13. Januar 2023

Der Kaufvertrag über eine Immobilie ist notariell zu beurkunden. Selbiges gilt für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Zwei separate Notartermine sind nicht alleine ein organisatorischer Aufwand. Viele Immobilienkäufer fürchten, doppelt für zwei Notartermine zahlen zu müssen. Dass dies nicht so ist und eine schnelle Unterschrift des Kaufvertrags lohnt, zeigen wir in diesem Beitrag auf.

Die Hürden der Terminierung

Als Immobilienmakler kennen wir die Situation aus der Praxis besonders häufig: Ein Interessent hat seine Traumimmobilie gefunden und die Bank hat die Finanzierung des Kaufes zugesichert. Die Bearbeitung der Unterlagen zur Grundschuldbestellung, die von der Bank an den Notar zur Eintragung der Grundschuld übermittelt wird, zögert sich jedoch einige Wochen hinaus.

Als angehender Eigentümer sind deshalb innerhalb kurzer Zeit zwei Unterschriften beim Notar zu leisten: Die Unterzeichnung des eigentlichen Kaufvertrags und die Grundschuldunterlagen für die Eintragung ins Grundbuch. Und dies findet durch die genannte Verzögerung nicht zwingend beim gleichen Notartermin statt.

Schnelles Handeln erwünscht und sinnvoll

Da erst die Unterschrift des Kaufvertrags den Immobilienkauf finalisiert, ist ein schnellstmögliches Handeln nach Ausarbeitung und Finalisierung des Kaufvertrags sinnvoll. Auch die Partei, die Haus oder Wohnung verkaufen möchte, ist an einer schnellen Abwicklung interessiert. Die längere Bearbeitungszeit der Banken führt bei manchen Käufern zu Sorgen und Unsicherheiten. Was passiert, wenn in der Zwischenzeit doch noch ein besseres Angebot an den Verkäufer herangetragen wird?

Mit unserer Erfahrung als Immobilienmakler für die Region Mainz, Bingen und Ingelheim folgen wir einem klaren Ratschlag: Warten Sie nicht und nehmen Sie Ihren Notartermin über den Kaufvertrag schnellstmöglich wahr. Anders als landläufig angenommen, zahlen Sie für Ihre mehreren Besuche im Notariat nicht doppelt.

Kein Nachteil dank Abrechnung per Gebührenordnung

Die Abrechnung einzelner notarieller Leistungen in Deutschland ist im Rahmen einer Gebührenordnung geregelt. Der Notar stellt Ihnen also nicht den Besuch als solchen in Rechnung, sondern die notariellen Vorgänge, die im Rahmen der vereinbarten Termine durchgeführt werden.

Die notarielle Bestätigung der Unterschrift des Kaufvertrags wird nach einer festen Gebühr abgerechnet. Gleiches gilt für die Unterschrift der Unterlagen zur Grundschuldbestellung. Ob Sie diese zeitgleich bei einem Notartermin leisten, oder zeitlich versetzt an zwei separaten Terminen, spielt für die Abrechnung per Gebühr keine Rolle.

Keine Angst vor Verzugszinsen

Ebenfalls unbegründet ist die Angst, dass der Käufer bei einem zu großen zeitlichen Abstand zwischen den beiden Unterschriften in Verzug gerät, da die Eintragung der Grundschuld noch nicht erfolgt ist. Grund hierfür ist die zeitlich günstige Regelung der Kaufpreisfälligkeit, die aktuell in der Praxis sechs bis acht Wochen beträgt. In diesem Zeitrahmen wird Ihre Bank längst alle Unterlagen zusammengestellt haben. Zur absoluten Sicherheit können Sie einen Fälligkeitsrahmen explizit im Kaufvertrag festhalten.

Sie haben weitere Fragen, was Sie notariell beim Haus verkaufen oder kaufen beachten müssen? Unser Team von Hochdrei Immobilien informiert Sie gerne!

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Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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