Solarstrom erfreut sich wachsender Beliebtheit. Ende Mai erreichte die Anzahl der registrierten Photovoltaikanlagen offiziell drei Millionen. Insbesondere Privathaushalte setzen laut dem Bundesverband Solarwirtschaft verstärkt auf die Installation von PV-Anlagen auf ihren Dächern. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont die ermutigende Bedeutung dieser Entwicklung als wichtigen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende. Wenn Sie ein Haus verkaufen, steigert eine Photovoltaikanlage den Wert Ihrer Immobilie. Gleiches gilt, wenn Sie eine Wohnung verkaufen und innerhalb einer Eigentümergemeinschaft von dem erzeugten Strom profitieren.
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In den letzten Monaten hatten jedoch einige Eigenheimbesitzer Schwierigkeiten, eine Anlage zu erwerben, da es Engpässe bei den Komponenten gab und Handwerker aufgrund der hohen Nachfrage absagten. Mittlerweile hat sich die Situation etwas normalisiert.
Für Hauseigentümer, die Ihre neu installierte Photovoltaikanlage mit dem öffentlichen Netz verbinden möchten, sind weiterhin zahlreiche bürokratische Hürden zu bewältigen.
Das Genehmigungsverfahren bei Solaranlagen
Die Investition und Installation von Solarenergieanlagen mögen auf den ersten Blick einfach erscheinen, jedoch beginnen die Probleme bereits bei den Genehmigungen. Jede Anlage muss beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden, von denen es in Deutschland rund 900 gibt. Es existieren keine einheitlichen Anforderungen und es gibt kein zentrales Portal, über das Anträge bundesweit gestellt werden können.
Die Regelungen zur Baugenehmigung sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Vorgehensweise bei Baugenehmigungen variiert von Bundesland zu Bundesland.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung als verbindlich. In den letzten Jahren haben die meisten Bundesländer durch Anpassungen und Zusatzartikel die Befreiung von der Genehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen festgelegt. Die Genehmigungen für Freiflächenanlagen oder unter Denkmalschutz stehende Gebäude unterliegen besonderen Anforderungen.
Steuerliche Vereinfachungen ab dem Jahr 2022
Wenn Sie ein Haus kaufen, welches über eine Photovoltaikanlage verfügt, entfällt ab dem Steuerjahr 2022 erstmals die Pflicht, die Erträge aus der Photovoltaik in ihrer Steuererklärung anzugeben. Dadurch entfällt zwar ein gewisser Verwaltungsaufwand und der Gewinn aus dem Stromverkauf wird nicht mehr durch Steuern geschmälert.
Allerdings können ab sofort auch die Anschaffungs- und Zinskosten für einen Kredit nicht mehr wie bisher von der Steuer abgesetzt werden. Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob dies auch für die Wartungskosten gilt. Eigentümer können jedoch die Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben und dann auf die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums warten, empfiehlt Heine. Voraussetzung dafür ist, dass der Handwerker eine Rechnung ausgestellt hat und der Betrag überwiesen wurde.
Die Kleinunternehmer-Regel nutzen
Stefan Heine, Geschäftsführer des Online-Steuertools Smartsteuer, empfiehlt, sich immer als Kleinunternehmer beim Finanzamt anzumelden. „Wer einen Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro erzielt, kann von dieser Regelung profitieren. Mit den Erträgen einer Solaranlage bleibt man unter dieser Grenze.“
Kleinunternehmer ersparen sich eine Menge Arbeit. Denn die Umsatzsteuer auf Einnahmen aus dem Verkauf von Strom aus der Photovoltaikanlage bleibt weiterhin bestehen. Steuerzahler müssen diese monatlich oder quartalsweise über die Umsatzsteuervoranmeldung angeben und abführen, es sei denn, sie sind Kleinunternehmer. „Wer jedoch von der Umsatzsteuer befreit ist, muss nur einmal im Jahr eine verkürzte Umsatzsteuererklärung abgeben“, erklärt Heine. Da keine Umsatzsteuer abgeführt werden musste, ist eine solche Nullmeldung schnell erledigt.
Wohngebäudeversicherung informieren
Was gerne vergessen wird: Mit einer PV-Anlage auf dem Dach erhöht sich nicht nur der Wert des Hauses, sondern auch das Gefahrenpotenzial. Schäden etwa durch Sturm oder Kurzschluss können teuer werden. So bald feststeht, dass und welche PV-Anlage auf oder ans Haus kommt, sollten Eigentümer die Wohngebäudeversicherung kontaktieren. Meist ist eine Vertragsanpassung notwendig. Wer sich darum kümmert, während die Bearbeitung beim Netzbetreiber andauert, kann noch Vergleichsangebote einholen.
Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.