Ober-Ingelheim – historischer Ortsteil der charmanten Rotweinstadt
Als Immobilienmakler für die rheinhessische Region setzen wir unsere Präsentation schöner Gemeinden und Ortsteile mit Ober-Ingelheim fort. Der im Süden von Ingelheim gelegene Ortsteil ist von großer Historie geprägt und verbindet touristischen Charme mit prachtvollen Wohngebäuden und einigen Restaurants. In Zukunft stellen wir Ihnen noch weitere Ortsteile der lebhaften Gemeinde Ingelheim vor.
Wissenswertes zum Ortsteil Ober-Ingelheim
Ober-Ingelheim wurde im Jahr 1939 eingemeindet und trug bis 2009 noch den Namen Ingelheim-Süd. Aktuell verfügt der Ortsteil über mehr als 4.000 Einwohner, die an einem historisch bedeutsamen Ort wohnen.
Bis zur Französischen Revolution war das heutige Ober-Ingelheim ein wichtiger Herrschaftssitz mit Bedeutung für die gesamte Kurpfalz. Bis heute sprechen viele Baudenkmäler im Herzen des Ortsteil von der großen Historie, die besonders durch ein Adelsgeschlecht am Ingelheimer Obershof geprägt wurde.
Auf dieser Karte zeigen wir Ihnen die geografische Lage von Ingelheim und dem Ortsteil Ober-Ingelheim
Romantische Ecken mit ehemaligen Adelshöfen
Einige historische Höfe sind bis zum heutigen Tag erhalten geblieben und prägen das sympathische und romantische Flair von Ober-Ingelheim. Die Burgkirche mit ihrem umliegenden Gelände ist besonders sehenswert, der umliegende Wehrgang lässt sich alleine oder auf Führungen begehen.
Zum Ortsgebiet zählen mehrere sehenswerte Burgtore wie das Uffhoftor, das am besten erhalten geblieben ist. Von der früheren Ortsbefestigung sind nur noch Reste erhalten geblieben, während der Bismarckturm bis heute eine sehenswerte Landmarke ist.
Ein Ausflug in diesen Ortsteil der Rotweinstadt Ingelheim lohnt natürlich auch aufgrund der vielen Restaurants und Lokale. Anbieter wie das Weingut Hamm oder das J. Neus Weingut seit 1881 bringen große Tradition mit und laden alljährlich zur Verköstigung nach der Lese ein.
Zu den wichtigsten Festivitäten im Ortsgebiet von Ober-Ingelheim gehören das alljährliche Rotweinfest Ende September sowie das europäische Folklore-Fest und rundum die Burgkirche stattfindet.
Ober-Ingelheim als Wohnort entdecken
Was Wohngebäude im Ortsgebiet von Ober-Ingelheim anbelangt, mischen sich historische Baustile mit Fachwerk und modernen Neubauten. Im Ortsgebiet lassen sich vom Einfamilienhaus bis zu klassischen Mietwohnungen eine Fülle von Unterkünften finden, die auch zu Ihrer neuen Heimat werden möchten.
Zusammen mit den anderen Ortsteilen von Ingelheim entscheiden Sie sich für einen naturnahen und romantischen Wohnort, der typisch für die rheinhessische Region ist. Prüfen Sie noch heute nach, ob wir als Immobilienmakler aktuell reizvolle Angebote für diesen Ortsteil anbieten!
Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.
Kein Eigentümer oder Bauherr möchte sich mit einem feuchten Keller und Schimmel an den Wänden befassen. Ob Neubau oder Sanierung, irgendwann muss die Auswahl zwischen der sogenannten schwarzen oder weißen Wanne getroffen werden. Doch wo liegen die Unterschiede und welche Variante bietet sich für die eigene Immobilie an? Unser Artikel möchte Ihnen eine kompakte Entscheidungshilfe geben.
Die schwarze Wanne – ein Klassiker im Bauwesen
Bei vielen Bestandsbauten ist die schwarze Wanne als absoluter Standard zu finden. Auch für Neubauten ist diese Form der äußeren Abdichtung des Kellers verbreitet und preisbewusst umsetzbar. Ihren Namen erhält die schwarze Wannen durch die Farbe von Bitumen. Dieses wird zum Bestreichen der Außenwände des Kellers genutzt, um Nässe und Feuchtigkeit abzuhalten.
Als einzige Maßnahme gegen feuchte Keller reicht der Anstrich der schwarzen Wanne im Regelfall nicht aus. Verantwortungsvolle Bauherren legen eine zusätzliche Drainage, um Feuchtigkeit sicher abzuführen. Da die schwarze Wanne innerhalb weniger Jahrzehnte ihre Wirkung verliert, ist sie bei modernen Bauherren nicht mehr die gefragteste Wahl.
Die weiße Wanne – die moderne, sichere Variante
Mit der weißen Wanne entscheiden sich Eigentümer für eine sichere und haltbare Variante. Ihren Namen erhält die Methode durch den Einsatz von wasserundurchlässigem Beton, kurz WU-Beton. Aus diesem werden Bodenplatte und Kellerwände gefertigt, um ohne eine zusätzliche Beschichtung eine wirklich wasserdichte Wanne zu erschaffen.
Die Methode ist vergleichsweise hochwertig und erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit, da die weiße Wanne im Fertigbau umsetzbar ist. Ein Baupartner bietet sämtliche Kellerelemente inklusive Türen als Fertigprodukt an. Für maximale Dichtigkeit ist alleine auf eine saubere Verarbeitung der Fugen zu achten.
Was sind die wichtigsten Unterschiede?
Im Unterschied zur schwarzen Wanne ist die weiße Wanne auf Langlebigkeit ausgelegt. Von einem professionellen Betrieb realisiert, darf mit einer Haltbarkeit und Dichtigkeit von 70 oder 80 Jahren gerecht werden. Dies geht deutlich über die zwei bis drei Jahrzehnte heraus, in denen die Dichtigkeit einer schwarzen Wanne schleichend nachlässt.
Kurzfristig betrachtet ist die weiße Wanne allerdings teurer. Je nach Immobilie und Bauprojekt kann die Umsetzung 20 oder 25 Prozent kostspieliger als der Anstrich bei einer schwarzen Wanne werden. Hierfür wird ein Arbeitsschritt eingespart, da kein zusätzlicher Anstrich der weißen Wanne nötig ist.
Auf lange Sicht lohnt die weiße Wanne dennoch, da es nach wenigen Jahrzehnten der schwarzen Wanne zu einer aufwändigen Sanierung und Erneuerung kommen muss. Auch wenn die weiße Wanne einige Tausend Euro mehr kostet, sollte sie bei der Bauplanung unbedingt in Betracht gezogen werden.
Fazit zur schwarzen und weißen Wanne
Da die weiße Wanne eine vergleichsweise neue Methode darstellt, wird sie noch nicht von allen Bauunternehmen mit höchster Expertise umgesetzt. Hier gehen viele Bauherren auf Nummer sicher und entscheiden sich für den schwarzen Klassiker. Für nachhaltige und qualitätsbewusste Neubauten sollte die Option der weißen Wanne jedoch bevorzugt berücksichtigt werden.
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Den Wert der eigenen Immobilie zu kennen, ist nicht nur bei einem geplanten Hausverkauf interessant. In besonderen Lebenssituation wie einer Erbschaft oder einer Scheidung ist eine präzise Wertermittlung sogar juristisch interessant. Für die Wertbestimmung sind spezielle Gutachter sowie Immobilienmakler potenzielle Ansprechpartner. Doch wann genau lohnt die Zusammenarbeit mit einem dieser beiden Dienstleister?
Wann lohnt der Kontakt zu einem Gutachter?
Bei einem Gutachter handelt es sich um spezialisierte Sachverständige, die Ihnen die exakte Bestimmung des Immobilienwertes ermöglichen. Gutachter berücksichtigen zahllose Faktoren vom Zustand der Bausubstanz über Lage und Ausstattung des Objekts bis zu aktuellen Entwicklungen des Immobilienmarktes.
Ein Gutachter bringt erprobte und juristisch zulässige Bewertungsmethoden wie das Verkehrswertverfahren zum Einsatz. Der ermittelte Verkehrswert hat einen Nutzen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, genauso wie bei rechtlich relevanten Situationen wie Erbschaft oder Scheidung.
Wann ist der Immobilienmakler der bessere Ansprechpartner?
Statt der Bewertung von Immobilien steht bei einem Makler die Vermarktung und der Verkauf von Häusern und Wohnungen im Vordergrund. Wenn Sie über einen Haus- oder Wohnungsverkauf nachdenken, übernimmt der Makler alle anfallenden Formalitäten und führt den Verkaufsprozess in Ihrem Namen durch.
Die Bewertung der zu vermarktenden Immobilie muss nicht zwingend durch einen Immobilienmakler erfolgen. Im Regelfall gehört die Wertermittlung zu den Leistungen vieler Makler. Die Objektbewertung findet jedoch nicht zwingend nach den strikten und juristisch relevanten Maßstäben statt, wie sie durch Sachverständige oder Gutachter erbracht werden.
Reicht die Bewertung durch einen Makler aus?
Wenn Sie alleine ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten, ist die Wertermittlung durch einen Immobilienmakler im Regelfall ausreichend. Der ermittelte Wert muss nicht vor einem Gericht standhalten, vielmehr dient er als Leitwert für die späteren Verkaufsverhandlungen. Der ermittelte Wert dient potenziellen Käufern als Grundlage, um den ungefähren Wert der Immobilie einschätzen zu können. Tatsächliche Verkaufspreise werden erst in gemeinsamen Verhandlungen festgelegt.
Damit der Immobilienmakler Ihnen verlässliche Richtwerte für den Immobilienverkauf liefert, sollte dieser einige Qualitätsmerkmale erfüllen. Hierzu gehören:
– wenigstens fünf Jahre Erfahrung als regionaler Immobilienmakler
– umfassende Kenntnisse über Lage, Infrastruktur und Besonderheiten der Region
– seriöses Auftreten bei einer umfassenden und fachkundigen Beratung
– Nachweis von branchenweit akzeptierten Zertifikaten und Qualifikationen
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist die Bewertung von Haus oder Wohnung für einen Immobilienverkauf auch bei einem Makler gut aufgehoben. In Sondersituationen wie Scheidung oder Erbschaft werden Sie um einen spezialisierten Gutachter nicht herumkommen.
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Ein weiterer Grund, beim Hausverkauf auf die Bewertung durch den Makler zu vertrauen, sind die Kosten. Bei einem Sachverständigen zahlen Sie schnell mehrere Tausend Euro für die Bewertung, während ein Immobilienmakler seine Wertermittlung kostenlos als ersten Schritt der Objektvermarktung anbietet. Genau so gehen auch wir als erfahrenes Maklerbüro für Mainz, Bingen, Ingelheim und die rheinhessische Region vor. Nutzen auch Sie unsere fachkundige Wertermittlung!
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Gau-Algesheim – ein charmanter und wachsender Wohnort
Unser Maklerbüro mit Filialen in Ingelheim und Bingen hat das Glück, Immobilien in einer der schönsten und lebenswertesten Regionen des Landes zu vermitteln. Ab sofort möchten wir alten und neuen Kunden die vielen Städte und Gemeinden unserer Region mit ihren Besonderheiten vorstellen. Den Anfang unserer Serie macht Gau-Algesheim.
Die Kleinstadt Gau-Algesheim im Profil
Gau-Algesheim liegt im Landkreis Bingen und ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Nur wenige Kilometer vom Rhein entfernt, nimmt die kleine Stadt mit knapp 7.000 Einwohnern die Rolle eines Grundzentrums für die Region ein.
Die vielseitige, kleine Ortschaft zeichnet sich wie die gesamte rheinhessische Region durch eine gehobene Lebensqualität und einen natürlichen Charme aus. Wo der Rhein, Weinberge und weite Felder aufeinandertreffen, ist der ideale Ort, um die Seele baumeln zu lassen und ein neues Zuhause zu finden.
Charmante Kleinstadt im stetigen Wachstum
Gau-Algesheim ist eine Stadt im Wachstum. Über die letzten Jahre sind einige neue Bau- und Wohngebiete erschlossen worden, die Lust auf eine entspannte Lebensqualität nahe dem Rhein wecken. Nicht nur Erwerbstätige, die in Bingen, Wiesbaden oder Mainz tätig sein, entdecken den Wohncharme kleiner Gemeinden der Region für sich.
Die Kleinstadt ist familienfreundlich und hat viel in den Ausbau der Infrastruktur für junge Eltern investiert. Erst vor Kurzem wurde ein neues Familienzentrum mit Kindergarten eröffnet, auch eine Grundschule und eine Realschule mit einer Schwerpunktschule für Integration gehören zum Stadtgebiet.
Offenes Stadtleben mit vielen Highlights
Der Marktplatz mit seinem Brunnen und dem barocken Rathaus ist das Herzstück von Gau-Algesheim, der gerne als Treffpunkt der Kommunikation genutzt wird. Ansonsten sind Radfahrer bestens in Gau-Algesheim aufgehoben. Im Schloss Ardeck als bekannteste Stadtmarke ist das Rheinhessische Fahrradmuseum untergebracht, wobei das kurmainzische Wasserschloss bereits von außen einen ganz besonderen Charme ausstrahlt.
Viele Rad- und Wanderwege rund um Gau-Algesheim laden Einheimische und Touristen gleichermaßen zu naturnahen Unternehmungen ein. Mehr über die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten der Region lassen sich über die zahlreichen Infotafeln im naturnahen Stadtgebiet kennen lernen.
Traditionelle Veranstaltungen wie das Fest des jungen Weines runden den besonderen Charme der Kleinstadt ab. Viele Gründe also, regelmäßig bei uns nachzuschauen und eine schmuckvolle Immobilie in Gau-Algesheim zu erwerben.
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In einem Kaufvertrag von einer Immobilie werden wichtige Aspekte zusammengefasst, welche natürlich vor der Unterzeichnung erklärt sein sollten.
Wie sieht es mit der Finanzierung aus?
Es kann dazu kommen, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. In so einem Fall ist der Käufer meist darauf angewiesen, ein Bankdarlehen aufzunehmen, damit er Ihnen die Immobilie bezahlen kann. Es kommt relativ selten vor, dass der Käufer den Kaufpreis sofort aus der eigenen Tasche aufbringen kann. In so einem Fall bietet es sich somit an, dass das Grundstück als Sicherheit benutzt wird, um überhaupt an ein Darlehen zu kommen. Viele Immobilienexperten können bei so einem Fall weiterhelfen, damit sowohl der Verkäufer als auch der Käufer alle notwendigen Details erhalten.
Gibt es ein Problem? Wenn ja, worin ist es zu finden?
Es ist wichtig, zu wissen, dass der Käufer nicht automatisch und unmittelbar zum Eigentümer wird, nur weil es einen Immobilienkaufvertrag gibt, welcher mit einer Beurkundung nachgewiesen werden kann. Dies resultiert daraus, da der Käufer in diesem Fall noch nicht im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie vermerkt ist. Dies bedeutet, er kann noch nicht darüber verfügen. In weiterer Folge bedeutet das auch, dass der Käufer den Kauf nicht mit Grundpfandrechten belasten darf. Gleichzeitig hat der Verkäufer aber auch großes Interesse daran, dass der Kaufpreis von dem Käufer zuverlässig beschafft wird. Dies bedeutet, der Käufer ist in den meisten Fällen darauf angewiesen, dass er das Grundstück mit einem Grundpfandrecht belasten darf. Dies wäre zum Beispiel eine Hypothek. In so einem Fall kann auf eine Belastungsvollmacht zurückgegriffen werden.
Wobei handelt es sich bei einer Belastungsvollmacht überhaupt?
Der Verkäufer erklärt sich im Zuge einer Belastungsvollmacht dazu bereit, dass das eigene Grundstück oder die eigene Immobilie vom Käufer belastet werden darf. Dies ist natürlich an die Finanzierung gebunden. Dies bedeutet, der Verkäufer stellt dem Käufer zum Zwecke der Finanzierung eine sogenannte Belastungsvollmacht aus. Durch diese Belastungsvollmacht wird dem Käufer das Recht zu gesprochen, das Grundstück gegenüber der Bank, welche den Kaufpreis finanziert, zu verpfänden. Außerdem wird der Bank das Recht zu gesprochen, den derzeitigen Eigentümer aus der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen. Dies bedeutet, der Käufer finanziert den Kaufpreis in weiterer Folge über ein Darlehen von einer Bank und die Bank erlangt ihre Sicherheit durch eine sogenannte Buchgrundschuld am Grundstück oder der Immobilie. Der Käufer ist der alleinige und persönliche Schuldner von dem Darlehen. Dies bedeutet, er ist der Einzige, der zu der Rückzahlung von der Grundschuld des abgesicherten Darlehens herangezogen werden kann. Bei einem Immobilienverkauf stellen die Eigentümer nur die erworbene Immobilie als Haftungsobjekt bereit.
Welche Risiken entstehen mit einer Belastungsvollmacht?
Der Verkäufer muss ich darüber im Klaren sein, dass er mit der Belastungsvollmacht ein Risiko eingeht. Dies resultiert daraus, da der Käufer das Grundstück oder die Immobilie mit einer Grundschuld belastet. Sollte es zu einer Rückabwicklung von dem Kaufvertrag kommen, muss diese Grundschuld wieder gelöscht werden. Gleichzeitig hat der Käufer allerdings ein gewisses Risiko. Dies resultiert daraus, da der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis, welcher über die Grundschuld finanziert wird, ausbezahlen muss. Sollte es zu eine Rückabwicklung von dem Kaufvertrag kommen, kann der Verkäufer das Geld nicht mehr zurückerstatten. Es ist von großem Interesse für den Käufer, dass eine Eintragung der Grundschuld geschieht. Dies resultiert daraus, da der Käufer als Sicherheit den Kaufpreis finanzieren kann, wenn eine Eintragung als Grundschuld durchgeführt wird. Es ist auch von großem Interesse für den Verkäufer, da dieser durch die Eintragung als Grundschuld davon ausgehen kann, dass er den Kaufpreis tatsächlich bezahlt bekommt.
Welche Einschränkungen gibt es hinsichtlich der Risiken bei einer Belastungsvollmacht?
Das Grundbuchrecht weist viele unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen auf. Sie sollen die Risiken einschränken, welche im Zuge einer Belastungsvollmacht entstehen. Es ist sehr wichtig, sich genau über diese Aspekte zu erkundigen, bevor eine Belastungsvollmacht eingegangen wird.
Es gibt sechs Aspekte, welche unbedingt beachtet werden sollten und welche im Folgenden näher erläutert werden:
1.) Es ist sehr wichtig, zu wissen, dass die Belastungsvollmacht eingeschränkt ist. Dies ist aber nur dahingehend so, dass nur der Notar, welcher den Kaufvertrag beurkundet hat, von der Belastungsvollmacht Gebrauch machen darf. Dies bedeutet, es ist sehr wichtig, dass der Notar mit der gesamten Abwicklung von dem Kaufvertrag betraut ist.
2.) Die Belastungsvollmacht soll den Käufer unterstützen. Der Käufer kann mit einer Belastungsvollmacht eine Grundschuld über dem Kaufpreis bestellen. Die Grundschuld kann entweder in unbegrenzter Höhe oder bis zu einer bestimmten Summe bestellt werden. Die Belastungsvollmacht ermöglicht es dem Käufer, dass dieser auch die Sanierungsaufwendungen, die Grundbuchgebühren, die Maklerprovision und die Grunderwerbsteuer finanzieren kann. Sollte der Wert von dem Grundstück höher sein als der Kaufpreis, welcher vereinbart wurde, ist es dem Käufer möglich, das Grundstück über die Wertgrenze zu belasten.
3.) Damit sich auch der Verkäufer absichern kann, muss der Käufer im Zuge des Kaufvertrags den Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank an den Verkäufer abtreten. Außerdem muss der Käufer die Bank darauf hinweisen, dass die Auszahlungen, welche maximal die Höhe des Kaufpreises betragen, nur auf das Konto des Verkäufers überwiesen werden müssen. Alternativ können auch ein abzulösender Gläubiger oder ein Treuhandkonto von einem Notar benutzt werden. Darüber hinaus ist auch der Notar dafür verantwortlich, die Bank über die Abtretung zu informieren.
4.) Es ist wichtig, zu wissen, dass es auch zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags kommen kann. In diesem Fall ist der Käufer dazu verpflichtet, dass er die Grundschuld sofort löschen lässt.
5.) Der Käufer ist dazu verpflichtet, dass er in die Grundschuld eine Zweckerklärung aufnimmt. Dies bedeutet, wenn es zu einer Rückabwicklung von dem Kaufvertrag kommt, darf die Löschung von der Grundschuld nur von der Rückzahlung des bereits ausgezahlten Geldbetrags abhängig gemacht werden. Es dürfen keine weiteren Forderungen wie zum Beispiel Bereitstellungszinsen, Abschlussgebühren oder Schätzkosten verlangt werden.
6.) Es ist wichtig, zu wissen, dass der Verkäufer laut Kaufvertrag keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank von dem Käufer eingeht, nur weil eine Grundschuldbestellung erfolgt ist. Der Käufer ist dazu verpflichtet, den Verkäufer von jeglichen Folgen und allen Kosten zu befreien, welche aufgrund der Grundschuldbestellung aufgetreten sind.
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Fazit Es kann erkannt werden, dass es sich bei der Abwicklung von Kaufverträgen durchaus um eine sehr komplexe Angelegenheit handeln kann. Die Belastungsvollmacht ist ein sehr wertvolles Instrument in diesem Zusammenhang. Sie hilft dabei, den Kaufvertrag sehr schnell abwickeln zu können und bezieht sowohl die Interessen des Käufers als auch die Interessen des Verkäufers mit ein. Es ist von hoher Bedeutung, sich vorab genau über die Thematik zu informieren, sodass anschließend keine Probleme entstehen werden. All diese Aspekte sind für Laien häufig sehr schwer zu verstehen, weshalb eine genaue Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik unvermeidbar ist. Im Fall der Fälle sollten auch Fachpersonen miteinbezogen werden, sodass die Risiken so klein wie möglich gehalten werden können.
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Ob eine Überflutung des Kellers oder feuchte Wände – Schäden durch Unwetter lassen sich bei vielen Immobilien nicht verhindern. Spannend wird es, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten und die Schäden früherer Monate oder Jahre als Mängel Ihrer Immobilie gewertet werden können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich beim Immobilienverkauf richtig verhalten und was bei einem eingetretenen Unwetterschaden zu tun ist.
Müssen Unwetterschäden zwingend angegeben werden?
Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich keine Pflicht, beim Hausverkauf auf alle Schäden hinzuweisen, die die Immobilie im Laufe der Jahre erlitten hat. Dies ist nachvollziehbar, da Sie durch umfassende Modernisierungen und Sanierungen für die Beseitigung früherer Schäden gesorgt haben können.
Entscheidend für den Haus- oder Wohnungsverkauf ist immer der Status Quo. Sollten Sie also aktuell über einen feuchten Keller oder Schimmel an den Wänden verfügen, sind diese offen anzugeben. Ansonsten kann es im Extremfall zu einer Nichtigkeit des Kaufvertrags kommen, da der Käufer nicht auf offensichtliche Mängel der Immobilie hingewiesen wurde.
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Mit offenen Karten bezüglich vorhandener Schäden zu spielen, schafft eine vertrauensvolle und seriöse Atmosphäre beim Haus- oder Wohnungsverkauf. Hier können Sie einen Schritt weitergehen und den potenziellen Käufer mit dem Theme Versicherungsschutz weiterhelfen.
Mit den Immobilien unserer Region ist durch die direkte Nähe zum Rhein das Risiko von Hochwasser und Überschwemmungen größer als in anderen Teilen Deutschlands. Wenn Sie in Mainz, Ingelheim oder Bingen wohnen, ist eine gesonderte Absicherung in diesem Gefährdungsgebiet sinnvoll. Bedenken Sie: Die normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung umfasst lediglich Wasserschäden bei Rohrbruch & Co., nicht bei elementaren Ereignissen.
Auf diesen Umstand sollten Sie auch potenzielle Käufer hinweisen. Machen Sie diesen klar, dass ein erweiterter Versicherungsschutz sinnvoll ist und in welchem Umfang Sie Ihre Immobilie abgesichert haben. Dies hilft Interessenten bei der Planung und nimmt diesen die Sorgen, was bei einem Unwetterschaden als zukünftiger Eigentümer auf sie zukäme.
Als Käufer verschiedene Risikofaktoren erkennen
Das Thema Unwetterschäden ist nicht nur relevant, wenn Sie aktiv Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen. Als potenzieller Käufer sollten Sie sich die Immobilie genau ansehen mit dem Verkäufer offen über Risiken und eventuelle Schäden in der Vergangenheit ins Gespräch kommen.
Im nächsten Schritt sollten Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen, was schon vor dem Kauf der Immobilie möglich ist. Prüfen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob die Versicherbarkeit von Elementarschäden möglich wird. Eine Deckungsbestätigung lässt sich auch unter Vorbehalt des Erwerbs einholen.
Unwetterschäden – was muss ich tun?
Wann auch immer Sie einen Unwetterschaden erleiden – bleiben Sie ruhig und setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Nehmen Sie eine ausführliche Dokumentation der Schäden vor, was die Schadensregulierung beschleunigt. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung zudem schnell beim Versicherer ein. Sie sind im Regelfall nicht als einzige betroffen, so dass die die Versicherer sämtliche Schadensfälle gruppiert abwickeln.
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