Wer erbt, muss dies im Rahmen der Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetze dem Finanzamt melden. Ob Steuern anfallen oder andere Auflagen erfüllt werden müssen, hängt von der Höhe des Erbes ab. Welche Fristen für die Meldung eines Erbes gelten und in welchen Fällen das Erbe steuerlich abgesetzt werden, erfahren Sie im folgenden Artikel.
So wird das Finanzamt über Erbschaften informiert
Jeder Erbe ist dazu verpflichtet, die Erbschaft dem Finanzamt zu melden.
Hierfür genügt ein formloser Brief, der die Behörde über die Höhe des Erbes informiert. Auch kleinere Erbschaften, die unter die Freibetragsgrenze fallen, müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Zuständig ist die Behörde, bei welcher der Verstorbene seine Finanzen geregelt hat. Einzige Ausnahme: das Testament wird amtlich verwahrt oder notariell beurkundet. Dann ist ein Notar oder das Nachlassgericht zuständig.
Erbschaft nicht gemeldet: das passiert
Das Standesamt, Notare und unter Umständen auch Gerichte sind dazu verpflichtet, das Finanzamt über einen Sterbefall und ein damit verbundenes Erbe zu informieren. Alleine deshalb ist es wenig sinnvoll, der Behörde eine Erbschaft zu verschweigen.
Geschieht die Meldung über das Erbe zu spät oder gar nicht, drohen dem Erben strafrechtliche Konsequenzen. Zum Beispiel kann das Finanzamt ein Verfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung einleiten.
Die Erbschaft wurde angezeigt – was nun?
Nachdem die Erbschaft dem Finanzamt mitgeteilt wurde, erfolgt zunächst eine überschlägige Prüfung.
Die Behörde überprüft, ob und in welcher Höhe Steuern gezahlt werden müssen. Die Informationen werden dem Erben mitgeteilt, der sich gegebenenfalls noch einmal genauer über das Erbe äußern muss.
Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung werden Fragen, wie die Höhe des Erbes beantwortet. Das Formular stellt die Basis für die spätere Festsetzung der Erbschaftssteuer dar. Die Steuererklärung muss allerdings erst dann abgegeben werden, wenn die erblichen Belange geklärt wurden und das Finanzamt explizit eine Steuererklärung fordert.
Wann muss ein Erbe versteuert werden?
Ein hohes Erbe muss grundsätzlich versteuert werden. Allerdings zählen nicht alle Gegenstände zu den steuerpflichtigen Dingen. Gegenstände des alltäglichen Lebens etwa, müssen in der Regel nicht versteuert werden. Ansonsten errechnet sich die Steuerschuld aus sämtlichen Vermögensgegenständen, die Teil des Erbes und generell steuerpflichtig sind. Dazu zählen:
– Bargeld und Bankguthaben
– Wertpapiere, wie Aktien oder Fonds
– Lebens-, Renten- und weitere Kapitalversicherungen
– Immobilien (Haus und Wohnung)
Bargeld und Bankguthaben sowie bestehende Kapitalforderungen werden mit dem Nennwert angerechnet. Bei den Wertpapieren gilt der Wert, den das Depot zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers hatte. Die Versicherungen werden ausgezahlt und als Teil der Erbmasse verrechnet. Versicherungen, die erst später ausgezahlt werden, müssen in der Steuererklärung mit dem aktuellen Rückkaufswert angegeben werden.
Ist das Haus oder die Wohnung im Verkauf oder wurde sie statt sie zu verkaufen vermietet, ist eine Wertsenkung von zehn Prozent möglich. Der Gesamtwert, der sich aus diesen Erbteilen errechnet, muss um etwaige Schulden des Erblassers reduziert werden. Hierbei wird zwischen den Erblasserschulden, den Erbfallschulden und weiteren Nachlassverbindlichkeiten unterschieden.
Die Erblasserschulden umfassen Kredite, Steuerschulden, Unterhaltsansprüche und andere Privatschulden, die der Verstorbene hinterlassen hat.
Hinzukommen die Erbfallschulden: die Kosten für Erbersatzansprüche, Vermächtnisse und Auflagen oder geltend gemachte Pflichtteile. Auch die Nachlassverbindungen, also die Bestattungskosten sowie die Notar- und Gerichtskosten, werden vom Erbe abgezogen. Die Gesamtsumme dient als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer.
Das muss in die Erbschaftssteuererklärung
Nachdem das Erbe gemeldet wurde, fordert das Finanzamt in der Regel eine Steuererklärung an.
Dann ist der Erbe verpflichtet, die Finanzen aufzuschlüsseln und insbesondere das Erbe genau zu dokumentieren. Bei mehreren Erben kann eine gemeinsame Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Der Erbe hat mindestens vier Wochen Zeit, eine Erbschaft zu melden. Allerdings kann je nach Bedarf eine Fristverlängerung beantragt werden. Dies ist notwendig, wenn das Erbe besonders umfangreich ausfällt.
Sind alle Informationen beim Finanzamt eingegangen und geprüft worden, erhält der Erbe vom Finanzamt einen Erbschaftssteuerbescheid. Dieser enthält die Höhe der zu bezahlenden Steuern. Sollten die Angaben fehlerhaft sein, kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht werden.
Wenn Sie aktuell überlegen sollten eine Immobilie in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung zu verkaufen und sich sicher sein möchten, dass der Vertrag rechtswirksam und professionell abgewickelt wird, dann sind wir der richtige Ansprechpartner.
Rufen Sie uns unter 06132 – 714 93 83 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Beratungstermin!