16. Juli 2021
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Welche Steuern müssen Sie eigentlich bezahlen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Im Rahmen der Immobilienbewertungen, die wir bei unseren potentiellen Verkäufern vor Ort durchführen, kommt sehr oft die Frage auf, ob beim Verkauf der Immobilie Steuern bezahlt werden müssen.

Hier gilt: Je nach Voraussetzung kann die sogenannte Spekulationssteuer anfallen. Diese kommt in folgenden Fällen zum Tragen:

Sie haben eine Immobilie gekauft und beschließen vor Ablauf von 10 Jahren diese zu verkaufen. In diesem Fall müssen Sie den Gewinn, also die Differenz zwischen dem Kaufpreis inklusive Anschaffungskosten und Ihrem Erlös, mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Es gibt folgende Ausnahme: Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben und das mindestens für eine Dauer von drei Kalenderjahren. In diesem Fall fällt keine Spekulationssteuer an.

Wenn Sie also Ihre vor 8 Jahren gekaufte Immobilie, in der Sie selbst drei Jahre gewohnt und die Sie danach vermietet haben, nun verkaufen möchten, ist keine Spekulationssteuer fällig – obwohl die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Es gibt jedoch eine Steuer, die beim KAUF von Immobilien anfällt. Dies ist die sogenannte Grunderwerbssteuer, die in Rheinland-Pfalz bei 5% des Kaufpreises liegt. Diese ist nach dem Kauf, also nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar an die Grunderwerbssteuer-Stelle zu zahlen. In Hessen beträgt die Grunderwerbssteuer, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, zum Beispiel 6 %.

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