15. April 2022

Ob eine Überflutung des Kellers oder feuchte Wände – Schäden durch Unwetter lassen sich bei vielen Immobilien nicht verhindern. Spannend wird es, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten und die Schäden früherer Monate oder Jahre als Mängel Ihrer Immobilie gewertet werden können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich beim Immobilienverkauf richtig verhalten und was bei einem eingetretenen Unwetterschaden zu tun ist.

Müssen Unwetterschäden zwingend angegeben werden?

Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich keine Pflicht, beim Hausverkauf auf alle Schäden hinzuweisen, die die Immobilie im Laufe der Jahre erlitten hat. Dies ist nachvollziehbar, da Sie durch umfassende Modernisierungen und Sanierungen für die Beseitigung früherer Schäden gesorgt haben können.

Entscheidend für den Haus- oder Wohnungsverkauf ist immer der Status Quo. Sollten Sie also aktuell über einen feuchten Keller oder Schimmel an den Wänden verfügen, sind diese offen anzugeben. Ansonsten kann es im Extremfall zu einer Nichtigkeit des Kaufvertrags kommen, da der Käufer nicht auf offensichtliche Mängel der Immobilie hingewiesen wurde.

Versicherungsschutz beim Hausverkauf empfehlen

Mit offenen Karten bezüglich vorhandener Schäden zu spielen, schafft eine vertrauensvolle und seriöse Atmosphäre beim Haus- oder Wohnungsverkauf. Hier können Sie einen Schritt weitergehen und den potenziellen Käufer mit dem Theme Versicherungsschutz weiterhelfen.

Mit den Immobilien unserer Region ist durch die direkte Nähe zum Rhein das Risiko von Hochwasser und Überschwemmungen größer als in anderen Teilen Deutschlands. Wenn Sie in Mainz, Ingelheim oder Bingen wohnen, ist eine gesonderte Absicherung in diesem Gefährdungsgebiet sinnvoll. Bedenken Sie: Die normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung umfasst lediglich Wasserschäden bei Rohrbruch & Co., nicht bei elementaren Ereignissen.

Auf diesen Umstand sollten Sie auch potenzielle Käufer hinweisen. Machen Sie diesen klar, dass ein erweiterter Versicherungsschutz sinnvoll ist und in welchem Umfang Sie Ihre Immobilie abgesichert haben. Dies hilft Interessenten bei der Planung und nimmt diesen die Sorgen, was bei einem Unwetterschaden als zukünftiger Eigentümer auf sie zukäme.

Als Käufer verschiedene Risikofaktoren erkennen

Das Thema Unwetterschäden ist nicht nur relevant, wenn Sie aktiv Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen. Als potenzieller Käufer sollten Sie sich die Immobilie genau ansehen mit dem Verkäufer offen über Risiken und eventuelle Schäden in der Vergangenheit ins Gespräch kommen.

Im nächsten Schritt sollten Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen, was schon vor dem Kauf der Immobilie möglich ist. Prüfen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob die Versicherbarkeit von Elementarschäden möglich wird. Eine Deckungsbestätigung lässt sich auch unter Vorbehalt des Erwerbs einholen.

Unwetterschäden – was muss ich tun?

Wann auch immer Sie einen Unwetterschaden erleiden – bleiben Sie ruhig und setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Nehmen Sie eine ausführliche Dokumentation der Schäden vor, was die Schadensregulierung beschleunigt. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung zudem schnell beim Versicherer ein. Sie sind im Regelfall nicht als einzige betroffen, so dass die die Versicherer sämtliche Schadensfälle gruppiert abwickeln.

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Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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