Frühjahrsputz – So bereiten Sie Ihre Immobilie für den Verkauf vor

Für viele Menschen ist das Putzen mehr oder weniger „notwendiges Übel“. Der klassische Frühjahrsputz ist in vielen Haushalten alljährliche Tradition! Insbesondere bei einem Immobilienverkauf sind der Zustand, der erste Eindruck sowie die richtige Jahreszeit entscheidende Faktoren. Mit einem Frühjahrsputz können die Verkaufschancen einer Immobilie deutlich optimiert werden.

Was zählt zu den wichtigsten Aspekten bei einem Frühjahrsputz?

Um einen Frühjahrsputz bestmöglich realisieren zu können, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Entscheidend ist das Vorhandensein aller notwendigen Utensilien wie bspw. ausreichend Putzmittel, Lappen, Bürsten, Eimer und Spezialreiniger. Mit einer guten Vorbereitung wird der Frühjahrsputz zu einem großen Erfolg!
Neben den vorhandenen Utensilien ist ein gut durch durchdachter Plan zu dem Ablauf hilfreich. Mit einer zeitlichen Planung und einer guten Struktur ist der Frühjahrsputz effektiv und zielführend. Empfehlenswert ist zunächst mit dem Aufräumen und Ausmisten zu beginnen. Trennen Sie sich von Dingen, die veraltet sind oder nicht mehr gebraucht werden. Abgelaufene Lebensmittel, ungenutzte Kleidung oder alte Kosmetik sollten aussortiert werden.
Bei jedem Immobilienkauf ist der erste Eindruck bei einer Besichtigung ein wesentlicher Entscheidungsfaktor.
Ist die Immobilie ordentlich, sauber und glänzend gereinigt mit einem frischen Duft, ist die Überzeugungskraft deutlich größer.

Welche Reinigungsschritte sind wichtig für einen effektvollen Frühjahrsputz?

Insofern das Ziel feststeht, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, sollte die Immobilie einem strukturierten Frühjahrsputz unterzogen werden. Dabei sollten alle Böden, Türen und Fenster gründlich geputzt werden. Bei den Türen bieten die Türgriffe, Klinken sowie die Rahmen oftmals „Schmutzpotenzial“, welches gut gereinigt werden sollte. Glänzende Fenster überzeugen bei den Besichtigungen – ein klarer Durchblick für Käufer und Verkäufer wird die Verkaufschancen steigern. Die Böden werden nach dem Staubsagen gewischt.
Die Küche und das Bad sind ebenfalls wichtige Zimmer. Eine Küche frei von Utensilien und Staub bietet einen perfekten Einblick. Hier kann es sich auch lohnen alle Schränke und den Kühlschrank feucht auszuwaschen. Das Badezimmer mit glänzenden Fliesen wird ebenfalls Eindruck machen. Spezielle Polsterreinigungsmittel können im Wohnzimmer und Schlafzimmer dabei helfen für einen frischen Duft zu sorgen.

Mit dem Frühjahrsputz schaffen Sie in Ihrem Zuhause nicht nur ein besseres Wohngefühl, sondern gewährleisten auch Ihr Haus oder Ihre Wohnung den Interessenten bei einer Besichtigung optimal zu präsentieren.

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Mehr Informationen

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Haus oder Wohnung in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung bewerten! Warum ist eine Bewertung wichtig?

Möchte man Wohnung oder Haus verkaufen, muss zunächst der Wert der Immobilie ermittelt werden. 

Bei der Immobilienbewertung werden Faktoren wie Lage und Baujahr berücksichtigt, um den Wert von Haus und Wohnung festzustellen und dem Besitzer der Immobilie die Grundlage für Verhandlungen zu geben.

Verkauf nach der Analyse: So läuft die Immobilienbewertung ab

Der Wert des Hauses lässt sich anhand der wichtigsten Eckdaten ermitteln. Dazu gehören Alter und Art des Objekts sowie etwaige Mängel oder Extras, die Einfluss auf den Wert des Hauses oder der Wohnung haben. Für ein zufriedenstellendes und korrektes Ergebnis werden die Daten von einem Immobilien-Experte in einem persönlichen Besichtigungstermin gesammelt und anschließend ausgewertet. Die Ergebnisse werden im persönlichen Gespräch mit dem Kunden besprochen. Hierfür folgt ein zweiter Termin.
Vor Ort kann der Profi das Haus oder die Eigentumswohnung im Detail bewerten. Hierfür betrachtet er Zustand, Lage und Ausstattung der Immobilie und zieht zudem aktuelle Vergleichsangebote auf dem Markt mit ein. Durch die umfassende Bewertung wird ein zuverlässiger Verkaufspreis ermittelt.

Die Wertanalyse vor Ort

Das Haus oder die Eigentumswohnung, die bewertet werden muss, wird vor Ort von den Profis besichtigt. Alter, Lage, Ausstattung und Zustand sind wichtige Faktoren. Eine professionelle Preisanalyse optimiert die Bewertung, indem sie aktuelle Marktdaten und andere wichtige Informationen miteinbezieht. Dadurch kann der Wert des Hauses genau bestimmt werden. Der Wert wird von Verkäufern als Grundlage für die Verhandlungen genutzt.

Manche Immobilienbesitzer möchten mitunter auch ohne konkrete Verkaufsabsichten über den aktuellen Wert ihrer Immobilien informiert sein.

Die wichtigsten Faktoren bei der Bewertung

Die Immobilienbewertung umfasst verschiedene Aspekte der Wohnung. Zu den wichtigsten Faktoren zählen:

  • Lage
  • Zustand
  • Ausstattung

Bei der Lage gilt es besonders die Infrastruktur um die Immobilie herum zu beurteilen. Befinden sich Geschäfte, öffentliche Verkehrsmöglichkeiten, Ärzte und Schulen in der Nähe? Gibt es Kulturangebote? Auch der Geräuschpegel und die Preisentwicklung in der Umgebung sind wichtige Faktoren.
Die Bewertung des Zustandes umfasst Baujahr und Bausubstanz sowie den aktuellen Renovierungszustand. Ist die Wohnung energieeffizient gestaltet? Welche Umbau- oder Sanierungsarbeiten müssen eventuell vorgenommen werden? Der Zustand entscheidet unter anderem darüber, ob die Wohneinheit bezugsfertig ist und wie viel Geld noch investiert werden muss.
Die Ausstattung ist ebenso wichtig. Der Immobilien-Profi berücksichtigt Größe und Anzahl der Zimmer sowie das Vorhandensein von Balkon, Terrasse oder Garten. Gibt es Stellplätze? Zudem werden Fußbodenbelag, Heizsystem und vorhandene (Smart)-Technik in die Wertermittlung einbezogen.

Die Wichtigkeit einer Immobilienbewertung

Geht es um den Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, kommt immer wieder die Frage nach der Wichtigkeit einer Immobilienbewertung auf. Die Bewertung der Immobilien beseitigt Unklarheiten und erleichtert die Festlegung des realistisch erzielbaren Verkaufspreises. Der zusätzliche Aufwand einer professionellen Bewertung wird durch verschiedene Vorteile ausgeglichen.

Eine Immobilienbewertung gibt zunächst einen Überblick über den Wert eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Verkäufer finden dadurch den passenden Angebotspreis. Nach einer Erbschaft oder einem Umbau zeigt die Immobilienbewertung den generellen Wert des Hauses. Mithilfe der Bewertung lassen sich Fehlentscheidungen vermeiden. Ein klarer Wert kann ein Bauchgefühl unterstreichen oder mit Fakten widerlegen. Im Zweifelsfall werden dadurch finanzielle Schäden vermieden und das Haus lässt sich zum optimalen Wert verkaufen. Schließlich ist das Dokument eine wichtige Grundlage, um weitere Fehlkalkulationen zu vermeiden.

Die Arten der Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung sollte ein Profi übernehmen. Eine professionelle Immobilienbewertung erfolgt mit Sachverstand, Erfahrung und den notwendigen Werkzeugen und Ressourcen. Die Bewertung vor Ort gibt einen detaillierten Überblick über den Wert und die Faktoren, aus denen sich der Preis ergibt. Inzwischen gibt es allerdings auch Online-Bewertungen, die schneller durchgeführt und weniger ausführlich sind.

Der Nachteil einer Immobilienbewertung – ob offline oder online – sind die Kosten. Eine professionelle Immobilienbewertung ist je nach Aufwand relativ kostspielig. Entscheidend ist, welches Verfahren durchgeführt wird. Man unterscheidet zwischen:

1. Sachwertverfahren
2. Vergleichswertverfahren
3. Ertragswertverfahren

Beim Sachwertverfahren werden alle wichtigen Faktoren einbezogen, um den Wert der Immobilie festzustellen. 
Beim Vergleichswertverfahren wird die aktuelle Marktlage als Orientierung genutzt. Zustand, Lage, Baujahr: diese Faktoren werden in der Regel verglichen.
Das Ertragswertverfahren ermittelt den potenziellen Gewinn. Dieses Verfahren wird beispielsweise für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien eingesetzt.

Wenn Sie einmal erfahren möchten, was Ihre Immobilien in Ingelheim, Mainz Bingen und Umgebung wert ist, so vereibaren Sie jetzt Ihren persönlichen Bewertungstermin mit unserem Experten.

Rufen Sie hierzu gerne an: 06132 – 714 93 83

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Die Vorteile eines Makleralleinauftrages – mehr Engagement durch exklusive Immobilienvermittlung

Immobilienbesitzer können mit dem Verkauf einer Immobilie wahlweise einen oder mehrere Makler beauftragen. Eine exklusive Auftragsvergabe an einen einzigen Immobilienprofi wird empfohlen um die Erfolgschancen zu maximieren. Der entsprechende Auftrag nennt sich Alleinauftrag oder Makleralleinauftrag.

Die Arten der Aufträge an einen Makler

Einen allgemeinen Maklerauftrag erteilen Immobilienbesitzer an beliebig viele Makler. Den Provisionsanspruch erwirbt der Dienstleister, der den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie tatsächlich bewerkstelligt. Das ist in Einzelfällen oft nicht eindeutig feststellbar, sodass zwei oder mehr Makler eine Vergütung einfordern. Die Klärung der Vergütungsfrage vor Gericht kostet Zeit und Nerven. Bei einem Alleinauftrag betraut der Eigentümer hingegen einen einzigen Makler mit der Immobilienvermarktung. Dessen Engagement für den Auftraggeber nimmt natürlich zu, wenn er exklusiv für die Vermarktung der Immobilie verantwortlich ist. Zudem sind Reibereien und Streit zwischen verschiedenen Immobilienmaklern, die sich um den Verkauf desselben Gebäudes bemühen, ausgeschlossen. Das verstärkte Bemühen des alleinigen Maklers erhöht neben der reibungslosen Durchführung des Auftrages auch die Erfolgschancen.

Warum überhaupt einen Makler beauftragen?

Der Immobilienmakler prüft die Preisvorstellung des Besitzers. Er weist sowohl auf einen zu niedrigen als auch auf einen zu hohen Preis hin. Wenn Immobilienbesitzer einen zu geringen Kaufpreis oder eine zu niedrige Miete fordern, verschenken sie bares Geld. Übermäßig hohe Forderungen führen hingegen dazu, dass Wohnungen und Häuser keine Interessenten finden. Die professionelle Wertermittlung durch den Immobilienprofi führt hingegen zu einer realistischen Preisvorstellung. Die Besitzer schätzen den angemessenen Angebotspreis ihrer Immobilien zumeist entweder zu hoch oder zu niedrig ein. Des Weiteren treffen beim Makler Immobilienangebote und Nachfragen nach Immobilien aufeinander. Für das Schalten von Anzeigen mit professionellen Beschreibungen sowie Foto- und Videoaufnahmen in Tageszeitungen und auf Immobilienportalen verfügt der Immobilienmakler über einen großen Erfahrungsschatz. Nicht zuletzt führt er eine sorgfältige Bonitätsprüfung der Interessenten durch. Meist mit Hilfe zusätzliche Dienste, die dem Privatmann nicht ohne Weiteres zugänglich sind. Der Makler holt Finanzierungsbestätigungen von Banken ein und prüft Mietinteressenten auf Bonität anhand von Wirtschaftsauskünften und Selbstauskünften.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der Arbeitsaufwand, den ein Makler dem Besitzer abnimmt. Er vereinbart die Besichtigungstermine mit den Interessenten und führt diese, meist in den späteren Abendstunden und am Wochenende durch – eben immer dann, wenn die Interessenten Freizeit haben.

Der Vorteil des Alleinauftrages

Wenn Immobilienbesitzer mehrere Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung ihres Eigentums beauftragen, ist keiner von ihnen zu besonderen Anstrengungen verpflichtet. Der Alleinauftrag ist hingegen mit der Pflicht des Maklers verbunden, ernsthafte Bemühungen für den erfolgreichen Verkauf beziehungsweise die gewünschte Vermietung nachzuweisen. Des Weiteren führt die Beauftragung mehrerer Immobilienmakler in vielen Fällen dazu, dass dieselbe Immobilie – oft sogar in einer Ausgabe einer Tageszeitung – zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Das wirkt auf Interessenten wenig seriös und oftmals verwirrend. Als Vorteil einfacher Makleraufträge gegenüber dem Alleinauftrag sehen Immobilienbesitzer meist die höhere Anzahl an vorhandenen Kontakten des Dienstleisters an. Diese lassen sich auch durch die Erlaubnis von Gemeinschaftsgeschäften mit weitere Makler ebenfalls nutzen. Diese sind üblicherweise mit der Einschränkung verbunden, dass die kooperierenden Immobilienmakler die Immobilie lediglich den ihnen bekannten Interessenten anbieten, aber keine eigenen Verkaufsanzeigen schalten.

Welche Vertragsinhalte muss der Makleralleinauftrag enthalten?

Neben den Daten der zu vermittelnden Immobilie legen die Vertragspartner die Dauer des Maklervertrages und der Nachwirkungszeit fest. Letztere bezieht sich darauf, dass ein Interessent sich erst nach Ablauf des Maklervertrages zum Kauf oder zur Miete entscheidet, obgleich er während der Laufzeit auf das Angebot des Maklers aufmerksam wurde. Wenn die Höhe der Vergütung nicht im Vertrag geregelt wird, gelten die ortsüblichen Sätze. Für beide Vertragspartner vorteilhaft ist eine klare vertragliche Vereinbarung hinsichtlich des Betrages der Maklerprovision.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Maklerauftrag können Sie uns gerne telefonisch unter 06132 – 714 93 8 erreichen oder Sie besuchen uns nach Absprache persönlich in einem unserer Ladengeschäfte in der Bahnhofstraße 22 in 55218 Ingelheim oder in der Salzstraße 6 in 55411 Bingen.

Wir freuen uns auf Sie!

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Kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie? Warum es Sinn macht die Immobilie von einem Experten bewerten zu lassen!

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte den Preis möglichst marktgerecht ermitteln. Denn die Preisgestaltung ist ein ausschlaggebender Faktor für den erfolgreichen Verkauf.

Ganz egal, ob

• ein Haus
• eine Wohnung
• ein Grundstück

verkauft werden sollen.

Für die meisten Leute ist es das Ziel, die Immobilie zeitnah zu verkaufen. Andererseits sollte der Preis auch nicht zu niedrig angesetzt sein, um nicht unter dem Wert zu verkaufen.

Diese und noch viele weitere Argumente sprechen für eine gute Immobilienbewertung welche daher eine entscheidende Voraussetzung ist, um einen realistischen Kaufpreis fordern zu können. Nur so kann ein erfolgreicher Verkauf einer Immobilie entstehen.

Kostenlose Immobilienbewertungen werden von vielen Verkäufern angestrebt

Eine richtig gute Bewertung einer Immobilie ist nicht gerade einfach.

Immerhin spielen viele Faktoren eine Rolle, wenn ein Gebäude, ein Grundstück oder eine Wohnung bewertet werden müssen.

Diese Faktoren sollten nicht nur bekannt sein, sondern es ist eine korrekte Einschätzung gefragt.

Nur so kommt es zu einem aussagekräftigen Wert. Für einen Experten entstehen in diesem Fall allerdings oft erhebliche Kosten, wenn eine solche Einschätzung und Bewertung von einem Sachverständigen gewünscht wird. Umso sinnvoller ist es, eine kostenlose Immobilienbewertung von dem Makler Ihres Vertrauens zu erhalten. In diesem Fall gilt es allerdings Vorsicht.

Nur ein Immobilienexperte, der die Region wie seine Westentasche kennt, kann einen realistischen Verkaufswert Ihrer Immobilie ermitteln.

Den Wert selbst ermitteln

Für eine wirklich kostenlose Bewertung der eigenen Immobilie scheint es für die meisten Verkäufer eine nahe liegende Lösung zu sein, selbst den Wert zu ermitteln.

So bleibt man unabhängig.

In diesem Fall können diverse Hilfsmittel herangezogen werden, um eine Orientierung zu erhalten. Onlineportale oder Tageszeitungen liefern mit entsprechend vergleichbaren Objekten eine gute Orientierung. Dasselbe gilt für diverse Preispegel von Banken, sowie Analysen und Berichte vom Immobilienmarkt. Auch die amtliche Kaufpreissammlung der entsprechenden Gutachterausschüsse kann mit Auskünften sehr hilfreich sein.

In der Regel liefern diese Informationen ein gutes Hilfsmittel für die eigene Bewertung. Hierbei geht es allerdings nach wie vor nur um Anhaltspunkte und Angebotspreise. Denn zu welchem Preis die Immobilie tatsächlich verkauft wurde kann Ihnen kein Onlineportal sagen!

Weitere Faktoren, wie beispielsweise:

• Zuschnitt
• Ausstattung
• Alter
• Größe


eine maßgebliche Rolle für die Immobilienbewertung. Diverse Preisvorstellungen, die sich oft in anderen Inseraten finden lassen müssen noch lange nicht realistisch sein.

Online Angebote für eine kostenlose Immobilienbewertung

Sehr viele Angebotsportale, sowie Immobilienunternehmen bieten mittlerweile online ihre kostenlosen Serviceleistungen im Bereich gratis Immobilienbewertung an.

Dafür müssen zum Objekt die wesentlichen Angaben eingegeben werden, wie zum Beispiel Zustand, Alter, Art des Objektes, Wohnfläche oder die Grundstücksgröße. Für diese Werte ist eine Maske vorgesehen. Nach der Bestätigung ermittelt der Rechner selbst nach einem programmierten Algorithmus den Wert der Immobilie. In der Folge erhält der Interessent eine kostenlose Immobilienbewertung. Diese Bewertung scheint recht objektiv zu sein. Trotzdem gibt es bei diesem Verfahren auch einige Nachteile, denn in diesem Fall werden nur die wichtigsten Merkmale des Objektes mit einbezogen. Individuelle Eigenschaften, sowie Details bleiben leider außen vor. Die Marktlage, sowie das Marktumfeld werden nämlich nicht ermittelt oder berücksichtigt. Eine online gratis Bewertung hat deshalb auch Nachteile.

Sachverständige kosten Geld

Sachverständige, die für die Immobilienbewertung engagiert werden, sind mit Sicherheit nicht kostenlos. Die entsprechenden Gutachter verfügen über profunde Qualifikationen und Erfahrungen, trotzdem ist das kein billiges Unterfangen.

Der Makler als kostenlose Alternative

In diesem Fall gehören fundiertes Fachwissen, viel Erfahrung im Bereich Immobilienvermarktung und eine gute Marktkenntnis zu den notwendigen Voraussetzungen.

Das Team der Hochdrei Immobilien GmbH aus Ingelheim erstellt für Sie gerne eine völlig kostenfreie und unverbindliche Marktwertermittlung Ihrer Immobilie! 

Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Sie erreichen uns telefonisch unter 06132 – 714 93 83, per Mail an info@hochdrei-immobilien.de oder persönlich in unserem Ladengeschäft in der Bahnhofstraße 22 in 55218 Ingelheim am Rhein.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Die Fälligkeitsvoraussetzung bei dem Kauf einer Immobilie – Erst zahlen, wenn…

Nachdem der Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet wurde, stellt sich natürlich irgendwann die Frage, wann der Kaufpreis für die Wohnung, das Haus oder das Grundstück zu zahlen ist.

Einige wichtige Punkte sind für eine reibungslose Abwicklung der Zahlung zu beachten: 

Grundsätzlich gilt 

Vertraglich geregelt ist in Kaufverträgen für eine Immobilie immer, dass der Verkäufer das Eigentum an dem Objekt erst dann verliert, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde und dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlt, wenn sichergestellt ist, dass er nach Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Immobilie erhält. 

Als Schutz für den Käufer die sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen (Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises an) gesetzlich festgelegt. Die Grundvoraussetzung ist, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde.

Weiterhin müssen alle erforderlichen Unterlagen beim Notar vorliegen und die Gemeinde hat auf ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht verzichtet (Negativattest). 

Zusätzlich muss der Notar Löschungsunterlagen für eventuell bestehende Grundstückslasten, die der Käufer nicht übernehmen soll, eingeholt haben. Sobald all diese Voraussetzungen erfüllt sind, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung zur Zahlung des Kaufpreises an den Käufer. Diese leitet der Käufer dann an seine Bank weiter um die Zahlung/en zu veranlassen. 

Besteht noch eine Finanzierung?

Häufig kommt es vor, dass die Wohnung oder das Haus bereits durch den Verkäufer finanziert wurde und das Darlehen noch nicht vollkommen zurückbezahlt wurde.

In diesen Fällen kann das Darlehen unter Umständen vom Käufer übernommen werden, sofern das finanzierende Kreditinstitut der Übertragung zustimmt. Soll das Darlehen nicht übernommen werden, muss die finanzierende Bank dem Notar versichern, dass die Grundschuld nach Zahlung des Kaufpreises gelöscht wird. 

Die Möglichkeiten der Kaufpreiszahlung

In der Regel zahlt der Käufer einen Einmalbetrag an den Verkäufer. Weitere, seltenere, Möglichkeiten sind die Raten- und Rentenzahlung. Soll die Zahlung des Kaufpreises über eine Finanzierung erfolgen, so überweist der Käufer dem Verkäufer zunächst seine Eigenmittel. Die Bank überweist im Anschluss daran die Restsumme an den Verkäufer.

Für noch mehr Sicherheit sorgt ein sogenanntes Notaranderkonto. Dieses Konto soll sicherstellen, dass der Kaufpreis Zug um Zug mit der Übertragung des Eigentums und der Löschung von Grundpfandrechten gezahlt wird.Diese extra Sicherheit kostet jedoch gesonderte Gebühren, die in der Regel vom Käufer zu tragen sind. Eine Pflicht zur Zahlung über ein Notaranderkonto gibt es nicht – auch die direkte Zahlung auf das Konto des Verkäufers ist zulässig. Nach dem Eingang der Kaufpreiszahlung veranlasst der Notar die Umschreibung des Objekts auf den Käufer. 

Übergabe vor Kaufpreiszahlung

Teilweise wird, insbesondere bei dem Verkauf von bezugsfertigen Objekten im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer vor der Abwicklung des Verkaufs in das Objekt einziehen darf. Beachten Sie bitte, dass vor solchen Vertragsklauseln prinzipiell abgeraten wird, außer es gibt eine konkrete Definition für den vorläufigen Verwendungszweck der Immobilie.

Zieht der neue Eigentümer vor dem vollständigen Verkauf in das Objekt ein und nimmt beispielsweise grundlegende Sanierungen vor, könnten Sie im Falle einer gescheiterten Finanzierung in Schwierigkeiten kommen. Auch wenn der Wunsch der neuen Eigentümer sicherlich vorhanden ist, dass Objekt schnell nutzen zu können, sollten Sie sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen, wenn Sie ein Objekt verkaufen wollen. 

Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?

Für die Absicherung des Verkäufers erhalten Kaufverträge eine Zwangsvollstreckungsklausel.

Diese besagt, dass der Verkäufer sofort und ohne vorheriges Klageverfahren die Vollstreckung in das gesamte Vermögen des Käufers einleiten darf, sollte dieser den Kaufpreis nicht bezahlen.

Wenn Sie aktuell überlegen sollten eine Immobilie in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung zu verkaufen und sich sicher sein möchten, dass der Vertrag rechtswirksam und professionell abgewickelt wird, dann sind wir der richtige Ansprechpartner.

Rufen Sie uns unter 06132 – 714 93 83 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Beratungstermin!

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Die komplette Abwicklung des Hausverkaufs nach dem Notartermin

Immobilienverkauf – Zahlungsabwicklung

Nach der Einigung über den Verkauf von Immobilien gilt es, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere bei der Zahlungsabwicklung. 

Damit beide Parteien maximale Sicherheit erfahren, greifen die gesetzlichen Regelungen. Die Bedingungen werden im Kaufvertrag festgehalten, unter anderem, dass dem Verkäufer das Eigentum am Grundstück erst übertragen wird, wenn er die komplette Kaufpreissumme erhalten hat und der Käufer die Zahlung erst leistet, wenn gewährleistet ist, dass dieser bei der Entrichtung von Kaufpreis sowie der Grunderwerbsteuer das Eigentum erwirbt. 

Fälligkeit des Kaufpreises

Zum Schutz des Käufers erfolgt die Fälligkeit des Kaufpreises nach der Erfüllung aller Voraussetzungen. Die Überwachung zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Bedingungen obliegt dem Notar, Dabei geht es unter anderem um die Bescheinigung der Gemeinde zum Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht, das Vorliegen aller Unterlagen zur Löschung von Belastungen im Grundbuch, sofern diese von Käufer nicht übernommen werden sowie den Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. 

Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht

Die Gemeinde hat rechtlich ein Vorverkaufsrecht. Davon wird selten Gebrauch gemacht. Zur Absicherung der Formalitäten holt der Notar eine Verzichtserklärung ein.

Löschungsunterlagen

Löschungsunterlagen werden benötigt, wenn der Käufer die Grundbuchbelastungen nicht übernimmt, beispielsweise bestehende Grundschulden. Der Verkäufer kann das Darlehen zurückzahlen oder das Grundpfandrecht auf andere Immobilien übertragen. 

Auflassungsvormerkung

Die Vormerkung, zusammen mit dem definitiven Kaufvertrag, dient als Sperrvermerk im Grundbuch zum Schutz des Käufers, um einen weiteren Verkauf auszuschließen. Weitere Interessenten können der Eintragung entnehmen, dass die Immobilie verkauft ist. 

Vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist

Nach der Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Aufforderung zur Zahlung an den Käufer. In der Regel ist im notariell beglaubigten Kaufvertrag eine Frist von zwei Wochen vereinbart. 

Änderungen im Grundbuch

Nach erfolgter Zahlung wird die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst. 

Zahlungsvarianten

Der Kaufpreis wird üblicherweise als Einmalzahlung bezahlt. Denkbar sind auch Raten- oder Rentenzahlung. Bei der Ratenzahlung kann es zu Problemen bezüglich Bestimmung des Zeitpunktes der Immobilienübergabe kommen. Die Rentenzahlung basiert auf einer monatlichen Zahlung bis zum Ableben des Verkäufers. 

Die Immobilienmakler der Hochdrei Immobilien in Mainz, Bingen und Ingelheim unterstützen Sie bei der für Sie richtigen Wahl zur Finanzierung. 

Bankdarlehen

Wird der Kauf einer Immobilie durch ein Darlehen der Bank finanziert, überweist der Käufer die eigenen Mittel direkt an den Verkäufer oder auf das Notaranderkonto. Nach Vorliegen des Nachweises der Auflassungsvormerkung sowie der Grundschuldbestellungsurkunde und der Zahlungsaufforderung erfolgt die Überweisung des Darlehens von der Bank. 

Direktzahlung / Notaranderkonto

Die Entscheidung, ob die Zahlung direkt an den Käufer oder auf das Notaranderkonto erfolgt, ergibt sich aus der sachlichen Notwendigkeit. 

Eine Direktzahlung wird durch eine Bankbürgschaft seitens des Käufers abgesichert. 

Das Notaranderkonto, lautend auf den Namen des Notars, bietet beiden Parteien die Absicherung beim Leistungsaustausch. Der Betrag wird durch den Käufer vorerst auf dieses Konto überwiesen. Damit wird vermieden, dass eine Partei den Verpflichtungen nicht nachkommt. 

Lassen Sie sich von Hochdrei Immobilien in Mainz, Bingen und Ingelheim für eine sichere Zahlungsabwicklung beraten. 

Vorhandenes Immobiliendarlehen beim Verkäufer

Die Relevanz besteht in der Ablösung oder einer Übernahme durch den Käufer. Der Gläubiger des Darlehens erteilt dem Notar eine Löschungsbewilligung, welche erst nach dem Zahlungseingang zum Tragen kommt. Falls der Darlehensgeber einem Wechsel des Darlehnsnehmers zustimmt, besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch den Käufer. Damit verringert sich die Zahlungsverpflichtung des Käufers um den ausstehenden Kreditbetrag. 

Übergabe von Immobilien

Oft besteht aus verschiedenen Gründen das Interesse an einem frühzeitigen Einzug. Eine Einigung bezüglich der Übergabe vor der Kaufpreiszahlung sollte im Kaufvertrag festgehalten werden. Grundsätzlich ist von einer Übergabe vor der vollständigen Bezahlung abzuraten. 

Zwangsvollstreckungsklausel

Notariell beglaubigte Kaufverträge enthalten eine Zwangsvollstreckungsklausel. Diese tritt ohne vorgängiges Klageverfahren in Kraft, wenn die Zahlung des Käufers ausbleibt. 

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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