5. Mai 2023

Trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die Pflege in Deutschland teuer. Betroffene Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben oft Schwierigkeiten, die Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim zu decken. Für Eigentümer einer Immobilie ist es eine Überlegung wert, Haus oder Wohnung zu verkaufen und so die Pflegekosten zu decken. Unser Artikel möchte aufzeigen, wann dies notwendig ist und welche Alternativen es zum Hausverkauf gibt.

Ist der Verkauf verpflichtend vorgeschrieben?

Vielen Eigentümern in Deutschland ist nicht bewusst, dass der Verkauf der Immobilie keine Option, sondern eine Verpflichtung darstellt. Wer zum Pflegefall wird und die Kosten über die gesetzliche Pflegekasse decken möchte, wird eine Prüfung seines Vermögens zulassen müssen. Stellt sich heraus, dass der Pflegebedürftige über eine Immobilie verfügt, ist diese zu verkaufen und das Geld für die Pflegekosten aufzubrauchen.

Den Verkauf können alleine wohlhabende Eigentümer umgehen, die ihre Pflegekosten komplett aus privater Tasche decken und nicht auf die gesetzliche Pflegeversicherung zurückgreifen möchten. Dies stellt in der Praxis die absolute Ausnahme dar. Und sorgt für weitreichende, persönliche Entscheidungen, beispielsweise wenn eine traditionsreiche Immobilie eigentlich auf die Kinder oder Enkel übergehen sollte.

Wer muss den Verkauf der Immobilie durchführen?

Wenn Sie zur Deckung der Pflegekosten Wohnung oder Haus verkaufen möchten, sind Sie als Eigentümer für die Abwicklung des Verkaufs verantwortlich. Als Pflegefall werden Sie sich in der Praxis nur ungern um alle Formalitäten des Verkaufs kümmern wollen. Hier können Sie andere Personen mit beauftragen, beispielsweise Ihre Kinder. Fehlt die Hilfe aus Ihrem familiären Umfeld, kann sogar der staatliche Betreuer hiermit beauftragt werden.

Unser Rat ist, sich gemeinsam mit einer vertrauenswürdigen Person an einen erfahrenen Immobilienmakler zu wenden. Dieser nimmt Ihnen sämtliche Mühen und Formalitäten ab und erreicht das Ziel eines schnellen Immobilienverkaufs eher als bei Ihren privaten Verkaufsbemühungen. Der Zeitfaktor kann wichtig werden, gerade wenn es schon zum Umzug in ein Pflegeheim gekommen ist und Sie monatlich mehrere Tausend Euro zur Kostendeckung benötigen.

Lässt sich der Immobilienverkauf verhindern?

Wenn Sie Haus oder Wohnung unbedingt bewahren möchten, stellt die Schenkung die einzig sinnvolle Alternative dar. Als vorgeschobene Erbschaft geht das Eigentumsrecht an der Immobilie schon zu Lebzeiten auf Ihre Kinder oder Enkel über. Damit Sie dies davor schützt, Wohnung oder Haus zu verkaufen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

– Der Zeitpunkt der Schenkung muss wenigstens zehn Jahre zurückliegen.

– Sie müssen zur Durchführung der Schenkung bevollmächtigt sein.

Beide Bedingungen können zum Problem werden, wenn Sie bereits zum Pflegefall geworden und nicht mehr im Vollbesitz Ihrer körperlichen und geistigen Kräfte sind. Umso wichtiger ist, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen, wozu wir Sie als Experten kompetent beraten können.

Was passiert, wenn die Schenkung zu spät erfolgt?

Wenn Sie die Schenkung sehr kurzfristig einleiten, um Ihre Immobilie zu retten, kann der Verkauf weiterhin verhindert werden. Der Gesetzgeber wird hier die Pflegekosten gegenüber der Partei geltend machen, die von der Schenkung profitiert. Sind also beispielsweise Ihre beschenkten Kinder in der Lage, Ihre monatlichen Pflegekosten zu übernehmen, bleibt die Immobilie in Ihrer Familie.

Immobilie nach Umzug ins Heim sinnvoll nutzen

Als Immobilienmakler in der Region Mainz, Bingen und Ingelheim wissen wir, dass die Immobilie selbst zur Deckung der Pflegekosten genutzt werden kann. Vielleicht entscheiden Sie sich gemeinsam mit Ihren Kindern dazu, diese zu Ihren Lebzeiten zu verkaufen.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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