Wenn Sie ein Grundstück in Bingen, Ingelheim oder Mainz erwerben wollen, ist der Grad der Erschließung des Grundstücks von zentraler Bedeutung. Wir erläutern Ihnen alle Fakten zur Erschließung eines Baugrundstücks.
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Was ist unter der „Erschließung“ zu verstehen?
Der Begriff „Erschließung“ beschreibt die Schaffung von Zugänglichkeit zu einem Grundstück, insbesondere dann, wenn auf diesem Landstück Bauvorhaben geplant sind. Eine Erschließung erfolgt in den meisten Fällen im Zusammenhang mit Neubauten und ist eine grundlegende Voraussetzung, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Wenn Sie also die Absicht haben, ein Haus auf einem Grundstück zu errichten, muss gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) eine Erschließung des Grundstücks erfolgen.
Erschließung kann in zwei Formen erfolgen: öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze und private oder interne Erschließung von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. In beiden Fällen ermöglicht die Erschließung die praktische Nutzung des Grundstücks.
Die öffentliche und private Erschließung eines Grundstücks beinhalten jeweils zwei verschiedene Aspekte. Zum einen gibt es die verkehrstechnische Erschließung, die sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Gehwegen umfasst – kurz gesagt, alles, was erforderlich ist, um das Grundstück erreichbar zu machen. Zum anderen gibt es die technische Erschließung, die die Anbindung des Grundstücks an Versorgungsnetze betrifft.
Die Möglichkeit, ein Grundstück in Bingen, Ingelheim oder Mainz zu erschließen, ergibt sich aus den Vorgaben des Bebauungsplans der betreffenden Gemeinde. Nach erfolgter Erschließung ist das Grundstück bereit für den Bau und Sie können mit den Bauarbeiten beginnen.
Was gehört zu einer Erschließung?
Für die Erschließung eines Grundstücks sind diverse bauliche Schritte notwendig. Im Segment der verkehrsmäßigen Erschließung sind beispielsweise die nachfolgenden Maßnahmen von Bedeutung:
– Errichtung öffentlicher und privater Gehwege sowie Straßen
– Anbindung an öffentliche Plätze, Parkflächen und Grünanlagen
Bei der technischen Erschließung fallen folgende Aufgaben an:
– Anschluss an Energieversorgungsdienste (Strom, Gas, Erdwärme, Fernwärme)
– Einbindung in das Telekommunikationsnetz (Telefon, Internet, Kabelfernsehen)
– Anschluss an Entwässerungssysteme, einschließlich Regenwasserableitung oder öffentliche Versickerungsanlagen
– Integration in die örtliche Trink- und Löschwasserversorgung
– Gegebenenfalls Vermessungsarbeiten und Erstellung von Bodenwertgutachten
Die öffentliche Erschließung fällt in den Verantwortungsbereich der Gemeinde. Als Eigentümer des Grundstücks stellen Sie einen Antrag auf Erschließung bei der Kommune. Die Organisation und Beauftragung der erforderlichen Arbeiten obliegt jedoch der Gemeinde. Nach Erhalt der positiven Rückmeldung auf Ihren Antrag wird die öffentliche Erschließung für Ihr Grundstück sichergestellt.
Welche Gebühren fallen bei der Erschließung an?
Die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks variieren erheblich und werden maßgeblich von den lokalen und regionalen Vorschriften sowie den Preisen beeinflusst, die von den Gemeinden festgelegt werden. Die genaue Position Ihres Grundstücks – ob es sich in einer verkehrsgünstigen Lage befindet oder eher abgelegen ist – wirkt sich ebenfalls auf die Höhe der Erschließungskosten aus. Falls Ihr Grundstück beispielsweise weit entfernt liegt und möglicherweise noch keine Anbindung an das Straßennetz besteht, werden die Erschließungskosten wesentlich höher sein als bei einem Grundstück an einer gut befahrenen Stelle am Ortsrand.
Abhängig von den verschiedenen Faktoren können Sie bei der Erschließung mit folgenden Durchschnittswerten als Größenordnung für die einzelnen Anschlüsse rechnen:
– Stromnetz – zwischen 2.000 und 3.000 Euro
– Wasserversorgung – circa 2.000 bis 5.000 Euro
– Telekommunikationsnetz – circa 1.000 Euro
– Gasnetz – circa 2.000 Euro
Als Alternative zum Gasanschluss kommen auch andere Heizungsalternativen infrage.
Mit diesem Zeitraum müssen Sie für die Erschließung rechnen
Es gestaltet sich schwierig, eine exakte Zeitspanne zu benennen, da beispielsweise die öffentliche Erschließung von vielen Faktoren abhängig ist. Nachdem Sie den Antrag auf Erschließung bei der Gemeinde eingereicht haben, obliegt es der Kommune, die erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich einzuleiten. Verschiedenen Quellen zufolge dauert die Erschließung circa sechs Monate.
Es empfiehlt sich, vorab beim Bauamt nachzufragen, wie lange die voraussichtliche Dauer der öffentlichen Erschließung Ihres Grundstücks sein wird und wann die Bauarbeiten beginnen könnten.
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