16. Juli 2021
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Prinzipiell muss klar sein, dass der Verkauf einer Immobilie als Erbengemeinschaft nur funktioniert, wenn sich alle Erben einig sind.

Des Öfteren kam es in der Vergangenheit vor, dass wir bei Hochdrei Immobilien mit einem Teil der Erbengemeinschaft, die ein Haus in Ingelheim oder Umgebung verkaufen wollte, zusammengesessen haben. Wir haben uns dann die Immobilie angeschaut und während der Bewertung stellte sich heraus, dass es zwei weitere Miterben gibt, die über das Vorhaben noch nicht informiert waren. Auch bestand seit längerer Zeit kein Kontakt mehr zu den Miterben und es war völlig unklar, ob diese überhaupt bereit waren zu verkaufen. Selbst die Kontaktaufnahme war problematisch, da es in der Vergangenheit, die eine oder andere Streitigkeit innerhalb der Familie gab.

Komplizierte Beziehungen innerhalb einer Erbengemeinschaft sind keine Seltenheit. Und unter Umständen kann der Verkauf des Hauses sogar daran scheitern, denn für den Kaufvertrag sind die Unterschriften aller Erben notwendig.

Unser Tipp für Sie als Käufer: Wenn Sie aktuell ein Haus von einer Erbengemeinschaft kaufen möchten, klären Sie bitte zuallererst, ob es weitere Miterben gibt und wenn ja, ob diese überhaupt mit dem Kauf einverstanden sind und bereit sind, den Kaufvertrag beim Notar zu unterzeichnen. Möglicherweise weiß der Verkäufer nämlich gar nicht genau, was es beim Verkauf eines Hauses durch eine Erbengemeinschaft zu beachten gibt.

Im ungünstigsten Fall nehmen Sie als potenzieller Käufer bereits Kontakt zu Ihrem Finanzierungsberater auf, Sie kümmern sich um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen aus der Bauakte sowie den Grundbuchauszug und lassen den Kaufvertrag schreiben. Die Bank hat in der Zwischenzeit vielleicht auch schon die Darlehensverträge erstellt. Und plötzliche kommt heraus, dass zwei der drei Personen der Erbengemeinschaft mit dem Verkauf nicht einverstanden sind.

Sie haben viel Mühe und Zeit in die Vorbereitung gesteckt und sich auf Ihr neues Zuhause gefreut und müssen nun unverrichteter Dinge wieder auf die Suche nach einem neuen Haus gehen. Unsere Empfehlung daher: Wenn der Begriff „Erbengemeinschaft“ fällt, bitte direkt nachhaken, ob die Miterben mit dem Verkauf einverstanden sind.

Aber was ist, wenn Sie nun selbst als Teil einer Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen möchten?

Zuallererst sollten Sie mit den Miterben sprechen und klären, ob diese mit dem Verkauf einverstanden sind. Des Öfteren hatten wir bei Hochdrei Immobilien schon mit Erbengemeinschaften zu tun, in der sich die Erben untereinander aufgrund von Streitigkeiten innerhalb der Familie nicht mehr gut verstanden haben oder sogar den Kontakt zueinander abgebrochen haben.

In diesem Fall kann das Einschalten eines Immobilienmaklers, der die Rolle einer neutralen Person übernimmt, sehr sinnvoll sein. Dieser bringt alle Erben zusammen an einen Tisch – ohne dass diese sich untereinander austauschen müssen. Auch wenn die Beziehungen innerhalb der Familie sehr zerrüttet sind, sind im Nachgang in der Regel alle Betroffenen sehr dankbar, dass sie ein neutraler Partner bei ihrem gemeinsamen Ziel, nämlich dem Immobilienverkauf, begleitet hat.

Schlussendlich ist doch das Wichtigste, dass zum einen die Erbengemeinschaft den Erlös aus dem Immobilienverkauf erhält und unter sich aufteilen kann und auf der anderen Seite die Immobilienkäufer endlich ein neues Haus gefunden haben, in dem sie die nächsten Jahre glücklich mit ihrer Familie wohnen werden.

Aus diesem Grund können wir von Hochdrei Immobilien nur jeder Erbengemeinschaft empfehlen, einfach mal Kontakt zu uns aufzunehmen. Unter der Nummer 06132-7149383 stehen wir Ihnen sehr gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch und eine kostenlose Immobilienbewertung zur Verfügung.

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