Als Experten für den Immobilienverkauf in Ingelheim, Bingen, Mainz und Umgebung sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Immobilienbranche auf dem Laufenden zu halten. Themen wie die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf und die 10-Jahres-Frist bei einem Erbfall kommen in unserem Makleralltag immer wieder zur Sprache und sollen kompakt beleuchtet werden.
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Grundwissen zur Versteuerung von Immobilien
Vielleicht haben auch Sie eine Immobilie geerbt und möchten perspektivisch ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, die sich seit längerem in Ihrem Besitz befinden. Um steuerlich keine Nachteile zu erleiden, haben Sie vielleicht etwas von der 10-Jahres-Frist gehört und wissen nicht, wie diese angewendet wird. Dies ist ganz einfach:
Die Spekulationssteuer fällt alleine auf den Mehrerlös an, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchten. Dem Finanzamt muss also die Differenz zwischen dem selbst gezahlten Kaufpreis und dem aktuellen Verkaufserlös nachgewiesen werden. Die Spekulationssteuer fällt alleine auf diese Differenz an.
Die Versteuerung erfolgt nach Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz, was je nach finanziellen Verhältnissen und sonstigen Jahreseinnahmen empfindlich teuer werden kann.
Weshalb gibt es die 10-Jahres-Frist?
Dass es zur Erhebung einer Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf kommt, ist bewusst vom Gesetzgeber so eingeführt worden. Immobilien sollen nicht zu einem reinen Handelsgut werden, um alleine spekulative Gewinne einzufahren. Damit private Hausbesitzer nicht benachteiligt werden, gibt es die 10-Jahres-Frist.
Grundsätzlich gilt: Sobald Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, beginnt die 10-Jahres-Frist. Verkaufen Sie innerhalb dieser Frist die Immobilie, findet die genannte Versteuerung statt. Nach den zehn Jahren müssen Sie keinen steuerlichen Nachteil fürchten. Gesetzgeber und Finanzamt gehen hier nicht mehr von einem Verkauf der Immobilie aus Gründen der Spekulation und dem reinen Erzielen eines Erlöses aus.
Die Sondersituation bei einem Erbfall
Doch was passiert, wenn Sie nicht Wohnung oder Haus kaufen, sondern im Rahmen einer Erbschaft erhalten. Die gute Nachricht: Der Zähler für die 10-Jahres-Frist wird nicht auf null gesetzt! Hier schaut das Finanzamt stattdessen auf die Dauer, über die hinweg sich die Immobilie im Eigentum des Erblassers befunden hatte.
Ein konkretes Beispiel: Sie erben eine Eigentumswohnung ohne direkten familiären Bezug. Diese Immobilie hat sich zum Zeitpunkt des Todes acht Jahre im Bestand des Verstorbenen befunden. In diesem Fall müssen Sie als Erbe lediglich eine Frist von weiteren zwei Jahren erdulden, um die 10-Jahres-Frist zu erfüllen.
Noch günstiger ist es geregelt, wenn Sie die privat genutzte Immobilie Ihrer Eltern oder Großeltern erben. Dies kommt in der Praxis bei Privatkunden am häufigsten vor. Hier hat der Gesetzgeber die Frist auf drei Kalenderjahre reduziert, um Ihnen einen Verkauf ohne steuerliche Nachteile bei einer Erbschaft zu ermöglichen. Als vermietete Immobilie gilt weiterhin die Frist von zehn Jahren.
Präzise Wertermittlung entscheidend
Ist eine Versteuerung nicht zu vermeiden, ist eine präzise Wertermittlung wichtig. Auf den Immobilienwert zum Zeitpunkt des damaligen Erwerbs haben Sie keinen Einfluss mehr. Allerdings können Sie jetzt mit einer fachgerechten Immobilienbewertung sicherstellen, dass Sie keine zu hohe Spekulationssteuer bezahlen müssen.
Wir von Hochdrei Immobilien führen gerne eine verlässliche Wertermittlung in der Region Mainz, Bingen und Ingelheim für Sie durch, um maximale Sicherheit zu gewinnen.
Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.