Wie kann ich eine Grundschuld löschen lassen? Wann ist es sinnvoll und vor allem: Wie funktioniert das, wenn ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen möchte?
Es dauert in der Regel viele Jahre bis ein Immobilienkredit abbezahlt ist. Die Freunde, wenn der Kreditnehmer dann schuldenfrei ist, ist daher besonders hoch. Sobald das der Fall ist, hat der Eigentümer die Möglichkeit zur Bank zu gehen und dort eine Bewilligung zur Löschung zu beantragen. Hat er diese erhalten, kann er sich an einen Notar wenden und dieser kann wiederum die Löschung der Grundschuld über das Grundbuchamt in die Wege leiten.
Allerdings ist die Löschung der Grundschuld nicht immer anzuraten. Als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder einen Kredit verlangen Banken in der Regel die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch.
Die Bank sichert sich somit gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Sobald dieser den Zahlungsverpflichtungen aus seinem Kredit nicht mehr nachkommen kann, bekommt das Geldinstitut den Zugriff auf das Grundeigentum.
Als Voraussetzung zur Löschung der Schuld beim Grundbuchamt muss der Kredit hinter der Grundschuld natürlich abbezahlt sein. Wenn das passiert ist, stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Sobald der Kreditnehmer diese ausgehändigt bekommen hat, kann er mit dem Dokument zum Notar gehen.
Die Grundschuld löschen lassen
Die Löschung besteht in der Regel aus drei einzelnen Schritten.
1. Bank stellt eine Löschungsbewilligung aus und bescheinigt damit, dass der Kredit somit abbezahlt ist.
2. Der Käufer der Immobilie begibt sich mit der Bewilligung zu einem Notar
3. Der Notar wendet sich an das Grundbuchamt und beantragt dort die Löschung der Grundschuld im Grundbuch
Wann ist die Löschung wichtig?
Jetzt stellt sich die Frage, warum der Eigentümer beispielsweiser einer Wohnung die Grundschuld löschen lassen sollte. Sie ist in der Regel notwendig, wenn das Grundeigentum verkauft werden soll. Immerhin möchten Käufer kein Haus erwerben, welches noch finanziell belastet ist. Ein Käufer möchte ein Grundbuch ohne Belastungen des alten Eigentümers übernehmen. Nur so kann er seine eigene Grundschuld zur Immobilienfinanzierung eintragen lassen.
Soll das Grundstück also verkauft werden, muss der Verkäufer einen Notar damit beauftragen, die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt in die Wege zu leiten.
Alternativ kann er diese Löschung auch selbst bei dem zuständigen Grundbuchamt anfragen, Vorausgesetzt er hat die Löschungsbewilligung der Bank vorliegen.
Allerdings muss dann die Unterschrift dazu von öffentlicher Stelle beglaubigt werden.
Grundschuld nicht löschen lassen: diese Gründe gibt es
Nicht zwingend ist die Löschung der Grundschuld notwendig. Zum Beispiel dann nicht, wenn sich jemand in seinem Haus sehr wohl fühlt und nicht plant, dieses zu verkaufen. Es gibt also auch einige Gründe keine Löschung zu beantragen, wenn die Immobilie auf absehbare Zeit nicht verkauft werden soll. Trotz dem, dass das Kreditinstitut eine Löschungsbewilligung abgibt, kann die Grundschuld weiterhin bestehen bleiben. Der Bauherren Schutzbund rät etwa dazu, die Grundschuld zum Beispiel dann zu nutzen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt etwa ein weiterer Kredit für eine Modernisierung aufgenommen werden soll. Die Grundschuld dient dann auch dafür als Sicherheit. Außerdem ersparen Sie sich so Kosten einer Neueintragung.
Wie teuer ist die Löschung der Grundschuld?
Die anfallenden Kosten sind die Summe aus den Gebühren des Grundbuchamtes und den Gebühren, die der Notar für seine Arbeit verlangt. Dabei hat ein offizieller Notar die Möglichkeit, eine Summe von insgesamt 0,2 Prozent der Grundschuld zu verlangen. Das Amt rechnet nach dem gleichen Satz ab. Je nach Höhe der Grundschuld kann der Notar oder das Amt auch einen anderen Prozentsatz berechnen. Die Möglichkeiten liegen dabei zwischen 0,2 und maximal 0,4 Prozent.
Der Immobilieneigentümer muss selbst entscheiden, ob sich die Löschung lohnt. Insbesondere dann, wenn etwa das Verkaufen der Wohnung oder des Hauses in der kommenden Zeit nicht anstehen wird. Es empfinden allerdings einige Eigentümer als sehr entlastend, wenn der Kredit getilgt und somit die Grundschuld im Grundbuch gelöscht wird.
Unbedingt nötig ist dieser Schritt allerdings nicht.
Abschließender Kommentar von Immobilienexperte Felix Hoffmann aus Ingelheim:
Die Belastung ist beim Haus- oder Wohnungsverkauf prinzipiell kein großes Hindernis.
Meist wird diese im Zuge des Verkaufes nämlich ohnehin vom Notar zur Löschung angefragt und erledigt, damit der neue Besitzer die Immobilie lastenfrei übernehmen kann.
Die Löschungskosten gehen dann aber natürlich zu Lasten des Verkäufers.
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