16. Juli 2021
Expertentipp: Scheidung & Eigentum: Wann macht ein Immobilienverkauf Sinn?

Nach der ehelichen oder unehelichen Scheidung steht vor dem ehemaligen Paar eine große Herausforderung: Das gemeinsame Haus muss eventuell verkauft werden. Dies ist jedoch eine ziemlich komplexe Sache, die durchgedacht werden muss und viele Fragen mit sich zieht. In diesem Artikel beantwortet das Team der Hochdrei Immobilien GmbH aus Ingelheim die häufigsten Fragen für Sie. 

Scheidung und Hausverkauf: Wann macht der Immobilienverkauf Sinn?

Fakt ist, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen einen großen Einfluss haben, wenn es um die Entscheidung geht, das gemeinsame Haus nach der Scheidung zu verkaufen – in den meisten Fällen ist ein Hausverkauf unumgänglich.

Was sind die häufigsten Motive für einen Hausverkauf nach der Trennung?

An erster Stelle stehen finanzielle Gründe: Doppelte Haushaltskosten erhöhen die monatlichen Gesamtkosten deutlich, da ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie unausweichlich.

Auch die Lebensumstände verändern sich nach der Scheidung und eine kleinere Wohnung erscheint nach der Trennung erst mal als sinnvolle Alternative.

Sollte das Haus nach der Scheidung nicht verkauft werden, müssen die ehemaligen Partner auch zukünftig Entscheidungen rund um das Haus treffen: Dies scheint nach der Scheidung eher als unpraktisch. 

Wie müssen Sie nach der Scheidung beim Hausverkauf vorgehen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man bei einer Scheidungsimmobilie vorgehen kann. Die Immobilie kann einvernehmlich verkauft werden oder sie wird durch einen Ehegatten übernommen.

Eine Teilungserklärung ist möglich, wenn mehrere Wohnungen vorhanden sind und beide Ehegatten das Alleineigentum an entsprechenden Wohnungen erhalten. Falls das Wohneigentum des Ehepaars aus mehreren Wohneinheiten bestehen, dann ist eine Teilungserklärung ebenfalls möglich.

Sollte zwischen den Ehegatten keine Einigung zustande kommen, dann kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden: Eine Teilungsversteigerung der Immobilie wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. 

Wann ist die beste Zeit für den Verkauf

Oft ist der Hausverkauf bereits während des ersten Trennungsjahres eine logische Konsequenz.

Dies ist der Fall, wenn die Immobilie für den Ehepartner, der die Immobilie bewohnt, zu groß ist. Sinnvoll ist der Immobilienverkauf im ersten Trennungsjahr ebenfalls, wenn es zur Verringerung der Bewirtschaftungskosten kommen soll oder wenn ein Vermögensausgleich nach der Scheidung nötig ist.

Auch wenn die eventuelle, spätere Lebensgemeinschaft nicht mehr wiederherstellt werden und völlig ausgeschlossen werden kann, scheint der Hausverkauf bereits im ersten Jahr als die beste Lösung.

Was passiert nach dem Trennungsjahr?

Nach dem Trennungsjahr hat jeder Ehegatte das Recht, die gemeinsame Wohneinheit zu verlangen und den anderen Ehepartner sogar diesbezüglich zu verklagen.

Wie wird der Verkaufserlös nach dem Immobilienverkauf verteilt?

Nachdem das ehemalige Ehepaar das gemeinsame Haus verkauft hat, kann der Verkaufserlös auf mehrere Arten verteilt werden.

Der Verkaufserlös kann abzüglich der Vorfälligkeitsentschädigung verteilt werden.

Im Fall eines hälftigen Eigentums, wird der Verkaufserlös hälftig auf die ehemaligen Ehepartner aufgeteilt. 

Hauskredit nach der Scheidung: Wer ist der Schuldenträger?

Hier stellt sich die Frage, wann ändert sich das aufgenommene Immobiliendarlehen durch eine Scheidung nicht?

Nur ein Ehepartner haftet gegenüber seiner Bank, wenn er alleine den Kreditvertrag unterschrieben hat. Sollten beide Parteien den Kreditvertrag unterschrieben haben, kann die Bank von beiden Ehepartnern die volle Höhe der Kreditrate verlangen.

Wenn der Kredit nach der Scheidung nicht mehr bedient wird, dann betreibt die Bank eine Zwangsversteigerung, die in den meisten Fällen zum großen Vermögensschaden für das ehemalige Paar führt.

Falls Sie sich aktuell in einer Scheidungssituation befinden und überlegen sollten, Ihre Immobilie zu veräußern, so nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Für die meisten Trennungspaare ist es im ersten Schritt interessant, einfach mal zu erfahren, mit welchem Verkaufserlös denn überhaupt zu rechnen ist.

Hierfür bietet Ihnen das Team der Hochdrei Immobilien GmbH eine kostenfreie und unverbindliche Marktwertermittlung Ihrer Immobilie an. Rufen Sie uns unter 06132 – 714 93 83 an und vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin.

 

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