16. Juli 2021
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Warum Sie als Verkäufer nicht Ihren persönlichen Wunschpreis für Ihre Immobilie erzielen werden, hat oftmals nichts damit zu tun, dass es nicht eventuell einen Käufer gibt, der bereit ist, den gewünschten Preis für Ihr Haus zu bezahlen.

Wenn Sie Ihr Haus, aufgrund von persönlichen Veränderungen verkaufen möchten, geht es im ersten Schritt darum zu überlegen, was Ihr Haus eigentlich Wert ist. Der erste und auch logischste Ansatz ist natürlich, auf verschiedensten Online-Portale das aktuelle Angebot zu recherchieren und mit der eigenen Immobilie zu vergleichen. Bedenken Sie jedoch, dass die dort angegebenen Preise immer Angebotspreise sind. Das bedeutet, dass die Vergleichsimmobilie nicht auch zu diesem verkauft wird oder wurde – es wird lediglich aktuell zu diesem Preis angeboten und es ist nicht ersichtlich, ob der Verkäufer letztendlich auch den Betrag, den er gerne hätte, erhält.

Der Verkauf einer Immobilie ist für Privatpersonen außerdem oftmals mit Emotionen verbunden: Sie und Ihre Familie haben einige Jahre in dem Haus gewohnt und es schätzen gelernt. Sie kennen die Vor- und Nachteile ganz besonders gut und höchstwahrscheinlich überwiegen für Sie die Vorteile – sonst hätten Sie sich dieses Haus damals nicht angeschafft. Aus diesem Grund bewerten Sie Ihre eigene Immobilie natürlich auch unter persönlichen und emotionalen Gesichtspunkten.

Jedoch: So wie Ihnen das Haus aktuell gefällt und so wie Sie es die letzten Jahre bewohnt haben, muss es nicht zwangsläufig auch einem neuen Kaufinteressenten zusagen. Vielleicht gefällt einem Käufer, wie wunderbar das Haus gepflegt wurde, möchte jedoch noch in komplett neue Bodenbeläge, Fenster und eine neue Isolation des Daches investieren.

Der Knackpunkt hierbei ist: Sie finden, dass für Ihr wunderschönes Haus in Toplage ein Preis von z.B. 700.000 Euro angemessen ist und gehen damit an den Markt. Nun erhalten Sie auch relativ schnell Anfragen von Interessenten, die gerade angefangen haben, sich nach einer Immobilie umzuschauen, und zum anderen auch von Leuten, die vielleicht schon länger suchen und auf den ersten Blick der Meinung sind, dass das angeboten Haus zu diesem Preis für sie passen könnte.

Im nächsten Schritt vereinbaren Sie Besichtigungstermine, zeigen den Interessenten Ihr Haus und schließlich ist auch ein Interessent dabei, der prinzipiell bereit ist den Preis für Ihr Haus zu bezahlen.

Jetzt wird es ernst und Sie starten den Prozess: Der Interessent reicht die Unterlagen bei seiner Bank für die Finanzierung, die in der Regel für den Kauf eines Hauses benötigt wird, ein.

Sicherlich kommt es immer mal wieder vor, dass Interessenten aus ihrem Barvermögen Häuser kaufen können, da sie vielleicht mit einem Aktiendepot in den letzten 20 Jahren ganz gut gelaufen sind. Der überwiegende Teil der Interessenten jedoch nutzt für den Kauf einer Immobilie die Finanzierung über eine Bank.

Die Bank macht folgendes: Sie prüft das Objekt intern auch selbst noch einmal. Das heißt, sie beauftragt einen Gutachter, sich die Immobilie genauer anzuschauen und zu schätzen. Und genau hier kann es zu Schwierigkeiten kommen:

Angenommen der Gutachter kommt zu dem Entschluss, dass zwar alles wunderbar ist, aber stellt eine Bewertung über 400.000 Euro aus.

Die Bank wird nun von den 400.000 Euro einen Sicherheitsabschlag abziehen, da sie im schlimmsten Fall damit rechnen muss, dass der Käufer seinen Ratenzahlungen für den Kredit nicht nachkommen kann und sie das Haus in der Zweitverwertung zwangsversteigern muss. Den Schaden, der hierbei entsteht, möchte die Bank natürlich möglichst klein halten.

Die Bank ermittelt also den sogenannten Beleihungswert, der bei 70-80 Prozent des geschätzten Werts liegt. In unserem Rechenbeispiel wären das im besten Fall 80 Prozent von 400.000 Euro, das heißt 320.000 Euro Beleihungswert.

Gleichen wir dies nun nochmal mit Ihrer ursprünglichen Preisvorstellung von 700.000 Euro ab:

Der Kunde war bereit, den von Ihnen angesetzten Kaufpreis zu zahlen.

Inwiefern die Bank bereit ist, auch ein höheres Risiko in der Finanzierung einzugehen, hängt natürlich auch von der individuellen Bonität des Kunden und dessen Möglichkeit, weitere Sicherheiten in die Finanzierung einzubringen, ab. Allerdings kann man davon ausgehen, dass sie nicht sehr weit über den von ihrem Gutachter ermittelten Wert gehen wird.

Und somit scheitert das Thema „Wunschpreis“ in den meisten Fällen an der Finanzierung.

Damit Ihnen dieser Fehler, nämlich die falsche Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie, nicht passiert, empfehlen wir Ihnen, sich von einem lokalen Experten, der in der Vergangenheit auch schon einige Häuser in Ihrer Umgebung verkauft hat, beraten zu lassen. Ein Immobilienberater vor Ort ist in der Lage, Ihre Immobilie erfolgreich zu einem marktgerechten Verkaufspreis zu veräußern, ohne dass es im Nachhinein zu Problemen bei der Abwicklung kommt.

An dieser Stelle möchten wir uns als Experte für die Region Ingelheim, Bingen, Mainz und Umgebung vorstellen.

Falls Sie aktuell ein Haus in Ingelheim, Bingen, Mainz oder Umgebung verkaufen möchten, rufen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch und eine kostenlose Immobilienbewertung selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung. Melden Sie sich dafür bei uns im Büro unter 06132-7149383. Wir kommen bei Ihnen vorbei, schauen uns die Immobilie an, erstellen eine Marktwertermittlung zu dem möglichen Verkaufspreis Ihres Hauses und Sie entscheiden dann, ob Sie bereit sind, zu diesem Preis und auch mit uns zu verkaufen oder nicht.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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