Ein klares Suchprofil für den Immobilienkauf – was will ich und was brauche ich?

Der Investor ist gut beraten, die Immobilie so vorausschauend zu planen, dass sie auch im späteren Lebensabschnitt altersbezogen nutzbar ist. Sie muss mit relativ geringem baulichem und finanziellem Aufwand veränderbar sein; beispielsweise durch ein Versetzen der Raumwände, durch ein Verbreitern der Zimmertüren oder durch ein Absenken von Armaturen im Sanitärbereich. Ein späterer Treppenlift kann ebenso notwendig werden wie die Auffahrrampe zur Eingangstür hin.

Analysieren – Denken – Planen – Kaufen

Die Investition in eine Immobilie durch Neubau oder durch Kauf ist in der Regel, wie es heißt, eine Entscheidung fürs Leben. Ziel und Zweck ist es, mit zwei oder auch drei Generationen über Jahrzehnte hinweg die Immobilie zu bewohnen. Sie ist der dauerhafte Lebensmittelpunkt, an dem sich alle Bewohner heimisch und gut aufgehoben fühlen sollen. Aus wirtschaftlicher Sicht handelt es sich beim Kauf oder beim Neubau um einen mittleren bis höheren sechsstelligen Eurobetrag. Der wird unter Berücksichtigung von Eigenkapital und Eigenleistung fremdfinanziert. Dem Immobilienbesitzer ist bewusst, dass er sich damit örtlich bindet und buchstäblich nicht mehr wegkommt. Das soll keine Angst machen, sondern im Gegenteil dazu anregen, bei der Immobiliensuche überaus kritisch zu sein und möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen. Die werden bestenfalls in einem Raster erfasst und zu einem optimalen Ergebnis zusammengeführt. Zu den besonders wichtigen Fragen, die im Rahmen der Immobiliensuche beantwortet werden müssen, gehören in alphabetischer Reihenfolge die

  • Art und Ausstattung
  • Preisspanne und Finanzierung
  • Infrastruktur am Wohnort
  • Standortwahl
  • Wertbeständigkeit

In die Immobilie nur an einem Ort mit Zukunft investieren und heute schon an morgen denken

Eine professionelle Standortanalyse ist unentbehrlich. Ort mit Zukunft heißt in diesem Sinne, dass der Standort in einer aufstrebenden, und nicht in einer sterbenden Region sein muss. Im direkten Zusammenhang damit steht die örtliche Infrastruktur mit

  • Öffentlichem Personennahverkehr
  • Personenfernverkehr wie Bahn und Fernbus
  • Medizinischer Versorgung wie Krankenhaus, niedergelassenen Ärzten und Pflegediensten
  • Bildungssystem von der Kita über Kindergarten und ein Schulsystem bis zur Sekundarstufe II
  • Kulturellem, sportlichem sowie freizeitlichem Angebot für alle Generationen

Wo viel los ist, dort zieht es die Bevölkerung hin; oder umgekehrt gesagt: Die Bevölkerung wächst dort, wo viel los ist. Diese Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage muss stimmen und durch eine feste Infrastruktur dauerhaft garantiert sein. Damit einher gehen automatisch auch die Wertbeständigkeit sowie die Wertentwicklung der Immobilie.

Eigentümergemeinschaft entscheidet immer mehrheitlich

Die eigenen vier Wände im Mehrfamilienhaus oder in der Wohnanlage sind zwar ein Wohnungseigentum; trotzdem ist der Eigentümer nicht ganz frei in seinen Entscheidungen. Die werden für alle Belange, die nicht unmittelbar zur Eigentumswohnung selbst gehören, von der Eigentümerversammlung getroffen. Deren Struktur und Zusammensetzung sowie die eingesetzte Hausverwaltung sollten vor dem Immobilienkauf durchaus kritisch unter die Lupe genommen werden.

Die Lösungen von heute dürfen nicht zu Problemen von morgen werden

Dem Bauherrn oder Käufer muss schon bei den ersten Überlegungen bewusst sein, dass er ein Zuhause für mehrere Generationen schafft. Die müssen sich mit ihren Bedürfnissen und Wünschen in der Immobilie als ihrem persönlichen Umfeld zu jeder Zeit und in jedem Lebensabschnitt wiederfinden können. Die Kita am Ort ist vergleichbar wichtig wie das Akutkrankenhaus oder ein Altenpflegeheim. Die heute gekaufte Immobilie muss drei, spätestens vier Jahrzehnte später modernisiert und renoviert werden. Bis dahin ist die Finanzierung abgeschlossen. Entweder wurde eine Rücklage angespart, oder die notwendigen Ausgaben werden aus dem laufenden Einkommen anstelle der Kaltmiete finanziert. Eine solche Modernisierung ist zur Werterhaltung der Immobilie unabdingbar notwendig; insofern darf sie zu keinem Problem werden. Im Vergleich zu einer Mietwohnung hat der Immobilienbesitzer die Garantie, zeitlebens sein Zuhause nicht verlassen zu müssen. Dazu muss er jedoch schon in jungen Jahren die richtige Immobilie auswählen.

Immobilienmakler als Profi vor Ort

Der ortsansässige Immobilienmakler kennt den Markt und seine nähere Umgebung so gut wie die eigene Westentasche.

Suchen Sie die Unterstützung und den Rat eines Profis und vertrauen Sie auf seine Expertise.

Ein professionelles Unternehmen unterstützt Sie gerne bei Ihrer Suche nach einem neuen Eigenheim und bietet Ihnen neue Immobilienangebote in der Regel noch vor der großflächigen Vermarktung in allen gängigen Internetportalen an.

Nutzen auch Sie diesen Vorteil und wenden Sie sich mit Ihrem individuellen Immobiliengesuch an das Team der Hochdrei Immobilien GmbH in Ingelheim am Rhein.

Mehr Expertentipps zum Thema Hauskauf

Die Sonderumlage bei Eigentumswohnungen – Böse Überraschung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen möchte, sollte sich vor dem Verkauf auch über das Thema Sonderumlagen informieren. 

Was genau sind Sonderumlagen? 

Sonderumlagen dienen im Wohnungseigentum der Deckung außergewöhnlicher und unerwarteter Finanzierungslücken. Diese können beispielsweise wegen Wohngeldausfall oder einer Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme entstehen.

Neben dem Wohngeld zahlt jeder Wohnungseigentümer gemäß § 16 II WEG, nach Beschluss auch die Sonderumlage in Höhe der auf Ihn entfallenden Miteigentumsanteile anteilig der Gesamtsumme.

Genauere Regelungen finden sich im jeweiligen Eigentümerbeschluss. 

Zu ermittelnde Kriterien 

Dringlichkeit, Art und voraussichtliche Kosten der Maßnahme, Höhe der verfügbaren Instandhaltungsrücklage und die finanziellen Möglichkeiten der Wohnungseigentümer sind vor der Beschlussfassung über die Sonderumlage einzubeziehen. 

Inhalt des Sonderumlagebeschlusses 

Die Sonderumlage als Ergänzung des Wirtschaftsplans des Kalenderjahres unterliegt den Anforderungen des § 28 WEG.

In dieser Norm sind die formalen und inhaltlichen Kriterien geregelt, die ein Beschluss über Sonderumlagen erfüllen muss.

Die Höhe einer Sonderumlage bemisst sich am geschätzten Finanzbedarf der Immobilien. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei der Festsetzung der Summe einen großen Ermessensspielraum. 

Einfache Mehrheit genügt zur Beschlussfassung 

Wenn eine Instandsetzungsmaßnahme mit der Sonderumlage verbunden ist, kann diese mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. So will es § 21 III WEG.

Gleiches gilt auch für modernisierende Instandsetzungsmaßnahmen. Modernisierungsmaßnahmen hingegen erfordern eine doppelt qualifizierte Mehrheit. Bauliche Veränderungen dürfen nur einstimmig beschlossen werden. 

Fälligkeit 

Auch die Fälligkeit der Sonderumlage sollte per Beschluss festgelegt werden. Wenn eine Reparatur der Immobilie erforderlich ist, kann unterstellt werden, dass die Sonderumlage sofort fällig ist. Sonst wird sie Sonderumlage mit Aufruf des Verwalters fällig.

In Notfällen kann die Sonderumlage allein durch den Verwalter abgerufen werden. Dazu kann dieser einen Vorschuss verlangen. 

Bestimmung der Zahlungsmodalitäten 

Die Eigentümergemeinschaft kann Ratenzahlung beschließen. Die genaue Ausgestaltung kann nach dem Finanzbedarf, der Eilbedürftigkeit und den Bedingungen des Handwerkers erfolgen. Auch kann ein Ansparen der Sonderumlage beschlossen werden. Boni können gewährt werden, wenn Eigentümer den Bedarf in einer einzigen Zahlung entrichten. 

Zahlungsverzug 

Zahlt ein Eigentümer einer Wohnung seinen Anteil nicht, können Pfändungsmaßnahmen eingeleitet werden. Denkbar ist etwa eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch, eine Zwangsverwaltung (bei vermietetem Wohneigentum) und letztlich kann auch der zwangsweise Verkauf der Immobilie erfolgen.

Zudem kann auch das Wohnungseigentum entzogen werden (§ 18 WEG). Will der Gläubiger eine Wohnung in dem Haus verkaufen, ist die Forderung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Grundpfandgläubigern vorrangig. Doch zunächst müssen die Kosten des Verfahrens bedient werden.

Die Vorrangstellung der Eigentümergemeinschaft beschränkt sich nur auf 5 % des Verkaufswertes und bezieht sich nur auf Forderungen der letzten zwei Kalenderjahre vor dem Versteigerungsverfahren. 

Nichtige Beschlüsse können neu gefasst werden 

Bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Beschlusses über die Sonderumlage können die Wohnungseigentümer einen Zweitbeschluss erlassen.

So entschied es der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2014 (BGH, Urteil vom 04.04.2014, Az. V ZR 168/13). Somit kann auch nachträglich eine Rechtsgrundlage für Sonderumlagen geschaffen werden. 

Bei einem Zweitbeschluss muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Mängel, die zur Unwirksamkeit des Erstbeschlusses führten, ausgeräumt wurden.

Wenn Sie aktuell überlegen sollten eine Immobilie in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung zu verkaufen und sich sicher sein möchten, dass der Vertrag rechtswirksam und professionell abgewickelt wird, dann sind wir der richtige Ansprechpartner.

Rufen Sie uns unter 06132 – 714 93 83 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Beratungstermin!

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So klappt’s mit der Immobiliensuche!

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Worauf Sie bei der Suche nach einem neuen Haus, einer Wohnung oder eines Grundstücks achten sollten und wie Sie sich darauf am besten vorbereiten können – das klären wir in diesem Beitrag! Sie haben mit Ihrer Familie beschlossen sich ein neues Eigenheim anzuschaffen. Wie bereiten Sie sich optimal auf den Kauf der neuen Immobilie vor?

Im ersten Schritt ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wo sich die Immobilie befinden soll. Am besten stecken Sie sich einen ganz klaren Radius ab, in dem Sie suchen möchten. Der Umfang dieses Radius ist natürlich auch eine Frage Ihrer Kompromissbereitschaft. Wie sehr muss es ausgerechnet dieser eine Ort sein? Und käme nicht vielleicht auch der ein oder andere Nachbarort in Frage, in dem die Infrastruktur ähnlich gut ist? Oder würden Sie hier auch Abstriche machen, wenn der Preis dafür etwas günstiger ist? Manchmal ist es tatsächlich so, dass die Preise von Ort zu Ort massiv schwanken. Daher macht es Sinn, sich im Vorfeld ein klar definiertes Gebiet abzustecken, um diese Abwägungen nicht im Nachhinein vornehmen zu müssen.

Auch der 2. Punkt sollte klar beantwortet werden können: Was suchen Sie genau: eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Baugrundstück. Wir bei Hochdrei Immobilien haben regelmäßig mit Kunden zu tun, die auf die Suche nach einem Haus, einer Wohnung, einem Baugrundstück gehen, sich aber auch eine alte Mühle, eine Scheune oder auch eine Mietwohnung vorstellen könnten. Viele Kunden sind sich noch nicht im Klaren darüber, nach was sie eigentlich suchen. Das ist auch gar nicht weiter schlimm. Dennoch empfehlen wir, sich im Vorfeld Gedanken zu machen, ob Sie eher in eine Wohnung ziehen möchten, ein Haus mit oder ohne Garten kaufen möchten oder ob es ein Grundstück sein soll, auf dem Sie Ihre persönlichen Träume und Wünsche vom Eigenheim erfüllen können.

Nummer 3: Wie kompromissbereit sind Sie? Überlegen Sie sich eine Range, in der sich das Angebot bewegen sollte. Alles was darüber hinaus oder darunter geht, sollte automatisch aussortiert werden. Wenn Sie beispielsweise auf der Suche nach einem Neubau oder einer Immobilie, die nicht älter als 10 Jahre ist, sind, macht es wenig Sinn, sich Häuser aus dem Jahr 1940/50 anzuschauen, die noch komplett saniert werden müssen. Außer Sie haben sich zuvor natürlich explizit Gedanken darüber gemacht und Sie erhalten ein Angebot über eine solche Immobilie als Abrissobjekt. In diesem Fall könnten Sie das alte Haus abreißen und auf das Grundstück einen Neubau setzen.

Des Weiteren sollten Sie sich im Klaren darüber sein, wie viel Platz Sie benötigen. Reichen Ihnen langfristig 100 Quadratmeter oder wissen Sie bereits, dass es in 3-4 Jahren um das Thema Familienplanung gehen wird. Haben Sie vielleicht schon Kinder und ist dieses Kapitel für Sie abgeschlossen oder haben Sie noch vor in der Planung weiter voranzuschreiten. Es wäre äußerst ärgerlich, wenn Sie sich jetzt eine Immobilie mit 2 Kinderzimmern kaufen und nicht die Möglichkeit haben gegebenenfalls noch weiter auszubauen. Dann werden Sie auf Dauer in diesem Haus nicht glücklich. Ein weiteres Beispiel: Muss das Haus einen großen Garten von z.B. 400 Quadratmetern haben oder wird dieser Ihnen eher zur Last fallen? Wie Sie sehen, ist die Platzfrage ein sehr wichtiger Punkt.

Das nächste Thema hatten wir auch schon kurz angesprochen: Sie sollten sich im Vorfeld genau überlegen, ob Sie bereit sind, eine Immobilie zu renovieren, zu modernisieren oder zu sanieren und wenn ja, wie groß der Umfang dieser Arbeiten sein darf. Inwiefern besitzen Sie das Hintergrundwissen, den Aufwand auch einschätzen zu können? Es ist keine große Angelegenheit, mal eine Heizung erneuern zu lassen. Sie kontaktieren einen Heizungsbauer, der Ihnen hierfür ein Angebot zukommen lässt. Ist jedoch das Dach undicht, der Keller nass oder gibt es sonstige Probleme, die zum Beispiel die Statik betreffen, dann kann dies sehr schnell ins Geld gehen. Sie müssen selbst entscheiden, inwiefern Sie dies einschätzen können oder ob Sie eventuell nicht doch lieber noch etwas Zeit benötigen, um sich in das Thema Bausanierung / Modernisierung einzuarbeiten. So können Sie, wenn Sie eine solche Immobilie zum Kauf angeboten bekommen, besser entscheiden, ob Sie den Aufwand stemmen können oder Sie vielleicht lieber die Finger davon lassen.

Der nächste Punkt auf der Liste: Sie benötigen relativ kurzfristig eine Finanzierungszusage Ihrer Bank. Bringen Sie hierfür Ihre persönlichen Daten zur Bonität in Ordnung. Prüfen Sie, wie viel Eigenkapital Sie zur Verfügung haben. Welche Verbindlichkeiten bestehen und macht es eventuell Sinn, diese abzulösen, um bei der Bank einen besseren Stand zu haben. Bringen Sie einmal Ihre ganzen Finanzen auf Vordermann und dann natürlich das Ganze in Form einer Selbstauskunft zu Papier. Ihr Bankberater sagt Ihnen genau, welche Unterlagen er benötigt, um Ihnen eine Finanzierung anbieten zu können. Außerdem sollten Sie mit Ihrem Banker besprechen, was Sie sich prinzipiell leisten können. Und überlegen Sie auch, was Sie sich leisten wollen. Sie müssen sich fragen, ob Sie bereit sind die Villa zu kaufen, wenn Sie im Gegenzug dafür die nächsten zehn Jahre keinen Urlaub mehr machen können. Oder macht es nicht eher Sinn eine Kategorie darunter zu suchen, und dafür die nächsten Jahre ein relativ entspanntes Leben mit Urlauben, Geschenken für die Familie etc. zu verbringen.

Wenn Sie diese Fragen für sich geklärt haben, bringen Sie auch schon die besten Voraussetzungen mit, um die Suche nach Ihrer Traumimmobilie anzugehen. Aber: Bleiben Sie wie eingangs erwähnt Ihren Suchkriterien treu und machen Sie keine Kompromisse. Schauen Sie sich wirklich nur diese Immobilien an, die die zuvor definierten Anforderungen erfüllen. Da Sie sich ausführlich vorbereitet haben, können Sie somit dem Makler auch zeitnah eine Rückmeldung geben, ob das Haus zu Ihnen passt. Denn bedenken Sie: Die Nachfrage ist in der heutigen Zeit sehr groß und das Angebot sehr klein. Oft geht der Verkauf auch sehr schnell vonstatten, sodass Sie unvorbereitet überhaupt gar nicht mehr dazu kommen einen Termin bei Ihrer Bank zu vereinbaren. Wer am besten vorbereitet ist, hat in der Regel auch die besseren Karten beim Immobilienkauf.

Wenn Sie dies alles erledigt haben, machen Sie sich auf die Suche! Verlassen Sie sich dabei nicht auf nur einen Immobilienmakler, sonder klopfen Sie bei verschiedenen Maklern in der Region an, die dort Immobilien verkaufen. Wir sind uns sicher, dass es nicht lange dauern wird, bis Sie die ersten Angebote per E-Mail, Telefon oder Post erhalten.

Wenn Sie eine Immobilie im Ingelheim, Bingen, Mainz oder Umgebung suchen, dann nehmen Sie sehr gerne Kontakt zu uns auf. Wir haben eine Interessenten-Kartei, in die wir Sie gerne aufnehmen. Sobald wir Angebote erhalten, die mit Ihren Suchkriterien übereinstimmen, leiten wir diese an Sie weiter, noch bevor sie in den gängigen, großen Onlineportalen zu sehen sind.

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Realteilung bei Grundstücken – Was bedeutet das?

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Was genau versteht man eigentlich unter einer „Realteilung“? Eine häufig gestellte Frage, wenn es z.B. um Doppelhaushälften oder Reihenhäuser geht.

Es gibt zwei Arten von Grundstücken: Zum einen gibt es die real geteilten Grundstücke mit einer Flurnummer. Dann gibt es aber auch Grundstücke, die nach BEG geteilt sind. Dies ist dann von Bedeutung, wenn z.B. Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gebaut bzw. verkauft werden. Hier kann es nämlich vorkommen, dass nicht jedes Reihenhaus seine eigene Parzelle hat.

Nachprüfen lässt sich dies kostenlos in sogenannten GEO-Portalen. Hier sind die Lagepläne von so gut wie allen Grundstücken in ganz Deutschland hinterlegt. Für Rheinland-Pfalz können Sie unter portalbogen.rlp.de nachschauen. Einfach die Adresse eingeben, und dann bekommen Sie anzeigt, ob es sich um ein Grundstück mit z.B. drei Reihenhäusern handelt, oder aber um drei separate Grundstücke. Hier können Sie also relativ einfach nachvollziehen, ob das Grundstück nach BEG geteilt ist, und Sie einen Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück haben, oder ob es real geteilt ist und Ihnen somit die Parzelle gehört.

Dies gilt natürlich auch für Doppelhaushälften: Angenommen auf einem Grundstück mit einer Größe von 600 qm stehen zwei Doppelhaushälften. Dann hätte im Prinzip jede der beiden Seiten einen fiktiven Anteil von 300 qm.

Jedoch bedeutet dies nicht, dass das Grundstück, welches Sie letztendlich nutzen, auch 300 qm groß ist. Üblicherweise lassen Bauherren, die eine große Reihenhausanlage bauen, das Grundstück bewusst nicht real, sondern nach BEG teilen, da andernfalls unter Umständen weniger Fläche zum Bebauen des Hauses zur Verfügung steht. Denn jedes Grundstück hat ein Baufenster, innerhalb dem gebaut werden darf. Wenn jedoch das Grundstück geteilt und somit kleiner wird, bietet es eventuell nicht mehr dieselben Bebauungsmöglichkeiten hinsichtlich Größe und Form, wie bei einem ganzen Grundstück.

Die Teilung eines Grundstücks nach BEG hat in der Regel keine Nachteile. Üblicherweise gibt es einen Zugangsweg oder eine Einfahrt, die sich alle teilen. Stehen auf einem solchen Grundstück beispielsweise 8 Häuser mit einer Einfahrt, die alle gemeinsam nutzen, hat jeder Besitzer ein Achtel Miteigentumsanteil an dieser Einfahrt. Ist nun z.B. das Pflaster defekt und muss erneuert werden, übernehmen alle acht Reihenhaus-Besitzer anteilig die Kosten.

Wenn Sie herausfinden möchten, ob das Reihenhaus oder Doppelhaushälfte, das Sie bewohnen ein, nach BEG geteiltes oder real geteilt ist, hilft ein Blick ins Grundbuch oder auf die eingangs erwähnte Website portalbogen.rlp.de.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen in diesem Beitrag den Unterschied der beiden Grundstücksarten näher bringen.

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Eigentum statt Miete – Ihr erster Schritt!

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Das Thema unseres heutigen Beitrags: So gelingt der Start ins Eigenheim!

Der erste Schritt führt zu Ihrem persönlichen Berater Ihrer Hausbank. Dieser kennt Ihre Einkommenssituation und hat einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Zusätzlich benötigt Ihr Bankberater personenbezogene Unterlagen von Ihnen, z.B. eine Selbstauskunft und ergänzende Nachweise, wie z.B. die Jahresmitteilung zur Renten- und Lebensversicherung, Depotauszüge, Kontoauszüge von Drittbanken etc.

Des Weiteren benötigen Sie den letzten Einkommenssteuerbescheid, die letzte Einkommenssteuererklärung, die Mitteilung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Kopie des Personalausweises und natürlich auch Gehaltsnachweise der letzten drei Monate sowie den Gehaltsnachweis aus dem Dezember des Vorjahres. In diesem ist nämlich genau aufgelistet, was Sie im Jahr verdient haben.

Auf Basis all dieser Daten kann Ihr Finanzierungsberater bzw. Ihr persönlicher Bankberater ein Angebot erstellen bzw. Ihnen Auskunft darüber geben, wie viel Immobilie Sie sich leisten könnten.

Im nächsten Schritt erst sollten Sie sich überlegen, was Sie genau suchen: Ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück, welches Sie bebauen möchten. Eher ein Neubau – vielleicht von einem Bauträger – oder eine renovierungsbedürftige Immobilie, die Sie nach Ihren Wünschen sanieren, modernisieren und gestalten können.

Wenn Sie dann eine Immobilie gefunden haben, geht es in der heutigen Zeit vor allem darum schnell zu sein! Darum ist es auch so wichtig, vorab bereits das Thema Finanzierung geklärt zu haben. Wenn Sie erst nach einer Immobilie schauen und erst im Anschluss die Finanzierung klären, ist es gut möglich, dass der Verkäufer oder der Makler absagen, da ihnen dies zu lange dauert. Denn aktuell benötigt die Bank bis zur Zusage einer Finanzierung bis zu vier Wochen.
So kann es passieren, dass Sie Ihr Traumhaus, Wohnung oder Grundstück vor der Nase weggeschnappt bekommen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen guten Überblick über die ersten Schritte beim Start ins Eigenheim näherbringen. Liken oder teilen Sie das Video gerne mit Freunden oder Bekannten, die sich auch für das Thema interessieren. Falls Sie auf der Suche nach einer Immobilie oder einem Grundstück im Kreis Mainz-Bingen sind, schicken Sie uns gerne eine Mail an info@hochdrei-immobilien.de. Selbstverständlich nehmen wir Sie gerne in unsere Interessentenkartei auf, sodass Sie alle neuen Angebote noch bevor sie auf den großen Portalen veröffentlicht werden, erhalten. Dies erhöht Ihre Chancen beim Immobilienkauf deutlich.

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Minderung der Grunderwerbssteuer beim Wohnungskauf

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In diesem Beitrag geht es um die sogenannte Instandhaltungsrücklage beim Kauf einer Eigentumswohnung im Zusammenhang mit der Minderung der Grunderwerbssteuer beim Wohnungskauf.

Bisher war es folgendermaßen: Wenn Sie eine Wohnung gekauft haben, haben Sie bei Ihrem Verwalter, Makler oder Verkäufer nach dem aktuellen Stand der Rücklage gefragt. Diese wurde dann im Kaufvertrag ausgewiesen. Auf diesen Teil der Instandhaltungsrücklage zu der Wohnung mussten Sie keine Grunderwerbsteuer bezahlen. So haben Sie immerhin 5 % des Kaufpreises, so viel beträgt nämlich die Grunderwerbssteuer in Rheinland-Pfalz, gespart.

Angenommen Sie haben also eine Wohnung für 200.000 Euro gekauft. Die Instandhaltungsrücklagen zum Ende des letzten Kalenderjahres belaufen sich für diese Wohnung auf 5.000 Euro. Es gibt immer einen Rücklagentopf – einmal für das gesamte Haus und Ihren Anteil, der sich nach der Höhe Ihrer Miteigentumsanteile berechnet. In unserem Beispiel haben Sie nun 5 % auf 5.000 Euro, das sind 250 Euro, an Grunderwerbssteuer gespart. Mit diesen 250 Euro haben Sie schon mal die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und auch die spätere Umschreibung auf Sie als neuen Eigentümer im Grundbuch wieder drin.

Leider hat sich das Thema Instandhaltungsrücklage zum März 2021 erledigt, denn der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach beim Erwerb von Teileigentum die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellungen zu mindern ist.

Es gibt jedoch noch einen weiteren Hebel, um zumindest ein paar Euro bei der Grunderwerbssteuer zu sparen – nämlich beim Verkauf von beweglichen Gegenständen.

Das bedeutet, wenn Sie vom Verkäufer der Wohnung eine Einbauküche, einen Tisch oder Stühle, ein Schlafzimmer oder einen Wohnzimmerschrank übernehmen, dann können Sie diese Gegenstände mit einem Betrag im notariellen Kaufvertrag ausweisen und darauf die Grunderwerbssteuer sparen. Der Betrag muss natürlich verhältnismäßig sein.

Sie können bei einer Wohnung, die 200.000 Euro kostet, nicht 100.000 Euro für mitverkaufte Gegenstände ausweisen. Das wäre unverhältnismäßig hoch und das Finanzamt würde dies entsprechend prüfen, mit der Folge, dass gegebenenfalls der komplette Wert von 100.000 Euro gar nicht berücksichtigt wird und Sie somit gar nichts sparen würden.

Deshalb lieber ein bisschen konservativer sein, den Wert realistisch angeben und dann haben Sie nach wie vor die Möglichkeit zumindest auf die mitverkauften Gegenstände in Höhe des angegebenen Wertes im Kaufvertrag die Grunderwerbsteuer zu sparen.

Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hessen zum Beispiel beträgt sie 6 Prozent und dementsprechend richtet sich die Ersparnis auch immer nach der Höhe der Grunderwerbsteuer in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Wir fassen noch einmal zusammen: Sie haben ab sofort leider nicht mehr die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer auf den anteiligen Wert der Instandhaltungsrücklage zu sparen. Davon unberührt bleibt die Ausweisung von mitverkauften bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag zu einem realistischen Wert.

Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie in Ingelheim, Bingen, Mainz und Umgebung zu kaufen oder verkaufen, kommen Sie gerne auf uns zu!

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