
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen für Immobilienbesitzer, Vermieter und Mieter. Neue Regelungen betreffen unter anderem die Grundsteuer, CO₂-Abgaben, Wohngeld sowie Vorgaben für Heizungen und Kaminöfen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Grundsteuer: Neue Berechnung tritt in Kraft
Ab 2025 gilt die lang diskutierte Reform der Grundsteuer. Eigentümer werden erst nach Erhalt ihrer neuen Bescheide erfahren, wie viel sie künftig zahlen müssen. Während einige weniger belastet werden, steigen die Kosten in vielen Fällen erheblich. Eine Analyse zeigt, dass die durchschnittliche Mehrbelastung rund 1.000 Euro pro Jahr beträgt, da viele Kommunen ihre Hebesätze bereits erhöht haben. Diese Reform hat zum Ziel, die Berechnung gerechter zu gestalten, sorgt jedoch in der Umsetzung für große Unsicherheiten.
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Ein wichtiger Tipp für Immobilienbesitzer: Es lohnt sich, die neuen Bescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten Einspruch einzulegen. Gerade in Ballungsräumen mit steigenden Immobilienwerten könnten Eigentümer von einer professionellen Beratung profitieren.
CO₂-Preis: Steigende Kosten für fossile Heizungen
Die CO₂-Abgabe wird ab 2025 auf 55 Euro pro Tonne erhöht, was Mieter und Vermieter gleichermaßen belastet. Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher fällt der Kostenanteil für Vermieter aus. Die Abgabe wird weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet, was insbesondere bei hohen Verbräuchen zu deutlichen Mehrkosten führt. Um diese Kosten zu senken, können Eigentümer über energetische Sanierungen nachdenken. Förderprogramme bieten finanzielle Anreize für Maßnahmen wie die Installation moderner Heizsysteme, die Verbesserung der Wärmedämmung oder den Einbau von Solaranlagen. Diese Investitionen können langfristig nicht nur die CO₂-Abgabe reduzieren, sondern auch den Wert der Immobilie steigern.
Wohngeld: Höherer Zuschuss für Geringverdiener
Zum Jahresbeginn wird das Wohngeld um durchschnittlich 30 Euro monatlich erhöht. Dieser Zuschuss richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und wird an die steigenden Lebenshaltungs- und Mietkosten angepasst. Laut Schätzungen profitieren etwa 1,9 Millionen Haushalte von der Anpassung.
Die genaue Höhe des Wohngelds hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und das Einkommen. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies prüfen, da die Zuschüsse für viele Haushalte eine spürbare Entlastung bedeuten können.
Kaminöfen: Strengere Grenzwerte
Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab 2025 strengere Emissionsgrenzwerte einhalten. Werden diese nicht erfüllt, drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Ausnahmegenehmigungen gelten nur für gelegentlich genutzte Kamine oder Immobilien ohne alternative Heizungsmöglichkeiten.
Die neuen Grenzwerte zielen darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und gesundheitsschädliche Emissionen zu reduzieren. Betroffene Eigentümer sollten frühzeitig einen Schornsteinfeger oder Fachmann hinzuziehen, um die Konformität ihrer Anlagen zu überprüfen. Alternativ bietet sich der Austausch des alten Ofens gegen ein modernes, emissionsarmes Modell an.
Smart Meter: Pflicht für viele Haushalte
Ab 2025 sind Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden verpflichtet, ein Smart Meter zu installieren. Auch Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen müssen das intelligente Messsystem einbauen lassen. Die jährlichen Kosten für den Betrieb des Zählers sind auf maximal 20 Euro begrenzt.
Darüber hinaus können Haushalte mit geringerem Stromverbrauch freiwillig auf ein Smart Meter umsteigen. Die modernen Zähler bieten Transparenz beim Energieverbrauch und können helfen, Stromkosten zu senken. In Kombination mit Energiesparmaßnahmen kann dies eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltsbilanz bewirken.
Änderungen beim Heizungsgesetz
Das seit 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz wird voraussichtlich überarbeitet. Neubauten müssen weiterhin mit Heizungen ausgestattet sein, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Gleichzeitig stehen Hausbesitzern Förderprogramme für den Austausch alter Heizungen zur Verfügung, während politische Diskussionen über eine Vereinfachung des Gesetzes andauern.
Verbraucher sollten die Entwicklungen genau verfolgen, da Änderungen bei den Förderbedingungen oder technischen Vorgaben finanzielle Auswirkungen haben könnten. Eine frühe Beratung durch Experten kann helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Gebäudetyp E: Kostensenkung beim Wohnungsbau
Das neue Gebäudetyp-E-Gesetz soll das Bauen günstiger machen, indem auf bestimmte Komfortstandards verzichtet werden kann. Diese Reform könnte laut Schätzungen jährlich über acht Milliarden Euro einsparen und so den Wohnungsbau ankurbeln.
Das Gesetz bietet Bauherren die Möglichkeit, flexibler und kosteneffizienter zu planen. Beispielsweise können Standards wie Schallschutz, Raumhöhen oder die Anzahl von Steckdosen angepasst werden. Während die grundlegende Sicherheit und Stabilität der Gebäude gewährleistet bleibt, entsteht dadurch mehr Spielraum für günstigen Wohnraum.