12. August 2022

Ein Insolvenzverfahren wird im Regelfall realisiert, wenn keine Zahlungsmöglichkeiten des Schuldners bestehen. Mithilfe dieses Verfahrens können Sie den Gläubigern die offenen Posten zurückzahlen. Zudem bietet es für Sie die Option, nach dem Verfahren schuldenfrei zu sein.

In welcher Konstellation können Sie eine Insolvenz beantragen?

Die Beantragung einer Insolvenz ist von jeder privaten oder juristischen Person möglich. Wenn Sie überzeugt sind, nicht mehr eigenständig die Schulden begleichen zu können, ist die Insolvenz möglich. Irrelevant ist dabei, ob Sie berufstätig, in Rente oder arbeitssuchend sind. Grundsätzlich kann auch ein Gläubiger ein Insolvenzverfahren einleiten, um die Schulden rechtzeitig einholen zu können.

Aus welchen Gründen kann eine Insolvenz vollzogen werden?

Es existiert keine pauschale Begründung für ein Insolvenzverfahren. Üblicherweise handelt es sich um eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Eine Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn die laufenden Rechnungen nicht mehr pünktlich und kontinuierlich gezahlt werden können.

Die Überschuldung tritt im Regelfall bei Unternehmen ein. In dieser Konstellation kann das gegenwärtige Vermögen die Ausgaben nicht decken.

Welche Arten einer Insolvenz gibt es in Deutschland?

Für Privatpersonen ist die Privat- oder Verbraucherinsolvenz üblich. Wird die Insolvenz von einem Unternehmen bzw. einem Selbstständigen beantragt, ist die Regelinsolvenz die übliche Form.

Der Ablauf der Privatinsolvenz:

Dank des gesetzlich geregelten Ablaufs bietet diese Form der Insolvenz eine klare Struktur.

1. Zu Beginn erfolgt im Regelfall ein außergerichtlicher Versuch einer Einigung. In diesem Schritt erfolgt die Information durch den Schuldner an die Gläubiger, wie die Schulden beglichen werden sollen. Der Gläubiger kann dem Vorschlag zustimmen oder diesen ablehnen.

2. Im zweiten Schritt erfolgt die Antragstellung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner. Der Antrag muss bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Wenn im ersten Schritt eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, ist dieser Folgeschritt nicht erforderlich.

Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, versucht das Amtsgericht ebenfalls eine Einigung mit den Gläubigern zu realisieren. Mit der Bekanntmachung der Insolvenz eröffnet das Gericht das Verfahren. Zu diesem Zeitpunkt erhält der Schuldner einen Insolvenzverwalter zur Unterstützung und Klärung der Angelegenheiten.

3. In der Folge kommt es zu dem tatsächlichen Insolvenzverfahren. Im Regelfall dauert dies sechs Jahre. Aufgrund von Corona gibt es Anpassungen in der Gesetzgebung, wodurch das Verfahren auf drei Jahre verkürzt werden soll. Der Schuldnerberater ist ab der Antragstellung für alle finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Der Kontakt mit den Gläubigern läuft ausschließlich mit dem Insolvenzverwalter.

4. Nach ca. einem Jahr ab der Beantragung startet die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit reduziert sich der Kontakt mit dem Schuldnerberater auf die Beantwortung eines jährlichen Fragebogens. Das Einkommen wird weiterhin gepfändet.

5. Mit dem Beschluss des Gerichtes endet nach der Regellaufzeit die Insolvenz mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Schuldfreiheit.

Welche Konsequenzen hat eine Insolvenz?

Die Insolvenz hat große Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Das pfändbare Vermögen ist während der Insolvenz an den Insolvenzverwalter abzutreten. Dazu zählen sämtliche Vermögensgegenstände. Eine Wohnung zu verkaufen, kann in dieser Konstellation notwendig sein. Mit dem Erlös können Sie ein Insolvenzverfahren eventuell vermeiden. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Wunsch, ein Haus zu verkaufen oder einen Wohnungsverkauf zu realisieren. Wir sind Ihre Experten in Ingelheim, Bingen und Mainz. Als Makler übernehmen wir für Sie alle relevanten Entscheidungen und beziehen Sie bei den wichtigen Fragen ganz nach Ihren Wünschen ein.

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