11. November 2022

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, ist eine verlässliche Wertermittlung unerlässlich. Hierbei werden Sie auf den Bodenrichtwert stoßen, der eine wichtige, regionale Grundlage für die Bewertung von Immobilien darstellt. Doch wer bestimmt eigentlich diesen Richtwert, und wie fließt dieser in die Immobilienbewertung ein? Unser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

In welchen Situationen spielt der Bodenrichtwert eine Rolle?

Wann immer Interessenten an einem Immobilienverkauf zu uns als Makler kommen und eine Bewertung von Haus oder Grundstück wünschen, gehört der Bodenrichtwert zu den wichtigsten Rechengrundlagen. Zusammen mit dem Gebäudewert ergibt der Bodenwert den Gesamtwert der zu verkaufenden Immobilie.

Die Anfrage auf eine Bewertung können Sie natürlich auch ohne eine Verkaufsabsicht stellen. Vielleicht möchten Sie nach Jahren bei Ihrer älteren Immobilie erfahren, welcher aktuelle Marktwert potenziell vorliegt. Oder Sie haben durch Sanierungen oder Umbauten den Charakter Ihrer Immobilie verändert und möchten wissen, wie dies ihren Wert beeinflusst. Bei all diesen Bewertungen wird der Bodenrichtwert einspielen.

Wie kommt der Bodenrichtwert genau zustande?

Grundlage des Richtwertes sind Befragungen von Immobilienkäufern. Diese werden von den Gutachterausschüssen durchgeführt und umfassen grundlegende Fragen zu Alter, Zustand und gezahltem Kaufpreis für die erworbenen Immobilie. Für jedes gesammelte Ergebnis führen die Ausschüsse eine Rückrechnung durch. Vom durch den Kaufvertrag bekannten Kaufpreis wird der Gebäudewert abgezogen, der sich anhand aller gemachten Angaben ermitteln lässt. Der verbleibende Restbetrag ist der Bodenwert, also der Wert des unbebauten Grundstücks pro Quadratmeter.

Welcher Bodenrichtwert gilt für meine Gemeinde?

Das Bodenrichtwertprogramm ist in Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern öffentlich einsehbar. Ob Mainz, Ingelheim oder Bingen, Sie werden beim Blick ins Verzeichnis keinen einheitlichen Wert pro Gemeinde finden. Es gibt diverse Bodenrichtwerte, die sich sogar je nach Straßenseite einer einzigen Straße unterscheiden können.

Der Wert ist nicht in Stein gemeißelt, sondern gibt Verkäufe der Vergangenheit wieder. Abhängig von Lage und Zustand kann der Bodenwert der individuellen Immobilie erheblich vom Bodenrichtwert abweichen. Dieser Wert dient alleine als Orientierung, wenn wir als Makler eine professionelle Immobilienbewertung vornehmen. Hierbei steht stets die Frage im Vordergrund: Wenn ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen möchte, wie viel kann ich im konkreten Fall hierfür verlangen. Dies spiegelt ein Richtwert alleine nicht wider.

Verlässliche Ermittlung Ihres Marktwertes

Bei der Ermittlung von Immobilienwerten hat sich über die Jahre einiges verändert. Beispielsweise wird für sanierungsbedürftige Immobilie nicht mehr der einzuplanende Sanierungsbetrag vom Bodenrichtwert abgezogen. Stattdessen wird dies über den Marktwertfaktor wiedergegeben. Wenn Sie über einen Haus- oder Wohnungsverkauf nachdenken, ist deshalb eine individuelle Wertbestimmung nach einer zeitgemäßen Methode essenziell.

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Genau hierfür steht Ihnen Hochdrei Immobilien mit viel Erfahrung zur Seite. Wenn Sie Ihren Wohnungs- oder Hausverkauf in der Region zwischen Mainz, Bingen und Ingelheim planen, vertrauen Sie auf uns als regional verwurzelten Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen, vom Bodenrichtwert zum individuellen und verlässlichen Marktwert zu gelangen.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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