2. September 2024

Sind Sie auf der Suche nach einer Immobilie in Rheinhessen, beispielsweise in Ingelheim, Mainz oder Bingen? Oder wollen Sie eine Wohnung oder ein Haus in dieser Region verkaufen? Dann sind Sie bei uns als Immobilienmakler genau an der richtigen Adresse.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie wichtige Informationen rund um das Katasteramt und welche Unterlagen Sie im Rahmen eines Immobiliengeschäfts bei diesem Amt einholen können. Da für die Immobilienbewertung, die Informationen und offiziellen Daten des Katasteramtes eine große Rolle spielen, sind diese bei jeder Immobilie von zentraler Bedeutung.

Gern beraten wir Sie in diesem Zusammenhang auch bei weiteren Fragen oder konkreten Anforderungen.

Welche Aufgaben erfüllt das Katasteramt?

Das Katasteramt wird auch als Vermessungsbehörde bezeichnet und ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Verwaltung. Dieses Amt spielt als Behörde eine entscheidende Rolle bei der genauen Erfassung und Verwaltung von diversen Daten von Grundstücken. Zu den Hauptaufgaben zählt unter anderem die Führung des Liegenschaftskatasters, welches umfassende Informationen zu sämtlichen Grundstücken, wie zum Beispiel die Nutzungsart, Grundstücksgröße und die eindeutige Kennzeichnung durch Flur und Flurstück, liefert. Ergänzend dazu sind in diesem Amt die Eigentumsverhältnisse sowie die geografische Lage, die mithilfe von Karten dargestellt wird, hinterlegt und nachvollziehbar.

Weiterhin ist diese staatliche Behörde, die in verschiedenen Konstellationen auch als Katasterbehörde bezeichnet wird, verantwortlich für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken. In dem Amt werden verschiedene Karten und Pläne, darunter Lagepläne und Flurkarten, basierend auf den erfassten Daten, erstellt.

Was ist unter dem Begriff Kataster zu verstehen?

Der Begriff Kataster bezieht sich auf die bereits erwähnten Aufgaben und ist ein öffentliches Register, das die Grundstücke eines bestimmten Gebietes erfasst und beschreibt. Es wird bei verschiedenen administrativen und rechtlichen Vorgängen genutzt, wie der Erhebung von Grundsteuern oder bei Grundstücksverkäufen.

Welcher Unterschied besteht zwischen dem Katasteramt und dem Grundbuchamt?

Das Katasteramt und das Grundbuchamt sind jeweils staatliche Institutionen, die sich mit Immobilien beschäftigen, in Bezug auf die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten jedoch deutlich unterscheiden.

Während das Grundbuchamt die rechtlichen Aspekte eines Grundstücks dokumentiert, stellt das Katasteramt die physischen und geografischen Daten in dieser Konstellation bereit. Beide Behörden arbeiten in verschiedenen Sachverhalten zusammen, sodass die vom Katasteramt erfassten Daten oft als Grundlage für Eintragungen im Grundbuch dienen.

Das Grundbuchamt führt das Grundbuch, in dem alle rechtlichen Details und Eigentumsfragen festgehalten werden. Das Katasteramt ist hingegen für die technischen und physischen Informationen über Grundstücke verantwortlich.

Was versteht man unter dem Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster setzt sich aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte zusammen. Im Liegenschaftsbuch finden Sie alle wesentlichen Informationen zu Grundstücken, darunter die Flurnummer, Lage, Größe, Nutzungsart und Eigentumsverhältnisse des betreffenden Grundstücks. Die Liegenschaftskarte, auch als Flurkarte bezeichnet, stellt diese Daten visuell als Schaubild dar.

Welche konkreten Unterlagen beziehungsweise Informationen erhalten Sie beim Katasteramt?

Die Katasterbehörde stellt eine Vielzahl von Informationen über Grundstücke und Immobilien bereit, die für verschiedene Zwecke wie Kauf, Verkauf, Bebauung oder Einsicht in die Grundstücksgrenzen von Bedeutung sind. Zu den verfügbaren Informationen gehören unter anderem:

– Liegenschaftskarten/Flurkarten: Detaillierte Karten, die die genaue Lage und Grenzen von Grundstücken zeigen

– Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch: Informationen über Grundstücke, wie Größe, Lage und Nutzungsart

– Bodenrichtwerte: Durchschnittliche Werte für Grund und Boden in Euro pro Quadratmeter

– historische Daten und Karten: alte Karten und Informationen über frühere Zustände der Grundstücke, insofern vorhanden

– Bebauungsplan: Vorschriften und Planungen zur Bebauung von Grundstücken

– Lageplan: detaillierte Darstellung der Lage eines Grundstücks in Bezug auf die Umgebung

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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