26. Juli 2024

Immobilien sind für viele Menschen mehr als ein Eigenheim. Sie sind ein hochwertiges Anlage- und Spekulationsobjekt, das langfristige Renditen in Aussicht stellt. Beim Handel mit Immobilien ist deshalb in vielen Fällen Spekulationssteuer zu zahlen – unter Umständen auch, wenn private Eigentümer Haus oder Wohnung verkaufen und kein aktives „Spekulieren“ betreiben. Als erfahrene Immobilienmakler fassen wir in unserem Artikel alle wesentlichen Informationen zusammen.

Wann und warum ist Spekulationssteuer zu zahlen?

Die Spekulationssteuer in ihrer heutigen Form ist ein Ergebnis der Finanzkrisen der letzten Jahrzehnte, vor allem der Wirtschaftskrise 2007/08. Mit der Steuer verhindert der Gesetzgeber, dass nicht alltägliche Objekte in der Hoffnung auf schnelle Gewinne „blind“ als Handels- und Spekulationsgüter genutzt werden.

Der Faktor Schnelligkeit spielt eine wesentliche Rolle, weshalb sich ältere Eigentümer von Immobilien keine Gedanken um diese Steuer machen müssen. Wenn Sie im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Jahren die zu veräußernde Immobilie selbst bewohnt haben, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.

Gleiches gilt, wenn Sie die Immobilie als Ihr Eigentum vermietet haben. Allerdings steigt die Veräußerungsfrist hier auf zehn Jahre an, erst nach diesem Zeitraum ist keine Spekulationssteuer mehr zu zahlen. Bei allen „jüngeren“ Verkäufen kommen Sie nicht um die Zahlung dieser Steuer umher.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke im Profil

Die genannte Regelung gilt für Häuser und Wohnungen gleichermaßen. Für ein einzelnes Haus oder eine Eigentumswohnung lässt sich die verkürzte Frist schnell geltend machen, spätestens nach drei Kalenderjahren sind die obigen Voraussetzungen garantiert erfüllt.

Bei einem Mehrparteienhaus muss die 10-jährige Spekulationsfrist berücksichtigt werden, schließlich wird der Eigentümer über mehrere Jahre hinweg nicht alle Wohneinheiten selbst bewohnt haben. Falls er eine eigene Mietwohnung im Mehrparteienhaus bewohnte, ist die Steuer anteilig zu zahlen, gemessen an der Anzahl der Wohneinheiten.

Und bei Grundstücken? Weder auf erschlossenen noch auf nicht erschlossenen Grundstücken ist es möglich, dass der Eigentümer gewohnt hat. Er wird in diesem Fall die 10-jährige Spekulationsfrist kaum umgehen können.

Wie berechnet sich die Steuer konkret?

Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus verkaufen und haben erkannt, dass keine Steuerbefreiung gegeben ist? Dann sind der erzielte Verkaufsgewinn und Ihr Einkommensteuersatz die Kenngrößen für die Ermittlung der individuell zu zahlenden Steuer.

Vom erzielten Verkaufswert der Immobilie ziehen Sie selbstverständlich die eigenen Anschaffungskosten ab. Schließlich wird die Steuer nur auf den erzielten Gewinn des Immobilienverkaufs angerechnet. Zudem können Sie verschiedene Begleit- und Nebenkosten rundum den Immobilienverkauf abziehen, beispielsweise:

– Grunderwerbssteuer

– Notargebühren

– Werbungskosten

– Kosten für den Immobilienmakler

Auch Sanierungen und Modernisierungen wirken sich mindernd auf den Verkaufswert aus, sofern diese im Rahmen des Verkaufs stattgefunden haben. Haben Sie den Verkaufsgewinn um all diese Nebenkosten gemindert, wird der verbleibende Betrag mit Ihrem Einkommensteuersatz verrechnet und Sie kennen Ihre konkrete Spekulationssteuer.

Weitere Tipps zum Thema Spekulationssteuer

– Sofern zeitnah die Steuerpflicht beim Verkauf erlischt, ist ein Herauszögern Ihres Verkaufsvorhabens immer ratsam. Wenn Sie Ihre Immobilie also aktuell sieben oder acht Jahre halten und über einen Verkauf nachdenken, könnte sich das Abwarten von wenigen Jahren unabhängig von der Lage am Immobilienmarkt empfehlen. Schließlich beläuft sich die Steuer schnell auf Zehntausende Euro, die Sie mit der 10-jährigen Verjährungsfrist umgehen. – Eine verlässliche Immobilienbewertung ist zu jedem Zeitpunkt sinnvoll, um die anfallende Steuer präzise zu berechnen und unwissend finanzielle Nachteile zu erleiden. Hier stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler für Mainz, Ingelheim, Bingen und die Region Rheinhessen gerne zur Seite. Meistern Sie so das Thema Spekulationssteuer mit Expertenhilfe!

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

Mehr Expertentipps zum Thema Hausverkauf