15. Juli 2021
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Was genau versteht man eigentlich unter einer „Realteilung“? Eine häufig gestellte Frage, wenn es z.B. um Doppelhaushälften oder Reihenhäuser geht.

Es gibt zwei Arten von Grundstücken: Zum einen gibt es die real geteilten Grundstücke mit einer Flurnummer. Dann gibt es aber auch Grundstücke, die nach BEG geteilt sind. Dies ist dann von Bedeutung, wenn z.B. Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gebaut bzw. verkauft werden. Hier kann es nämlich vorkommen, dass nicht jedes Reihenhaus seine eigene Parzelle hat.

Nachprüfen lässt sich dies kostenlos in sogenannten GEO-Portalen. Hier sind die Lagepläne von so gut wie allen Grundstücken in ganz Deutschland hinterlegt. Für Rheinland-Pfalz können Sie unter portalbogen.rlp.de nachschauen. Einfach die Adresse eingeben, und dann bekommen Sie anzeigt, ob es sich um ein Grundstück mit z.B. drei Reihenhäusern handelt, oder aber um drei separate Grundstücke. Hier können Sie also relativ einfach nachvollziehen, ob das Grundstück nach BEG geteilt ist, und Sie einen Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück haben, oder ob es real geteilt ist und Ihnen somit die Parzelle gehört.

Dies gilt natürlich auch für Doppelhaushälften: Angenommen auf einem Grundstück mit einer Größe von 600 qm stehen zwei Doppelhaushälften. Dann hätte im Prinzip jede der beiden Seiten einen fiktiven Anteil von 300 qm.

Jedoch bedeutet dies nicht, dass das Grundstück, welches Sie letztendlich nutzen, auch 300 qm groß ist. Üblicherweise lassen Bauherren, die eine große Reihenhausanlage bauen, das Grundstück bewusst nicht real, sondern nach BEG teilen, da andernfalls unter Umständen weniger Fläche zum Bebauen des Hauses zur Verfügung steht. Denn jedes Grundstück hat ein Baufenster, innerhalb dem gebaut werden darf. Wenn jedoch das Grundstück geteilt und somit kleiner wird, bietet es eventuell nicht mehr dieselben Bebauungsmöglichkeiten hinsichtlich Größe und Form, wie bei einem ganzen Grundstück.

Die Teilung eines Grundstücks nach BEG hat in der Regel keine Nachteile. Üblicherweise gibt es einen Zugangsweg oder eine Einfahrt, die sich alle teilen. Stehen auf einem solchen Grundstück beispielsweise 8 Häuser mit einer Einfahrt, die alle gemeinsam nutzen, hat jeder Besitzer ein Achtel Miteigentumsanteil an dieser Einfahrt. Ist nun z.B. das Pflaster defekt und muss erneuert werden, übernehmen alle acht Reihenhaus-Besitzer anteilig die Kosten.

Wenn Sie herausfinden möchten, ob das Reihenhaus oder Doppelhaushälfte, das Sie bewohnen ein, nach BEG geteiltes oder real geteilt ist, hilft ein Blick ins Grundbuch oder auf die eingangs erwähnte Website portalbogen.rlp.de.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen in diesem Beitrag den Unterschied der beiden Grundstücksarten näher bringen.

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