Immobilienbesitzer können mit dem Verkauf einer Immobilie wahlweise einen oder mehrere Makler beauftragen. Eine exklusive Auftragsvergabe an einen einzigen Immobilienprofi wird empfohlen um die Erfolgschancen zu maximieren. Der entsprechende Auftrag nennt sich Alleinauftrag oder Makleralleinauftrag.
Die Arten der Aufträge an einen Makler
Einen allgemeinen Maklerauftrag erteilen Immobilienbesitzer an beliebig viele Makler. Den Provisionsanspruch erwirbt der Dienstleister, der den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie tatsächlich bewerkstelligt. Das ist in Einzelfällen oft nicht eindeutig feststellbar, sodass zwei oder mehr Makler eine Vergütung einfordern. Die Klärung der Vergütungsfrage vor Gericht kostet Zeit und Nerven. Bei einem Alleinauftrag betraut der Eigentümer hingegen einen einzigen Makler mit der Immobilienvermarktung. Dessen Engagement für den Auftraggeber nimmt natürlich zu, wenn er exklusiv für die Vermarktung der Immobilie verantwortlich ist. Zudem sind Reibereien und Streit zwischen verschiedenen Immobilienmaklern, die sich um den Verkauf desselben Gebäudes bemühen, ausgeschlossen. Das verstärkte Bemühen des alleinigen Maklers erhöht neben der reibungslosen Durchführung des Auftrages auch die Erfolgschancen.
Warum überhaupt einen Makler beauftragen?
Der Immobilienmakler prüft die Preisvorstellung des Besitzers. Er weist sowohl auf einen zu niedrigen als auch auf einen zu hohen Preis hin. Wenn Immobilienbesitzer einen zu geringen Kaufpreis oder eine zu niedrige Miete fordern, verschenken sie bares Geld. Übermäßig hohe Forderungen führen hingegen dazu, dass Wohnungen und Häuser keine Interessenten finden. Die professionelle Wertermittlung durch den Immobilienprofi führt hingegen zu einer realistischen Preisvorstellung. Die Besitzer schätzen den angemessenen Angebotspreis ihrer Immobilien zumeist entweder zu hoch oder zu niedrig ein. Des Weiteren treffen beim Makler Immobilienangebote und Nachfragen nach Immobilien aufeinander. Für das Schalten von Anzeigen mit professionellen Beschreibungen sowie Foto- und Videoaufnahmen in Tageszeitungen und auf Immobilienportalen verfügt der Immobilienmakler über einen großen Erfahrungsschatz. Nicht zuletzt führt er eine sorgfältige Bonitätsprüfung der Interessenten durch. Meist mit Hilfe zusätzliche Dienste, die dem Privatmann nicht ohne Weiteres zugänglich sind. Der Makler holt Finanzierungsbestätigungen von Banken ein und prüft Mietinteressenten auf Bonität anhand von Wirtschaftsauskünften und Selbstauskünften.
Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der Arbeitsaufwand, den ein Makler dem Besitzer abnimmt. Er vereinbart die Besichtigungstermine mit den Interessenten und führt diese, meist in den späteren Abendstunden und am Wochenende durch – eben immer dann, wenn die Interessenten Freizeit haben.
Der Vorteil des Alleinauftrages
Wenn Immobilienbesitzer mehrere Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung ihres Eigentums beauftragen, ist keiner von ihnen zu besonderen Anstrengungen verpflichtet. Der Alleinauftrag ist hingegen mit der Pflicht des Maklers verbunden, ernsthafte Bemühungen für den erfolgreichen Verkauf beziehungsweise die gewünschte Vermietung nachzuweisen. Des Weiteren führt die Beauftragung mehrerer Immobilienmakler in vielen Fällen dazu, dass dieselbe Immobilie – oft sogar in einer Ausgabe einer Tageszeitung – zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Das wirkt auf Interessenten wenig seriös und oftmals verwirrend. Als Vorteil einfacher Makleraufträge gegenüber dem Alleinauftrag sehen Immobilienbesitzer meist die höhere Anzahl an vorhandenen Kontakten des Dienstleisters an. Diese lassen sich auch durch die Erlaubnis von Gemeinschaftsgeschäften mit weitere Makler ebenfalls nutzen. Diese sind üblicherweise mit der Einschränkung verbunden, dass die kooperierenden Immobilienmakler die Immobilie lediglich den ihnen bekannten Interessenten anbieten, aber keine eigenen Verkaufsanzeigen schalten.
Welche Vertragsinhalte muss der Makleralleinauftrag enthalten?
Neben den Daten der zu vermittelnden Immobilie legen die Vertragspartner die Dauer des Maklervertrages und der Nachwirkungszeit fest. Letztere bezieht sich darauf, dass ein Interessent sich erst nach Ablauf des Maklervertrages zum Kauf oder zur Miete entscheidet, obgleich er während der Laufzeit auf das Angebot des Maklers aufmerksam wurde. Wenn die Höhe der Vergütung nicht im Vertrag geregelt wird, gelten die ortsüblichen Sätze. Für beide Vertragspartner vorteilhaft ist eine klare vertragliche Vereinbarung hinsichtlich des Betrages der Maklerprovision.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Maklerauftrag können Sie uns gerne telefonisch unter 06132 – 714 93 8 erreichen oder Sie besuchen uns nach Absprache persönlich in einem unserer Ladengeschäfte in der Bahnhofstraße 22 in 55218 Ingelheim oder in der Salzstraße 6 in 55411 Bingen.
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