Wer eine Immobilie verkaufen will, kommt um einen Notartermin nicht herum. Erst wenn der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde, ist der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung rechtskräftig abgeschlossen.
Um den Termin beim Notar erfolgreich und reibungslos gestalten zu können, haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengefasst.
Was muss für den Notartermin vorbereitet werden?
Zunächst einmal muss natürlich ein Termin beim Notar vereinbart werde. Der richtige Zeitpunkt dafür ist gekommen, wenn die Preisverhandlungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen sind. In der Regel wird der Notar vom Käufer beauftragt, der Käufer trägt demnach die Kosten, wenn der Termin abgesagt wird. Mindestens zwei Wochen vor dem Termin sollten dem Notar die notwendigen Unterlagen, wie ein Auszug aus dem Grundbuch, ein vorläufiger Kaufvertragsentwurf und eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zugeschickt werden.
Auch die wichtigsten Vertragsinhalte sollten schon vor dem Notartermin geklärt werden.
Kaufpreis und die Art der Zahlung sollten feststehen um den Notartermin nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Das brauchen Sie für den Notartermin
- Grundstück oder Eigentumswohnung (Grundbuchblattnummer)
- Kaufpreis, Art der Zahlung, Termin der Zahlung
- Umgang mit Miet- & Pachtverhältnissen, die bereits bestehen
- Termin der Übergabe
- Eventuell vorliegende Sachmängel
- Gegebenenfalls Einrichtung eines Notaranderkontos für eine Übertragung des Eigentums gegen Kaufpreiszahlung
Welche Details muss man im Kaufvertrag beachten?
In der Regel wird der Notar im Rahmen der Überschreibung eines Hauses oder einer Wohnung auch die Grundschulden oder etwaigen Hypotheken löschen. Allerdings hat der Käufer auch die Option die Darlehen des Vorbesitzers zu übernehmen, dadurch spart er das Geld für die Löschung der Sicherheiten und deren Neueintragung, vorausgesetzt die zuständige Bank stimmt zu.
Ein weiterer Punkt, der im Kaufvertrag festgehalten werden sollte ist die Übernahme von Einbaumöbeln und anderen Gegenständen, die sich im Haus oder in der Wohnung befinden. Im Vertrag wird festgehalten, dass alle nicht im Vertrag geregelten Nebenabsprachen und Übernahmen nicht zulässig sind.
Auch beim Kauf eines Grundstücks hat man eine Gewährleistung. Wurde im Kaufvertrag die Klausel „gekauft wie gesehen“ verwendet, schließt diese zwar Gewährleistung für offensichtliche Mängel aus, versteckte Mängel können aber durchaus geltend gemacht werden. Nur, wenn ein genereller Ausschluss von jeglicher Gewährleistung vereinbart und vertraglich festgehalten wurde, hat der Käufer keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer mehr, es sei denn es liegt arglistige Täuschung oder Abweichung einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Immobilie vor.
Wie läuft ein Termin beim Notar ab?
Bevor der Notar mit seiner eigentlichen Arbeit beginnt, benötigt er von beiden Vertragspartnern die Personalausweise.
Ist ein Unternehmen am Kauf oder Verkauf einer Immobilie beteiligt wird außerdem ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt.
Anschließend verliest der Notar den kompletten Vertrag. Dabei muss er juristische Begriffe erklären. Danach können noch offene Fragen geklärt werden, der Notar fungiert dabei als unabhängiger und neutraler Berater. Dann werden eventuelle Korrekturen vorgenommen. Mit der Unterschrift des Käufers und des Verkäufers, sowie des Notars wird der Vertrag rechtskräftig. Die Vertragsparteien erhalten später einen korrigierten Vertrag mit dem Siegel des Notars.
Was passiert dann?
Nachdem der Notar den Vertrag beglaubigt hat, wird beim Grundbuchamt eine Auslassungsvormerkung eingetragen. Damit wird dokumentiert, dass der Käufer Anspruch auf eine Übertragung des Eigentums hat, auch, wenn der Verkäufer nach Vertragsabschluss Insolvenz anmelden sollte.
Außerdem schickt der Notar der Grunderwerbssteuerstelle eine Veräußerungsanzeige zu. Darin sind alle steuerlich und für das Finanzamt relevanten Daten des Kaufvertrags enthalten. Das Finanzamt kann nun den Käufer auffordern die Grunderwerbssteuer zu bezahlen, was eine essentielle Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums ist.
Des Weiteren benötigt der Notar eine Verzichtserklärung für das Vorkaufsrecht der Gemeinde und eventueller Mieter. Wenn dann der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto oder dem Konto des Verkäufers eingegangen ist, wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen und somit rechtmäßiger Eigentümer.
Welche Kosten muss der Verkäufer für den Notar tragen?
Will man ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen, muss man als Verkäufer nur die Notargebühren für die Löschung der Grundstücksbelastung tragen.
Der Verkäufer haftet allerdings mit dem Käufer zusammen für sämtliche Notar- und Grundbuchkosten, ebenso wie für die Grunderwerbssteuer.
Wenn Sie aktuell überlegen sollten eine Immobilie in Ingelheim, Mainz, Bingen und Umgebung zu verkaufen, dann sind wir der richtige Ansprechpartner.
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