Unsere Region – Ortsvorstellung von Gau-Algesheim

Gau-Algesheim – ein charmanter und wachsender Wohnort

Unser Maklerbüro mit Filialen in Ingelheim und Bingen hat das Glück, Immobilien in einer der schönsten und lebenswertesten Regionen des Landes zu vermitteln. Ab sofort möchten wir alten und neuen Kunden die vielen Städte und Gemeinden unserer Region mit ihren Besonderheiten vorstellen. Den Anfang unserer Serie macht Gau-Algesheim.

Die Kleinstadt Gau-Algesheim im Profil

Gau-Algesheim liegt im Landkreis Bingen und ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Nur wenige Kilometer vom Rhein entfernt, nimmt die kleine Stadt mit knapp 7.000 Einwohnern die Rolle eines Grundzentrums für die Region ein.

Die vielseitige, kleine Ortschaft zeichnet sich wie die gesamte rheinhessische Region durch eine gehobene Lebensqualität und einen natürlichen Charme aus. Wo der Rhein, Weinberge und weite Felder aufeinandertreffen, ist der ideale Ort, um die Seele baumeln zu lassen und ein neues Zuhause zu finden.

Charmante Kleinstadt im stetigen Wachstum

Gau-Algesheim ist eine Stadt im Wachstum. Über die letzten Jahre sind einige neue Bau- und Wohngebiete erschlossen worden, die Lust auf eine entspannte Lebensqualität nahe dem Rhein wecken. Nicht nur Erwerbstätige, die in Bingen, Wiesbaden oder Mainz tätig sein, entdecken den Wohncharme kleiner Gemeinden der Region für sich.

Die Kleinstadt ist familienfreundlich und hat viel in den Ausbau der Infrastruktur für junge Eltern investiert. Erst vor Kurzem wurde ein neues Familienzentrum mit Kindergarten eröffnet, auch eine Grundschule und eine Realschule mit einer Schwerpunktschule für Integration gehören zum Stadtgebiet.

Offenes Stadtleben mit vielen Highlights

Der Marktplatz mit seinem Brunnen und dem barocken Rathaus ist das Herzstück von Gau-Algesheim, der gerne als Treffpunkt der Kommunikation genutzt wird. Ansonsten sind Radfahrer bestens in Gau-Algesheim aufgehoben. Im Schloss Ardeck als bekannteste Stadtmarke ist das Rheinhessische Fahrradmuseum untergebracht, wobei das kurmainzische Wasserschloss bereits von außen einen ganz besonderen Charme ausstrahlt.

Viele Rad- und Wanderwege rund um Gau-Algesheim laden Einheimische und Touristen gleichermaßen zu naturnahen Unternehmungen ein. Mehr über die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten der Region lassen sich über die zahlreichen Infotafeln im naturnahen Stadtgebiet kennen lernen.

Traditionelle Veranstaltungen wie das Fest des jungen Weines runden den besonderen Charme der Kleinstadt ab. Viele Gründe also, regelmäßig bei uns nachzuschauen und eine schmuckvolle Immobilie in Gau-Algesheim zu erwerben.

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Mehr Informationen

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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Anhaltender Boom beim Immobilienverkauf – Preisanstieg auch in Mainz, Bingen und Ingelheim

Der seit Jahren anhaltende Preisanstieg bei Immobilien ist ungebrochen. Im Jahr 2021 ermittelten Statistiker beim Hausverkauf die stärksten Preiserhöhungen seit 21 Jahren. Inzwischen steigen die Preise nicht nur in den Metropolen Deutschlands. Städte im näheren Umfeld attraktiver Ballungsgebiete profitieren ebenfalls vom anhaltenden Immobilienboom. So haben sich beispielsweise im Einzugsgebiet von Frankfurt auch in Mainz, Bingen und Ingelheim die Preise beim Immobilienverkauf deutlich erhöht.

Rasante Preiserhöhungen beim Haus- und Wohnungsverkauf im dritten Quartal 2021

Das Statistische Bundesamt hat im dritten Quartal 2021 Preiserhöhungen von durchschnittlich zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum festgestellt. Das war der stärkste Anstieg seit 2000, in dem die Statistiker zum ersten Mal Preisvergleiche beim Haus- oder Wohnungsverkauf ermittelt haben. Der finanzielle Aufwand, um eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, lag im dritten Quartal 2021 um 4,2 Prozent über dem Niveau des zweiten Quartals. Ein Ende des Booms an den Immobilienmärkten ist derzeit nicht absehbar.

Neuer Trend beim Wohnung und Haus kaufen abseits der großen Metropolen

Bisher beschränkte sich der Preisanstieg beim Immobilienverkauf auf die großen Städte in Deutschland. In den Metropolen:

  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Köln
  • München
  • Stuttgart

sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Preise beim Wohnungs- und Hausverkauf im dritten Quartal 2021 um durchschnittlich 14,5 Prozent angezogen. In ländlichen Gebieten mit geringerer Besiedlung zogen die Preise beim Haus und Wohnung kaufen im gleichen Zeitraum sogar um 15,5 Prozent an. Davon profitieren auch die Regionen rund um Mainz, Bingen und Ingelheim mit höheren Preisen beim Immobilienverkauf.

Drastischer Preisanstieg im Zehnjahresvergleich am deutschen Immobilienmarkt

Deutlich wird die Entwicklung der Preise beim Wohnung und Haus kaufen bei einer Betrachtung über zehn Jahre. Insgesamt gesehen haben sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2020 die Preise beim Haus- oder Wohnungsverkauf im Durchschnitt um 65 Prozent verteuert. Drastischer ist die Entwicklung nach Information der Statistiker beim Bauland, das sich im gleichen Zeitraum um 102 Prozent verteuert hat. Dagegen legte die Inflationsrate in diesem Zeitraum um 14 Prozent zu. Auch im abgelaufenen Jahr lag die Preisentwicklung beim Haus- oder Wohnungsverkauf deutlich über der Rate der Geldentwertung.

Süddeutschland beim Haus oder Wohnung kaufen im Vorteil

Höhere Preise an den Immobilienmärkten werden besonders in Süddeutschland verzeichnet. Diese Aussage des Immobilienvermittlers Dr. Klein gilt besonders für die Stadt München, in der sich die Lage inzwischen zugespitzt hat. Im dritten Quartal 2021 lag der berechnete Durchschnittspreis beim Wohnung kaufen bei 8.704 Euro pro Quadratmeter. Das waren 912 Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Beim Hausverkauf lagen die Preise etwas mehr als elf Prozent über dem Vorjahr.

In Frankfurt sind die Immobilienpreise um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Allerdings sind die Preise beim Wohnung kaufen im Durchschnitt mit 4.586 Euro pro Quadratmeter fast um die Hälfte günstiger im Vergleich zu München. Das bedeutet gute Aussichten in Bezug auf die Immobilienpreisentwicklung in den Regionen Mainz, Bingen und Ingelheim.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Steuern sparen mit Anlageimmobilien! So gelingt die Ersparnis

Nicht jede Steuerersparnis durch Immobilienbesitz ist jedem geläufig.

Der Kapitalanleger tut gut daran, sich dauerhaft von einem versierten Steuerberater helfen und beraten zu lassen. Der ist schon von Berufs wegen über Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem aktuellen Stand. Das kann für den Kapitalanleger bares Geld bedeuten, wie das folgende Beispiel zeigt.

Der Staat hilft in vielfältiger Weise bei der Schaffung von Wohnungs- und Immobilieneigentum

Das gilt sowohl für Kapitalanleger als auch für diejenigen, die ihr Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst nutzen. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, zinsgünstige Immobiliendarlehen bis hin zu Fördergelder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW bieten eine große Vielfalt zum Steuern sparen. In solchen Fällen reduziert sich das steuerpflichtige Einkommen und damit auch die tatsächliche Steuerlast. Der Immobilienbesitzer zahlt im Endeffekt weniger Steuern, als er ansonsten ohne den Besitz zahlen müsste. Auf seinem Konto hat das die Auswirkung einer Mehreinnahme.

Das Thema sind die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung einer Immobilie als Kapitalanlage

Bei diesem Beispiel betragen sie für ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien kalenderjährlich 60.000 EUR. Durch die Gründung einer GmbH als Kapitalgesellschaft kann der bisherige Privatvermieter mit Geschick und Können 10.000 EUR und mehr an Steuerlast sparen. Eine GmbH zahlt normalerweise rund 30 Prozent für Körperschafts- und für Gewerbesteuer sowie für Solidaritätszuschlag. Das ergibt bei einer Jahresmieteinnahme von 60.000 EUR etwa 18.000 EUR. Ohne die Gewerbesteuer verbleibt lediglich rund die Hälfte, also reichlich 15 Prozent. Das ergibt eine Steuerlast von 9.000 EUR bis 10.000 EUR. Es geht jetzt darum, die GmbH so zu gestalten, dass sie nicht gewerbesteuerpflichtig wird. Das gelingt dadurch, dass sie sich auf die reine Immobilienverwaltung beschränkt, also ohne jede weitere gewerbliche Aktivität. Zu denen gehört unter anderem die Vermietung von Betriebsvorrichtungen wie zum Beispiel Kran- oder Lastenaufzugsanlagen. Um das hinzubekommen, ist die Gemeinschaftsarbeit von Rechtsanwalt und Steuerberater gefragt.

Dieser Steuerersparnis müssen die entstehenden Ausgaben gegenübergestellt werden

Das sind Einmalausgaben in Höhe von etwa 1.000 EUR für die Gründung der GmbH. Während die Steuerersparnis über Jahre hinweg so unverändert bestehen bleibt, entfallen die Gründungskosten ab dem zweiten Geschäftsjahr. Eine ebenfalls einmalige Ausgabe ist die von der GmbH zu zahlende Grunderwerbssteuer für die Eigentumsübertragung, die Grundbuchumschreibung sowie die Beurkundungskosten beim Notar. Auch das anzulegende Stammkapital mit der Mindestsumme von 12.500 EUR ist ein einmaliger Aufwand. Laufende Kosten hingegen sind diejenigen zur jährlichen Erstellung von Handels- und von Steuerbilanz. Sie belaufen sich erfahrungsgemäß auf einen mittleren vierstelligen Eurobetrag. Eine solche „Vermietungs-GmbH“ rentiert sich unter diesen Gesichtspunkten auf jeden Fall, aber auch erst für Immobilien mit mehreren Mietparteien und einer dementsprechend hohen Mieteinnahme.

Ausschüttungen der GmbH müssen versteuert werden

Wenn die GmbH ihre Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet, muss diese Dividendenausschüttung versteuert werden. Im Vergleich zu einer privat vermieteten Wohnimmobilie ergibt sich trotzdem noch eine Ersparnis von bis zu 10 Prozentpunkten. Ebenfalls versteuert werden müssen sämtliche Gewinne aus dem Immobilienverkauf durch die GmbH. Diese Steuerlast lässt sich ihrerseits wiederum durch die Re-Investition in neue Immobilien neutralisieren. Die Gewinne aus dem Verkauf werden mit den Anschaffungskosten gegeneinander aufgerechnet. Dazu wird eine Re-Investitionsrücklage nach § 6b Einkommensteuergesetz gebildet, die fachsprachliche „6b-Rücklage“.

Doch bis es soweit ist, wird zunächst einmal Jahr für Jahr die Steuerersparnis der Vermietungs-GmbH, wie es heißt, „eingestrichen“.

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Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt die Teilungserklärung lesen!

Das Eigentumsverhältnis an einem freistehenden Haus, an einem Doppel- oder an einem Reihenhaus ist, mit geteiltem Grundstück eindeutig. Die Immobilie samt Grundstück und dem draufstehenden Haus gehört ein und derselben Person. Wenn es sich um ein Gebäude, das nach Wohnungseigentümergesetz geteilt ist, dann ist die Situation eine Andere.

Teilungserklärung regelt Rechte und Pflichten in der Eigentumswohnanlage

Mit der einzelnen Eigentumswohnung als dem Sondereigentum wird auch ein Miteigentumsanteil an dem Grundstück begründet, das zu dem Gebäude gehört. Rechtsgrundlage für die Eigentumswohnung als dem Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus oder in einer Wohnanlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG ) aus dem Jahre 1951.

Nach § 8 WEG „kann der Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist.“ Das klingt bürokratisch und kompliziert, ist jedoch in der praktischen Anwendung absolut schlüssig.

Nach § 2 WEG wird das Wohnungseigentum entweder durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG, oder eben durch die Teilung nach § 8 WEG begründet.

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung

Vergleichbar mit einem Grundstückskaufvertrag muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden. Das Erstellen des Dokumentes gehört beim Neubau zum Zuständigkeitsbereich des Bauträgers. Für die Bestandsimmobilie übernimmt diese Aufgabe der Hauseigentümer oder dessen Beauftragter, der die vorhandenen Mietwohnungen in einzelne Eigentumswohnungen mit entsprechenden Miteigentumsanteilen an Grundstück und Gebäude umwandelt. Für diesen Prozess ist ein Notar zwingend erforderlich.

In der Teilungserklärung werden sämtliche zu jeder einzelnen Wohnung gehörenden Räume samt Geschosslage im Gebäude aufgeführt. Hinzu kommen alle anderen Räumlichkeiten und Gemeinschaftsflächen wie Flure, Treppenhäuser, Kellerräume, Garagen und Freiflächen.

Im Grunde genommen wird das gesamte Objekt lückenlos erfasst und um das Gemeinschaftseigentum mit zum Beispiel Fenstern, Türen, Auf-, Ab- und Zugängen, Balkonen sowie Terrassen ergänzt.

Ein zweiter Abschnitt der Teilungserklärung ist die Gemeinschaftsordnung. Wie das Wort formuliert, wird hier die Ordnung der Eigentümergemeinschaft näher geregelt. Sie ist mit der Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus vergleichbar, allerdings in Teilbereichen deutlich detaillierter. Diese Miteigentümerordnung enthält Details zum rechtlichen und tatsächlichen Miteinander der Wohnungseigentümer innerhalb der Eigentümerversammlung sowie im Verhältnis zur Hausverwaltung. Nutzungsrechte beziehungsweise Nutzungsverbote von Sonder- und von Gemeinschaftseigentum sind hier ebenso festgelegt wie Stimmrecht und Abstimmungen in der Eigentümerversammlung.

Einschränkende Auswirkung von Sondernutzungsrechten

Grundsätzlich können alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräume in gleichem Maße nutzen. Eventuelle Einschränkungen als Sondernutzungsrecht sind in der Gemeinschaftsordnung geregelt. Notwendigkeiten dazu ergeben sich beispielsweise bei der Nutzung von Gartenflächen, von Pkw-Stellflächen wie Garage und Carport, oder bei einer Nutzung des Dachbodens. Der Kaufinteressent sollte den Inhalt der Teilungserklärung genau kennen, bevor er den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung unterschreibt.

Teilungserklärung muss in allen Einzelheiten stimmen

Was an und für sich selbstverständlich ist, das sollte dennoch ganz genau geprüft werden. Die Teilungserklärung muss inhaltlich stimmen und vor allem beim Neubau mit den Bauplänen korrespondieren. Änderungen sowie Ergänzungen der Teilungserklärung müssen auch notariell beglaubigt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Beseitigung von Irrtümern oder von Fehlern ist sowohl zeit- als auch kostenaufwändig. Im Zweifelsfall kann der betroffene beziehungsweise benachteiligte Eigentümer vor Gericht klagen. Teilungserklärungen für größere Wohnanlagen umfassen mit Zeichnungen, Aufmaßen, Texten und Berechnungen oftmals mehrere Dutzend Seiten. Sie zu lesen, buchstäblich zu studieren sollte nicht müßig, sondern ein Muss sein.

Als Resümee bleibt festzustellen

dass nur, oder besser gesagt erst die genaue Kenntnis der Teilungserklärung Aufschluss darüber gibt, wie das zukünftige Zuhause aussieht, und wie es sich darin mit den Nachbarn leben lässt. Das Sondereigentum an der eigenen Wohnung ist dabei natürlich ausschlaggebend. Nicht vernachlässigt werden darf die Gemeinschaftsordnung, auch Miteigentümerordnung genannt. Sie gibt einen lebensnahen Einblick, in welchen Angelegenheiten die Nachbarn mitreden dürfen – und das dann natürlich auch tun.

Lassen Sie sich bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung die Protokolle, der vergangenen drei Eigentümerversammlungen zeigen. Hier können Sie oftmals schnell erkennen welches Klima in der Eigentümergemeinschaft herrsch.

Viele, einstimmig oder mehrheitlich angenommene Beschlüsse sind prinzipiell ein positives Indiz für eine gute Hausgemeinschaft.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Eigentumswohnung Kaufen und Verkaufen können Sie sich gerne auch persönlich mit uns in Verbindung setzen.

Rufen Sie uns dazu gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Grundbegriffe in einer WEG: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrecht

Grundlegende Begriffe in einer WEG

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu erwerben, sollte sich im Voraus gründlich mit einigen wichtigen Begriffen auseinandersetzen.

In erster Linie geht es hier um das Sondereigentum, das Gemeinschaftseigentum und das Sondernutzungsrecht.

Diese sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert. Zum Sondereigentum gehört die Wohnung sowie alles, was dem einzelnen Eigentümer laut dem Kaufvertrag gehört. Das kann ein Keller, eine Garage oder ein Stellplatz in einer Tiefgarage sein. Was genau zum Sondereigentum eines Mitglieds der WEG gehört, ist verbindlich in der aktuellen notariell beglaubigten Teilungserklärung beschrieben. Neben dem Sondereigentum ist jeder Wohnungsinhaber mit einem festen Anteil an dem Gemeinschaftseigentum beteiligt. Er kann laut Teilungserklärung auch ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums haben.

Wissenswertes über das Sondereigentum und das Sondernutzungsrecht

Über sein Sondereigentum darf der Besitzer einer Wohnung in der Wohnanlage frei verfügen. Er darf entscheiden, ob er diese selbst bewohnt, vermietet oder verpachtet. Er hat auch das Recht, seine Wohnung nicht zum Wohnen, sondern zum Beispiel gewerblich zu nutzen. Außer der bei der Nutzung hat jeder Wohnungsinhaber freie Hand, diese umzubauen und zu gestalten. Böden, Decken und Wände, Innentüren und Inneneinrichtung darf er nach eigenem Ermessen gestalten.

Grenzenlos ist die Umgestaltung der eigenen Wohnung allerdings nicht. So darf er nur die Innenseite der Wohnungstür frei gestalten, die Außenseite darf er hingegen nicht verändern. Dieses gilt genauso für die Fenster. Bei Bedarf darf der Wohnungsinhaber die Fenster erneuern lassen, allerdings nur nach einer Abstimmung und Genehmigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Jegliche Veränderungen oder Umbauten, die das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum von anderen Mitgliedern betreffen, sind nur nach extra Genehmigung vorzunehmen.

Beim Sondernutzungsrecht handelt es sich um einen Teil des Gemeinschaftseigentums, das nur von einem oder von einigen der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt wird. In der Regel sind die Kosten für dieses Teil durch alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen. Die Sondernutzungsrechte werden in der Teilungserklärung festgehalten.

Warum sind Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu beachten?

Die Hintergründe für die strenge Trennung zwischen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht sind leicht nachvollziehbar. Veränderungen, Erneuerungen, Reparaturen oder Modernisierungen sind mit Kosten verbunden. Je nachdem um wessen Eigentum es dabei geht, sind diese entweder vom einzelnen Eigentümer, oder von der Gemeinschaft zu tragen. Will ein Eigentümer seine Fenster erneuern lassen, muss er zuerst die Genehmigung der WEG beantragen, die Kosten aber selbst übernehmen. Muss hingegen ein Teil des Gemeinschaftseigentums erneuert werden, sind die Kosten von den Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat, ist gesetzlich geregelt, und zwar nach § 16 Abs. 2 WEG. Daher ist die Unterscheidung Problem Sonder- und Gemeinschaftseigentum sehr wichtig.

Das Sondereigentum gehört nur einem, das Gemeinschaftseigentum hingegen allen Eigentümern. Was Sondereigentum ist, steht in der Teilungserklärung. Kein Sondereigentum sind zum Beispiel die tragenden Teile des Gebäudes, das Treppenhaus, das Dach und die Fenster, die Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch.

Ausnahmeregelungen für Teile des Sondereigentums

Wohnungstüren, Fenster und Balkone als Teile des Sondereigentums sind anders zu betrachten als der ganze Innenraum einer Wohnung. Deren Innenseiten sind Sondereigentum und dürfen vom Inhaber frei gestaltet werden. Die Außenseiten der Fenster sind hingegen als Gemeinschaftseigentum zu betrachten und dürfen nicht vom Inhaber gestaltet werden. Die Erklärung dafür ist naheliegend: Nach außen müssen diese gleich aussehen. Terrassen sind auch kein klassisches Sondereigentum. Aus diesem Grund muss für die zur Wohnung gehörende Terrasse ein Sondernutzungsrecht beantragt werden. Das kann ebenfalls für Teile eines Gartens gelten, insbesondere, wenn dieser nicht für alle Miteigentümer erreichbar ist.

Ausnahmeregelungen für Teile des Gemeinschaftseigentums

Bei einigen besonderen Teilen des Gemeinschaftseigentums sind spezielle Lösungen möglich. Dazu zählen zum Beispiel die Stellplätze in Tiefgaragen oder in überdachten Parkeinrichtungen (Parkhäusern). Diese können als Sondereigentum eingerichtet werden, wofür die einzelnen Stellplätze kenntlich gemacht und im Grundbuch beziehungsweise in der Teilungserklärung eingetragen werden. Stellplätze auf einem offenen Grundstück können nicht als Sondereigentum eingetragen werden, möglich ist nur das Eintragen von Sondernutzungsrechten.

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Die Vorfälligkeitsentschädigung bei dem Verkauf von Häusern und Wohnungen!

Zu welchem Zeitpunkt fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

In diesem Artikel geben wir Ihnen ein paar Tipps und Informationen, auf die Sie achten sollten. Außerdem erfahren Sie, wie eine solche Entschädigung vermieden werden kann.  

Höhe und Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung 

Sie haben vor Ihr Haus zu verkaufen?

Haben aber noch einen über mehrere Jahre laufenden Festzins-Kredit auf dieser Immobilie? Nun, bei einem Verkauf haben Sie die Möglichkeit diesen Kreditvertrag vorzeitig zu beenden. Da Sie ein „berechtigtes Interesse“ daran haben die Immobilie zu verkaufen kann die Bank nicht auf eine Erfüllung des Vertrages bestehen. Dennoch hat sie das Recht, den ihr entstandenen Schaden durch die Kündigung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung geltend zu machen. Aus diesem Grund sollten Eigentümer immer prüfen, ob eine solche Entschädigung anfallen könnte und wenn ja, in welcher Höhe.

Was ist eine Vollfälligkeitsentschädigung? – Zinsschaden der Bank 

Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Kreditnehmers seines Darlehens entgehen der Bank bereits fest eingeplante Gewinne durch Zinseinnahmen. Dies wird auch Margenschaden genannt. Zudem kann sie das vorzeitig zurückgezahlte Geld nur zu niedrigen Zinsen wieder neu anlegen. In der Regel hat sich die Bank selbst langfristig finanziert. Es entsteht ein sogenannter Refinanzierungsschaden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung soll genau in solch einem Fall den entstandenen Schaden auffangen und ersetzen.

Allerdings ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, den entstanden Zinsschaden transparent und nachvollziehbar zu erklären und zu begründen. Es muss belegt werden, dass der aktuelle Zinssatz, über den damals im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz liegt. Dies ist entscheidend für das Ersatzgeschäft der Bank. Meistens kommen hierfür Hypothekenpfandbriefe zum Einsatz. Der Schaden wird dann aus der Differenz des ursprünglichen Zinses aus dem Darlehensvertrag und den Pfandzins berechnet. Auch eine Neuausleihe kann als Ersatzgeschäft in Frage kommen. Zum Beispiel, wenn die Bank einen neuen Kredit vergeben oder eine Umschuldung vorgenommen hat. So muss die Berechnung des Ausfallschadens dem Zins aus dem Neugeschäft gegenübergestellt werden. Dann kann nicht auf den Pfandzins der Hypothek verweisen werden.

Wie hoch ist nun eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf? 

Der anfallende Zinsschaden ist der Hauptbestandteil einer Vorfälligkeitsentschädigung. Eine solche Entschädigung könnte die Bank wie folgt berechnen:

Zum einen durch einen Aktiv-Aktiv-Vergleich. Dabei behauptet das Kreditinstitut, dass ein Ersatzdarlehen abgeschlossen wurde, allerdings zu schlechteren Konditionen. Dann ergibt sich der Zinsschaden aus der Gegenüberstellung des alten und des neuen Darlehens.

Zum anderen durch einen Aktiv-Passiv-Vergleich. Das bedeutet, dass die Bank sagt, dass sie das Geld nicht weiterverleihen sondern es stattdessen im Kapitalmarkt anlegen wird. Wie bereits erwähnt sind dies in den meisten Fällen Hypothekenpfandbriefe. Hier ergibt sich der Zinsschaden ebenfalls aus der Gegenüberstellung des Nominalzinses aus dem Kreditvertrag und dem Hypothekenpfandbriefzins.

In den meisten Fällen wählen die Banken die zweite Methode. Dabei fällt der entstandene Schaden in der Regel höher aus. Sollte der Kreditnehmer nach einer vorzeitigen Beendigung seines Kreditvertrages einen neuen Kredit bei diesem Institut abschließen, so muss die erste Methode gewählt werden. Auch eine Bearbeitungsgebühr für die Berechnung des Zinsschadens kann von der Bank verlangt werden.

Ist es möglich, bei einer falschen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, Einspruch zu erheben? 

Laien können nicht immer nachvollziehen ob eine Bank, die ihr zustehende Entschädigung korrekt berechnet hat oder nicht. Die Verbraucherzentrale vermeldet in drei von zehn Fällen eine zu hohe Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Aus diesem Grund lohnt es sich diese nochmals zu überprüfen. Mögliche Ansprüche auf einen Einspruch verjähren nach drei Jahren.

Doch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Immobilienverkauf vermeidbar? 

Sollten Sie Ihr Haus verkaufen wollen und zugleich ein neues kaufen, so sollten Sie Ihren bereits bestehenden Kreditvertrag nicht kündigen. Sinnvoller ist es, das neue Haus als Pfandobjekt bzw. Sicherheit zu hinterlegen. Das Kreditinstitut wird dem sogenannten „Objekttausch“ aber nur zustimmen, wenn die Immobilie, die getauscht wird genauso wertstabil ist. Der Vertrag darf durch das neue Haus nicht gefährdet werden.

Sollte dies nicht gewährleistet sein, so besteht die Möglichkeit das der neue Eigentümer des alten Hauses den Kreditvertrag übernimmt. Dafür muss die Bonität des neuen Besitzers allerdings von der Bank abgesegnet werden (Schuldnertausch).

Sollte also ein Objekt- bzw. Schuldentausch vorgenommen worden sein, so fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Einzig und allein eine Bearbeitungsgebühr wird hierfür berechnet.

Unser Tipp für Sie: 

Sofern Ihr bestehender Kreditvertrag bereits über eine Laufzeit von zehn Jahren bedient wurde, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Dafür beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.

Sollte also der Hausverkauf aufgrund einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgeschoben werden? 

Sollten bei Ihnen 10 000€ oder eventuell sogar mehr an Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, so wäre es in der Tat sinnvoll, zweimal über den Hausverkauf zu diesen Bedingungen nachzudenken. Mit der vorzeitigen Kreditablösung müssen aber auch keine weiteren Zinsen bezahlt werden. Dies sollte mit einberechnet werden. Ein neuer Kredit lässt sich zudem künftig zu niedrigeren Zinsen abschließen.

Die entscheidende Frage, die Sie sich stellen müssen ist aber doch letzten Endes: Wird das Haus wirklich noch benötigt und wie hoch ist der aktuelle Marktwert bzw. was wäre der Erlös bei einem erfolgreichen Verkauf?? 

Hierbei lohnt es sich eine Hausbewertung durch einen Experten als Entscheidungsgrundlage einzuholen.

Gerne erstellen wir für Sie eine kostenfreie und unverbindliche Marktwertermittlung Ihrer Immobilie.

Rufen Sie jetzt unter 06132 – 714 93 83 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Bewertungstermin!

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