Endvermögen ergibt sich eine Differenz. Der Zuwachs in dem Zeitraum der Ehe wird anteilig auf beide Ehepartner verteilt und zugewiesen. Bei dem Zuwachs wird auch die gemeinsam während der Ehe erworbene Immobilie berücksichtigt. Der Wert des Hauses oder der Wohnung kann anteilig entsprechend der Eigentumsanteile betrachtet werden. Hat ein Ehepartner größere Anteile als der andere, werden die Anteile der Tilgung angepasst. Bei dem Zugewinnausgleich handelt es sich um eine reine Geldzahlung. Insofern es zu keiner Einigung zwischen den Eheleuten kommt, muss im schlechtesten Fall ein Gericht entscheiden.

Der Alleineigentümer der Immobilie bleibt dies auch nach der Scheidung. Wurde die Immobilie mit in die Ehe eingebracht, betrifft der Ausgleich des Zugewinns lediglich die Modernisierung oder den Umbau, wenn dieser gemeinsam vollzogen wurde.

In dieser Konstellation ist eine Wertermittlung nach der Scheidung notwendig. Hier unterstützen wir Sie gern und beraten Sie kompetent. Die Wertermittlung ist für die Berechnung der Wertsteigerung erforderlich.

Die Bewertung der Immobilie bei einer Scheidung:

Gerade bei einer Scheidung ist eine neutrale und fachkundige Bewertung der betreffenden Immobilie zu empfehlen. Somit können Sie weiteren Streitigkeiten vorbeugen und erhalten einen realistischen Bewertungsmaßstab für Ihre Immobilie. Es gibt drei Varianten, wie Sie die Wertermittlung für das Haus oder die Wohnung realisieren können.

1. Die Ermittlung kann von Ihnen selbst realisiert werden. Einige wichtige Werte finden Sie mit umfangreicher Recherche oder Marktkenntnis. Der Wert der Immobilie ist von diversen Faktoren und Marktgegebenheiten abhängig, sodass eine fachkundige Analyse zu empfehlen ist.

2. Die Hausbewertung kann auch durch einen offiziellen Gutachter vollzogen werden. Diese Bewertungsform hat auch vor einem Gericht Bestand und ist oftmals realistisch. Nachteilig an dieser Variante sind die hohen Kosten.

3. Lassen Sie Ihre Immobilie in Ingelheim oder Umgebung von uns bewerten. Unsere Immobilienexperten bewerten die Immobilie sicher, zuverlässig, unverbindlich und kostenfrei auf Basis des aktuellen Marktgeschehens.

Wer bleibt in dem betreffenden Haus wohnen, wenn es zu einer Scheidung kommt?

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird die Nutzung der Immobilie geklärt. Es werden verschiedene Parameter berücksichtigt. Im Regelfall wird der Zuspruch an die Partei realisiert, die sich hauptsächlich um die Kinder kümmert.

Fazit:

Der Verkauf des Hauses ist üblicherweise die einfachste Lösung bei einer Scheidung. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei allen Fragen in dieser sensiblen Situation.

Egal ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, wir unterstützen Sie in Bingen, Ingelheim, Mainz oder Umgebung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie individuell und fachkundig bei allen Fragen rund um den Hausverkauf.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Der Erbvertrag – welche Vorteile gibt es?

Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine spezielle Vertragsform, welche die Eigentumsverhältnisse des Verstorbenen nach dessen Tod regelt.

Wir erläutern Ihnen in den folgenden Abschnitten alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit einem Erbvertrag.

Was ist ein Erbvertrag?

In Paragraf 1941 und den Paragrafen 2274 fort folgend des BGB finden Sie die gesetzlichen Regelungen zu einem Erbvertrag. Der Erblasser und der Erbe sind die Vertragsbeteiligten eines Erbvertrages. Der Erblasser fixiert mit einem Erbvertrag seine Vermächtnisse. Ein Erbvertrag bietet zudem die Option, weitere Personen als Erben einzusetzen. Diese natürlichen oder juristischen Personen müssen nicht aus dem Familienkreis stammen.

Welche Inhalte sind im Erbvertrag verankert?

Der Erbvertrag fixiert den Verbleib der Vermögensgegenstände des Erblassers nach dessen Tod. Dies kann auch Vermögen aus einem gemeinschaftlichen Eigentum betreffen. Per Gesetz wird die Erbfolge durch den Erbvertrag geregelt. Inhaltlich benennt der Erbvertrag das Übergehen der Vermögensgegenstände an die betreffenden und vertraglich fixierten Personen. In einem Erbvertrag müssen konkret immer mindestens zwei Personen benannt sein. Diese Personen müssen voll geschäftsfähig sein. Weiterhin ist der Erbvertrag inhaltlich vollkommen frei. Notwendige Bestandteile sind die Erben, Vermächtnisnehmern oder gegebenenfalls vom Erblasser bestimmte Auflagen.

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

Ein Testament ist im Gegensatz zu einem Erbvertrag nicht notariell zu beglaubigen. Ein Testament kann allein durch den Erblasser erstellt werden und auch jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Was sind die Vorteile eines Erbvertrages?

Mit einem Erbvertrag ergeben sich viele Vorteile für die Beteiligten. Dazu zählen unter anderem:

– Erblasser und Erbe müssen nichts zwangsläufig verwandt sein

– es können auch juristische Personen benannt werden

– ein Erbvertrag ist auch für die Nachfolge in Unternehmen geeignet

– es sind güterrechtliche Vereinbarungen realisierbar (die Erbschaft kann an die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen gebunden werden)

– es besteht ein Schutz für die betroffenen Vertragsparteien (da eine Änderung nach Abschluss des Vertrages immer nur von beiden Parteien rechtswirksam fixiert werden kann)

Im Gegensatz zu einem Testament besteht bei einem Erbvertrag eine höhere rechtliche Verbindlichkeit.

Welche Nachteile sind bei einem Erbvertrag zu beachten?

– aufgrund der notariellen Beglaubigung sind für die Erstellung hohe Kosten zu kalkulieren

– bei nachträglichen Änderungen entstehen weitere Kosten und bei veränderten Lebensbedingungen kann eine Anpassung schwierig werden

Welche Kosten sind bei einem Erbvertrag realistisch?

Die Höhe der Kosten richten sich nach dem Geschäftswert des Vermächtnisses. Dabei werden von dem Vermögen etwaige Schulden abgezogen. Die konkreten Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz fixiert und liegen zwischen 1,75 Prozent und 3 Prozent des Geschäftswertes. Ist der Geschäftswert geringer, ist im Regelfall auch der anteilige Prozentsatz niedriger.

Kann ein Erbvertrag angefochten werden?

Eine Anfechtung eines Erbvertrages ist nur bei einer Täuschung, einem nachweisbaren Irrtum oder einer Drohung möglich.

Wir von Hochdrei Immobilien bieten Ihnen in diesem Zusammenhang für Immobilien aus einem Erbvertrag in Ingelheim, Mainz und Bingen eine kompetente Beratung an. Somit sichern Sie sich nach einer Erbschaft realistische Marktpreise, egal ob Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen wollen.

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, und wir beraten Sie individuell und kompetent zu Ihrem Hausverkauf in Bingen, Ingelheim, Mainz und Umgebung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren wird im Regelfall realisiert, wenn keine Zahlungsmöglichkeiten des Schuldners bestehen. Mithilfe dieses Verfahrens können Sie den Gläubigern die offenen Posten zurückzahlen. Zudem bietet es für Sie die Option, nach dem Verfahren schuldenfrei zu sein.

In welcher Konstellation können Sie eine Insolvenz beantragen?

Die Beantragung einer Insolvenz ist von jeder privaten oder juristischen Person möglich. Wenn Sie überzeugt sind, nicht mehr eigenständig die Schulden begleichen zu können, ist die Insolvenz möglich. Irrelevant ist dabei, ob Sie berufstätig, in Rente oder arbeitssuchend sind. Grundsätzlich kann auch ein Gläubiger ein Insolvenzverfahren einleiten, um die Schulden rechtzeitig einholen zu können.

Aus welchen Gründen kann eine Insolvenz vollzogen werden?

Es existiert keine pauschale Begründung für ein Insolvenzverfahren. Üblicherweise handelt es sich um eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Eine Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn die laufenden Rechnungen nicht mehr pünktlich und kontinuierlich gezahlt werden können.

Die Überschuldung tritt im Regelfall bei Unternehmen ein. In dieser Konstellation kann das gegenwärtige Vermögen die Ausgaben nicht decken.

Welche Arten einer Insolvenz gibt es in Deutschland?

Für Privatpersonen ist die Privat- oder Verbraucherinsolvenz üblich. Wird die Insolvenz von einem Unternehmen bzw. einem Selbstständigen beantragt, ist die Regelinsolvenz die übliche Form.

Der Ablauf der Privatinsolvenz:

Dank des gesetzlich geregelten Ablaufs bietet diese Form der Insolvenz eine klare Struktur.

1. Zu Beginn erfolgt im Regelfall ein außergerichtlicher Versuch einer Einigung. In diesem Schritt erfolgt die Information durch den Schuldner an die Gläubiger, wie die Schulden beglichen werden sollen. Der Gläubiger kann dem Vorschlag zustimmen oder diesen ablehnen.

2. Im zweiten Schritt erfolgt die Antragstellung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner. Der Antrag muss bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Wenn im ersten Schritt eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, ist dieser Folgeschritt nicht erforderlich.

Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, versucht das Amtsgericht ebenfalls eine Einigung mit den Gläubigern zu realisieren. Mit der Bekanntmachung der Insolvenz eröffnet das Gericht das Verfahren. Zu diesem Zeitpunkt erhält der Schuldner einen Insolvenzverwalter zur Unterstützung und Klärung der Angelegenheiten.

3. In der Folge kommt es zu dem tatsächlichen Insolvenzverfahren. Im Regelfall dauert dies sechs Jahre. Aufgrund von Corona gibt es Anpassungen in der Gesetzgebung, wodurch das Verfahren auf drei Jahre verkürzt werden soll. Der Schuldnerberater ist ab der Antragstellung für alle finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Der Kontakt mit den Gläubigern läuft ausschließlich mit dem Insolvenzverwalter.

4. Nach ca. einem Jahr ab der Beantragung startet die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit reduziert sich der Kontakt mit dem Schuldnerberater auf die Beantwortung eines jährlichen Fragebogens. Das Einkommen wird weiterhin gepfändet.

5. Mit dem Beschluss des Gerichtes endet nach der Regellaufzeit die Insolvenz mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Schuldfreiheit.

Welche Konsequenzen hat eine Insolvenz?

Die Insolvenz hat große Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Das pfändbare Vermögen ist während der Insolvenz an den Insolvenzverwalter abzutreten. Dazu zählen sämtliche Vermögensgegenstände. Eine Wohnung zu verkaufen, kann in dieser Konstellation notwendig sein. Mit dem Erlös können Sie ein Insolvenzverfahren eventuell vermeiden. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Wunsch, ein Haus zu verkaufen oder einen Wohnungsverkauf zu realisieren. Wir sind Ihre Experten in Ingelheim, Bingen und Mainz. Als Makler übernehmen wir für Sie alle relevanten Entscheidungen und beziehen Sie bei den wichtigen Fragen ganz nach Ihren Wünschen ein.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Unsere Region – Ortsvorstellung von Bingen-Innenstadt: Kultur und gastronomische Vielfalt

Die Innenstadt von Bingen steht für ein lebendiges Stadtleben mit zahlreichen Geschäften und Restaurants. Aus der einstigen Tradition der Salzhändler ist ein facettenreiches Handels- und Stadtleben erwachsen, das gleichermaßen zum Shopping und Wohnen einlädt. In unserer Serie über Städte und Gemeinden rund um unser Immobilienbüro möchten wir Ihnen die Bingener Innenstadt ausführlich vorstellen.

Das lebhafte Herz von Bingen

Auch ohne geschlossene Altstadt lässt sich in der Innenstadt von Bingen die große Tradition der Stadt erahnen. In der Salzstraße, die lange Zeit traditionell Salzgasse hieß, erzählen viele historische Gebäude von der Zeit des „weißen Goldes“. Wenn Sie uns als Immobilienmakler persönlich kennen lernen möchten, sind Sie hier richtig. Schließlich liegt eines unserer Büros direkt in der Salzstraße.

Ebenfalls im Herzen der Innenstadt gelegen und das traditionsreiche Zentrum ist der Speisemarkt. Der Marktplatz dient bis heute als Treffpunkt von Einheimischen und Touristen, gerade im Sommer lockt die Außengastronomie und lädt zum geselligen Austausch miteinander ein.

Prachtvolle Gebäude und Fachwerk-Charme

Mit dem Puricelli-Palais und der Basilika St. Martin prägen zwei große Prachtbauten die Innenstadt von Bingen. Ebenfalls zentral gelegen befindet sich der Friedhof mit dem „Haferkasten“ als wohl markantester Fachwerk-Bau im Herzen von Bingen. Das Innenleben des Gebäudes ist dem Lyriker Stefan George, einem gebürtigen Bingener, gewidmet.

Zahlreiche Bücher aus dem Originalbesitz des Autoren, sein Schreibpult und weitere Zeitzeugen lassen sich im prächtigen „Haferkasten“ bewundern. Lyrik und Literatur nehmen bis heute in Bingen einen hohen Stellenwert ein und sorgen dafür, dass über das Jahr hinweg das Stefan-George-Haus zum Treffpunkt von Kulturbegeisterten aus ganz Deutschland wird.

Auf Zeitreise ins Mittelalter

Mehr Altstadtcharme lässt sich in der Badergasse und Löhrgasse erleben. Die Gassen sind typisch für das Stadtbild in Zeiten des Mittelalters und laden mit ihren schmalen Durchgängen und Winkeln zu einer wahren Zeitreise ein. Neben der Tradition der Salzhändler haben vor allem Gerber die Tradition Bingens geprägt. Nicht selten wurden die Abfallprodukte dieses speziellen Handwerks in Nahe und Rhein entsorgt, die hier zusammenfließen. Dies ist im modernen Stadtbild natürlich nicht mehr der Fall.

Nur noch erahnen lässt sich die mittelalterliche Stadtbefestigung, von der hauptsächlich der Löhrturm erhalten geblieben ist. Mittlerweile als freigestellter Turm denkmalgeschützt saniert, lässt sich heute ein Stadttastmodell im Gebäude bewundern. So wird das Stadtleben im kleinen Rahmen sprichwörtlich „greifbar“.

Weitere Sehenswürdigkeiten von Bingen-Innenstadt

Bingen und die Region Rheinhessen ist überregional für den Weinbau bekannt. Die Tradition lässt sich noch immer in der Mainzer Straße erahnen, in der sich der Wohlstand früherer Händler und Winzer zeigt. Spätklassizistische und gepflegte Villen und Bürgerhäuser sind gefragte Wohnimmobilien, die an dieser traditionsreichen Verbindungsstraße zwischen Trier und Mainz liegen.

Eine besondere Sehenswürdigkeit ist zudem der Alte Friedhof als „steinernes Geschichtsbuch“. Zahlreiche Denkmäler sind auf seinem Gelände zu finden, die zum virtuellen, historischen Spaziergang mit QR-Codes einladen.

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Grunddienstbarkeit im Grundbuch – alle wichtigen Infos

Die Nutzung eines Grundstücks unterliegt in der Praxis nicht immer nur dem Eigentümer. Durch Lage oder bauliche Besonderheiten werden Sie Ihrem Nachbarn Rechte zur sogenannten Grunddienstbarkeit einräumen. Diese lassen sich über ein Antragsverfahren im Grundbuch festhalten. Unser Artikel erklärt in kompakter Form, wie genau die Grunddienstbarkeit funktioniert und mit welchen Unterlagen Sie einen Antrag auf einen entsprechenden Vermerk im Grundbuch stellen können.

Was genau ist mit Grunddienstbarkeit gemeint?

Die Grunddienstbarkeit ist über den § 1018 BGB geregelt. Allgemein handelt es sich um das Recht einer anderen Person, das eigene Grundstück in gewissen, eindeutig festgelegten Beziehungen mitnutzen zu dürfen. In der Praxis ist diese Dienstbarkeit vor allem für Nachbarn interessant, bei denen die räumliche Lage der Grundstücke eine entsprechende Mitnutzung nahelegt. Typische Situationen sind:

– Ihr Nachbarn hat alleine durch Überschreiten oder Überfahren Ihres Grundstücks die Möglichkeit, das eigene Grundstück zu erreichen. (Wegerecht)

– Für die Versorgung des Nachbargrundstücks mit Strom oder Wasser ist ein Verlegen von Leitungen über Ihr Grundstück sinnvoll. (Leitungsrecht)

– Ein Teil des nachbarlichen Gebäudes, beispielsweise ein großes Terrassendach oder eine Markise, überschreitet Ihre Grundstücksgrenze. (Überbaurecht)

Als Immobilienkäufer die Grunddienstbarkeit überprüfen

Ein Anrecht des Nachbarn auf die Dienstbarkeit gilt in den meisten Fällen nicht. In der Praxis lässt sich im Regelfall eine einvernehmliche Regelung treffen. Gerade wenn es um elementare Standards wie das Verlegen von Leitungen oder das Erreichen des eigenen Grundstücks geht, erweisen sich die betroffenen Nachbarn als kompromissbereit.

Dies kann sich nach dem Verkauf des betroffenen Grundstücks ändern. Nicht selten ist der neue Eigentümer überrascht, dass eine Grunddienstbarkeit durch den Vorgänger vereinbart wurde. Damit es nicht zu einer negativen Überraschung kommt, sollte der Käufer vor Unterschrift des Kaufvertrags einen genauen Blick ins Grundbuch werfen. Hier ist jede Grunddienstbarkeit genau vermerkt.

Wie wird die Grunddienstbarkeit im Grundbuch vermerkt?

Die Eintragung der Grunddienstbarkeit erfolgt stets auf Antrag. Den Eintrag kann alleine die Eigentümerin oder der Eigentümer vornehmen, der aktuell im Grundbuch eingetragen ist. Eingereicht wird der Antrag im Regelfall über einen Notar. Dieser kann im Vorfeld den Eigentümer sowie optional auch den Nachbarn mit Wunsch nach Eintragung einer Grunddienstbarkeit beraten.

Dem Antrag muss eine Bewilligungserklärung beiliegen. Mit dieser hat der eingetragene Eigentümer eindeutig und ausdrücklich mitzuteilen, dass er seinem Nachbarn eine Grunddienstbarkeit einräumt. Dies ist nicht mit dem Nießbrauch zu verwechseln, das mit einem umfänglichen Nutzungsrecht am Grundstück einhergeht.

Kosten und Unterlagen für die Eintragung

Neben der Erklärung und dem notariellen Antrag muss dem Grundbuchamt ein Lageplan beiliegen. Kann der Grunddienstbarkeit ein Verlauf zugeteilt werden, beispielsweise als Weg über das Grundstück, ist dieser gesondert einzuzeichnen.

Die Kosten gemäß § 34 GNotKG hat der Eigentümer des betroffenen Grundstücks zu tragen. Hier lässt sich privat eventuell eine Einigung finden, um den von der Grunddienstbarkeit profitierenden Nachbarn an den Kosten zu beteiligen.

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Mehr Informationen

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Mit Zimmerpflanzen zu einem gesunden Raumklima

Zimmerpflanzen zieren unsere Wohnräume, dabei sind sie nicht nur ästhetische Luftbefeuchter. Als Sauerstofflieferanten verbessern sie das Klima und einige Pflanzen absorbieren sogar verschiedene Umweltgifte.

Wir atmen Feuchtigkeit und Kohlendioxid (CO2) in die Raumluft aus. Abgesehen von den Temperaturverhältnissen bestimmen die entsprechenden Konzentrationen in der Atemluft über das Wohlbefinden im Allgemeinen und die Konzentrationsfähigkeit im Besonderen. Als ideal gelten Temperaturen zwischen 18 und 21 Grad Celsius bei etwa 50 Prozent Luftfeuchtigkeit. Zudem sollen die Konzentrationen an Kohlendioxid eingeschränkt werden.

Saubere Luft mit Grünpflanzen

Baustoffe, Möbel und Teppiche können Schadstoffe an die Raumluft abgeben, die bei Menschen mit entsprechenden Dispositionen Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen, Nasennebenhöhlenerkrankungen und Allergien bis hin zu asthmatischen Zuständen provozieren können. Unsere grünen Zimmerpflanzen wirken dem effektiv entgegen. Denn sie sind in der Lage, das Klima in den Räumen auf ganz natürliche Weise zu verbessern. Sie können sogar gewisse Mengen an Schadstoffen wie Formaldehyd, Trichlorethylen oder Benzol eliminieren.

Fotosynthese: für mehr Sauerstoff und frische Luft

Über das Chlorophyll in ihrem Blattwerk wandeln Grünpflanzen unter Ausnutzung des Sonnenlichts CO2 in Sauerstoff um. Fotosynthese heißt der entsprechende biochemische Vorgang. Zudem sorgen die Zimmerpflanzen für feuchtere Luft in ihrer Umgebung, denn über 90 Prozent des verwendeten Gießwassers wird wieder abgegeben – und sogar vollständig frei von Keimen. Gerade in der Heizperiode entsteht damit ein wohltuendes Mikroklima. In der warmen Jahreszeit sorgt mehr Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen für eine angenehme Frische.

Der Sauerstoffgehalt und die Luftfeuchtigkeit verbessern sich mit der ansteigenden Zahl von Pflanzen. Bestens geeignet sind beispielsweise verschiedene Aralien-Arten, Nestfarn. Zyperngras, Zimmerlinde, Ficus und Kolbenfaden. Dabei bestimmen die individuellen Gießintervalle über die Luftfeuchtigkeit, die um etwa 5 Prozent erhöht werden kann.

Ein gutes Raumklima ist besonders in den Schlafräumen wichtig. Während die Fotosynthese nachts pausiert, scheiden einige Pflanzen CO2 aus, während andere das Gas auch in der Dunkelheit aufnehmen können: Dazu gehören Orchideen und Bromelien sowie Echte Aloe oder Bogenhanf. Die eignen sich natürlich hervorragend für das Schlafzimmer. Wer die “Luftreinigerpflanzen” in Tongranulaten kultiviert, spart Pflegeaufwand, zudem ist das Granulat schädlichen Schimmelpilzen gegenüber wesentlich robuster als herkömmliche Blumenerde.

Tropische Pflanzen in der dunklen Ecke

Viele unserer Zimmerpflanzen stammen aus den Tropen. Sie gedeihen ursprünglich unter dem dichten, dunklen Blätterdach des Regenwalds – und so eignen sie sich auch für die dunkleren Areale in den Wohnräumen. Palmenliebhabern sei beispielsweise die Kentia-Palme empfohlen. Sie wächst ursprünglich im Unterholz heran und begnügt sich deshalb mit schattigen Standorten. Allerdings sollte sie stets in leicht feuchter Erde gedeihen können.

Zamioculcas, die auch Glücksfeder genannt werden, sind da anspruchsloser. Vielmehr reagieren sie empfindlich auf zu viel Gießwasser. Auch Begonien und andere einheimische Zimmerpflanzen fühlen sich an halbschattigen bis schattigen Standorten wohl. Farne oder Efeu lieben kühlere Raumtemperaturen zwischen 10 und 18 Grad.

Natürliche Schadstoffkiller

Manche Grünpflanzen können noch mehr: Sie können Giftstoffe wie Trichlorethylen aus Lacken, Farben und chemischen Reinigungsmitteln, Benzol aus Lack und Kunststoffen oder von Möbeln abgegebenes Formaldehyd aus der Raumluft filtern – und zwar effektiv. Wissenschaftliche Testreihen weisen eine Entlastung der Raumluft um bis zu 50 Prozent nach.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Grünpflanzen sind herkömmlichen Raumluftfiltern gegenüber wesentlich billiger in der Unterhaltung. Sie befeuchten die Luft, brauchen keinen Strom, sind geräuschlos, langlebig, pflegeleicht und natürlich dekorativ.

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