Eine Immobilie muss nicht dauerhaft dem gleichen Nutzungszweck entsprechen. Als Eigentümer sollten Sie eine Nutzungsänderung juristisch korrekt abwickeln. Dies gilt umso mehr, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten und in diesem Prozess eine Nutzungsänderung angedacht wird. Unser Artikel macht Sie kompakt mit den wichtigsten Informationen zu diesem Thema vertraut.
Immer up to date –
mit der Hochdrei Info Post!
Melden Sie sich jetzt für unsere Info Post an und verpassen Sie keine Neuigkeiten rund um das Thema Immobilien in Rheinhessen.
Was genau ist mit Nutzungsänderung gemeint?
Im rechtlichen Sinne liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn die Art der Nutzung einer Immobilie vom privaten in den gewerblichen Bereich oder umgekehrt wechselt. Typische Situationen sind:
– Ehemalige Wohnräume werden in Büros umgewandelt.
– Sie wandeln Büroflächen in ein Ladengeschäft um.
– Aus einem kulturellen Zentrum wird ein Supermarkt.
Manche dieser Änderungen sind baulich und rechtlich unspektakulär. In anderen Fällen sind jedoch Auflagen und Rahmenbedingungen in Bereichen wie Sicherheit oder Brandschutz zu erfüllen. Hier sind unter Umständen frühzeitig Genehmigungen einzuholen, damit eine angedachte Neunutzung der Immobilie möglich wird.
In welchem Rahmen ist eine Nutzung möglich?
Im Falle von Miet- und Pachtobjekten wird der Mieter oder Pächter im abgeschlossenen Vertrag den Nutzungsrahmen der Immobilie finden. So können die vermieteten Räume vielleicht für Büros und Verwaltung genutzt werden, nicht jedoch für eine Gastronomie oder ein Ladengeschäft. Der Eigentümer hat sich vor der Vermietung zu informieren, welche Rahmenbedingungen für eine adäquate Nutzung erfüllt sind.
Dies gilt umso mehr bei einer Neuvermietung oder der Situation, dass Sie Wohnung oder Haus verkaufen möchten. Ein Käufer, der klares Interesse für eine bestimmte Nutzung der Immobilie hat, wird sich die Eignung der Immobilie vom bisherigen Eigentümer bestätigen lassen wollen. Damit es zu einem reibungslosen Verkauf kommt, ist frühzeitig abzuklären, ob eine Nutzungsänderung rechtlich möglich ist und welche Genehmigungen noch einzuholen sind.
Welche Rahmenbedingungen sind zu erfüllen?
Pauschal lässt sich keine Strategie angeben, wie eine Nutzungsänderung einzuleiten ist. Dies hängt von der bisherigen Nutzung, der gewünschten Nutzung und der Art der Immobilie ab. Einige der wichtigsten, rechtlichen Auflagen sind:
– Die Änderung muss der Landesbauordnung entsprechen.
– Es muss unter Umständen eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.
– Eventuell ist eine Sanierung oder Modernisierung durchzuführen.
– Auflagen in Bereich Brandschutz oder Gebäudesicherheit sind zu erfüllen.
Zivilrechtlich kann die Eigenschaft der Immobilie als Teileigentum hinzukommen. Sollten Sie nicht der einzige Eigentümer sein und Ihren Anteil an einem Haus verkaufen wollen, werden die anderen Miteigentümer einer Nutzungsänderung zustimmen müssen. Erneut gilt: Ein frühzeitiges Informieren und Abklären der Umstände erspart Ihnen viel Stress und unnötige Mühen.
Nutzungsänderung mit uns rechtssicher abwickeln
Als erfahrener Immobilienmakler für die Region Mainz, Bingen und Ingelheim sind wir aus praktischer Erfahrung bestens mit dem Thema Nutzungsänderung vertraut. Gerne geben wir Ihnen eine fachkundige Einschätzung Ihrer Situation, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten. Zusammen mit Notaren und Rechtsexperten unserer Region gelangen Sie schnell zur gewünschten, notwendigen Rechtssicherheit.
Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.