Immobilie geerbt? So verkaufen Sie Ihr Mehrfamilienhaus erfolgreich aus dem Nachlass

Nach dem Tod eines geliebten Menschen kommt der Tag, an dem das Erbe aufgeteilt wird. Immobilien stehen hierbei oft im Mittelpunkt. 

Auch im Raum Mainz, Ingelheim und Wiesbaden wechseln jedes Jahr viele Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser durch eine Erbschaft den Eigentümer.

Aber: Nicht immer passt das geerbte Haus zur Vermögensstrategie des Erben. 

In so einem Fall sollten die Erben das Mehrfamilienhaus oder Zinshaus zum Verkauf anbieten. Der Immobilienmakler Felix Hoffmann, Geschäftsführer von Hochdrei Immobilien aus Ingelheim und Experte für Immobilien Investments und die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, erklärt Ihnen, worauf Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie achten sollten.

1. Vor dem Verkauf: Achten Sie auf eine sachkundige Einschätzung Ihrer Immobilie.

Wer eine geerbte Immobilie zum Kauf anbieten möchte, sollte sich in die Lage des Käufers versetzen. Getreu dem Motto »Der Fisch muss dem Köder schmecken, nicht dem Angler!« ist es erforderlich, dass der Verkaufspreis marktüblich ist und gleichzeitig zu den Interessen des Investors passt. Der Käufer einer Immobilie ist üblicherweise auf der Suche nach einer Kapitalanlage. Um sein Vermögen zu vermehren, hat der Anleger die Möglichkeit zwischen Anlageformen wie Wertpapieren, Schiffsbeteiligungen oder Unternehmensbeteiligungen zu wählen. Eine Immobilie als Kapitalanlage muss daher mit diesen Anlageformen konkurrenzfähig sein. Auf diese Weise wird das Interesse des Kapitalanlegers geweckt. Schließlich erwartet der Käufer eine seinem Risiko angemessene Rendite. Immobilienmakler Felix Hoffmann aus Ingelheim weiß: »Ist das Risiko für den Käufer hoch und erscheint die Rendite für ihn zu gering, wird sich kaum ein Kapitalanleger auf einen Ankauf einlassen. Den Erben muss klar sein, dass der Verkaufspreis eine marktgerechte Einschätzung erfordert.« Diese Bewertung führt am besten ein sachverständiger Immobilienmakler durch. Felix Hoffmann hat im Großraum Mainz, Wiesbaden, Ingelheim und Bingen langjährige und kompetente Erfahrung in dem Ankauf und der Veräußerung von Mehrfamilienhäusern.
Neben der Einschätzung der Rendite, muss die Immobilie vom Makler auch im Vergleich mit ähnlichen Objekten beurteilt werden. Ein Blick in die Gutachterdatenbank mit professionellen Begutachtungen eines ortskundigen Maklers liefert erste Anhaltspunkte für einen realistischen Verkaufspreis. Die Preisfindung gemeinsam mit einem fachkundigen Immobilienmakler wie Felix Hoffmann ist das A und O für einen erfolgreichen Verkauf der geerbten Immobilie. Setzen Sie den Preis zu hoch an, wird sie zum Ladenhüter. Verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie bares Geld. Auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie das geerbte Mehrfamilienhaus oder das Wohn- und Geschäftshaus verkaufen möchten, ist ein sachverständiger und ortskundiger Makler vorteilhaft. Der Experte von Hochdrei Immobilien begleitet den Verkauf Ihres Wohn- und Geschäftshauses oder Ihrem Mietshaus gern mit dem erforderlichen Sachverstand. Vertrauen Sie der Erfahrung des Teams um Geschäftsführer Felix Hoffmann.

2. Wie beurteilt ein Kapitalanleger ein Renditeobjekt?

Potentielle Kaufinteressenten für das Mehrfamilienhaus benötigen Informationen. Sie möchten wissen, wie hoch die jährliche Rendite durch Mieteinnahmen sein kann. Auch die Wertentwicklung der Immobilie muss dem Interessenten glaubhaft dargelegt werden. »Der Interessent wird zum Käufer, wenn er erkennt, dass der Kaufpreis der Immobilie günstig ist und sein Kaufrisiko gering. Als Verkäufer haben Sie die Aufgabe den Kaufinteressenten diese Informationen übersichtlich aufzubereiten«, sagt Makler Felix Hoffmann. Haben Sie einen Immobilienmakler an Ihrer Seite, unterstützt Sie dieser bei der Zusammenstellung der Informationen, der Verkaufsunterlagen und auch bei der Durchführung der Gespräche mit potentiellen Interessenten. Investoren blicken in der Regel auf einige Kaufmerkmale. Gerade wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, gibt es einige relevante Informationen, die Sie kennen sollten. Der Immobilienexperte für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern bei Hochdrei Immobilien hat Ihnen die wichtigsten Kaufmerkmale zusammengestellt.

a) Die Rendite durch Mieteinnahmen

Betrachtet man eine Immobilie als Renditeobjekt, kann eine Immobilie auf zwei Arten Gewinne erzielen. Zum einen durch die laufende Miete, die sogenannten Mieteinnahmen und zum anderen durch den Gewinn im Fall eines Weiterverkaufs.
Die laufende Rendite ist für den potentiellen Käufer vor allem interessant, wenn die mit dem Objekt verbundenen Mieteinnahmen höher sind, als die laufenden Belastungen. Zu den Belastungen zählen die Unterhalts- und Instandhaltungskosten für die Immobilie. Aber auch die Raten- bzw. Zinszahlungen für die Finanzierung des Kaufpreises durch den Investor. Erben müssen deshalb darauf achten, dass das Wohn- und Geschäftshaus vor dem Verkauf komplett vermietet ist. Bestehen Rechtsstreitigkeiten mit Mietern, oder haben Sie unzuträgliche Mieter in Ihrem geerbten Mietshaus, sollten Sie diese vor dem Verkauf klären. »Ein Kapitalanleger wird ein Wohn- und Geschäftshaus in Mainz, Wiesbaden oder Ingelheim nicht kaufen, wenn noch Rechtsstreitigkeiten mit einem Mieter existieren«, sagt Immobilienmakler Felix Hoffmann. Auch ein schwebendes Verfahren wegen einer unerlaubten Nutzung ist eine Verkaufsbremse. Das Risiko im Rechtsstreit mit der jeweiligen Partei zu verlieren ist den Käufern in der Regel zu groß. Dasselbe gilt für sanierungsbedürftige Objekte. Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein die Immobile zunächst auf eigene Kosten zu sanieren, um für das sanierte Mehrfamilienhaus einen angemessenen Preis zu erzielen.

b) Die Rendite durch Weiterverkauf

Nicht jeder Investor schaut auf eine laufende Rendite. Auch die Investition in eine Immobilie mit dem Ziel sie eines Tages gewinnbringend weiterzuverkaufen ist ein Kaufmerkmal. Gerade Bauträger und Bauunternehmer suchen nach sanierungsbedürftigen Immobilien, mit dem Ziel diese zu modernisieren. Anschließend winkt eine ordentliche Rendite bei der Veräußerung an einen Kapitalanleger. Ist das geerbte Mehrfamilienhaus in Mainz oder Wiesbaden sanierungsbedürftig, müssen die Erben entscheiden, ob sie das Objekt selbst renovieren oder unsaniert an einen Investor verkaufen. Der Verkaufserlös eines nicht sanierten Objektes wird natürlich deutlich geringer sein. Der Immobilienmakler von Hochdrei Immobilien kann Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Der geschulte Blick eines Sachverständigen erkennt das Potential einer Immobilie. »Gerade in so einer Situation, wenn Sie ein offensichtlich sanierungsbedürftiges Haus geerbt haben, können Sie durch die Einschaltung eines professionellen Maklers Geld sparen«, rät Experte Felix Hoffmann. Ein klares Konzept gemeinsam mit einem Immobilienmakler erarbeitet, positioniert die Immobilie am Markt. Sie erweitern dadurch den Radius für potentielle Käufer und erhöhen die Chance auf einen dem Wert angemessenen Verkauf.

c) Bonus: Steuervorteile für den Käufer

Steuerliche Aspekte spielen auch für viele Kapitalanleger eine wichtige Rolle. Der Gebäudewert einer Mietimmobilie kann vom Käufer abgeschrieben werden. Eventuelle Verluste kann der Investor steuerlich geltend machen. Hält der Investor die Immobilie zehn Jahre lang im Eigentum, darf er sie sogar steuerfrei verkaufen und braucht keine Spekulationssteuer abzuführen. Der Ingelheimer Immobilienmakler Felix Hoffmann weiß: »Obwohl die Steuervorteile relevant sind, spielen sie beim Verkauf eine sekundäre Rolle. Im Vordergrund steht für den Kapitalanleger stets die Rendite vor Steuern.« Der professionelle Immobilienmakler kennt diese Aspekte aus seinen alltäglichen Gesprächen mit Kunden und Geschäftspartner und kann entsprechende Maßnahmen bei der Akquise des Objektes berücksichtigen.

3. Die Immobilie als Kapitalanlage. Wie bemisst man den Wert?

Die Bewertung einer Immobilie ob Wohn- und Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus oder Zinshaus, erfolgt nach klaren Richtlinien. Die Schätzung zum Verkehrswert einer Immobilie allein ist dabei nicht zielführend. Je nach Interesse des Investors (Stichwort »Kaufmerkmal«) ist der Ertragswert bzw. der Vergleichswert der geerbten Immobilie entscheidend. Beim Ertragswertverfahren wird ermittelt, wie viel Ertrag die Mieteinnahmen des Objektes erwirtschaften. Das ist der sogenannte Jahresrohertrag. Davon werden die jährlichen Kosten für die Bewirtschaftung des Objektes abgezogen. Dazu zählen Betriebskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis (Mietrückstände). Auch der Bodenwert und die zu erwartende Restnutzungsdauer fließen beim Ertragswertverfahren in die Bewertung mit ein.

Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse sowie auf eigenen Marktrecherchen eines ortsansässigen Maklers. Kriterien sind neben der Lage des Objektes (Stadtteil, Infrastruktur, Einwohner, Lärm), dessen Größe sowie die bauliche Substanz und die Ausstattung des Hauses. Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien in ähnlicher Lage bilden beim Vergleichswertverfahren also den Maßstab für den zu erzielenden Verkaufspreis. 

Der Makler Felix Hoffmann rät: »Die Wertermittlung für vermietete Mehrfamilienhäuser ist eine komplexe Angelegenheit. Ohne sachverständige Unterstützung zum Beispiel durch einen Immobilienmakler kommt der Laie kaum zum Ziel.« Der Makler von Hochdrei Immobilien aus Ingelheim verfügt über fundierte Sachkenntnis und kennt den Markt in und um Wiesbaden, Mainz, Ingelheim und Bingen sehr genau. Nutzen Sie die kompetente Expertise des Immobilienmaklers Felix Hoffmann für die Wertermittlung Ihrer geerbten Immobilie. Der Spezialist für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern im Raum Mainz und Wiesbaden unterstützt Sie sachkundig bei der Bewertung Ihres Objektes.

4. Warum Sie lieber einen Makler für den Verkauf Ihrer Immobilie engagieren.

Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese nun verkaufen sind Sie gut beraten, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Die Vorteile liegen auf der Hand: »Ein professioneller Makler kennt den Immobilienmarkt vor Ort und kann den Wert des zu veräußernden Objektes exakt einschätzen«, sagt Felix Hoffmann. Zudem besitzt ein Makler die notwendigen Kontakte zu potentiellen Käufern.

Kapitalanleger haben ein bestimmtes Suchprofil in das die Anforderungen der Immobilie genau passen müssen. Dieses Suchprofil wird bevorzugt bei Maklern hinterlegt. Findet der Immobilienmakler ein ansprechendes Objekt informiert er den Kapitalanleger über das zum Verkauf stehende Haus. Ein sachkundiger Immobilienmakler versteht sich zudem als professioneller Dienstleister, der neben der Bewertung des Objektes auch die notwendigen Verkaufsunterlagen erstellt und die Verkaufsgespräche souverän und zielführend durchführt. Nicht jeder Interessent ist auch ein guter Käufer. Viele Teilnehmer einer Besichtigung kommen einfach nur aus Neugier, sind unentschlossen, ob sie das Objekt kaufen sollen oder verfügen gar nicht über die notwendigen Mittel die Summe für den Kaufpreis aufzubringen. Hier gilt es schon im Vorfeld die Spreu vom Weizen zu trennen, damit einem erfolgreichen Verkauf des Objektes nichts im Wege steht. Hochdrei Immobilien, der Spezialist für den Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern, Mehrfamilienhäusern aus Ingelheim, übernimmt diese Dienstleistung gerne für Sie.

Erben, die ein Mehrfamilienhaus in Eigenregie verkaufen, also auf einen Makler verzichten, veräußern ihre Immobilie fast immer unter dem Wert. Warum ist das so? »Ein Laie inseriert sein Objekt blind in der Hoffnung einen Interessenten zu finden«, so Felix Hoffmann. »Dabei unterschätzt er die Dynamik des Marktes. Wird ein Objekt über einen längeren Zeitraum angeboten und vielleicht auch der Preis noch nach unten korrigiert sprechen wir in Fachkreisen davon, dass das Objekt gestreut wird.« Ein Supergau für den erfolgreichen Verkauf der Immobilie. Der Makler hingegen weiß welchen Wert das Objekt besitzt. Er hat Zugriff auf Vergleichsmöglichkeiten und kann auch die zu erwartende Rendite sowie Einschätzungen zur Sanierung deutlich genauer kalkulieren. »Eine Immobilie muss sich so darstellen, dass ein Kapitalanleger sofort beurteilen kann, um was für eine Immobilie es sich handelt, worin die Vorteile gerade dieser Immobilie liegen und warum es für ihn sinnvoll sein kann, sich für diese Immobilie zu interessieren«, sagt Felix Hoffmann , der als Experte schon viele Verkäufe im Raum Mainz und Wiesbaden begleitet hat. So findet das Objekt den Käufer den es verdient und alle Seiten sind zufrieden. Die Erben, die einen guten Preis für ihre Immobilie erzielen und der Käufer, der ein passendes Objekt für sein Portfolio erwirbt.

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Was ist Nießbrauch? Rechte am Eigentum übertragen und trotzdem selbst bewohnen?

Der Nießbrauch ist als Nutzungsrecht das Recht zur Benutzung von fremdem Eigentum. Bei dem Wort Nießbrauch handelt es sich um eine Lehnübersetzung des lateinischen Wortes ususfructus, zu Deutsch Fruchtgenuss beziehungsweise Nutznießung.

Nach § 100 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches „sind Nutzungen die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie diejenigen Vorteile, die ein Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt“. Eine weitverbreitete Form ist der Nießbrauch als das Recht zur Wohnraumnutzung. Damit ist nicht nur das Benutzen selbst, also das darin wohnen verbunden, sondern auch der sich aus der Nutzung ergebende Mehrwert.

Eigentumsübertragung mit Nießbrauch

Der typische Fall im Alltag ist die Eigentumsübertragung an der von mehreren Generationen bewohnten Immobilie. Die Eltern als Bauherren und bisherige Eigentümer übertragen schon frühzeitig das Eigentum an dem Mehrfamilienhaus auf ihre Kinder. Per Nießbrauch behalten sie das Recht dazu, eine Wohnetage bis an ihr Lebensende nutzen zu können. Das ist von allen Beteiligten so gewollt. Der Beschenkte, also die Nachgeneration, wird neuer Eigentümer der gesamten Immobilie. Der Schenkende hingegen behält das uneingeschränkte Verfügungsrecht als rechtliche Verfügungsgewalt über den vom Nießbrauch erfassten Wohnraum. Der originäre Umfang des Eigentums teilt sich auf in das sogenannte bloße Eigentum der Beschenkten sowie in das wirtschaftliche Eigentum des Nießbrauchers. Das hat rechtliche Auswirkungen dahingehend, dass der Nießbrauch notariell beurkundet und als Last in die Abteilung II des Grundbuches für die Immobilie eingetragen wird. Damit ist der Nießbrauch rechtlich ebenso abgesichert wie das Eigentum an der Immobilie selbst.

Nießbrauch deutlich weitergehender als Wohnrecht

Rechtsgrundlage für das Wohnrecht, auch Wohnungsrecht genannt, ist § 1093 BGB. Danach „kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen“. Wie das Wort Wohnrecht ausdrückt, ist damit ausschließlich das Recht zum Wohnen gemeint. Nießbrauch jedoch bedeutet mit dem Fruchtgenuss deutlich mehr. Der Nießbraucher kann den betreffenden Wohnraum selbst nutzen, ihn aber beispielsweise auch vermieten. Der Mieterlös steht ihm zu und ist eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung. Das kann beispielsweise dann eintreten, wenn der Nießbraucher gesundheitsbedingt dauerhaft im Altersheim lebt. Das zeitlich unbegrenzte Nießbrauchrecht bleibt erhalten, sodass der Nießbraucher über die weitere Nutzung entscheiden kann. Umgekehrt ist er nach wie vor für alle Nutzungspflichten verantwortlich. Ein Wohnrecht erübrigt sich in dem Moment, in dem der betreffende Wohnraum von dem Berechtigten nicht mehr bewohnt wird.

Nießbrauch als gern gesehene vorweggenommene Erbfolge

Mit der Eigentumsübertragung und dem gleichzeitigen Nießbrauch zugunsten der bisherigen Eigentümer werden steuerliche sowie wirtschaftliche Vorteile für die Nachgeneration bezweckt. Eine später möglicherweise fällig werdende Erbschaftssteuer ist mit der Eigentumsübertragung zu Lebzeiten hinfällig. Die Bonität der neuen Eigentümer einer wenig oder unbelasteten Immobilie steigt deutlich, sie sind auf Anhieb kreditwürdiger. Im familiären Innenverhältnis ändert sich nichts. Jedem bleibt das, was er hat. Bei noch bestehenden Lasten wie einem Immobiliendarlehen kann entschieden werden, ob diese Last auf den neuen Eigentümer übergeht oder beim Nießbraucher verbleibt. Gegenüber dem Kreditinstitut „haftet die Immobilie als Ganzes“. Hier wird nicht in Eigentümer und Nießbraucher getrennt.

Rechte & Pflichten im Nießbrauchvertrag regeln

In dem Nießbrauchvertrag lässt sich alles ganz individuell regeln, was nicht gegen geltendes Recht verstößt. Dazu gehören Rechte und Pflichten, Einschränkungen sowie Eventualitäten in Bezug auf den Nießbrauch. Der Begriff Nutzung oder Nutznießung ist deutlich weitergehender als die Benutzung. Der Nießbraucher kann mit der Nutznießung buchstäblich viel anfangen. Das muss jedoch nicht immer im Interesse des jeweiligen Immobilieneigentümers sein. Der kann mittlerweile von Kindern auf Enkel gewechselt haben, wohingegen der Nießbraucher immer noch dieselbe Person ist. Was einmal im Vertrag steht und im Grundbuch eingetragen ist, das kann nur einvernehmlich, das heißt mit Zustimmung von Eigentümer und Nießbraucher geändert werden.

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Der notarielle Kaufvertrag einer Wohnung oder eines Hauses: Was steht in dieser Urkunde?

In einem Immobilienkaufvertrag stehen alle wichtigen Details zum Kauf. Der Verkaufspreis ist nur eines davon. Daher ist die Ausgestaltung des Vertrags recht bedeutsam.

Ein guter Immobilienmakler spricht den Kaufvertragsentwurf bereits vor der Beurkundung mit Käufer und Verkäufer durch und erläutert beiden beteiligten Parteien die wichtigsten Punkte.

Bedeutung der Inhalte eines Kaufvertrags für die Immobilie

Der Kaufvertrag für die Immobilie ist die Basis für den Verkauf. Er schützt Verkäufer und Käufer vor Risiken. Sonstige Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrags haben keinen juristischen Bestand. Experten für solche Verträge sind Immobilienmakler. Eine Rechtsverbindung entsteht mit der Unterzeichnung des Vertrages der notariell beglaubigt werden muss. Solche Verträge sind oft sehr umfangreich, sie können 30 Seiten und mehr umfassen. Die Beurkundung durch einen erfahrenen Notar ist zwingend und in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei entstehen Notarkosten und Kosten für den Eintrag ins Grundbuch.

Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar

Der Notar ist ein neutraler Mittler und organisiert den Eigentumsübergang, den er durch seine Beurkundung auch juristisch absichert. Die beiden Vertragsparteien erhalten zunächst vom Notar einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Es lassen sich daher im Vorfeld Änderungen vereinbaren, wenn diese dem geltenden Rechtsrahmen entsprechen. Der Notar handelt für beide Parteien. Er liest beim Notartermin alle Vereinbarungen vor, eventuelle Unklarheiten lassen sich nun beseitigen. Die beiden Parteien sollten wissen, dass mit diesem Termin Gebühren entstehen, auch wenn der Kauf nicht zustande kommt. Bei einer Absage des Termins muss diejenige Partei, die abgesagt hat, die Kosten übernehmen. Es empfiehlt sich daher, den Notartermin erst nach Vorlage eines handfesten Kaufvertrags und bei wirklichem Interesse beider Seiten an der Transaktion zu vereinbaren.

Vertragsinhalte des Kaufvertrages

  • Namen und Anschriften beider Vertragsparteien
  • Anschrift und Lage der Immobilie
  • Grundbuchbezirk
  • Wohnungs- oder Grundbuchblatt-Nummer
  • Angaben zum Grundbesitzer
  • Nebengelass
  • Einrichtung und Ausstattung bei Übergabe
  • Grundschulden und Pfandrechte
  • Kaufpreis und Zahlungstermin
  • Art der Auszahlung (Notaranderkonto oder Direktzahlung) 
  • Datum des wirtschaftlichen Übergangs und der Übergabe der Immobilie
  • Gewährleistungsregelungen wie ein Rücktrittrecht bei verstecken Mängeln
  • Verzugszinsenregelung
  • Zusatzvereinbarungen wie Renovierungen

Kaufvertrag als Standardvertrag

Der Vertrag ist zwar oft recht umfangreich und natürlich sehr bedeutsam für den Käufer und den Verkäufer, aber er entspricht geltenden Standards und rechtlichen Grundsätzen. Beauftragte Immobilienmakler kümmern sich um die Vorlage so eines Vertrages und senden sie den Parteien und dem Notar zur Einsicht und Überprüfung zu. Beachtenswerte Besonderheiten sind beispielsweise der Verkauf einer Einbauküche, überlassenes Inventar oder ein Renovierungsbedarf, der den Preis senkt.

Zusätzliche oder abweichend Inhalte beim Kaufvertrag für eine Wohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird der Erwerber Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Er erhält einen Eigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, das beispielsweise den Garten und Bereiche des Kellers und Dachbodens umfasst. Diese Besonderheiten müssen in den Kaufvertrag. Viele Dinge ähneln denen im Kaufvertrag für ein Haus, so die Größe und die Lage der Wohnung. Statt der Bezeichnung des Grundstücks gibt es eine Wohnungsnummer, besondere und abweichende Vereinbarungen betreffen:

  • Sondereigentum: Keller, Dachboden, Garage, Stellplätze
  • Nutzungsrechte für das Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechte für Rasenflächen, Abstell- oder Parkplätze
  • Gemeinschaftsordnung wie die Kostenregelungen für Instandsetzungen, Wasser- und Stromgebühren
  • Rücklagen für den Miteigentumsanteil (dient Instandhaltungen, Renovierungen und Investitionen)
  • Anzahlung für eine im Bau befindliche Immobilie

Als Ihre Experten für den Verkauf von Wohnimmobilien kümmern wir uns innerhalb der Vermarktung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses im Kreis Mainz-Bingen und Umgebung natürlich auch um die Erstellung eines rechtssicheren Immobilienkaufvertrages bei einem vertrauensvollen und engagierten Notariat.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie ihren individuellen Beratungstermin: 06132 – 714 93 83

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Wann wird der Kaufpreis für ein Haus gezahlt?

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In diesem Beitrag möchten wir die Frage klären, wann eigentlich die Zahlung des Kaufpreises einer Immobilie durch den Käufer fällig wird und im Umkehrschluss, wann der Verkäufer sein Geld erhält.

Diese Frage wird uns bei fast jeder Vertragsanbahnung gestellt. Bevor wir mit einem Verkäufer alle Daten durchgehen, erklären wir daher grundsätzlich nochmal den zeitlichen Ablauf.

Die meisten Beteiligten, ob Käufer oder Verkäufer, gehen davon aus, dass direkt nach der Unterschrift beim Notar der Kaufpreis gezahlt werden muss. Dies ist allerdings nicht ganz korrekt.

Warum nicht? Es sind nämlich noch sogenannte Fälligkeitsvoraussetzungen zu erfüllen. Dies sind zum einen die Eintragungen in eine Auflassungsvormerkung. Das Grundbuch wird zugunsten des neuen Käufers blockiert – und zwar so lange bis die Eigentumsumschreibung stattgefunden hat.

Zweitens: Der Vorkaufsrechtsverzicht der Stadt. Bei jedem Grundstücksverkauf bzw. Verkauf eines bebauten Grundstückes (zumindest hier bei uns in Ingelheim) hat die Stadt ein Vorkaufsrecht. Das heißt, die Stadt bekommt den Kaufvertrag vom Notar zugeschickt und sendet – in der Regel – den Vorkaufsrechtverzicht zurück. Sie übt also ihr Vorkaufsrecht nicht aus. Drittens: die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die der Notar erhält, nachdem der Käufer die Grunderwerbssteuer gezahlt hat.

Drittens: die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die der Notar erhält, nachdem der Käufer die Grunderwerbssteuer gezahlt hat.

Vom Notartermin bis zur Fälligkeit des Kaufpreises vergehen in der Regel 4 – 6 Wochen, wobei dies natürlich von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich ist.

Dann kann die weitere Abwicklung von statten gehen, das heißt die Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer wird fällig. Wie läuft dies genau ab? Der Notar prüft die Fälligkeits-Voraussetzungen und deren Erfüllung und schickt eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. In dieser ist genau aufgeführt, welcher Betrag auf welches Konto zu zahlen ist. Eventuell sind auch noch alte Grundschulden vom Verkäufer vorhanden. Diese werden dann direkt unter Treuhand Auflage vom Käufer abgelöst. Das bedeutet einen Teil des Kaufpreises geht direkt an die ehemalige Bank des Verkäufers, um diese noch bestehenden Belastungen im Grundbuch ablösen zu können. Der Restbetrag geht in der Regel direkt auf das Konto des Verkäufers.

Ganz unabhängig davon können Sie als Verkäufer natürlich auch das Datum der Kaufpreisfälligkeit im Vertrag frei festlegen, z.B.  Kaufpreis-Fälligkeit und -Übergabe erst zum xx.xx.2021. Vor diesem Termin muss der Käufer dann auch nicht zahlen, hat aber natürlich auch noch kein Recht auf die Schlüssel. Diese Vorgehensweise wird oftmals vereinbart, wenn ein Käufer noch in einer Mietwohnung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist wohnt und eine Doppelbelastung vermeiden möchte.

Wenn auch Sie ein Haus oder eine Wohnung in Ingelheim, Bingen, Mainz oder Umgebung verkaufen möchten oder einfach mal unverbindlich und kostenfrei eine Bewertung Ihrer Immobilie vornehmen lassen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu!

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Hochdrei Immobilien präsentiert: Das Immobilienmagazin für Ingelheim, Gau-Algesheim und Umgebung

Nach monatelanger Vorbereitung ist es endlich soweit. Die erste Ausgabe unseres Immobilienmagazins wird im Laufe dieser Woche in den Briefkästen von Ingelheim und Gau-Algesheim landen.

Zu dieser Premiere haben wir uns außerdem ein kleines Gewinnspiel überlegt. Schauen Sie dazu doch mal auf unserem Instagram Kanal @hochdreiimmo vorbei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 

In Zukunft wird dieses Magazin quartalsweise erscheinen und Sie über unsere neuen Immobilienangebote, aktuelle Themen aus der Immobilienwelt und Neuigkeiten aus unserem Maklerbüro informieren.

Wenn auch Sie eine Immobilie verkaufen möchten und diese in unserem Immobilienmagazin bewerben wollen, dann kontaktieren Sie uns gerne unter 06132 – 714 93 83.

Für ein unverbindliches Beratungsgespräch und eine kostenlose Immobilienbewertung Ihres Hauses in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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