25. August 2022

Bei einer Scheidung müssen viele negative Begleitumstände berücksichtigt werden. Neben der emotionalen Seite gilt es auch verschiedene finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Das gemeinsame Haus zu verkaufen, kann eine Konsequenz sein, um eine akzeptable Lösung für beide Parteien zu erzielen.

In dem folgenden Ratgeber erläutern wir Ihnen alle wichtigen Zusammenhänge in Bezug auf den Verkauf einer Immobilie bei Scheidung.

Die Vermögensteilung bei einer Scheidung:

Insofern Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, besteht der gesetzliche Güterstand. Somit handelt es sich um eine Zugewinngemeinschaft. In dieser Konstellation wird das gemeinsame Vermögen, welches in der Ehe erworben wurde, im Zuge der Scheidung gerecht aufgeteilt. Gibt es einen Partner, der in der Ehe einen geringeren Anteil an dem Vermögen beigetragen hat, kann bei der Scheidung ein Antrag auf den Zugewinnausgleich gestellt werden.

Wie erfolgt die Berechnung des Zugewinnausgleichs?

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfolgt unter Berücksichtigung des Anfangsvermögens bei der Ehe. Im Vergleich zu dem Endvermögen ergibt sich eine Differenz. Der Zuwachs in dem Zeitraum der Ehe wird anteilig auf beide Ehepartner verteilt und zugewiesen. Bei dem Zuwachs wird auch die gemeinsam während der Ehe erworbene Immobilie berücksichtigt. Der Wert des Hauses oder der Wohnung kann anteilig entsprechend der Eigentumsanteile betrachtet werden. Hat ein Ehepartner größere Anteile als der andere, werden die Anteile der Tilgung angepasst. Bei dem Zugewinnausgleich handelt es sich um eine reine Geldzahlung. Insofern es zu keiner Einigung zwischen den Eheleuten kommt, muss im schlechtesten Fall ein Gericht entscheiden.

Der Alleineigentümer der Immobilie bleibt dies auch nach der Scheidung. Wurde die Immobilie mit in die Ehe eingebracht, betrifft der Ausgleich des Zugewinns lediglich die Modernisierung oder den Umbau, wenn dieser gemeinsam vollzogen wurde.

In dieser Konstellation ist eine Wertermittlung nach der Scheidung notwendig. Hier unterstützen wir Sie gern und beraten Sie kompetent. Die Wertermittlung ist für die Berechnung der Wertsteigerung erforderlich.

Die Bewertung der Immobilie bei einer Scheidung:

Gerade bei einer Scheidung ist eine neutrale und fachkundige Bewertung der betreffenden Immobilie zu empfehlen. Somit können Sie weiteren Streitigkeiten vorbeugen und erhalten einen realistischen Bewertungsmaßstab für Ihre Immobilie. Es gibt drei Varianten, wie Sie die Wertermittlung für das Haus oder die Wohnung realisieren können.

1. Die Ermittlung kann von Ihnen selbst realisiert werden. Einige wichtige Werte finden Sie mit umfangreicher Recherche oder Marktkenntnis. Der Wert der Immobilie ist von diversen Faktoren und Marktgegebenheiten abhängig, sodass eine fachkundige Analyse zu empfehlen ist.

2. Die Hausbewertung kann auch durch einen offiziellen Gutachter vollzogen werden. Diese Bewertungsform hat auch vor einem Gericht Bestand und ist oftmals realistisch. Nachteilig an dieser Variante sind die hohen Kosten.

3. Lassen Sie Ihre Immobilie in Ingelheim oder Umgebung von uns bewerten. Unsere Immobilienexperten bewerten die Immobilie sicher, zuverlässig, unverbindlich und kostenfrei auf Basis des aktuellen Marktgeschehens.

Wer bleibt in dem betreffenden Haus wohnen, wenn es zu einer Scheidung kommt?

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird die Nutzung der Immobilie geklärt. Es werden verschiedene Parameter berücksichtigt. Im Regelfall wird der Zuspruch an die Partei realisiert, die sich hauptsächlich um die Kinder kümmert.

Fazit:

Der Verkauf des Hauses ist üblicherweise die einfachste Lösung bei einer Scheidung. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei allen Fragen in dieser sensiblen Situation.

Egal ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, wir unterstützen Sie in Bingen, Ingelheim, Mainz oder Umgebung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie individuell und fachkundig bei allen Fragen rund um den Hausverkauf.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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