23. Juni 2023

Es gibt verschiedene Arten der Hausverwaltung, die je nach Art und Zweck der Immobilie variieren. Es gibt die WEG-Verwaltung, die sich um Wohnimmobilien mit mehreren Eigentümern kümmert, die sich zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusammengeschlossen haben. Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gehört. Es gibt auch die Sondereigentumsverwaltung, die sich um einzelne Eigentumswohnungen oder andere abgeschlossene Einheiten kümmert.

Die Aufgaben einer Hausverwaltung

Die Aufgaben einer Hausverwaltung variieren je nach Art der Verwaltung, sei es als WEG-Verwalter oder Miethausverwalter. Es gibt keinen festgelegten Aufgabenkatalog, da die spezifischen Aufgabenverpflichtungen in einem Vertrag zwischen dem Eigentümer bzw. Auftraggeber und der Hausverwaltung festgelegt werden.

Es gibt drei verschiedene Arten von Hausverwaltungsaufgaben:

– Die kaufmännische Hausverwaltung befasst sich mit finanziellen Aspekten wie der Erstellung und Überwachung von Budgets, der Verwaltung von Miet- oder Wohngeldzahlungen, der Buchführung und der Kommunikation mit den Eigentümern.

– Die technische Hausverwaltung umfasst die Instandhaltung, Reparaturen, die Organisation von Handwerkerleistungen, die Überwachung von Bau- und Renovierungsprojekten sowie die Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards.

– Die juristische Hausverwaltung beinhaltet die Vertragsverwaltung, die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, die Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten, die Klärung von Streitigkeiten und die Zusammenarbeit mit Anwälten und Gerichten.

Für den Verkauf einer Eigentumswohnung ist auch die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Die Verwalterzustimmung ist rechtlich in der Teilungserklärung verankert und soll die Wohnungseigentümergemeinschaft vor zahlungsunfähigen oder unseriösen Käufern schützen. Diese Zustimmung muss schriftlich eingeholt werden, bevor der Notar zur Kaufpreiszahlung auffordert und den Eigentumsübergang organisiert.

Die Kosten einer Hausverwaltung

Die Kosten für eine Hausverwaltung können je nach verschiedenen Faktoren variieren. Ein großer Wettbewerb unter den Hausverwaltungen führt dazu, dass einige Verwaltungen mit niedrigen Preisen werben, jedoch möglicherweise durch zusätzliche Gebühren für bestimmte Leistungen aufstocken. Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht nur auf die Höhe der monatlichen Pauschale ankommt, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen. Bestenfalls vergleichen Sie die Hausverwaltungen hinsichtlich der Kosten und es Leistungsumfangs. 

Der günstigste Anbieter ist nicht in jedem Fall der beste.

Die Hausverwaltungskosten hängen von mehreren Faktoren ab, darunter:

– Die Art der Verwaltung (WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung)

– Die Anzahl der Einheiten im Gebäude (Wohnungen oder Gewerbeeinheiten)

– Das Profil der Bewohner (besonders bei Eigentümergemeinschaften mit schwierigen Miteigentümern relevant)

– Der Zustand der Immobilie (Renovierungsbedarf führt zu mehr Arbeitsaufwand und höheren Kosten)

– Die Lage der Immobilie

Im Durchschnitt fallen folgende Kosten an:

– 18 bis 30 Euro pro Wohneinheit pro Monat

– 3 bis 5 Euro pro Garage oder Stellplatz

– circa 60 Euro/Stunde für die Teilnahme an der Eigentümerversammlung

Bei einer Mietverwaltung richten sich die Gebühren nach der Anzahl der Mieteinheiten. Je mehr Einheiten betreut werden, desto geringer fallen die Gebühren pro Einheit aus. Einige Hausverwaltungen erhalten auch einen Anteil der Nettokaltmiete, normalerweise zwischen 5 und 6 Prozent.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf