15. Juli 2021
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wie können Sie ganz einfach die Grunderwerbssteuer für Ihren Immobilienkauf berechnen?

Das Thema Grunderwerbssteuer erscheint für viele Menschen wie ein Buch mit sieben Siegeln, dabei ist es lediglich ein einfacher Dreisatz. Vorweg der Hinweis: Die Grunderwerbssteuer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Rheinland-Pfalz beträgt sie aktuell 5 % des Kaufpreises.

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wie sich die Grunderwerbssteuer genau berechnet und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu minimieren.

Wir bleiben bei unserem Beispiel in Rheinland-Pfalz. Hier beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % vom Kaufpreis, wie es im Kaufvertrag beurkundet wurde. In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass das Haus 400.000 Euro kostet. Somit ergibt sich eine Grunderwerbssteuer von 20.000 Euro (5 % von 400.000 Euro).

Nun kommen wir zu einem kleinen Trick, wie Sie die Grunderwerbssteuer ein bisschen reduzieren können. Sie können vom Verkäufer Gegenstände innerhalb des Hauses übernehmen, z.B. weil er es nicht schafft, sich um die Entrümpelung zu kümmern oder vielleicht handelt es sich auch um hochwertige oder neuwertige Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Schränke, Betten, Küchen etc. Das sind alles Dinge, die Sie innerhalb des Kaufvertrages vom Verkäufer übernehmen können.

Nun haben Sie die Möglichkeit für diese Dinge einen Wert anzugeben. Der Wert darf natürlich nicht übertrieben sein.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung für 100.000 Euro kaufen, dann ist es relativ unwahrscheinlich, dass da eine Einbauküche für 40.000 Euro verbaut ist. So etwas sollten Sie auf jeden Fall unterlassen, denn im Zweifel prüft das Finanzamt dies nach und wenn festgestellt wird, dass dieser Wert nicht vorhanden ist, werden komplett alle mitverkauften Gegenstände aus dem Kaufvertrag gestrichen – nicht nur die 40.000 Euro für die Einbauküche. Daher sollten Sie hier auf jeden Fall realistische Werte angeben.

Prinzipiell kann man sagen, dass Sie alle Gegenstände angeben können, die, wenn Sie die Immobilie umdrehen und schütteln, nicht herausfallen würden. Eine Einbauküche ist zwar fest verbaut, würde aber auch mit rausfallen, weil die Schrauben das nicht aushalten würden.

Wir haben auch schon erlebt, dass Mikrowellen oder Kaffeevollautomaten mitverkauft wurden. Auch Rasenmäher und Gartengeräte sind bei uns schon innerhalb des Kaufvertrages vom neuen Käufer übernommen worden.

Gehen wir mal davon aus, Sie kaufen eine Immobilie und der Verkäufer lässt einen Tisch mit sechs Stühlen, eine Einbauküche, eine Mikrowelle, ein Rasenmäher, Badezimmerschränke und einen Kaffeevollautomaten in dem Haus stehen. Dann ist es Ihre Aufgabe all diese Gegenstände mit einem Wert zu beziffern und diesen an das Notariat, das den Kaufvertragsentwurf erstellt, weiterzuleiten. Nehmen wir an, Sie kommen mit Ihren gekauften Gegenständen auf eine Gesamtsumme von 20.000 Euro.

Ein wichtiger Punkt wäre noch: Es ändert sich nichts am Immobilienkaufpreis – dieser bleibt bei 400.000 Euro. Es ist lediglich die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer betroffen. Die 20.000 Euro werden hierfür vom Kaufpreis in Höhe von 400.000 Euro abgezogen, sodass sich die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer auf 380.000 Euro verringert. Bei einem Grunderwerbssteuersatz von 5 % macht dies dann 19.000 Euro Grunderwerbssteuer. Somit haben Sie 1.000 Euro gespart.

Wenn man überlegt, wie viele auch kleinere Rechnungen beim Hauskauf noch auf Sie zukommen werden, sollten Sie diese Option auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Bis vor kurzem war es auch möglich, beim Kauf einer Eigentumswohnung, die Instandhaltungsrücklagen, die zu Ihrer Wohnung bereits angespart wurden, im Kaufvertrag mit anzugeben. Auch diese wurden bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis abgezogen. Leider hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Regelung nicht mehr funktioniert.

So bleibt zur Zeit nur die Möglichkeit, mitverkaufte bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag anzugeben.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen in diesem Beitrag die Berechnung der Grunderwerbssteuer sowie die Möglichkeiten zur Minimierung verständlich näher bringen.

Falls Ihnen der Beitrag gefallen hat, freuen wir uns über einen Daumen hoch auf Youtube. Falls Sie Freunde oder Bekannte habe, für die das Thema interessant sein könnte, teilen Sie gerne das Video.

Mehr Expertentipps zum Thema Hauskauf