18. August 2023

Wenn Sie in Bingen, Ingelheim oder Mainz ein Haus kaufen, ist die korrekte und exakte Berechnung der Wohnfläche von entscheidender Bedeutung. Die exakte Berechnung der jeweiligen Flächen hat nicht nur Auswirkungen auf den Kaufpreis. Insofern Sie eine Wohnung kaufen, werden zahlreiche Kostenfaktoren wie die Nebenkosten, Gebühren für Versicherungen oder der Mietpreis maßgeblich von der Wohn- und Nutzfläche beeinflusst. Bei uns erfahren Sie wesentliche Aspekte zur korrekten Berechnung der Flächen, egal ob Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen.

Wie kann die Wohn- und Nutzfläche berechnet werden?

Für die Berechnung der exakten Größe einer Immobilie gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden. Insofern Sie in Bingen, Mainz oder Ingelheim eine Wohnung verkaufen, nutzen Sie für die korrekte Berechnung der Flächen die Wohnflächenverordnung oder die Berechnung auf Basis der DIN 277.

Grundsätzlich sind bei der Wohnflächenverordnung einige Aspekte zu beachten. In Fällen von Dachschrägen oder Raumhöhen unter 2 Metern erfolgt lediglich eine teilweise Berücksichtigung bei der Berechnung der Wohn- und Nutzflächen. Weiterhin werden Balkone, Terrassen und Loggien nur anteilig eingerechnet. So werden Balkone oder Terrassen im Regelfall zu 25 Prozent der tatsächlichen Fläche zur Wohnfläche addiert. Genießen Sie einen besonders exklusiven Ausblick von Balkon oder Terrasse, können auch 50 Prozent der Grundfläche bei der Wohnfläche berücksichtigt werden.

Diese Verordnung findet meist bei älteren Immobilien Anwendung.

Im Gegensatz dazu besagt die DIN 277, dass die Grundfläche analog zur Wohn- beziehungsweise Nutzfläche ist, unabhängig von der Raumhöhe oder etwaigen Besonderheiten wie Balkonen oder Terrassen. In dieser Konstellation wird unter Anwendung der DIN 277 die Grundfläche vollständig angerechnet, was insbesondere für Neubauten relevant ist.

Ein detaillierter Vergleich zwischen der Wohnflächenverordnung und der DIN 277

Bei dem Vergleich beider Verfahren ist wichtig zu wissen, dass die Berechnung nach der DIN 277 immer zu einer größeren Nutzfläche gegenüber der Kalkulation nach der Wohnflächenverordnung führt.

Gemäß der Wohnflächenverordnung werden zur Wohnfläche sämtliche Grundflächen gezählt, die ausschließlich zum Haus oder zur Wohnung gehören. Hierzu zählen unter anderem Wohn- und Esszimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Flure und Abstellräume. Darüber hinaus fallen Wintergärten oder Wellnessräume wie beispielsweise Saunen darunter, insofern sie von allen Seiten geschlossen sind.

Zur Nutzfläche gehören zusätzlich Keller- und Kellerersatzräume, Abstellräume außerhalb des Gebäudes, Garagen, Dachböden sowie Trocken- und Heizungsräume. Räume, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht gerecht werden, beispielsweise aufgrund mangelnder Belichtung, werden lediglich zur Nutzfläche gezählt.

Im privat finanzierten Wohnungsmarkt gibt es generell keine zwingenden Vorschriften, die fixieren, welches Verfahren in welcher Konstellation verpflichtend anzuwenden ist. Banken verlangen oft eine Berechnung gemäß der Wohnflächenverordnung, um potenziellen Käufern entgegenzukommen. Hingegen kommt die DIN 277 vor allem bei der Planung von Neubauten zum Einsatz, da sie die Grundlagen für den Vergleich von Bauwerken und die Ermittlung von Baukosten in der Planungsphase definiert.

Warum ist die korrekte Berechnung von Wohn- und Nutzfläche entscheidend?

Möglichst exakte Berechnungen der Flächen von Immobilien zeugen von einer seriösen und transparenten Bewertung. Weicht die Wohn- und Nutzfläche in der Realität stark von den Angaben im Exposé ab, kann dies zu Unklarheiten und unrealistischen Vorstellungen führen.

Ergänzend dazu ändern sich maßgebliche Kostenfaktoren wie die Nebenkosten bei falsch dargestellten Flächen. Wurde die Wohnfläche mit einem zu kleinen Wert berechnet, erhöhen sich die Nebenkosten bei der ersten Abrechnung. Im Resultat führt dies höheren Kosten gegenüber der Kalkulation im Vorfeld.

Im schlimmsten Fall kann eine falsche Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche zu einem Rechtsstreit führen, der zu einem ungültigen Kaufvertrag oder Schadensersatzforderungen führen kann. Nutzen Sie daher bei der Ermittlung der Flächen Experten für die richtige Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen.

Gerne beraten wir Sie bei der Hochdrei Immobilien GmbH fachkundig und mit Expertenwissen hinsichtlich der korrekten und transparenten Berechnung von Wohn- und Nutzflächen von Immobilien. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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