Übergabe von Haus oder Wohnung – das ist zu beachten!

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist geglückt, beispielsweise mit tatkräftiger Unterstützung durch Hochdrei Immobilien? Dann steht einer baldigen Übergabe von Haus oder Wohnung nichts im Wege. Hierbei geht es jedoch um mehr als die einfache Aushändigung aller Schlüssel. Formal und praktisch sollten Sie einige Dinge bei der Immobilienübergabe beachten, die wir in diesem Artikel kompakt für Sie zusammengestellt haben.

Wann hat die Übergabe überhaupt stattzufinden?

Die Schlüsselübergabe sollte nach unserer Erfahrung erst erfolgen, wenn der komplette Kaufpreis der Immobilie an Sie gezahlt wurde. Unter Umständen kann hiervon abgewichen werden, beispielsweise bei einem Verkauf innerhalb der Familie oder bei einem freundschaftlichen Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Diese Ausnahme ist allerdings dringend vertraglich festzuhalten.

In der Praxis findet die Schlüsselübergabe ein bis zwei Monate nach der Beurkundung des Eigentümerwechsels statt. Schließlich gehören einige Formalitäten dazu, um eine verlässliche Immobilienfinanzierung abzuschließen und das Geld an Sie zu transferieren. Auch der Käuferseite dürfte dieser Umstand bekannt sein, so dass Sie keinen spontanen Übergabewunsch fürchten müssen.

Das Übergabeprotokoll als wichtigstes Dokument

Am Tag der Übergabe dürften Sie gemeinsam mit dem zukünftigen Eigentümer ein ausführliches Übergabeprotokoll erstellen. Dieses ist abschließend von beiden Seiten zu unterschreiben. Das Dokument belegt, dass sich beide Seiten über den Zustand der Immobilie im Klaren sind und Mängel offen kommuniziert wurden.

Diese sollten natürlich nicht erst im Moment der Übergabe angesprochen werden. Bereits bei der ersten Besichtigung sind potenzielle Käufer auf Mängel und Schwächen der Immobilie hinzuweisen. Dies hemmt nicht die Verkaufsabsicht, je nach Alter und Zustand von Haus oder Wohnung wird ohnehin mit Mängeln gerechnet.

Im Protokoll finden Sie außerdem ausreichend Gelegenheit, weitere Formalitäten und Sonderregelungen der Übergabe festzuhalten. Gemeint ist beispielsweise die Überlassung einzelner Möbel oder der Einbauküche, die Anzahl der auszuhändigenden Schlüssel und ähnliches. Wir raten Ihnen, mit einem Muster oder einer Vorlage für das Übergabeprotokoll zu arbeiten. Dies stellt Hochdrei Immobilien seinen Kunden selbstverständlich zur Verfügung.

Wissenswertes zur sensiblen Zwischenphase

Zwischen der Beurkundung des Verkaufes und der Übergabe der Immobilie können Sie einige unangenehme Überraschungen erwarten. Beispielsweise sind viele Immobilien im Moment des Verkaufes noch nicht leer und der Eigentümer zieht erst in den Folgewochen aus. Oder es wird sich auf eine Durchführung bestimmter Renovierungsarbeiten bis zur Übergabe verständigt.

In all diesen Fällen kann es zu Mängeln und Schäden kommen, die im Moment der Besichtigung und Unterschrift des Kaufvertrags noch nicht vorlagen. Tritt ein solcher Mangel ein, ist der zukünftige Eigentümer hierüber unverzüglich zu informieren. Für die Schadensbeseitigung hat selbstverständlich der aktuelle Eigentümer noch aufzukommen.

Umso wichtiger ist, den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes in allen Details festzuhalten. Nur so lässt sich eindeutig belegen, was als Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufes vorlag und vermeintlich vom bisherigen Eigentümer verschwiegen wurde. Neben der reinen Schriftform sind detaillierte Fotografien oder sogar Videos ratsam.

Was sollte konkret übergeben werden?

Wie sich die Immobilienübergabe konkret gestaltet, hängt von der Art der Immobilie und ihrer technischen Ausstattung ab. Zu den wichtigsten Details, die zu einer Übergabe von Haus oder Wohnung gehören, zählen:

– Schlüssel mit Dokumentation von Verwendungszweck und Anzahl

– Dokumentation aller Zählerstände der Immobilie

– alle relevanten Dokumente rundum die Immobilie selbst

– Bedienungsanleitung für technische Geräte, z. B. in der Einbauküche

– Details von der Mülltonne bis zu Ersatzplatten für die Terrasse

Viele Eigentümer übersehen, wie viele kleine und große Dinge zur Immobilie gehören und hier verbleiben sollen. Auch aus diesem Grund ist der Immobilienverkauf in Ruhe und mit einem ausreichenden, zeitlichen Vorlauf anzugehen. Unter Zeitdruck werden einige Details und leider auch Mängel an der Immobilie übersehen. Dies führt im Nachhinein zu Diskussionen und im Extremfall zu einer Nichtigkeit des Kaufvertrags.

Lohnt die Unterstützung durch einen professionellen Immobilienmakler?

Ähnlich wie bei der Vermarktung der Immobilie und der Sichtung potenzieller Kandidaten ist die Übergabe mit einigen Details und Hürden verbunden. Um diese sicher und erfolgreich zu meistern, können wir als erfahrener Immobilienmakler gerne weiterhelfen. Für uns endet die Betreuung unserer Kunden nicht mit der erfolgreichen Unterschrift des Kaufvertrags.

Sollten Sie bis zur Übergabe unsere Hilfe benötigen, sprechen Sie uns in jeder Phase an. Wir setzen gerne ein verlässliches Übergabeprotokoll auf und bereiten dieses im Rahmen unseres Full-Service so optimal wie möglich vor. Hierdurch genießen Sie selbst eine echte Entlastung, zudem geben Sie dem zukünftigen Eigentümer zusätzliche Sicherheit und Vertrauen.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf

Unsere Region: Ortsvorstellung von Bingen- Bingerbrück – Historischer Stadtteil direkt am Rhein

In unserer Artikelserie über Städte und Gemeinden der Region von Hochdrei Immobilien stellen wir Ihnen heute Bingen-Bingerbrück vor. Der unmittelbar am Rhein und der Nahe gelegene Stadtteil wurde im Jahr 1969 eingemeindet und gehört zu einer der beliebten Wohnlagen der Region. Nicht nur die Nähe zu Rhein und Binger Wald macht diesen Ortsteil zu einem gefragten Wohngebiet.

Wissenswertes zu Bingen-Bingerbrück

Circa 3.300 Einwohner sind aktuell in Bingerbrück zu Hause. Die geografische Lage des Ortsteils ist markant, da sie einen Übergang vom Rhein mit vielen Hundert Metern Ufer hin zum Vorläufer des Hunsrück bildet. Von Bingerbrück aus lassen sich viele ausgeschilderte Wanderungen starten, so dass der Ortsteil von Bingen am Rhein auch touristisch an Bedeutung gewonnen hat.

Die Verbindung zum Stadtgebiet von Bingen am Rhein ist durch zwei Brücken gegeben. Die Drususbrücke weist hierbei eine große Historie auf und ist ein Namensgeber des heutigen Ortsteils von Bingen. Sie gilt als älteste original erhaltene Steinbrücke des Mittelalters in der Bundesrepublik. Namensgeber ist der römische Feldherr Drusus, die Bezeichnung wird allerdings erst seit dem 19. Jahrhundert verwendet.

Einblicke in Infrastruktur und Stadtleben

Nicht erst seit der Eingemeindung zu Bingen am Rhein entwickelt sich Bingerbrück stetig weiter. Heute verfügt der kleine Ortsteil über eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur, die Wohnen und Leben in Bingerbrück für Familien, Senioren und weitere Personengruppen reizvoll macht. Ein Heimatverein trägt zur Fortführung der Kultur und Pflege des Stadtteils bei.

Zum Bild des Stadtteils gehören eine Grundschule und zwei Kindergärten, eine Apotheke, mehrere Ärzte sowie klassische Geschäfte des Einzelhandels. Auch das Vereinsleben wird intensiv betrieben und bietet vom Sport über Gesangsvereine bis zur Fastnacht genügend Möglichkeiten sind am Ortsleben zu beteiligen. An Kultur und Technik interessierte Besucher des Ortsteils sollten das alte Stellwerk Bot besuchen.

Für Einheimische und Touristen gleichermaßen hervorzuheben ist das Natur-Erlebnisbad auf der Elisenhöhe, sowie der „Park am Mäuseturm“ direkt am Rheinufer gelegen. Im größten Park der Stadt können Familien entspannen oder auf dem Skateplatz, Beachvolleyball- oder den Basketballfeldern Sport treiben oder auf den zahlreichen Freiflächen picknicken. Zusammen mit der Nähe zum Binger Wald und dem Rheinufer bietet Bingerbrück somit zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten, die zur Naherholung beitragen.

Die Immobiliensituation in Bingerbrück

Bingen-Bingerbrück bietet in vielerlei Hinsicht Argumente, die Käufer oder Mieter auf der Suche nach einer Immobilie ansprechen. Die Ruhe eines kleinen Stadtteils verbindet sich mit einer gut ausgebauten Infrastruktur und einem großen Angebot, die Freizeit sportlich oder naturnah zu gestalten. Entsprechend groß ist das Interesse an Immobilien in diesem Stadtteil, genauso wie in weiten Teilen von Bingen am Rhein.

Hochdrei Immobilien kann Ihnen immer wieder Immobilien zum Kauf oder zur Miete in diesem beliebten und lebenswerten Stadtteil präsentieren. Gerne erklären wir Ihnen persönlich oder durch unsere weiteren Artikel, was andere Stadtteile von Bingen am Rhein auszeichnet. Machen auch Sie die Region Rheinhessen zu Ihrem neuen Zuhause.

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Unsere Region: Ortsvorstellung von Ingelheim-Mitte – Das rundum erneuerte Herzstück der Kleinstadt

Bei unserer Vorstellung von Städten und Gemeinden unserer Region machen wir heute mit Ingelheim-Mitte weiter. Das Zentrum von Ingelheim am Rhein hat seit der Jahrtausendwende einen großen Umbruch erlebt und präsentiert sich als modernes Zentrum zwischen Shopping und Kultur. Auch für Käufer und Mieter bietet Ingelheim-Mitte seine Reize und lädt bei aller Tradition der Stadt zu einem zeitgemäßen Lebensgefühl ein.

Vielfalt und Moderne der „Neuen Mitte“

Tradition und historischer Charme sind dem Zentrum von Ingelheim am Rhein bis heute erhalten geblieben. Während sehenswerte Bauten wie der Selztaldom oder die Burg Windeck in äußeren Stadtbezirken zu finden sind, hat sich das Gesicht von Ingelheim-Mitte über die letzten 20 Jahre grundlegend geändert. So weit, dass wie bei anderen Städten Deutschlands die Bezeichnung „Neue Mitte“ zurecht gewählt wurde.

Das neue Herz der Stadt wurde 2011 eröffnet und präsentiert sich als modernes Quartier zwischen Handel und Dienstleistungen. Viele namhafte Markenhändler wie Müller, Görtz, C&A oder Rewe konnten als Mieter für das großflächig angelegte Quartier gewonnen werden. Zwischen den Geschäften lassen sich breite Gassen und offene Flächen mit Springbrunnen und kleinen Naturflächen finden. Touristen und Einwohner der gesamten Region steuern Ingelheim-Mitte als Ausflugsziel an, um zwischen Shopping und Genießen einen abwechslungsreichen Tag zu verbringen.

Dank „kING“ ein Ort der Kultur

Während Kulturbetriebe in vielen Teilen Deutschlands schließen oder von erheblichen Einsparungen betroffen sind, geht Ingelheim einen anderen Weg. Seit 2017 ist mit dem Kultur- und Kongresszentrum „kING“ eine weitere Besonderheit ins Zentrum der großen, kreisangehörigen Stadt gekommen. Das von kubistischer Architektur geprägte Gebäude verfügt durch seine Bauweise durch eine unvergleichliche Akustik und bietet den idealen Rahmen für Theater und diverse Musikveranstaltungen.

Auch Kabarett, Tanz, Varieté und viele weitere Genres aus Kunst und Kultur lassen sich regelmäßig im Programm des „kING“ entdecken. Wer selbst privat oder geschäftlich Veranstaltungen plant, kann aktiv Kontakt zum Betreiber aufnehmen. So lassen sich mit ausreichend Vorlaufzeit selbst einzelne Räumlichkeiten buchen und passend zur gewünschten Nutzung mieten.

Kaufen und Mieten in Ingelheim-Mitte

Bei allen Neuerungen lädt Ingelheim-Mitte weiterhin zu einem kleinen und gemütlichen Alltagserlebnis nahe von Rheinhessen ein. Von der Neuen Mitte sind es nur wenige Fußschritte entfernt, um in den alten, kleinen Gassen der alten Mitte zu stehen oder Sehenswürdigkeiten wie das Heidesheimer Tor oder das Kaiserpfalz Museum zu besuchen. Mit Schule, Hort und Kindertagesstätte kommen vor allem Familien als Anwohner der Mitte auf ihre Kosten.

Durch den Wandel von Ingelheim-Mitte und die umfassende Modernisierung des Stadtbildes ist auch die Nachfrage an Eigentum oder Mietflächen gestiegen. Was gewerbliche Mieter betraf, war ein Großteil der verfügbaren Flächen in kürzester Zeit vergeben. Private Interessenten benötigen etwas Glück, um im zentral gelegenen Stadtteil eine Wohnimmobilie zu finden. Ausgeschlossen ist dies aber nicht, wie Sie selbst mit den gelegentlichen Angeboten bei uns herausfinden werden.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Welche Schritte überwacht der Notar nach der Beurkundung?

Immobilienverkauf – Zahlungsabwicklung

Nach der Einigung über den Verkauf von Immobilien gilt es, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere bei der Zahlungsabwicklung. 

Damit beide Parteien maximale Sicherheit erfahren, greifen die gesetzlichen Regelungen. Die Bedingungen werden im Kaufvertrag festgehalten, unter anderem, dass dem Verkäufer das Eigentum am Grundstück erst übertragen wird, wenn er die komplette Kaufpreissumme erhalten hat und der Käufer die Zahlung erst leistet, wenn gewährleistet ist, dass dieser bei der Entrichtung von Kaufpreis sowie der Grunderwerbsteuer das Eigentum erwirbt. 

Fälligkeit des Kaufpreises

Zum Schutz des Käufers erfolgt die Fälligkeit des Kaufpreises nach der Erfüllung aller Voraussetzungen. Die Überwachung zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Bedingungen obliegt dem Notar, Dabei geht es unter anderem um die Bescheinigung der Gemeinde zum Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht, das Vorliegen aller Unterlagen zur Löschung von Belastungen im Grundbuch, sofern diese von Käufer nicht übernommen werden sowie den Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. 

Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht

Die Gemeinde hat rechtlich ein Vorverkaufsrecht. Davon wird selten Gebrauch gemacht. Zur Absicherung der Formalitäten holt der Notar eine Verzichtserklärung ein.

Löschungsunterlag

Löschungsunterlagen werden benötigt, wenn der Käufer die Grundbuchbelastungen nicht übernimmt, beispielsweise bestehende Grundschulden. Der Verkäufer kann das Darlehen zurückzahlen oder das Grundpfandrecht auf andere Immobilien übertragen. 

Auflassungsvormerkung

Die Vormerkung, zusammen mit dem definitiven Kaufvertrag, dient als Sperrvermerk im Grundbuch zum Schutz des Käufers, um einen weiteren Verkauf auszuschließen. Weitere Interessenten können der Eintragung entnehmen, dass die Immobilie verkauft ist. 

Vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist

Nach der Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Aufforderung zur Zahlung an den Käufer. In der Regel ist im notariell beglaubigten Kaufvertrag eine Frist von zwei Wochen vereinbart. 

Änderungen im Grundbuch

Nach erfolgter Zahlung wird die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst. 

Zahlungsvarianten

Der Kaufpreis wird üblicherweise als Einmalzahlung bezahlt. Denkbar sind auch Raten- oder Rentenzahlung. Bei der Ratenzahlung kann es zu Problemen bezüglich Bestimmung des Zeitpunktes der Immobilienübergabe kommen. Die Rentenzahlung basiert auf einer monatlichen Zahlung bis zum Ableben des Verkäufers. 

Die Immobilienmakler der Hochdrei Immobilien in Mainz, Bingen und Ingelheim unterstützen Sie bei der für Sie richtigen Wahl zur Finanzierung. 

Bankdarlehen

Wird der Kauf einer Immobilie durch ein Darlehen der Bank finanziert, überweist der Käufer die eigenen Mittel direkt an den Verkäufer oder auf das Notaranderkonto. Nach Vorliegen des Nachweises der Auflassungsvormerkung sowie der Grundschuldbestellungsurkunde und der Zahlungsaufforderung erfolgt die Überweisung des Darlehens von der Bank. 

Direktzahlung / Notaranderkonto

Die Entscheidung, ob die Zahlung direkt an den Käufer oder auf das Notaranderkonto erfolgt, ergibt sich aus der sachlichen Notwendigkeit. 

Eine Direktzahlung wird durch eine Bankbürgschaft seitens des Käufers abgesichert. 

Das Notaranderkonto, lautend auf den Namen des Notars, bietet beiden Parteien die Absicherung beim Leistungsaustausch. Der Betrag wird durch den Käufer vorerst auf dieses Konto überwiesen. Damit wird vermieden, dass eine Partei den Verpflichtungen nicht nachkommt. 

Lassen Sie sich von Hochdrei Immobilien in Mainz, Bingen und Ingelheim für eine sichere Zahlungsabwicklung beraten. 

Vorhandenes Immobiliendarlehen beim Verkäufer

Die Relevanz besteht in der Ablösung oder einer Übernahme durch den Käufer. Der Gläubiger des Darlehens erteilt dem Notar eine Löschungsbewilligung, welche erst nach dem Zahlungseingang zum Tragen kommt. Falls der Darlehensgeber einem Wechsel des Darlehnsnehmers zustimmt, besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch den Käufer. Damit verringert sich die Zahlungsverpflichtung des Käufers um den ausstehenden Kreditbetrag. 

Übergabe von Immobilien

Oft besteht aus verschiedenen Gründen das Interesse an einem frühzeitigen Einzug. Eine Einigung bezüglich der Übergabe vor der Kaufpreiszahlung sollte im Kaufvertrag festgehalten werden. Grundsätzlich ist von einer Übergabe vor der vollständigen Bezahlung abzuraten. 

Zwangsvollstreckungsklausel

Notariell beglaubigte Kaufverträge enthalten eine Zwangsvollstreckungsklausel. Diese tritt ohne vorgängiges Klageverfahren in Kraft, wenn die Zahlung des Käufers ausbleibt. 

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Unsere Region: Ortsvorstellung von Bingen- Sponsheim – Wohnen zwischen idyllischem Dorf und Gewerbe

Bei unserer Vorstellung lebenswerter Städte und Gemeinden im Umkreis von Hochdrei Immobilien stellen wir heute Bingen-Sponsheim vor. Der Ortsteil von Bingen am Rhein schafft einen attraktiven Brückenschlag zwischen dem gemütlichen Wohngefühl eines rheinhessischen Dorfes mit den modernen Annehmlichkeiten eines Industrie- und Gewerbestandortes.

Grundinformationen zum Bingener Stadtteil Sponsheim

Sponsheim liegt im Süden des Binger Stadtkerns, nur unweit vom Zentrum der rheinischen Stadt entfernt. Eingemeindet wurde Sponsheim im Jahr 1972, zur damaligen Zeit mit gut 650 Einwohnern. Über die Jahrzehnte ist der Stadtteil stetig gewachsen und heute die Heimat von mehr als 1.600 Bingerinnen und Bingern. Durch die Nähe zur Binger Innenstadt und der guten Verkehrsanbindung mit dem Autobahndreieck Nahetal und den Autobahnen A61 und A60 verzeichnet Sponsheim wie viele Stadtteile von Bingen ein wachsendes Wohninteresse.

Historisches rund um den Stadtteil

Die Wurzeln von Sponsheim reichen weit in die Historie zurück. Ausgrabungen im Ortsgebiet deuten auf eine Besiedelung in der Vorzeit hin, auch die Römer siedelten hier. Nahe der Römischen Straße gelegen, soll eine prachtvolle Villa Rustica im heutigen Ortsgebiet von Sponsheim gestanden haben.

Urkundlich wurde Sponsheim erstmals im Jahr 754 erwähnt. Lange Zeit eigenständig, kam es Mitte des 19. Jahrhunderts zu einer vollständigen Zerstörung des Dorfes bei einem verheerenden Brand. Spuren dieses historischen Ereignisses lassen sich heute zum Glück nicht mehr in Sponsheim entdecken. Dies ist einer modernen und einladenden Wohnkultur gewichen, die dank der Nähe zur Bingener Innenstadt eine umfassende Infrastruktur mit sich bringt.

Wohnen und Leben in Bingen-Sponsheim

Bingen-Sponsheim hat ohne Zweifel einen dörflichen Charme. In den kleinen Straßen und Gassen des Ortsteils geht es beschaulich zu. Viele Bewohner finden hier die Ruhe und Entspannung, die sie sich von einem traditionellen Dorfleben als echtem Rückzugsort von der Hektik großer Städte wie Mainz oder Wiesbaden wünschen.

Zum anderen unterliegt das Ortsgebiet seit wenigen Jahrzehnten einem schleichenden Wandeln. Fernab des Ortskerns siedeln zunehmend mehr Industrie- und Gewerbebetriebe an. Das Flair des Dorfes ist hierbei größtenteils erhalten geblieben, wobei parallel eine Vielzahl von Erwerbsmöglichkeiten im direkten Umfeld von Sponsheim entstanden sind.

Zu den Einrichtungen des Ortsteils gehört eine Kindertagesstätte sowie die katholische Filialkirche St. Georg. Die Grundschule Dietersheim unterhält eine Außenstelle für den Nachwuchs von Sponsheim. Tief verankert in der Dorfkultur ist außerdem das Vereinsleben. Neben Musik und Sport gilt dies auch für die Fastnacht, die in vielen Gemeinden und Ortsteilen der Region teilweise seit Generationen eigenständig besteht.

Mit Hochdrei Immobilien Bingen-Sponsheim entdecken

Neben weiteren Stadtteilen von Bingen am Rhein, Ingelheim oder Mainz präsentiert sich die rheinhessische Region als einladende und vielfältige Wohnregion. Wir von Hochdrei Immobilien bringen Ihnen gerne Immobilien in diesen und weiteren Gemeinden näher. Stöbern Sie durch unsere aktuellen Immobilienangebote, um Häuser oder Wohnungen in Bingen-Sponsheim und weiteren Ortsteilen zu entdecken. Vielleicht ist das passende Objekt für Sie dabei!

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Der vollmachtlose Vertreter beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder kaufen will, hat unter Umständen keine Möglichkeit, bei der notariellen Beurkundung persönlich zu erscheinen. Sei man gerade aus privaten Gründen verhindert (Urlaub) oder vielleicht zu einer Geschäftsreise im Ausland, so scheint der Notartermin manchmal eine schier unlösbare Aufgabe. 

Aber es gibt eine Lösung:

Sowohl ein Verkäufer als auch ein Käufer können zum Notar einen vollmachtlosen Vertreter entsenden. Das muss aber nicht nur nicht deshalb geschehen, weil eine der Parteien verhindert ist. Auch bei bundesweiten oder internationalen Immobiliengeschäften kann die Abwicklung mit einem vollmachtlosen Vertreter den gesamten Prozess erleichtern. Ein Käufer oder Verkäufer erspart sich dadurch Zeit. Er muss nicht extra eine längere Anreise für den Notartermin in Kauf nehmen. 

Wer trägt das Risiko? 

Was in der Theorie plausibel klingt, kann in der praktischen Ausführung durchaus mit Fallstricken versehen sein. Letztendlich ist es der vollmachtlose Vertreter, der ein Risiko eingeht. Wenn die Partei, für die er beim Notar erschienen ist, sich nachträglich gegen den Kauf oder Verkauf der Immobilie entscheidet, haftet der vollmachtlose Vertreter gemäß § 179 BGB. Das kann sich sowohl auf die Erfüllung des Vertrags als auch auf Schadensersatz für die andere Partei beziehen.

Allerdings hat der vollmachtlose Vertreter wiederum einen Anspruch darauf, dass er von seinem Auftraggeber die ihm aufgebürdeten Kosten erstattet bekommt. Diese Haftung ist mit einer Einschränkung versehen. Der Auftraggeber muss für seinen vollmachtlosen Vertreter nur dann haften, wenn er auf eine Genehmigung vertrauen durfte, die der BGH mit Urteil vom 9. 11. 2012 beschrieben hat (Az.: V ZR 182/11).

Aufwendungen auf eigene Gefahr 

Bei dem vor dem BGH verhandelten Beispiel hatte ein Investor die Absicht, Truppenunterkünfte zu einem Gesamtpreis von 75,5 Millionen Euro zu errichten. Der Investor wurde bei der Beurkundung des Kaufvertrags durch eine vollmachtlose Person vertreten. Nach der Beurkundung verweigerte der Investor die Genehmigung des Vertrags.

Daraufhin musste der Vertreter ohne Vollmacht die Notarkosten in Höhe von 60.000 Euro bezahlen. Er verlangte von seinem Auftraggeber die Erstattung der Kosten, da aus seiner Sicht kein triftiger Grund vorlag, der die Ablehnung des Kaufvertrags gerechtfertigt hätte.

Nach Auffassung des Gerichts hat jede Partei grundsätzlich bis zum Vertragsabschluss das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das ergibt sich, so die Richter des BGH, aus der Formvorschrift des § 311b BGB. Dieses Recht entspricht der Privatautonomie der Vertragspartner. Werden allerdings Aufwendungen in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht, so geschieht das „grundsätzlich auf eigene Gefahr.“

Keine Schadensersatzansprüche ohne schwerwiegende Gründe

Nicht nur das Fehlen schwerwiegender Gründe verhindert Schadensersatzansprüche. Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses spielt auch die absichtliche Treuepflichtverletzung eines Vertragspartners eine Rolle. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Partei gar nicht wirklich die Absicht hat, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen. Fehlende triftige Gründe für die Verweigerung der Beurkundung führen noch nicht zur Haftung, denn das würde zu einem „indirekten Zwang“ zum Vertragsabschluss führen. Es muss demnach zusätzlich eine erkennbare Verletzung der Treupflicht vorliegen. Zu seiner eigenen Sicherheit sollte der vollmachtlose Vertreter sich schriftlich bestätigen lassen, dass sein Auftraggeber entstehende Kosten übernimmt, wenn er eine Wohnung oder ein Haus verkauft.

Prinzipiell gilt:

Der Kaufvertrag ist erst mit den Unterschriften beider Parteien wirksam. Die sogenannte Nachgenehmigung wird von dem, zuerst beurkundenden Notar in die Wege geleitet.

Sobald der Vertrag bei einem Notar von Käufer oder Verkäufer und vollmachtlosem Vertreter unterzeichnet wurde, wird dieser zu einem Notar der Gegenpartei zur Nachgenehmigung geschickt.

Erst mit dieser zweiten Unterschrift wird der Kaufvertrag vollends wirksam!

Abschließend ist zu sagen:

Die Abwicklung eines notariellen Kaufvertrages mit einem vollmachtlosen Vertreter kann durchaus Sinn machen.

Sofern sich beide Parteien über Kauf und Verkauf zu 100% einig sind, steht der Abwicklung solcher Geschäfte, bei denen beide Parteien zeitlich eher unflexibel sind oder über den Globus verstreut leben, nichts entgegen.

Vorsicht aber bei zwielichtigen Personen und Geschäften die einen unseriösen Gesamteindruck vermitteln. Hier ist besondere Vorsicht als vollmachtloser Vertreter gegeben. Für Käufer und Verkäufer ergibt sich die Erfüllungspflicht Ihrer Übergabe- und Zahlungsvereinbarungen ausschließlich nach wirksamem Zustandekommen des Vertrags!

In der Vergangenheit haben wir schon viele Immobiliengeschäfte unter Hinzuziehung eines vollmachtlosen Vertreters abgewickelt.

Es ist ein sehr praktisches Instrument und hat nach eingehender Interessenprüfung beider Parteien nur Vorteile.

Wenn Sie aktuell überlegen sollten eine Immobilie in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung zu verkaufen und sich sicher sein möchten, dass der Vertrag rechtswirksam und professionell abgewickelt wird, dann sind wir der richtige Ansprechpartner.

Rufen Sie uns unter 06132 – 714 93 83 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Beratungstermin!

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