6. September 2024

Der Tod eines geliebten Mitmenschen ist eine intensive Phase, geprägt von negativen Emotionen. In dieser Zeit ist es nur selten möglich, mit klarem Verstand sachliche Entscheidungen über den Umgang mit dem Erbe zu treffen. Ohne Testament oder die präzise Wertermittlung für die Erbmasse ist Streit vorprogrammiert, der in der Praxis immer wieder Familien entzweit. Unser Artikel zeigt auf, wie sich dieses Risiko minimieren lässt und welche Rolle eine professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie hierbei spielt.

Weshalb drohen Streitigkeiten mit der Erbimmobilie?

Nur wenige Menschen setzen sich frühzeitig mit dem eigenen Tod und seinen Folgen auseinander. Als Immobilienbesitzer ist dies ratsam, um Streit und Diskussionen um Haus oder Eigentumswohnung zu verhindern. Gerade in der Situation mehrerer gleichberechtigter Erben, z. B. Kinder bei einem verstorbenen Elternteil, sind rechtzeitige Absprachen zu treffen.

Im ersten Schritt sollte Einigkeit bestehen, wie mit der Erbimmobilie nach dem Tod umzugehen ist. Einige Varianten sind denkbar:

– Ein Erbe nutzt die Immobilie weiter und nimmt eine anteilige Auszahlung der anderen Erben vor.

– Die Erben haben kein Interesse an der Immobilie und möchten das Haus oder die Wohnung verkaufen.

– Die Immobilie bleibt erhalten, wird jedoch vermietet und der Mietzins an ein oder mehrere Erben ausgezahlt.

In vielen Familien gibt es unterschiedliche Interessen, wie mit der Immobilie zu verfahren ist. Manche Geschwister hängen emotional an ihrem Elternhaus, andere erhoffen sich durch die Auszahlung ihres Erbanteils eine finanzielle Entlastung. Diskussionen sind somit nötig, sollten jedoch zeitig und nicht in der schwierigen Trauerphase stattfinden.

Der Immobilienwert als Streitpunkt

Selbst wenn eine frühzeitige Einigkeit über den Umgang mit der Immobilie besteht, droht ein Streit über die Höhe der anteiligen Auszahlung oder einen angemessenen Verkaufspreis. Hier kommt die professionelle Immobilienbewertung ins Spiel. Was vor dem Tod noch harmonisch abgesprochen wurde, kann zu bösem Blut führen, wenn andere Erben vermeintlich mehr erhalten als man selbst.

Natürlich muss nicht jede Streitigkeit um das Erbe vor Gericht enden. Wird ein Immobilienmakler beauftragt und ermittelt dieser durch ein Kurzgutachten einen Immobilienwert, mit dem alle Teile der Erbengemeinschaft einverstanden sind, lässt sich auf dieser Basis eine Auszahlung „auf kurzem Wege“ einleiten. Eine andere Vorgehensweise ist dennoch ratsam.

Mit dem Verkehrswert zur finanziellen Sicherheit

Als alternative Vorgehensweise ist jedoch die Ermittlung des Verkehrswertes durch einen Sachverständigen ratsam, beispielsweise durch Anwendung des Vergleichswertverfahrens. Diese Form der Wertermittlung ist präziser und vor allem gerichtsfest. Sie wird deshalb zwangsläufig angefragt, wenn der Erbstreit gerichtlich geklärt werden muss.

Durch die professionelle Wertermittlung mit höchster fachlicher Expertise erhalten alle beteiligten Seiten Sicherheit über den aktuellen, tatsächlichen Immobilienwert. Aus diesem lassen sich die Anteile herleiten, die bei der Auszahlung anderer Erben anzusetzen sind oder die beim Haus verkaufen gemäß der gesetzlichen Erbteile oder nach Testament auszuzahlen sind.

Sicherheit gewinnen und Streit vermeiden – wir helfen Ihnen!

Als Immobilienmakler für die Region Mainz, Bingen und Ingelheim sind wir mit Streitigkeiten in Erb- und Scheidungsfällen vertraut. Als neutrale Instanz helfen wir nicht nur, mit einer professionellen Immobilienbewertung Sicherheit über den tatsächlichen Immobilienwert zu gewinnen. Bei einem Verkaufswunsch unterstützen wir die Erbengemeinschaft ebenfalls von der Vermarktung bis zum Verkaufsabschluss und darüber hinaus.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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