16. Juli 2021

Der Energieausweis für ein Gebäude muss für dessen Verkauf seit 2014 vorliegen. Die Übergangsfrist hierfür endete schon im Mai 2015. Seither drohen bei einem Verstoß gegen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen massive Strafen. Im Folgenden wollen wir auf die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Energieausweis eingehen.

1. Was ist der Energieausweis?

Dieses Dokument weist den energetischen Zustand der Immobilie aus. Es ist daraus der Energieverbrauch des Hauses abzulesen. Das ist für den Verkauf zwingend notwendig und muss durch den Energiepass belegt werden. Käufer können sich dadurch ein Bild von den zu erwartenden Heizkosten machen.

2. Wann wird der Energieausweis gebraucht?

Er ist beim Hausverkauf pflichtgemäß vorzulegen. Diese Verpflichtung gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Ausnahmen sind nur bei einer Nutzfläche unter 50 m², bei Denkmalschutz und bei Abrisshäusern gestattet.

Bei Eigentumswohnungen muss der Ausweis für das Gesamtgebäude gelten. Die Vorlage des Energieausweises muss spätestens bei der ersten Besichtigung erfolgen. im Bestfall stehen die Angaben bereits im Inserat.

3. Pflichtangaben im Energieausweis

– Energieausweistyp (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
– Baujahr
– Art der Heizung
– Endenergiebedarf in kWh/m²
– Energieeffizienzklasse

4. Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Hauses als Durchschnitt der letzten drei Jahre an. Ein Bedarfsausweis wird analytisch erstellt. Der Aussteller des Energiepasses beurteilt hierfür Dach und Wände, die Fenster und die Heizung des Gebäudes. Daraus lässt sich der theoretische Energiebedarf errechnen. Bedarfsausweise werden für Häuser mit Bauantrag vor dem 01.11.77 und mit maximal vier Wohnungen sowie für Neubauten erstellt. Beide Varianten entsprechen den gültigen, rechtlichen Normen.

5. Was sagen die Energieausweis-Werte aus?

Diese Werte helfen bei der Beurteilung der Energieeffizienz eines Hauses. Es lässt sich daraus pauschal der energetische Zustand als mehr oder weniger gut einstufen. Die Darstellung erfolgt auch farblich: Der grüne Bereich verweist auf eine sehr hohe Energieeffizienz, der rote Bereich auf hohen Verbesserungsbedarf. Die Angaben erfolgen in kWh/m² und Jahr.

6. Welchen Energieausweis sollen Verkäufer wählen?

Abgesehen von gesetzlichen Vorschriften (siehe Punkt 4.) haben Verkäufer oft die Wahl zwischen den beiden Varianten und entscheiden sich für diejenige, welche zu besseren Ergebnissen führt.

Der Verbrauchsausweis wird preiswerter erstellt und ist genauer, weil er auf tatsächlichen Werten basiert. Er ist im Zweifelsfall vorzuziehen. Allerdings kann der Wert bei demselben Gebäude stark variieren. Das hängt mitunter von der Personenanzahl ab, die das Haus oder die Eigentumswohnung aktuell bewohnt. Mehr Personen verursachen einen höheren Verbrauch von Heizungs- und vor allem von Warmwasserkosten.

Dies wirkt sich negativ auf den Energieverbrauchswert aus.

7. Wer erstellt einen Energieausweis?

Die Ausstellung erfolgt durch zertifizierte Fachleute. Das sind Bauingenieure, Architekten und Innenarchitekten, Gebäudeenergieberater im Handwerk, Bautechniker, Schornsteinfeger und ausgebildete Energieberater. Der Verkäufer darf den Ausweis nicht selbst ausstellen. Er wäre ungültig, zudem drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Immobilienmakler beauftragen in der Regel Fachleute mit der Erstellung des Energieausweises und übernehmen hierfür auch die Kosten.

8. Kosten des Energieausweises

Der Verbrauchsausweis ist mit 50 bis 100 Euro deutlich günstiger als der Bedarfsausweis mit rund 400 bis 500 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Aufwand ab, der sich wiederum aus den Gebäudebestandteilen ergibt.

9. Gültigkeitsdauer eines Energieausweises

Energieausweise nach den EnEV-Anforderungen sind immer für zehn Jahre gültig, müssen aber manchmal vorzeitig erneuert werden. Das wäre bei energetisch relevanten Veränderungen erforderlich. Es gibt darüber hinaus einige ältere Ausweise, die nicht mehr aktuellen Richtlinien entsprechen. Das sollten Verkäufer im Zweifelsfall überprüfen.

10. Gefahren beim Fehlern eines Energieausweises

Zunächst einmal droht das beschriebene Bußgeld, doch es gibt noch weitere Gefahren. Spezialisierte Anwaltskanzleien verschicken bisweilen Abmahnungen an Verkäufer, Vermieter und Makler, die wirklich oder vermeintlich die Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises vernachlässigt haben.

Die Abmahnungen können juristisch haltbar sein oder nicht, in jedem Fall verursachen sie Aufwand und Ärger. Darüber hinaus beurkunden die meisten Notare einen Kaufvertrag ohne Energieausweis nicht, weil sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wollen.

Fazit

Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Hauses beauftragen kümmert sich der Makler um die Erstellung des Energieausweises und übernimmt auch meist die Kosten dafür. Somit haben Sie als Auftraggeber keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten!

Als professionelles und kundenorientiertes Maklerunternehmen in Ingelheim übernehmen wir bei dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Ingelheim, Mainz, Bingen, Wiesbaden und Umgebung selbstverständlich die Erstellung des benötigten Energieausweises und schützen Sie somit vor weitreichenden, rechtlichen Konsequenzen und hohen Bußgeldern.

Vertrauen auch Sie auf unsere Kompetenz bei dem Verkauf Ihrer Immobilie.
Für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne Wochentags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr persönlich oder auch telefonisch unter der Nummer 06132 – 714 93 83 zur Verfügung! 

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