Die eigene Immobilie richtig absichern – was Sie über die Versicherung Ihres Hauses wissen müssen

Die eigenen vier Wände sind in Deutschland eine wichtige Säule des ganzen Lebens.  

Ob Neubau oder Renovierung eines älteren Anwesens – ein eigenes Haus zu besitzen gehört zu den größten Zielen der Deutschen. Rund zwei Millionen Menschen planen den Erwerb einer Altimmobilie oder einen kompletten Neubau.

Wenn alle Bauphasen, Umbauten, der Verkauf, Sanierungsmaßnahmen und sonstigen Arbeiten abgeschlossen sind, dürfen sich Hausbesitzer nun erst einmal entspannt zurücklehnen und die neu gewonnene Privatsphäre genießen. Dabei gilt jedoch: Vergessen Sie einen wichtigen Punkt nicht, der unter Umständen lebensrettend sein kann – die notwendigen Versicherungen, um Ihr neues trautes Heim vor Schicksalsschlägen und äußeren Umständen zu schützen.

Das Deckblatt und das Bestandsverzeichnis informieren über die exakte Lage und die Größe des Grundstücks. Des Weiteren finden sich dort Hinweise über ein eventuelles Gemeinschaftseigentum. Dieses ist bei Eigentumswohnungen immer vorhanden und umfasst dann zum Beispiel das Treppenhaus und eventuelle Gemeinschaftsräume des Hauses. Aber auch bei einem Einfamilienhaus ist ein Gemeinschaftseigentum oftmals vorhanden. Hierzu können Hofflächen, aber auch Teile des Gehweges gehören.

Welche Versicherungen sind wichtig?

Wer im Internet nach diesem Schlagwort sucht, wird in kürzester Zeit fündig. Dutzende Versicherungstypen werden von verschiedensten Anbietern als absolut notwendig angepriesen und sollten lieber heute als morgen abgeschlossen werden. Doch was steckt hinter den Risiken, gegen die Sie sich damit absichern können? Welche Versicherungen sind richtig und wichtig und wo will man Ihnen nur ein wertloses Zusatzprodukt verkaufen?

Generell gilt: Die eigenen vier Wände sind schützenswert und sollten umfassend gegen eventuelle Schäden abgesichert werden. Gegen welche Risiken können Sie mit diesen Dienstleistungen präventiv vorgehen? Wir dröseln das Ganze für Sie auf.

Wohngebäudeversicherung: In manchen Fällen handelt es sich hierbei um eine Pflichtversicherung, seit den 90er Jahren sind die Vorschriften jedoch gelockert worden. Eine Bank verlangt jedoch oft den Abschluss der Wohngebäudeversicherung, bevor sie einen Kredit für den Verkauf oder ein Bau- und Renovierungsvorhaben bewilligt. Hierbei ist das ganze Haus – jedoch ohne Einrichtung – abgesichert und zwar gegen Feuer, Überschwemmungen, starke Stürme, Hagel und sonstige Schäden, die die Natur hervorrufen kann.

Optionale Zusätze enthalten noch weniger häufige Schadensfälle, wie z. B. Schäden durch Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben oder Vandalismus.

Die Höhe der monatlichen Prämie hängt von der Größe, dem Alter und der Lage des Anwesens ab. Eine Immobilie direkt an der Nordsee verschlingt deutlich höhere Beiträge als ein Häuschen auf der schwäbischen Alb.

Hausratversicherung: Hier sind alle Gegenständige versichert, die zu der Inneneinrichtung gehören und damit von der obigen Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind. Dazu zählen Möbel, Textilien, Haushaltsgeräte und Co. Die Monatsbeiträge richten sich nach der Höhe der versicherten Schadenssumme und dem Wert einiger Gegenstände, die häufigsten Schadensursachen beim Hausrat entstehen übrigens durch Wasser, Feuer und Einbrüche.

Privathaftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten überhaupt, daher sollten Sie auf jeden Fall eine solche abschließen. Sie ersetzt den Schaden, den eine andere Person durch ein Versäumnis oder einen unglücklichen Zufall auf Ihrem Grundstück erleidet. Dazu zählen z. B. Verletzungen durch einen Sturz auf einem nicht geräumten Gehweg oder Schäden am Nachbarhaus, wenn durch einen starken Sturm der Apfelbaum im Garten entwurzelt wird.

Sonstige potentiell nützliche Versicherungen

1. Restschuldversicherung

Eine Immobilie muss in der Regel über einige Jahre hinweg abbezahlt werden. Eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung helfen für den Fall, dass Sie plötzlich arbeitsunfähig werden oder das Einkommen Ihres Partners wegfällt.

2. Umzugstransportversicherung

Wenn Sie das eigene Haus verkaufen und sich räumlich neu orientieren, gibt es meist eine Menge Dinge, die transportiert werden müssen. Eine Umzugstransportversicherung springt für Schäden ein, die während dem Transport entstehen, bei einem Umzugsunternehmen besteht meist eine separate Absicherung durch den Geschäftsführer. Sie können ebenfalls eine eigene Versicherung für Freunde abschließen, die am Umzug beteiligt sind, sofern diese über keine private Haftpflichtversicherung verfügen.

3. Versicherungen bei Neubau

Wer das traute Heim selbst baut, braucht in jedem Fall noch zwei weitere Produkte: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung. Erstere springt ein, wenn auf der Baustelle ein Unfall passiert oder etwas beschädigt wird, da Sie als Bauherr eine Sicherungspflicht für das ganze Gelände haben. Die Bauleistungsversicherung ähnelt der Wohngebäudeversicherung und ist nützlich, wenn Faktoren der sogenannten „höheren Gewalt“ Ihr Eigentum in Mitleidenschaft ziehen, was durch einen Tornado oder plötzliches Hochwasser leicht geschehen kann. Eine zusätzliche Versicherung gegen Feuer, die Feuerrohbauversicherung, deckt auch diese Eventualität ab

Wenn auch Sie eine Immobilie in Ingelheim, Mainz, Bingen, Wiesbaden und Umgebung verkaufen möchten und auf der Suche nach einem Experten sind, der den Verkauf rechtssicher und gut strukturiert für Sie übernimmt, dann rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin: 06132 – 714 93 83


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Was steht im Grundbuch? Inhalte prüfen und verstehen

Der zukünftige Eigentümer sollte vor einem Haus- oder Wohnungskauf unbedingt den Inhalt des Grundbuches und den aktuellen Sachstand prüfen. Es informiert über alle Fakten, die in Verbindung mit einem Grundstück stehen.

Allerdings gilt die bloße Kaufabsicht grundsätzlich nicht als ausreichendes berechtigtes Interesse für die Grundbucheinsicht, sodass Interessenten den Immobilienmakler um eine Kopie des Grundbuch-Auszuges bitten sollten.

Die drei Abteilungen des Grundbuches

Das Deckblatt und das Bestandsverzeichnis informieren über die exakte Lage und die Größe des Grundstücks. Des Weiteren finden sich dort Hinweise über ein eventuelles Gemeinschaftseigentum. Dieses ist bei Eigentumswohnungen immer vorhanden und umfasst dann zum Beispiel das Treppenhaus und eventuelle Gemeinschaftsräume des Hauses. Aber auch bei einem Einfamilienhaus ist ein Gemeinschaftseigentum oftmals vorhanden. Hierzu können Hofflächen, aber auch Teile des Gehweges gehören.

Abteilung I

Die Abteilung I gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse. Ein einzelner Eigentümer ist für die Kaufverhandlungen ideal. Bei mehreren Grundstückseigentümern erleichtert die Verhandlungsvollmacht eines Mitbesitzers die Kaufverhandlungen. Ein beauftragter Immobilienmakler ist ebenfalls meist alleiniger Vertreter mehrerer Verkäufer, wie zum Beispiel einer Erbengemeinschaft und erleichtert somit den gesamten Verkaufsprozess.  Den Kaufvertrag muss allerdings jeder einzelne, im Grundbuch genannte, Eigentümer unterschreiben.

Abteilung II

Vorteilhaft für den angehenden Immobilienkäufer ist, wenn sich in der Abteilung II keinerlei Einträge befinden. Dort werden Einschränkungen hinsichtlich der Grundstücksnutzung eingetragen. Bei diesen kann es sich um ein Wegerecht ebenso wie um ein dauerhaftes Wohnrecht handeln. Ob ein Wegerecht für den Nachbarn tatsächlich als Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung empfunden wird, hängt von der persönlichen Einstellung des Kaufinteressenten ab. In jedem Fall problematisch ist, wenn die exakte Formulierung des entsprechenden Rechtes den geplanten Standort für ein zu errichtendes Gebäude unmöglich macht.

Ebenfalls in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind Vormerkungen bezüglich einer eventuellen Zwangsversteigerung sowie Vorkaufsrechte und Beschränkungen hinsichtlich einer späteren Bebauung. Sollte ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen sein, muss der Berechtigte vor dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages auf dieses verzichten.

In der Regel verfügen Städte und Gemeinden über ein Vorkaufsrecht, welches aber nicht immer Grundbuch eingetragen ist.Zu einer drastischen Einschränkung der Nutzbarkeit eines bebauten Grundstücks führt zum Beispiel die Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts zugunsten einer dritten Person.Eine weitere Bedeutung kommt der zweiten Abteilung des Grundbuches beim Grundstücksverkauf zu.

Dieser wird dort zunächst in Form einer Auflassungsvormerkung eingetragen, während die endgültige Umschreibung bei gleichzeitiger Löschung der Vormerkung erst nach dem Bezahlen des Kaufpreises erfolgt. Die Auflassungsvormerkung schützt den Kaufinteressenten vor einem eventuellen Verkauf des Grundstücks an mehrere Vertragspartner. Diese Vormerkung wird dann nach der endgültigen Eigentumsumschreibung gelöscht.

Abteilung III

Abteilung III des Grundbuches enthält Angaben zu bestehenden Grundpfandrechten. Die Grundschuld umfasst zumeist den ursprünglichen Kreditbetrag und wird nach der Kreditrückzahlung nicht zwingend gelöscht.

Der Eigentümer kann sie für die künftige Finanzierung von Renovierungskosten oder für weitere Finanzierungen als Sicherheit bestehen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass ein Käfer die Grundschuld übernehmen kann, sofern er bei derselben Bank wie der Verkäufer finanziert.

Sollte eine Grundschuld in Abteilung III eingetragen sein, erkundigen sich Kaufinteressenten beim aktuellen Besitzer, ob die Bank dem Verkauf zustimmt und in welcher Höhe diese noch valutiert. Denn ist der Kaufpreis niedriger als die eingetragene und noch valutierende Grundschuld, so muss der Verkäufer den Differenzbetrag anderweitig aufbringen, damit das Objekt Lastenfrei (frei von Schulden) an den neuen Erwerber übergeben werden kann.


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Tilgungshöhe bei Darlehen – So finanzieren Sie Ihre Immobilie richtig

Wie hoch die Tilgung bei einer Immobilienfinanzierung tatsächlich sein soll hängt von mehreren Faktoren ab. Mit Eintritt in das Rentenalter sollte die Immobilie schuldenfrei sein. Um das zu sichern, ist die Tilgung dem Lebensalter und der möglichen Laufzeit der Finanzierung anzupassen.

Zinsniveau und Alter des Darlehensnehmers bestimmen Höhe der Tilgung!

Nach einer Faustregel heißt das, wenn nicht mehr viel Zeit bis zum Renteneintritt bleibt, ist möglichst eine entsprechend hohe prozentuale Tilgung zu wählen. Junge Leute unter 30 Jahren, die mit Mitte 60 schuldenfrei sein wollen, haben demzufolge eine niedrigere monatliche Belastung als Menschen in mittleren Jahren, die nur noch 20 Jahre Zeit bis zur Schuldenfreiheit haben.

In Niedrigzinsphasen möglichst hoch tilgen

Bei niedrigen Zinsen dauert es mit niedriger Tilgung sehr lange, bis die Finanzierung getilgt ist. Bei einer Tilgungshöhe von zwei Prozent benötigen Sie 25 Jahre, um ein Darlehen mit einem Zinssatz von fünf Prozent zu tilgen. Liegt der Zins nur bei drei Prozent, dauert es bei gleicher Tilgung fünf Jahre länger. Bei einem Zinssatz von nur 1,3 Prozent ist mit Schuldenfreiheit erst in 40 Jahren zu rechnen.

Die Begründung ist einfach

Bei der Tilgung eines Annuitätendarlehens haben Sie eine feste Kreditrate, die sich aus den Komponenten Zins und Tilgung zusammensetzt. Bei stetiger Darlehenstilgung nimmt die verbleibende Schuld im Laufe der Zeit ab. Dadurch sinkt auch der Zinsanteil in der Rate. Weil die Rate aber immer die gleiche Höhe hat, steigt automatisch die Tilgung. Sind die Zinsen bei Darlehensabschluss sehr niedrig, verringert sich auch der Zinsanteil entsprechend langsam. Das hat zur Folge, dass auch der Tilgungsanteil nur langsam steigt. Das bedeutet in der Praxis, dass die Darlehensnehmer einfach viel länger brauchen, um ein Darlehen komplett zu tilgen.

Die Tabelle zeigt, welche Tilgungshöhe bei welchen Zinsniveaus zu wählen ist, um innerhalb einer bestimmten Laufzeit die Schuldenfreiheit zu erreichen. Bei den aktuell sehr niedrigen Zinsen, muss die Tilgung bei drei Prozent liegen, wenn Sie heute 35 Jahre alt sind und bei dem Renteneintritt mit 65 schuldenfrei sein wollen.

Laufzeit1%2%3%4%5%
10 Jahre9,51%9,04%8,60%8,20%7,80%
15 Jahre6,18%5,72%5,30%4,90%4,50%
20 Jahre4,52%4,07%3,70%3,30%2,90%
25 Jahre3,52%3,09%2,70%2,30%2%
30 Jahre2,86%2,44%2,10%1,70%1,40%
35 Jahre2,39%1,98%1,60%1,30%1,10%

Gute Beratung bei der Immobilienfinanzierung ist das A und O

Unsere Finanzierungspartner sind Experten in Sachen Finanzierung beim Kauf von einem Haus oder einer Eigentumswohnung. Sehr gerne berät unser Kooperationspartner Menschen aus der Umgebung von Mainz und aus Ingelheim persönlich vor Ort, damit die Finanzierung der Immobilie zu den Bedürfnissen und persönlichen Vorstellungen passt und Sie schneller schuldenfrei sind. Sprechen Sie uns an!

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Mit dem richtigen Heizverhalten die Heizkosten senken und Geld sparen!

Heizen ist abgeleitet von der Heizung als technischer Anlage zum Erwärmen von Haus und Wohnung sowie zur Warmwasserbereitung. 

Heizkosten und Stromkosten werden als Energiekosten subsummiert. Die Energie wird beim Energieversorger gekauft; beim Strom durch das Herstellen des Kontaktes zwischen Steckdose sowie Endgerät, und beim Heizen durch das Betätigen des Heizungsreglers am Heizkörper. Ab jetzt kostet das Heizen Geld.

Mit dem richtigen Heizverhalten lassen sich die Kosten gut regulieren – in den meisten Fällen sogar einsparen

Mithilfe der folgenden zwölf Tipps können die Heizungskosten im Griff behalten, beziehungsweise unterm Strich auch deutlich reduziert werden.

Für eine Mehrzimmerwohnung oder ein Haus gilt die folgende Faustregel zur passenden Raumtemperatur: Wohn- und Schlafräume 20 bis 23 Grad, Sanitärbereich 23 bis 25 Grad Celsius. Nutzräume wie Küche und Hauswirtschaftsraum heizen sich durch laufende Elektrogeräte weitgehend selbst. Hier ist eine Raumtemperatur ab 15 Grad Celsius aufwärts ausreichend.

  • Jede Raumtemperatur sollte gleichbleibend, nach oben wie nach unten hin ausgewogen sein. Die Mindesttemperatur liegt bei 15 Grad, besser sind 18 Grad Celsius. Der Raum kühlt so nicht aus, und eine Schimmelbildung wird weitgehend verhindert. An kalten Raumwänden im unbeheizten Raum kondensiert die Feuchtigkeit.
  • Heizkörper strahlen Wärme aus, sie geben die Heizwärme in den Raum ab. Zustellen und Verbauen durch Mobiliar oder ein Zuhängen mit Gardinen hemmen diesen Vorgang. Die Heizkörper müssen sowohl regelmäßig als auch bedarfsweise im Einzelfall entlüftet werden. Heizungsgluckern sowie fehlende Heizungswärme sind ein Indiz dafür, dass sich überschüssige Luft im Heizkörper befindet.
  • Tageszeitlich unterschiedlich heizen. Nachts die Heizleistung auf 16 bis 18 Grad Celsius reduzieren, für die Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr auf 23 Grad Celsius erhöhen. Drei Grad Differenz sind gleichbedeuten mit einer Kostenersparnis zwischen fünf und zehn Prozent.
  • Der Fußbodenbelag schafft Wärme oder er kühlt. Teppich als Auslegware im gesamten Raum ist ideal. Eine Alternative dazu sind einzelne Teppiche, mit denen Bodenbeläge wie Fliesen, Kacheln, Stein, Laminat oder Holz stellenweise ausgelegt werden. Teppichware bindet Wärme. Sie verringert das Kälteempfinden um einige Grad Celsius, ohne die Heizleistung zu erhöhen.
  • Richtiges Lüften ist kein „zum Fenster hinaus heizen“. Bewohner verursachen durch ihre Anwesenheit Wasserdunst und Feuchtigkeit. Beides muss abziehen können, um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Jedes Zimmer sollte zweimal täglich für eine knappe Viertelstunde durch weites Öffnen des Fensters gelüftet werden. Für diesen Zeitraum werden die Heizungsregler, wie es heißt, runter gedreht. Gegenzug durch ein gegenüberliegendes, geöffnetes Fenster ist ideal. Das dauergekippte Fenster ist ein No-Go. Durch die hohe Frischluftzufuhr erhöht sich die Heizleistung automatisch. Kalte Außenluft überwiegt gegenüber der warmen Raumluft. Wände kühlen aus, Schimmelbildung wird so forciert.
  • Bei kalter Außentemperatur helfen heruntergelassene Außenrollos dabei, die warme Raumtemperatur zu kompensieren. Die Fensterscheiben kühlen nicht aus und können keine Kälte zum Rauminnern hin abgeben.
  • Dichte Fenster und Türen verhindern das Eindringen von Zugluft. Zugluftstopper an der Hauseingangstür sowie Isolierbänder an älteren, undichten Fensterrahmen sorgen für eine Heizkostenersparnis von 20 Prozent und mehr.
  • Zur jährlich regelmäßigen Heizungswartung gehört die Heizungspumpe. Modelle jüngerer Generationen verbrauchen gegenüber älteren Heizungspumpen deutlich weniger Energie und sind dementsprechend kostenschonend.
  • Besser und genauer als jedes manuelle Heizungsregeln ist der programmierbare Thermostat. Er arbeitet an jedem Heizkörper elektronisch, minutengenau und ganz individuell. Eine Zeitschaltuhr reguliert die Tages- und die Nachttemperatur. Der Bewohner kann nicht gleichzeitig zu jeder Zeit in jedem Raum sein und die Heizung regulieren.
  • Immobilienbesitzer sollten bei Neubau oder bei Modernisierung ausschließlich Materialien für einen zukünftig niedrigen Energieverbrauch verwenden oder verbauen.
  • Hausbesitzer können den Vorteil ihres Gebäudes nutzen, indem sie zur Warmwasserbereitung Sonnenkollektoren auf dem Hausdach aufstellen. Der statistische Wert zur Wassererhitzung überwiegt mehr als deutlich den Energieverbrauch zum Heizen.
  • Für eine längere Abwesenheit gilt der Grundsatz, die Heizkörper auf einer niedrigen Temperatur von 12 bis 15 Grad Celsius wärmen zu lassen.


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Was Sie über den Miteigentumsanteil in einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft wissen müssen!

Wo liegt der Unterschied zwischen Miteigentum und Sondereigentum?

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erwirbt, muss sich eingehend mit den Begriffen Miteigentum und Sondereigentum auseinandersetzen.

Unter Sondereigentum ist alles, was nur ihm gehört, wozu hauptsächlich die Wohnung zählt, zu verstehen. Der Käufer ist deren alleiniger Besitzer.

Dieses bedeutet, dass er selbst über alles, was zur Wohnung gehört, entscheiden darf. Dazu gehören sämtliche Räume sowie deren jeweilige Einrichtung. Somit darf der Wohnungsinhaber über Türen und Wände, über Zimmerdecken, Böden und Ausstattung allein entscheiden. Ein Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia darf der Wohnungsinhaber nicht uneingeschränkt allein gestalten. Die jeweilige Ausstattung dieser Teile der Wohneinheit ist sein Sondereigentum, die Außenausstattung hingegen ist sein Miteigentumsanteil, so darf der einzelne Wohnungsinhaber diese nicht nach eigenem Ermessen gestalten.

Wie erfolgt die Verteilung der Kosten für das Miteigentum?

Unter Miteigentumsanteil ist der jeweilige Anteil des einzelnen Wohnungsinhabers an dem Gemeinschaftseigentum zu verstehen. Dazu kann alles gehören, was allen Eigentümern zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Hierzu gehören zum Beispiel die Außenanlagen wie Grünanlagen und Gärten, die Aufzüge, die Treppenhäuser und die Flure, die Fassaden und die Fußwege um das Haus, die Fenster und die Balkone oder die Terrassen. An allen diesen Teilen des Gemeinschaftseigentums ist jeder Wohnungsinhaber zu einem festgelegten Anteil beteiligt. Die Verteilung der Kosten der einzelnen Wohnungsinhaber ist der jeweiligen notariell beglaubigten Teilungserklärung der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu entnehmen. Seinen exakten Anteil (in Prozenten) kann jeder Inhaber der aktuellen Teilungserklärung der gesamten Wohnungsanlage oder im Grundbuch entnehmen. 

Wie sind die gesetzlichen Regelungen der Kosten für Miteigentumsanteile? 

Für den einzelnen Wohnungsinhaber ist es wichtig, zu wissen, wie die Kosten zu verteilen sind. Die optimale Berechnung der Miteigentumsanteile garantiert eine gerechte Verteilung der Kosten. Geregelt wird dieses durch das WEG-Gesetz. Wie dieses in einzelnen Punkten anzuwenden ist, entscheiden die Miteigentümer bei den regelmäßigen Miteigentümerversammlungen. Dem Gesetz nach hat jeder Miteigentümer nur eine Stimme. Laut der Gemeinschaftsordnung kann allerdings ein individuell ausgesuchtes Stimmrecht festgelegt werden, zum Beispiel nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen. Bei der Verteilung der Kosten werden eine möglichst gerechte Kalkulation sowie eine optimale Verteilung der Belastungen angestrebt, zumal das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) keine genauen Vorgaben bietet. Wichtig ist es außerdem zu wissen, dass sich die Nebenkosten für Selbstnutzer und Vermieter unterscheiden. 

Welche Varianten der Verteilerschlüssel für die Nebenkosten gibt es?

Für die Berechnung der Nebenkosten stehen verschiedene Verteilerschlüssel zur Wahl. Die am häufigsten verwendeten Kriterien sind: nach Wohneinheiten, nach der Anzahl der Personen je Wohnung und nach dem jeweiligen Verbrauch der einzelnen Wohnung. Je nach Zusammensetzung der Wohneinheiten kann der optimale Verteilerschlüssel vereinbart werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit gleich großen Wohnungen sieht es ganz anders aus als bei einer WEG, deren Wohneinheiten sehr unterschiedlich groß sind. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft können unterschiedliche Verteilerschlüssel für die Abrechnung der Kosten für die Miteigentumsanteile verwendet werden. Hierfür kann der Verwalter der Eigentümergemeinschaft die optimale Kombination ausarbeiten.

Warum ist es wichtig, den optimalen Verteilerschlüssel zu wählen?

Bei der Wahl der Verteilerschlüssel spielt die Größe der WEG eine entscheidende Rolle. Zu berücksichtigen ist die Anzahl der Wohneinheiten, deren Größe und auch die Anzahl der Bewohner jeder Wohnung. Bei einer Wohnanlage, die viele große Wohnungen und viele Bewohner hat, kann die Abrechnung nach der Anzahl der Personen zu kompliziert werden. Angebracht ist in diesem Fall die Abrechnung nach den einzelnen Wohneinheiten. Sind alle Wohneinheiten gleich groß und der gleichen Beschaffenheit, ist dieser Verteilerschlüssel die optimale Wahl. Beschlüsse einer Versammlung sind nur gültig, wenn mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile durch Eigentümer vertreten sind.

Eventuelle bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen von der Eigentümerversammlung gesondert beschlossen werden. Zustimmungspflichtig sind nur jene baulichen Arbeiten, die eine Abweichung vom Aufteilungsplan nach sich ziehen oder dauerhaft vom ursprünglichen Gebäudezustand abweichen, zum Beispiel Einrichten von Stellplätzen oder Neugestaltung eines Innenhofs. Falls durch bauliche Veränderungen die Rechte der Eigentümer nicht eingeschränkt werden, ist deren Stimme nicht nötig, allerdings nur in Ausnahmefällen. Wird keine Einigkeit erzielt, darf die Eigentümerversammlung baulichen Veränderungen dennoch stattgeben.

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Nebenkosten beim Hauskauf? Welche Kosten kommen beim Immobilienkauf zusätzlich auf mich zu?

Wer eine Baufinanzierung auf die Beine stellen möchte, muss viel rechnen. Reicht das Geld, um den Kredit zu bedienen, die Zinsen und die Tilgung zu bezahlen und sogar noch für den Umbau oder Renovierung aus? 

Ein Ausgabeposten wird dabei oft unterschätzt: Die sogenannten Kaufnebenkosten machen zusätzlich zwischen 10 bis 13 Prozent des Kaufpreises aus.

Endlich ist das eigene Haus gefunden, der Vertrag unterschrieben – doch neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an.

Deshalb erhalten Sie hier eine Übersicht mit einem konkreten Beispiel, welche Nebenkosten beim Hauskauf in Ingelheim anfallen.

Zu den Erwerbsnebenkosten zählt zum Beispiel die Bezahlung des Notars. Jeder Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden, ein Besuch beim Notar ist somit unumgänglich. Falls die Immobilie mit Hilfe eines Bankdarlehens finanziert wird, verlangt die finanzierende Bank die Eintragung einer Grundschuld. Der Notar veranlasst, dass diese ins Grundbuch eingetragen wird. Für Die Notarkosten und die Eintragung müssen Immobilienkäufer zusammen mit Kosten in Höhe von etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Bei einer Immobilie mit einem Preis von 300.000 Euro sind das immerhin 4.500 Euro.

Seit dem Jahr 2006 bestimmen die Bundesländer selbst, wie hoch die Grunderwerbssteuer in ihrem Land angesetzt wird. In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbssteuer 5 Prozent der Bemessungsgrundlage, in Hessen seit 2015 sogar bei 6 Prozent. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der sogenannte Wert der Gegenleistung, das heißt in den meisten Fällen der Kaufpreis. Bei dem fiktiven Kaufpreis von 300.000 Euro wären bei einem Hauskauf in Ingelheim oder Mainz also 15.000 Euro an Steuern fällig, in Wiesbaden momentan sogar 18.000 Euro.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird noch der anteilige Wert der Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen.

Doch nicht nur die Grunderwerbssteuer innerhalb Deutschlands ist unterschiedlich hoch, auch die Maklergebühren fallen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch aus. 5,95 Prozent des notariellen Kaufpreises muss der Käufer in Rheinland-Pfalz an den Immobilienmakler bezahlen, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. In Berlin zum Beispiel ist es noch einmal einen Tick mehr, hier zahlen Immobilienkäufer 7,14 Prozent an Maklergebühren.

Zusätzlich müssen die Haus- oder Wohnungsbesitzer später pro Jahr eine sogenannte Grundsteuer entrichten. Dafür setzt das Finanzamt zuerst einen Einheitswert fest, der dem Wert der Immobilie zum 1. Januar 1964 entspricht. Bei später gebauten Gebäuden wird der Wert auf dieses Datum zurückgerechnet. Diesen Einheitswert multipliziert man mit einer Steuermesszahl, die je nach Grundstücksgruppe zwischen 2,6 und 3,5 Promille liegt. Das Ergebnis der Berechnung ist der sogenannte Grundsteuermessbetrag. 

Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro läge dieser zum Beispiel bei 780 Euro. Anschließend wird der Steuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert, der sich von Gemeinde zu Gemeinde anders gestaltet. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich schon vor dem Immobilienkauf über die Höhe des Hebesatzes zu informieren. In Ingelheim lag der durchschnittliche Hebesatz 2015 zum Beispiel bei 80 Prozent, in Mainz seit Anfang 2015 dagegen bei 480 Prozent. Bei dem Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro würden in Ingelheim daher 624 Euro Grundsteuer fällig werden, in Mainz 3.744 Euro.

Fazit:

Mit der Bezahlung des Notars in Höhe von 4.500 Euro, 15.000 Euro Grunderwerbssteuer, 17.850 Euro Maklergebühren und 624 Euro Grundsteuer hat ein Käufer eines Einfamilienhauses in Ingelheim am Rhein nach unserem Rechenbespiel also insgesamt 37.974 Euro zusätzlich zum Kaufpreis von 300.000 Euro zu bezahlen.

Schnell reizen solche Folge- und Nebenkosten das Budget aus, wenn sie vorher nicht mit einkalkuliert werden.

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