Mit dem Einzug der warmen Jahreszeit verlagert sich das Leben oft nach draußen. Ob auf dem Balkon oder im Garten – Aktivitäten im Freien können gelegentlich zu Konflikten mit den Nachbarn führen. Daher ist es wichtig zu wissen, was erlaubt ist und was nicht. Hier sind einige wichtige Punkte, die sowohl Eigentümer als auch Mieter beachten sollten.
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Allgemeine Regeln für Balkon und Garten
Sobald die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen auf ihre Balkone und in ihre Gärten. Dort wird gefeiert, gepflanzt, Sport getrieben oder einfach nur entspannt. Doch diese Aktivitäten können Konfliktpotenzial bergen, insbesondere wenn Gerüche oder Geräusche die Nachbarn stören. Hier sind einige grundlegende rechtliche Hinweise für Eigentümer und Mieter.
Wichtige Hinweise für Eigentümer und Mieter
Die wichtigsten Regeln für Eigentümer und Mieter auf dem Balkon und im Garten sollten bekannt sein. Es gibt kaum Unterschiede zwischen den Rechten und Pflichten von Eigentümern und Mietern. Die Gemeinschaftsordnung oder Hausordnung dient als „Grundgesetz“ für das Zusammenleben und darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Unverhältnismäßige Regelungen, wie das Verbot von Zeitungslesen oder Wäschetrocknen auf dem Balkon, sind nicht zulässig.
Wer in einem Einfamilienhaus oder Reihenhaus lebt, genießt zwar mehr Freiheiten, sollte aber trotzdem Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, um Konflikte zu vermeiden.
Häufige rechtliche Fragen
Pflanzen
Mieter und Eigentümer dürfen auf ihren Balkonen Blumenkübel, Blumentöpfe, Rankgitter und Blumenampeln aufstellen. Wichtig ist, dass diese die Nachbarn nicht beeinträchtigen. Herabhängende Pflanzen dürfen die Aussicht der Nachbarn nicht blockieren und die Fassade nicht beschädigen. Auch beim Gießen sollte man Rücksicht auf die Fassade und die Nachbarn nehmen.
Möbel und Sonnenschutz
Sonnenschirme, Markisen und Balkonmöbel sind erlaubt. Allerdings müssen diese bei starkem Wind gesichert werden, um Unfälle zu vermeiden. Bauliche Veränderungen wie fest installierte Markisen sind nur mit Zustimmung der Gemeinschaft erlaubt, da sie als bauliche Veränderung gelten.
Solaranlagen
Derzeit sind Mini-Solarkraftwerke auf Balkonen laut Wohnungseigentumsgesetz nicht erlaubt. Es wird jedoch erwartet, dass die Bundesregierung bald ein Gesetz verabschiedet, das solche Anlagen erlaubt.
Aktivitäten auf Balkon und im Garten
Feiern und Beisammensein
Das Essen, Trinken und Feiern auf dem Balkon oder im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Ab 22 Uhr gilt jedoch die Nachtruhe. Gespräche und Musik sollten dann in einer Lautstärke geführt werden, die die Nachbarn nicht stört.
Rauchen
Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, kann aber durch die Hausordnung eingeschränkt werden, um Rücksicht auf Nichtraucher zu nehmen.
Grillen
Grillen kann durch die Hausordnung geregelt oder verboten werden, besonders wenn Rauch die Nachbarn stört. Mieter sollten sich bei Unsicherheiten an die Hausordnung halten oder einen Elektrogrill verwenden, der keinen Rauch produziert.
Haustiere
Haustiere dürfen auf dem Balkon oder im Garten gehalten werden, solange sie keine Nachbarn durch Lärm oder Gerüche belästigen.
Sonnenbaden
Sonnenbaden, auch nackt, ist erlaubt. Dennoch ist es ratsam, einen Sichtschutz zu verwenden, um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden.
Sonderregelungen für den Garten
Nutzung des Gartens
Mieter dürfen den Garten nutzen, wenn dieser ausdrücklich mitvermietet wurde oder als Gemeinschaftseinrichtung für alle Bewohner zugänglich ist.
Gartenpflege
Bei mitvermieteten Gärten kann im Mietvertrag festgelegt sein, dass Mieter einfache Pflegearbeiten übernehmen müssen. Dazu gehören in der Regel Rasenmähen sowie die Pflege von Pflanzen und Beeten. Das Schneiden von Bäumen und Hecken bleibt meist Aufgabe des Eigentümers.
Ernten
Die Früchte im Garten gehören dem Eigentümer. Pflegen die Mieter den Garten, dürfen sie die Früchte ernten. Auf Nachbargrundstücke fallende Früchte gehören dem Nachbarn.