22. Juli 2021

Wer eine Baufinanzierung auf die Beine stellen möchte, muss viel rechnen. Reicht das Geld, um den Kredit zu bedienen, die Zinsen und die Tilgung zu bezahlen und sogar noch für den Umbau oder Renovierung aus? 

Ein Ausgabeposten wird dabei oft unterschätzt: Die sogenannten Kaufnebenkosten machen zusätzlich zwischen 10 bis 13 Prozent des Kaufpreises aus.

Endlich ist das eigene Haus gefunden, der Vertrag unterschrieben – doch neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an.

Deshalb erhalten Sie hier eine Übersicht mit einem konkreten Beispiel, welche Nebenkosten beim Hauskauf in Ingelheim anfallen.

Zu den Erwerbsnebenkosten zählt zum Beispiel die Bezahlung des Notars. Jeder Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden, ein Besuch beim Notar ist somit unumgänglich. Falls die Immobilie mit Hilfe eines Bankdarlehens finanziert wird, verlangt die finanzierende Bank die Eintragung einer Grundschuld. Der Notar veranlasst, dass diese ins Grundbuch eingetragen wird. Für Die Notarkosten und die Eintragung müssen Immobilienkäufer zusammen mit Kosten in Höhe von etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Bei einer Immobilie mit einem Preis von 300.000 Euro sind das immerhin 4.500 Euro.

Seit dem Jahr 2006 bestimmen die Bundesländer selbst, wie hoch die Grunderwerbssteuer in ihrem Land angesetzt wird. In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbssteuer 5 Prozent der Bemessungsgrundlage, in Hessen seit 2015 sogar bei 6 Prozent. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der sogenannte Wert der Gegenleistung, das heißt in den meisten Fällen der Kaufpreis. Bei dem fiktiven Kaufpreis von 300.000 Euro wären bei einem Hauskauf in Ingelheim oder Mainz also 15.000 Euro an Steuern fällig, in Wiesbaden momentan sogar 18.000 Euro.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird noch der anteilige Wert der Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen.

Doch nicht nur die Grunderwerbssteuer innerhalb Deutschlands ist unterschiedlich hoch, auch die Maklergebühren fallen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch aus. 5,95 Prozent des notariellen Kaufpreises muss der Käufer in Rheinland-Pfalz an den Immobilienmakler bezahlen, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. In Berlin zum Beispiel ist es noch einmal einen Tick mehr, hier zahlen Immobilienkäufer 7,14 Prozent an Maklergebühren.

Zusätzlich müssen die Haus- oder Wohnungsbesitzer später pro Jahr eine sogenannte Grundsteuer entrichten. Dafür setzt das Finanzamt zuerst einen Einheitswert fest, der dem Wert der Immobilie zum 1. Januar 1964 entspricht. Bei später gebauten Gebäuden wird der Wert auf dieses Datum zurückgerechnet. Diesen Einheitswert multipliziert man mit einer Steuermesszahl, die je nach Grundstücksgruppe zwischen 2,6 und 3,5 Promille liegt. Das Ergebnis der Berechnung ist der sogenannte Grundsteuermessbetrag. 

Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro läge dieser zum Beispiel bei 780 Euro. Anschließend wird der Steuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert, der sich von Gemeinde zu Gemeinde anders gestaltet. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich schon vor dem Immobilienkauf über die Höhe des Hebesatzes zu informieren. In Ingelheim lag der durchschnittliche Hebesatz 2015 zum Beispiel bei 80 Prozent, in Mainz seit Anfang 2015 dagegen bei 480 Prozent. Bei dem Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro würden in Ingelheim daher 624 Euro Grundsteuer fällig werden, in Mainz 3.744 Euro.

Fazit:

Mit der Bezahlung des Notars in Höhe von 4.500 Euro, 15.000 Euro Grunderwerbssteuer, 17.850 Euro Maklergebühren und 624 Euro Grundsteuer hat ein Käufer eines Einfamilienhauses in Ingelheim am Rhein nach unserem Rechenbespiel also insgesamt 37.974 Euro zusätzlich zum Kaufpreis von 300.000 Euro zu bezahlen.

Schnell reizen solche Folge- und Nebenkosten das Budget aus, wenn sie vorher nicht mit einkalkuliert werden.

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