6. Mai 2022

Den Wert der eigenen Immobilie zu kennen, ist nicht nur bei einem geplanten Hausverkauf interessant. In besonderen Lebenssituation wie einer Erbschaft oder einer Scheidung ist eine präzise Wertermittlung sogar juristisch interessant. Für die Wertbestimmung sind spezielle Gutachter sowie Immobilienmakler potenzielle Ansprechpartner. Doch wann genau lohnt die Zusammenarbeit mit einem dieser beiden Dienstleister?

Wann lohnt der Kontakt zu einem Gutachter?

Bei einem Gutachter handelt es sich um spezialisierte Sachverständige, die Ihnen die exakte Bestimmung des Immobilienwertes ermöglichen. Gutachter berücksichtigen zahllose Faktoren vom Zustand der Bausubstanz über Lage und Ausstattung des Objekts bis zu aktuellen Entwicklungen des Immobilienmarktes.

Ein Gutachter bringt erprobte und juristisch zulässige Bewertungsmethoden wie das Verkehrswertverfahren zum Einsatz. Der ermittelte Verkehrswert hat einen Nutzen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, genauso wie bei rechtlich relevanten Situationen wie Erbschaft oder Scheidung.

Wann ist der Immobilienmakler der bessere Ansprechpartner?

Statt der Bewertung von Immobilien steht bei einem Makler die Vermarktung und der Verkauf von Häusern und Wohnungen im Vordergrund. Wenn Sie über einen Haus- oder Wohnungsverkauf nachdenken, übernimmt der Makler alle anfallenden Formalitäten und führt den Verkaufsprozess in Ihrem Namen durch.

Die Bewertung der zu vermarktenden Immobilie muss nicht zwingend durch einen Immobilienmakler erfolgen. Im Regelfall gehört die Wertermittlung zu den Leistungen vieler Makler. Die Objektbewertung findet jedoch nicht zwingend nach den strikten und juristisch relevanten Maßstäben statt, wie sie durch Sachverständige oder Gutachter erbracht werden.

Reicht die Bewertung durch einen Makler aus?

Wenn Sie alleine ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten, ist die Wertermittlung durch einen Immobilienmakler im Regelfall ausreichend. Der ermittelte Wert muss nicht vor einem Gericht standhalten, vielmehr dient er als Leitwert für die späteren Verkaufsverhandlungen. Der ermittelte Wert dient potenziellen Käufern als Grundlage, um den ungefähren Wert der Immobilie einschätzen zu können. Tatsächliche Verkaufspreise werden erst in gemeinsamen Verhandlungen festgelegt.

Damit der Immobilienmakler Ihnen verlässliche Richtwerte für den Immobilienverkauf liefert, sollte dieser einige Qualitätsmerkmale erfüllen. Hierzu gehören:

– wenigstens fünf Jahre Erfahrung als regionaler Immobilienmakler

– umfassende Kenntnisse über Lage, Infrastruktur und Besonderheiten der Region

– seriöses Auftreten bei einer umfassenden und fachkundigen Beratung

– Nachweis von branchenweit akzeptierten Zertifikaten und Qualifikationen

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist die Bewertung von Haus oder Wohnung für einen Immobilienverkauf auch bei einem Makler gut aufgehoben. In Sondersituationen wie Scheidung oder Erbschaft werden Sie um einen spezialisierten Gutachter nicht herumkommen.

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Gibt es Unterschiede in den Kosten?

Ein weiterer Grund, beim Hausverkauf auf die Bewertung durch den Makler zu vertrauen, sind die Kosten. Bei einem Sachverständigen zahlen Sie schnell mehrere Tausend Euro für die Bewertung, während ein Immobilienmakler seine Wertermittlung kostenlos als ersten Schritt der Objektvermarktung anbietet. Genau so gehen auch wir als erfahrenes Maklerbüro für Mainz, Bingen, Ingelheim und die rheinhessische Region vor. Nutzen auch Sie unsere fachkundige Wertermittlung!

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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