21. April 2023

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten und aus der Immobilie mehrere Eigentumswohnungen machen wollen, ist die Teilungserklärung ein essenzielles Dokument. Wir erläutern Ihnen alle relevanten Fakten zu der Teilungserklärung für Ihr Haus in Mainz, Bingen oder Ingelheim.

Was ist eine Teilungserklärung?

Bei der Teilungserklärung handelt es sich um ein notarielles Dokument, welches die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses oder Reihenhauses regelt. Wollen Sie eine einzelne Wohnung verkaufen, kann dies erst nach einer Teilung mit der Teilungserklärung erfolgen. Mit einer Teilungserklärung wird für jede einzelne Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. In Paragraf 8 des Wohnungseigentumsgesetzes ist die Teilungserklärung als Rechtsgrundlage gesetzlich fixiert.

Welche Inhalte sind Bestandteil der Teilungserklärung?

Innerhalb der Teilungserklärung werden alle Eigentumsverhältnisse inklusive der Rechte und Pflichten jedes einzelnen Wohnungseigentümers geregelt. In dem offiziellen Dokument, welches bis zu 40 Seiten umfassen kann, werden zum Beispiel die Miteigentumsanteile, Größen und Stimmrechte dargestellt. Weiterhin sind Beschreibungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum, zu den Wohneinheiten und zu dem Grundstück enthalten. Wenn Sie eine Wohnung kaufen, sollten Sie ebenfalls auf die Aufteilung der Kosten und Lasten sowie den Verwalter achten. Diese Inhalte finden Sie in der Teilungserklärung.

Wie erfolgt die Beantragung der Teilungserklärung?

Wenn Sie ein Haus kaufen und die einzelnen Wohnungen in separate Eigentumswohnungen aufteilen wollen, ist die Erklärung und Eintragung in die Teilungserklärung vor dem Grundbuchamt notwendig.

Im ersten Schritt erstellen Sie die Aufteilungspläne der Immobilie. Aus diesen Plänen wird die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum deutlich. Die Erstellung der Pläne wird im Regelfall durch einen Architekten vollzogen.

Mit den Aufteilungsplänen müssen Sie bei dem Bauamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellen lassen. Somit wird fixiert, dass die Einheit mit einer bestimmen Anzahl an Wohn- oder Gewerbeeinheiten wirklich abgeschlossen ist und keine weiteren Einheiten dazukommen.

In der Folge kann die Teilungserklärung nach Paragraf 8 WEG bei dem Grundbuchamt abgegeben werden. Die Erstellung der Teilungserklärung kann durch einen Notar erfolgen, sodass im Resultat eine beglaubigte Teilungserklärung entsteht.

Schließlich erstellt das Grundbuchamt nach Einreichung aller Unterlagen die einzelnen Wohnungsgrundbuchblätter, welche für die einzelnen Eigentümer der Wohnungen erforderlich als Nachweis des Eigentums sind.

Weitere wichtige Fakten zur Teilungserklärung

Wenn Sie ein Haus kaufen und die Immobilie mit einer Teilungserklärung in einzelne Wohnungen aufteilen, fallen Kosten bei einem Notariat an. Die Kosten für die Teilungserklärung selbst richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Im Durchschnitt liegen die Kosten etwa bei 0,1 % des Verkehrswertes. Dazu kalkulieren Sie weiteren Gebühren von etwa 100 bis 200 Euro für den Aufteilungsplan.

Grundsätzlich sind die Teilungserklärungen auf unbestimmte Zeit gültig. Änderungen innerhalb der Teilungserklärungen sind mit dem Einverständnis aller Eigentümer innerhalb der Eigentümergesellschaft möglich. Änderungen sind zum Beispiel erforderlich, wenn sich die Größen der Miteigentumsanteile ändert. Jede Änderung muss vor einem Notar realisiert und im Grundbuch vermerkt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf